• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können

30. Mai 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können

30. Mai 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20180117155526 youtube 384x192 2

Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt?
2. Das kontroverse Video und YouTubes Richtlinien
3. Die rechtlichen Argumente: Vertragliche Vereinbarungen und Meinungsfreiheit
4. Die Lehren aus dem Urteil: Ein Appell an YouTuber
4.1. Author: Marian Härtel

YouTube bietet uns eine leistungsstarke Plattform, um Gedanken und Ideen zu vermitteln, kreative Projekte vorzustellen und bedeutungsvolle Beziehungen mit Zuschauern auf der ganzen Welt zu knüpfen. Aber mit dieser weitreichenden Einflussnahme kommt eine gewisse Verantwortung – die Verantwortung, Inhalte zu teilen, die respektvoll und angemessen sind. In der Tat stellt sich die Frage, wie weit die Freiheit der Meinungsäußerung auf einer Plattform wie YouTube geht.

Wichtigste Punkte
  • Das Urteils des OLG Schleswig berührt die Balance zwischen kreativer Freiheit und Inhaltsverantwortung.
  • YouTube reagierte mit einer Altersbeschränkung auf ein Video, das Migration kontrovers darstellt.
  • Das Video führte zu Ängsten und konnte jüngere Zuschauer verunsichern.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen im Video Hassrede entsprachen und YouTube richtlinienkonform handelte.
  • Die Altersbeschränkung war ein milderer Schritt als eine vollständige Entfernung des Videos.
  • Content-Ersteller müssen Richtlinien respektieren, um Inhaltsbeschränkungen zu vermeiden.
  • Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, insbesondere bei gewalttätigen Inhalten.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Schleswig bringt diese Frage ins Rampenlicht. Dieses bemerkenswerte Urteil beleuchtet die Balance zwischen der kreativen Freiheit der Content-Ersteller und der Verantwortung, Inhalte zu teilen, die sicher und angemessen für alle Zuschauer sind.

Die Kontroverse begann mit einem Video, das bestimmte Aspekte der Migration in einem vielleicht verstörenden Licht darstellte. Aufgrund seiner Darstellung wurde das Video von YouTube mit einer Altersbeschränkung versehen. Dieser Schritt wurde von der Plattform als notwendig erachtet, um jüngere und möglicherweise sensible Zuschauer vor potenziell verstörenden Inhalten zu schützen.

Dieses Urteil und die darin behandelten Fragen werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung der Verantwortung von Content-Erstellern. Es fordert uns auf, einen sorgfältigen Blick auf die Art und Weise zu werfen, wie wir unsere Meinungen äußern, und uns daran zu erinnern, dass es Grenzen gibt, auch auf einer Plattform, die uns erlaubt, unsere Kreativität und unseren Ausdruck so weit wie möglich zu entfalten.

Das kontroverse Video und YouTubes Richtlinien

Das betroffene Video enthielt Inhalte, die als gewalttätig und möglicherweise störend für jüngere oder sensible Zuschauer eingestuft wurden, und wurde daher mit einer Altersbeschränkung versehen. In dem Video wurden mögliche negative Auswirkungen der Migration auf die Gesellschaft thematisiert, darunter die Darstellung von Männern mit Migrationshintergrund als Aggressoren und eine Visualisierung der sogenannten „Massenmigration“ als bedrohlich. Solche Darstellungen wurden als potenziell Ängste schürende und schockierende Elemente angesehen, insbesondere für suggestible und minderjährige Betrachter.

Das OLG Schleswig hat in seinem Urteil diese Darstellungen genauer betrachtet und festgestellt, dass sie den in den YouTube-Richtlinien gegen Hassrede und gewalttätige oder grausame Inhalte genannten Beispielen entsprechen. Die Richtlinien verbieten Äußerungen, die nahelegen, dass alle Personen aus bestimmten Gruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, Verbrecher und Kriminelle sind, die unsere Existenz bedrohen. Zwar hat das Video nicht explizit dazu aufgerufen, Menschen mit Einwanderungsstatus aus dem Land zu vertreiben, aber es schürte Abneigung gegen diese Bevölkerungsgruppen, die pauschal als gewalttätige Drogendealer dargestellt wurden. Außerdem legte das Video nahe, dass der Einsatz von Schusswaffen zur Verteidigung gegen die „marodierenden Horden“ angemessen sei und rief zum Widerstand auf.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Äußerungen der in den YouTube-Richtlinien genannten Hassrede entsprachen und dass die Altersbeschränkung als milderes Mittel gegenüber der vollständigen Entfernung des Videos im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über unzulässige Inhalte lag. Es ist wichtig, diesen Aspekt zu betonen: YouTube, als Plattform, hat das Recht und die Pflicht, seine Richtlinien zu überwachen und durchzusetzen, um eine sichere Umgebung für alle Nutzer zu gewährleisten, einschließlich derjenigen, die möglicherweise von bestimmten Inhalten betroffen oder gestört werden könnten.

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer verantwortungsbewussten Inhalterstellung und die Notwendigkeit, die Auswirkungen unserer Inhalte auf alle Zuschauer zu berücksichtigen. Es ist ein starker Reminder, dass Freiheit der Meinungsäußerung und kreative Ausdrucksfreiheit mit der Verantwortung einhergehen, respektvoll und sensibel gegenüber unserer vielfältigen und globalen Zuschauerschaft zu sein.

Die rechtlichen Argumente: Vertragliche Vereinbarungen und Meinungsfreiheit

Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Altersbeschränkung gegen die zwischen dem Content-Ersteller und YouTube geschlossenen Nutzungsbedingungen verstößt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass YouTube durch die Implementierung der Altersbeschränkung voll und ganz innerhalb seiner vertraglichen Vereinbarungen gehandelt hat.

Dabei spielten die YouTube-Richtlinien eine zentrale Rolle. YouTube hat spezifische Regeln und Richtlinien in Bezug auf Inhalte, die auf seiner Plattform geteilt werden dürfen, und es behält sich das Recht vor, Maßnahmen gegen Inhalte zu ergreifen, die diese Richtlinien verletzen. In diesem Fall umfassten die Richtlinien spezielle Abschnitte zu Hassrede, gewalttätigen oder grausamen Inhalten und Jugendschutz. Die beanstandeten Äußerungen im Video entsprachen den Beispielen für Hassrede, die in den YouTube-Richtlinien aufgeführt sind.

Die Altersbeschränkung, die YouTube dem strittigen Video auferlegt hat, war laut Urteil des OLG Schleswig ein milderer Schritt im Vergleich zur vollständigen Entfernung des Videos, was auch eine Option unter den Nutzungsbedingungen von YouTube gewesen wäre. Die Richtlinien von YouTube sehen vor, dass bei Inhalten, die der Hassrede nahekommen, YouTube-Funktionen eingeschränkt werden können, um eine sichere und inklusive Plattform für alle Nutzer zu gewährleisten. Das Gericht betonte, dass die Altersbeschränkung im Einklang mit den vertraglichen Verpflichtungen des Content-Erstellers gegenüber YouTube steht und nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

Diese Feststellung hat wichtige Implikationen für YouTuber und Content-Ersteller generell. Es betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Plattform-Richtlinien und verdeutlicht, dass Plattformen wie YouTube durchaus das Recht haben, innerhalb ihrer eigenen Nutzungsbedingungen zu agieren, um ihre Community zu schützen und eine sichere Umgebung für alle Nutzer zu schaffen. Es erinnert uns daran, dass wir als Content-Ersteller eine Verantwortung tragen, sowohl gegenüber unseren Zuschauern als auch gegenüber den Plattformen, auf denen wir unsere Inhalte teilen.

Die Lehren aus dem Urteil: Ein Appell an YouTuber

Als YouTuber und Content-Ersteller ist es unerlässlich, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit, obwohl ein grundlegendes Recht, ihre Grenzen hat. Besonders dann, wenn der Inhalt als potenziell schädlich, beleidigend oder unsachgemäß eingestuft werden könnte. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich mit den Content-Richtlinien der Plattform, auf der Sie Ihre Inhalte teilen, vertraut zu machen und sie einzuhalten. Dadurch können unerwünschte Beschränkungen wie Altersbeschränkungen oder sogar die Entfernung von Inhalten vermieden werden.

Plattformen wie YouTube haben das Recht, ihre eigenen Nutzungsbedingungen zu erstellen und durchzusetzen. Diese dienen nicht nur dem Schutz der Plattform selbst, sondern auch dem Schutz der Nutzer und der breiteren Gemeinschaft. Hassrede, gewalttätige Inhalte und andere Formen von unangemessenem oder potenziell schädlichem Content können auf diesen Plattformen eingeschränkt oder entfernt werden, um ein sicheres und inklusives Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten.

Gleichzeitig haben YouTuber und Streamer das Recht auf Meinungsfreiheit. Sie haben das Recht, ihre Gedanken, Ideen und Überzeugungen zu teilen, solange sie die Rechte anderer respektieren und die Richtlinien der Plattform einhalten. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ermöglicht den Austausch von Ideen, fördert die kulturelle und soziale Entwicklung und ist essentiell für eine funktionierende Gesellschaft.

Dennoch kann die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Hassrede oder Gewalt verherrlichende Inhalte verbreitet werden. Solche Einschränkungen dienen dazu, den Schutz anderer Menschen zu gewährleisten und eine Balance zwischen den verschiedenen Rechten und Pflichten in einer Gesellschaft zu schaffen.

Es ist wichtig, dass wir als Content-Ersteller diese Balance respektieren und unsere Verantwortung erkennen, sowohl gegenüber unseren Zuschauern als auch gegenüber den Plattformen, auf denen wir unsere Inhalte teilen. So können wir dazu beitragen, ein respektvolles und inklusives Online-Umfeld zu schaffen und gleichzeitig die Werte der Meinungsfreiheit zu schützen und zu fördern.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungHassredeJugendschutzKIMeinungsfreiheitYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Keine Löschung von YouTube-Videos bei Unterlassungspflicht

YouTube-Logo auf grünem Hintergrund mit Unterlassungspflicht.
30. Januar 2020

Der BGH hat eine interessante Entscheidung zum Äußerungsrecht und Youtuber gefällt. Unter dem Aktenzeichen Az. I ZB 86/17 entschied der...

Mehr lesenDetails

Gafferfotos und Upskirting bald strafbar!

13. November 2019

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur...

Mehr lesenDetails

Investoren und Startups – Unternehmensberatung und Verträge für eine erfolgreiche Startup-Bewertung in Deutschland

iStock 1405433207 scaled
9. April 2023

Unterstützung für Startups in Deutschland bei der Bewertung für Seed Investoren In diesem kurzen Einleitungspost möchte ich Ihnen grundlegende Schritte...

Mehr lesenDetails

BGH: Lexfox vereinbar mit Rechtsdienstleistungsgesetz

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Im Grundsatz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung...

Mehr lesenDetails

Der Medienstaatsvertrag: Was ist neu? Was gilt?

Lizenzverträge
13. November 2020

Der Medienstaatsvertrag ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Die Umbenennung des...

Mehr lesenDetails

Eintauchen in die Welt der KI: Workshops für Rechtsanwälte

AI in the legal system: Towards a digital future of justice
1. Februar 2024

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie ständig vor der Herausforderung, mit den sich rasch wandelnden Technologien Schritt zu halten. Künstliche...

Mehr lesenDetails

BGH mit spannender Entscheidung im Spannungsfeld der Impressumspflicht

Social Media Accounts und Impressum
12. September 2023

Einleitung Die digitale Welt ist ein ständig wechselndes Spielfeld, auf dem Influencer und Streamer eine immer wichtigere Rolle spielen. Dabei...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz (KI) zur Prozessautomatisierung

ai generated g63ed67bf8 1280
2. Juli 2024

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen zur Effizienzsteigerung und Wettbewerbsfähigkeit, stellt Unternehmen jedoch auch vor...

Mehr lesenDetails

EU vereinbart neue Richtline für Internethandel

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
17. April 2019

Aktualisierungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften zur Verbesserung der Rangfolgetransparenz auf Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung der doppelten Qualität von Produkten wurden am Mittwoch...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Erste TestfolgeLiebe Leserinnen und Leser,ich freue mich, heute den ersten Testlauf unseres brandneuen IT Media Law Podcasts zu präsentieren! In diesem Podcast...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung