• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?

30. Dezember 2018
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
cardboard box 147605 1280
Wichtigste Punkte
  • VerpackG gilt nur, wenn Produkte selbst in den Verkehr gebracht werden, nicht bei Affiliates.
  • Provider wie Spreadshirt müssen sich um rechtmäßige Anmeldungen kümmern, wenn sie als Anbieter auftreten.
  • Im Fulfillment müssen Teams und Streamer rechtliche Verantwortung für Verpackungen übernehmen.
  • Bei Dropshipping bleibt der Anbieter verantwortlich; Absicherung durch schriftliche Bestätigungen ist erforderlich.
  • Jede gewerbliche Verpackung muss lizenziert werden, egal ob online oder durch andere Verkaufsformate.
  • Contestpreise und Werbegoodies unterliegen ebenfalls dem VerpackG, da sie typischerweise Abfall erzeugen.
  • Professionelle Beratung wird empfohlen, um Risiken durch unklare Regelungen im Verpackungsgesetz zu vermeiden.

Passend zu meinem Post von gestern möchte ich noch ein paar Fallbeispiele bringen, die typische Situationen meiner Mandanten wie Streamer, Esport Teams oder kleinere Onlineshops betreffen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Achtung bei Shirts und andere Goodies
2. Und bei Dropshipping?
3. Zudem gilt das folgende:
3.1. Author: Marian Härtel

In welchen Fällen muss man sich also um das Verpackungsgesetz Gedanken machen, Anmeldungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vornehmen und sich auch um den Anschluss an das Duale System kümmern?

Im Falle von Affiliates, also dem Verwenden von reinen Links, die auf eine anderen Shop verweisen, und bei denen im Falle von vermittelten Kunden (sei es auf Klickbasis oder Erfolgsbasis) Provisionen gezahlt werden, ist das Verpackungsgesetz nicht einschlägig. Dieses ist NUR relevant, wenn man selber Verpackungen bzw. Verpackungsmaterial NEU in den Verkehr bringt. Dies ist nicht der Fall, wenn man nicht selber Anbieter der Produkte ist.

Achtung bei Shirts und andere Goodies

Dieser Unterschied ist sodann auch relevant, wenn es um Shops wie von Spreadshirts geht, in den der Anbieter auch der jeweilige Anbieter des T-Shirts oder sonstigem Merch ist. Hier muss sich der Versende/Anbieter um eine ordnungsgemäße Anmeldung kümmern. Aber Achtung. Hier kann es Unterschiede geben. So weiß ich, dass beispielsweise einige Teams die Dienste von Anbietern wie Shirtee nutzen. Dieser und ähnliche andere Anbieter sind NUR Fulfillment-Anbieter. Hier muss mehr Sorgfalt erfolgen. Hier können nämlich im Zweifel die Teams selber für die Regelungen aus dem Verpackungsgesetz verantwortlich sein und in diesem Fall werden im Zweifel Behörden, im schlimmsten Fall abmahnenden Konkurrenten, genau überprüfen, ob sämtliche Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert sind. Dabei gibt es Fullfillment-Anbieter, die das für das Verpackungsmaterial für die Kunden (hier also die Teams) selber übernehmen und im Rahmen der Gebühren in Rechnung stellen. Es gibt aber ebenso Anbieter, die auf die Pflicht nur hinweisen und nichts weiter unternehmen. Im Bereich Fullfillment ist in aller Regel das Team, das Streamer, der Influencer etc. der juristische Anbieter und muss nicht nur auf die korrekte steuerrechtliche Konstruktion achten, sondern unterliegt auch dem Verpackungsgesetz. Das gilt insbesondere auch für die Produkte selber. Ist beispielsweise um ein T-Shirt eine Plastikfolie oder um eine Tasse ein Karton, muss auch diese Verpackung lizenziert sein. Wie gestern geschrieben muss/sollte dokumentiert werden, dass dies vollumfänglich erfolgt.

Und bei Dropshipping?

Absolut ähnlich ist dies im Falle von Dropshipping (was sehr ähnlich zu Fullfillment ist), denn auch in diesem Fall ist der Anbieter nicht der Dropshippinganbieter, sondern man selbst. Oft werden Pakete im Onlinehandel sogar unter der Adresse des Dropshippingauftraggebers versendet. Rein theoretisch ist zwar der Dropshippingpartner, also der originäre Händler verantwortlich. Ob sich aber gerade Händler von beispielsweise Alibaba in China oder auch Unternehmen wie BigBuy in Spanien an das deutsche Verpackungsgesetz halten, darf bezweifelt werden. Hier muss also eine Absicherung durch den Dropshippingauftraggeber erfolgen.

In Fällen, in denen man als Team, Streamer oder sonstiger Anbieter selber Produkte in Verpackungen gibt, ist die Pflicht offensichtlich. Zwar wäre für die Originalverpackung auch der Hersteller verantwortlich, hier gilt aber das zum Dropshipping gesagt entsprechend. Es sollte also für alle Produkte eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten vorliegen, dass dieser sich an Verpflichtungen im Verpackungsgesetz hält. Für die Umverpackungen zum Versand ist dann eine eigene Anmeldung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister notwendig. Dies gilt natürlich auch, wenn man als Esport Team, als Influencer oder ähnliches T-Shirts oder andere Goodies selber verschickt.

Zudem gilt das folgende:

Last but not least seien auch sonstige Fälle noch kurz erwähnt. Grundsätzlich muss jede Verpackung zukünftig lizenziert werden, die gewerblich erstmalig in den Verkehr gebracht werden. Während dies natürlich Vorrang Onlineshops und dergleichen betrifft, lauten die betreffenden Normen wie folgt:

[…]
(8) Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

<(9) Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung.
[…]

Mit guter Begründung könnte man beispielsweise auch regelmäßige Gewinnspiele, deren Gewinne mit Verpackungen an Endverbraucher geschickt werden, Goodies an Fans eines Esport-Teams und eben grundsätzlich alles, was man als gewerblicher Anbieter (und wie ich oft schon geschrieben habe ist die Grenze, wann man gewerblich handelt nicht hoch gesetzt) an Nichtunternehmer abgibt und wodurch typischerweise Müll anfällt, von den Regelungen betroffen.

Auch wenn nicht allzu wahrscheinlich ist, dass die ersten Abmahnungen und Bußgelder in diesen etwas unklaren Bereichen erfolgen werden, so sollte dies im Hinterkopf behalten werden und gegebenenfalls professioneller Rat in Anspruch genommen werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungEsportGesetzeInfluencerLizenzProvisionVerbraucher

Weitere spannende Blogposts

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

Gerichte kippen IP-Sperre bei illegalem Glücksspiel

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Februar 2023

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die...

Mehr lesenDetails

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird
24. April 2019

Wie man beim regelmäßigen Lesen meiner Posts mitbekommt, gibt es mehr als genug Stolperfallen, in die man juristisch stürzen kann....

Mehr lesenDetails

Kurz erinnert: Influencer als Ziel von Abmahner

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
27. Oktober 2018

Da ich gestern von einem Mandanten kontaktiert wurde, der aufgrund seines Twitch-Kanals eine Abmahnung erhalten hat, möchte kurz noch einmal...

Mehr lesenDetails

BGH: NetzDG auch auf Messengerdienste und ähnliche Angebote anwendbar

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Ein interessantes Urteil kommt heute vom Bundesgerichtshof in Sachen Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieser hat im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des...

Mehr lesenDetails

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
16. Mai 2019

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten...

Mehr lesenDetails

Gafferfotos und Upskirting bald strafbar!

13. November 2019

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur...

Mehr lesenDetails

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!
29. Juli 2019

Wichtiges Urteil Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails
Research Collaboration Agreement

Research Collaboration Agreement

15. Oktober 2024

Ein Research Collaboration Agreement (RCA) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und/oder Unternehmen zur Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte. Diese Art...

Mehr lesenDetails
Joint Venture

Joint Venture

15. Oktober 2024
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

30. Juni 2023
Amtsgericht

Amtsgericht

25. Juni 2023
Nachrangiges Darlehen

Nachrangiges Darlehen

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung