• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung bei der Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen

Datenschutzrechtliche Fallstricke lauern überall

3. September 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG München betrifft die unzulässige Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adressen.
  • Die Entscheidung zeigt mögliche Datenschutzverstöße durch Führungskräfte in Startups und die Bedeutung der DSGVO.
  • Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden, selbst in geschäftlichen Kontexten.
  • Ein Bewusstsein für die Sensibilität personenbezogener Daten ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Klare Regeln und Sensibilisierung der Mitarbeiter sind notwendig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Ein Datenschutzverstoß kann für Startups existenzbedrohend sein, inklusive Abmahnungen und Bußgeldern.
  • Das OLG München Urteil dient als Weckruf zur Ernsthaftigkeit des Datenschutzes in der Startup-Welt.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31.07.2024 zum Aktenzeichen 7 U 351/23 klargestellt, dass die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adressen ohne Einwilligung der Betroffenen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen kann. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie schnell man sich als Führungskraft oder Mitarbeiter in rechtliche Grauzonen begeben kann, wenn man leichtfertig mit personenbezogenen Daten umgeht. Gerade junge Startups nehmen diese Vorgaben und Probleme oft nicht ernst genug, doch der Schein trügt: Auch in der agilen Startup-Welt lauern rein formaljuristisch betrachtet Probleme, wenn der Datenschutz vernachlässigt wird. Es ist höchste Zeit, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen und den Umgang mit personenbezogenen Daten zu überdenken. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und die Folgen können für das junge Unternehmen existenzbedrohend sein.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Sachverhalt: Vorstand leitet dienstliche E-Mails systematisch an privaten Account weiter
2. Die Entscheidung des OLG München: Verstoß gegen die DSGVO
3. Die Bedeutung des Urteils für Startups
4. Fazit:
4.1. Author: Marian Härtel

Der Sachverhalt: Vorstand leitet dienstliche E-Mails systematisch an privaten Account weiter

In dem vom OLG München entschiedenen Fall hatte ein Vorstand einer AG in mindestens 9 Fällen dienstliche E-Mails mit sensiblen Inhalten wie Gehaltsabrechnungen, Provisionsansprüchen von Mitarbeitern, Verträgen mit Kunden und Compliance-Vorgängen an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet. Dies geschah laut Vortrag des Vorstands in Absprache mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat der AG widerrief daraufhin die Bestellung des Vorstands und kündigte seinen Vorstandsdienstvertrag außerordentlich fristlos. Was auf den ersten Blick nach einer internen Angelegenheit klingt, entpuppte sich als folgenreicher Datenschutzverstoß. Denn auch wenn die Weiterleitung möglicherweise ohne böse Absicht erfolgte, hätte der Vorstand zunächst die Einwilligung der betroffenen Personen einholen müssen. Gerade in Startups, wo oft eine lockere Kommunikationskultur herrscht und Hierarchien flach sind, ist die Versuchung groß, die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu vernachlässigen. Doch dieser Fall macht deutlich, dass höchste Vorsicht geboten ist. Selbst wenn man denkt, im Interesse des Unternehmens zu handeln, kann eine unbedachte Weiterleitung schwerwiegende Folgen haben.

Die Entscheidung des OLG München: Verstoß gegen die DSGVO

Das OLG München gab dem Aufsichtsrat Recht. Die Weiterleitung der E-Mails an den privaten Account des Vorstands stelle einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO seien personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Weiterleitung und Speicherung von E-Mails mit solchen Daten auf privaten Servern sei daher nur mit Einwilligung der Betroffenen oder bei Vorliegen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands zulässig. Das Gericht stellte klar, dass es dabei keine Rolle spielt, ob die Weiterleitung im beruflichen oder privaten Kontext erfolgt. Entscheidend ist allein, dass personenbezogene Daten ohne Rechtfertigung verarbeitet wurden. Für viele Startups mag diese Auslegung streng erscheinen, doch sie entspricht dem Geist der DSGVO, die den Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt stellt. Gründer und ihre Mitarbeiter müssen sich daher ihrer Verantwortung bewusst sein und mit Daten sorgsam umgehen.

Die Bedeutung des Urteils für Startups

Das Urteil verdeutlicht, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten höchste Vorsicht erfordert. Viele Gründer und Mitarbeiter in Startups sind sich der datenschutzrechtlichen Relevanz einer scheinbar harmlosen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen nicht bewusst. Doch spätestens jetzt sollte jedem klar sein: Auch eine einzelne E-Mail kann sensible personenbezogene Daten enthalten, deren unbefugte Verarbeitung ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade im Startup-Kontext ist es wichtig, sich stets die Frage zu stellen, ob man zur Weiterleitung einer E-Mail an private Accounts berechtigt ist. Selbst wenn man glaubt, im Sinne des Unternehmens zu handeln, kann eine unbedachte Weiterleitung als Datenschutzverstoß gewertet werden. Es gilt daher, ein Bewusstsein für die Sensibilität personenbezogener Daten zu schaffen und im Zweifel lieber einmal zu viel nachzufragen. Denn die Folgen eines Datenschutzverstoßes können gerade für ein junges Unternehmen existenzbedrohend sein. Von Abmahnungen über Schadensersatzforderungen bis hin zu empfindlichen Bußgeldern ist alles denkbar.

Fazit:

Bevor man eine dienstliche E-Mail an private E-Mail-Adressen weiterleitet, sollte man sich stets fragen, ob man dazu berechtigt ist. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen als einen Datenschutzverstoß riskieren. Denn wie der vorliegende Fall zeigt, kann schon eine unbedachte Weiterleitung oder das bloße Setzen der privaten E-Mail-Adresse in CC teuer werden. Startups sind gut beraten, ihre Mitarbeiter für diese Thematik zu sensibilisieren und klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten aufzustellen. Nur so lässt sich vermeiden, dass aus vermeintlich harmlosen Handlungen weitreichende rechtliche Konsequenzen erwachsen. Gerade in Zeiten, in denen der Datenschutz einen immer höheren Stellenwert einnimmt, ist es essenziell, sich mit den geltenden Bestimmungen vertraut zu machen und sie im Arbeitsalltag zu leben. Denn nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten lassen sich rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken. In diesem Sinne sollte das Urteil des OLG München als Weckruf verstanden werden, die datenschutzrechtlichen Pflichten ernst zu nehmen und im Umgang mit personenbezogenen Daten höchste Sorgfalt walten zu lassen. Auch und gerade in der agilen Startup-Welt.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDSGVOE-MailMailMitarbeiterNatürliche PersonOberlandesgericht MünchenolgPersonenbezogene DatenRechtStartupsUrteil

Weitere spannende Blogposts

Kein Schadensersatz für Scrapingvorfälle bei Facebook

OLG Köln: Sperrung/Löschung eines Social Media Accounts
28. November 2023

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat  in zwei Urteilen über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenleck bei Facebook (Scraping)...

Mehr lesenDetails

BGH: ist Adblock als Anbieter marktbeherrschend?

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
18. Oktober 2019

Adblock-Anbieter Eyeo ist in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten verwickelt und hat jetzt auch ein Verfahren am Bundesgerichtshof in Kartellrechtsfragen verloren. Der BGH...

Mehr lesenDetails

EuGH: Amazon muss Nutzern keine Telefonnummer bieten

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
28. Februar 2019

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen...

Mehr lesenDetails

EuGH: „Adresse“ ist nicht E-Mailadresse oder IP-Adresse

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
14. Juli 2020

Bei  illegalem Hochladen eines Films auf YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im rechtlichen Kontext

Fractionalized Digital Assets und ihre Position im deutschen und europäischen Aufsichtsrecht
19. März 2024

Einleitung: Die Abgrenzung von SFTs zu NFTs Als Rechtsanwalt, der sich auf die Beratung von Mandanten im Blockchain-Sektor spezialisiert hat,...

Mehr lesenDetails

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht
23. April 2024

Hintergrund der Entscheidung Die digitale Kommunikation ist aus dem modernen Rechtsverkehr nicht mehr wegzudenken, doch die Frage der Beweisbarkeit des...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig: „Nicht Geimpft“-Stern auf Facebook ist keine strafbare Volksverhetzung

OLG Braunschweig: „Nicht Geimpft“-Stern auf Facebook ist keine strafbare Volksverhetzung
20. September 2023

Es ist bekannt, dass die Verwendung von Symbolen mit Bezug zum Nationalsozialismus nicht nur gesellschaftlich verfehlt, sondern in bestimmten Konstellationen...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten
16. Oktober 2024

Die Integration von Open-Source-Software (OSS) in kommerzielle Produkte bietet Startups und etablierten Unternehmen gleichermaßen enorme Vorteile: von Kosteneinsparungen über Zeitersparnis...

Mehr lesenDetails
BGH-Coaching-Urteil 2025: Online-Coachings als Fernunterricht – ZFU-Pflicht und Vertragsnichtigkeit
Recht im Internet

BGH-Coaching-Urteil 2025: Online-Coachings als Fernunterricht – ZFU-Pflicht und Vertragsnichtigkeit

18. Juli 2025

Ein neues BGH-Urteil sorgt für eine Schockwelle in der Coaching-Branche: Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €

Podcastfolge

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung