Erst vor wenigen Wochen habe ich hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Jetzt gibt es anscheinend wieder eine Abmahnwelle gegenüber Webseiten, die ein Kontaktformular anbieten und die Seite, der zumindest das Kontaktformular, nicht ausreichend verschlüsseln.
Ausgesprochen werden die Abmahnungen von der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. unter der Anschrift „Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfeld”. Der Verein wurde erst im Februar gegründet!
Wie schon in meinem verlinkten Artikel dargestellt, ist das Thema als solches, nämlich dass ein Kontaktformular SSL verschlüsselt werden muss, um eine Übertragung von Daten nach dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten. Hier wird man wohl keinen Blumentopf gewinnen.
Aufgrund der Natur der Sache, sollten Abmahnungen im konkreten Fall, wie bei allen Abmahnungen, nicht vorschnell bezahlt werden. Schon gar nicht sollte der Abmahner kontaktiert werden, ohne dass ein versierter Kollege die Abmahnung beurteilt hat. Im Falle des ominösen IGD stellt sich nämlich die Frage, ob dieser überhaupt nach § 8 III Nr. 2 UWG aktiv legitimiert ist. Ob dem Verein, 14 Tage nach der Eintragung, nämlich eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehören, und ob dieser weitere Voraussetzungen erfüllt, darf hier sehr bezweifelt werden.
In anderen Fällen, werden die Verteidigungschancen aber geringer sein, weswegen gerade bei Onlineshops und ähnlichen Seiten, auf eine ordnungsgemäße Umsetzung zu achten ist.