Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in einem Urteil zu der Frage Stellung genommen, ob ein Anwalt bei einem Auskunftsanspruch, den dieser gegenüber einem Auskunftspflichtigen nach Art. 15 DSGVO für einen Mandanten geltend macht, eine Original-Vollmacht vorlegen muss.
Hintergrund der Entscheidung war letzten Endes die Frage der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, den der Rechtsanwalt vor Ablauf der Monatsfrist des Art 12 III gegen den Auskunftspflichtigen anstrengte.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte legte dem Anspruchssteller die Kosten des Rechtsstreits auf, da es gerechtfertigt gewesen sei, eine ordnungsgemäße Vollmacht zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln der Identität des Anspruchsstellers müsse gerade die Auskunft unterbleiben.
Also Auskunftspflichtiger sollte man somit auf den Identitätsnachweis desjenigen beharren, der die Auskunft begehrt und stets eine Vollmacht eines Vertreters verlangen. Danach sollte jedoch innerhalb eines Monats eine ausreichende Auskunft erfolgen, um nicht das Risiko einer Klage tragen zu müssen.