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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können

30. Mai 2023
in Recht im Internet
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Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt?

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1. Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt?
2. Das kontroverse Video und YouTubes Richtlinien
3. Die rechtlichen Argumente: Vertragliche Vereinbarungen und Meinungsfreiheit
4. Die Lehren aus dem Urteil: Ein Appell an YouTuber
4.1. Author: Marian Härtel

YouTube bietet uns eine leistungsstarke Plattform, um Gedanken und Ideen zu vermitteln, kreative Projekte vorzustellen und bedeutungsvolle Beziehungen mit Zuschauern auf der ganzen Welt zu knüpfen. Aber mit dieser weitreichenden Einflussnahme kommt eine gewisse Verantwortung – die Verantwortung, Inhalte zu teilen, die respektvoll und angemessen sind. In der Tat stellt sich die Frage, wie weit die Freiheit der Meinungsäußerung auf einer Plattform wie YouTube geht.

Wichtigste Punkte
  • Das Urteils des OLG Schleswig berührt die Balance zwischen kreativer Freiheit und Inhaltsverantwortung.
  • YouTube reagierte mit einer Altersbeschränkung auf ein Video, das Migration kontrovers darstellt.
  • Das Video führte zu Ängsten und konnte jüngere Zuschauer verunsichern.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen im Video Hassrede entsprachen und YouTube richtlinienkonform handelte.
  • Die Altersbeschränkung war ein milderer Schritt als eine vollständige Entfernung des Videos.
  • Content-Ersteller müssen Richtlinien respektieren, um Inhaltsbeschränkungen zu vermeiden.
  • Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, insbesondere bei gewalttätigen Inhalten.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Schleswig bringt diese Frage ins Rampenlicht. Dieses bemerkenswerte Urteil beleuchtet die Balance zwischen der kreativen Freiheit der Content-Ersteller und der Verantwortung, Inhalte zu teilen, die sicher und angemessen für alle Zuschauer sind.

Die Kontroverse begann mit einem Video, das bestimmte Aspekte der Migration in einem vielleicht verstörenden Licht darstellte. Aufgrund seiner Darstellung wurde das Video von YouTube mit einer Altersbeschränkung versehen. Dieser Schritt wurde von der Plattform als notwendig erachtet, um jüngere und möglicherweise sensible Zuschauer vor potenziell verstörenden Inhalten zu schützen.

Dieses Urteil und die darin behandelten Fragen werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung der Verantwortung von Content-Erstellern. Es fordert uns auf, einen sorgfältigen Blick auf die Art und Weise zu werfen, wie wir unsere Meinungen äußern, und uns daran zu erinnern, dass es Grenzen gibt, auch auf einer Plattform, die uns erlaubt, unsere Kreativität und unseren Ausdruck so weit wie möglich zu entfalten.

Das kontroverse Video und YouTubes Richtlinien

Das betroffene Video enthielt Inhalte, die als gewalttätig und möglicherweise störend für jüngere oder sensible Zuschauer eingestuft wurden, und wurde daher mit einer Altersbeschränkung versehen. In dem Video wurden mögliche negative Auswirkungen der Migration auf die Gesellschaft thematisiert, darunter die Darstellung von Männern mit Migrationshintergrund als Aggressoren und eine Visualisierung der sogenannten „Massenmigration“ als bedrohlich. Solche Darstellungen wurden als potenziell Ängste schürende und schockierende Elemente angesehen, insbesondere für suggestible und minderjährige Betrachter.

Das OLG Schleswig hat in seinem Urteil diese Darstellungen genauer betrachtet und festgestellt, dass sie den in den YouTube-Richtlinien gegen Hassrede und gewalttätige oder grausame Inhalte genannten Beispielen entsprechen. Die Richtlinien verbieten Äußerungen, die nahelegen, dass alle Personen aus bestimmten Gruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, Verbrecher und Kriminelle sind, die unsere Existenz bedrohen. Zwar hat das Video nicht explizit dazu aufgerufen, Menschen mit Einwanderungsstatus aus dem Land zu vertreiben, aber es schürte Abneigung gegen diese Bevölkerungsgruppen, die pauschal als gewalttätige Drogendealer dargestellt wurden. Außerdem legte das Video nahe, dass der Einsatz von Schusswaffen zur Verteidigung gegen die „marodierenden Horden“ angemessen sei und rief zum Widerstand auf.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Äußerungen der in den YouTube-Richtlinien genannten Hassrede entsprachen und dass die Altersbeschränkung als milderes Mittel gegenüber der vollständigen Entfernung des Videos im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über unzulässige Inhalte lag. Es ist wichtig, diesen Aspekt zu betonen: YouTube, als Plattform, hat das Recht und die Pflicht, seine Richtlinien zu überwachen und durchzusetzen, um eine sichere Umgebung für alle Nutzer zu gewährleisten, einschließlich derjenigen, die möglicherweise von bestimmten Inhalten betroffen oder gestört werden könnten.

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer verantwortungsbewussten Inhalterstellung und die Notwendigkeit, die Auswirkungen unserer Inhalte auf alle Zuschauer zu berücksichtigen. Es ist ein starker Reminder, dass Freiheit der Meinungsäußerung und kreative Ausdrucksfreiheit mit der Verantwortung einhergehen, respektvoll und sensibel gegenüber unserer vielfältigen und globalen Zuschauerschaft zu sein.

Die rechtlichen Argumente: Vertragliche Vereinbarungen und Meinungsfreiheit

Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Altersbeschränkung gegen die zwischen dem Content-Ersteller und YouTube geschlossenen Nutzungsbedingungen verstößt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass YouTube durch die Implementierung der Altersbeschränkung voll und ganz innerhalb seiner vertraglichen Vereinbarungen gehandelt hat.

Dabei spielten die YouTube-Richtlinien eine zentrale Rolle. YouTube hat spezifische Regeln und Richtlinien in Bezug auf Inhalte, die auf seiner Plattform geteilt werden dürfen, und es behält sich das Recht vor, Maßnahmen gegen Inhalte zu ergreifen, die diese Richtlinien verletzen. In diesem Fall umfassten die Richtlinien spezielle Abschnitte zu Hassrede, gewalttätigen oder grausamen Inhalten und Jugendschutz. Die beanstandeten Äußerungen im Video entsprachen den Beispielen für Hassrede, die in den YouTube-Richtlinien aufgeführt sind.

Die Altersbeschränkung, die YouTube dem strittigen Video auferlegt hat, war laut Urteil des OLG Schleswig ein milderer Schritt im Vergleich zur vollständigen Entfernung des Videos, was auch eine Option unter den Nutzungsbedingungen von YouTube gewesen wäre. Die Richtlinien von YouTube sehen vor, dass bei Inhalten, die der Hassrede nahekommen, YouTube-Funktionen eingeschränkt werden können, um eine sichere und inklusive Plattform für alle Nutzer zu gewährleisten. Das Gericht betonte, dass die Altersbeschränkung im Einklang mit den vertraglichen Verpflichtungen des Content-Erstellers gegenüber YouTube steht und nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

Diese Feststellung hat wichtige Implikationen für YouTuber und Content-Ersteller generell. Es betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Plattform-Richtlinien und verdeutlicht, dass Plattformen wie YouTube durchaus das Recht haben, innerhalb ihrer eigenen Nutzungsbedingungen zu agieren, um ihre Community zu schützen und eine sichere Umgebung für alle Nutzer zu schaffen. Es erinnert uns daran, dass wir als Content-Ersteller eine Verantwortung tragen, sowohl gegenüber unseren Zuschauern als auch gegenüber den Plattformen, auf denen wir unsere Inhalte teilen.

Die Lehren aus dem Urteil: Ein Appell an YouTuber

Als YouTuber und Content-Ersteller ist es unerlässlich, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit, obwohl ein grundlegendes Recht, ihre Grenzen hat. Besonders dann, wenn der Inhalt als potenziell schädlich, beleidigend oder unsachgemäß eingestuft werden könnte. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich mit den Content-Richtlinien der Plattform, auf der Sie Ihre Inhalte teilen, vertraut zu machen und sie einzuhalten. Dadurch können unerwünschte Beschränkungen wie Altersbeschränkungen oder sogar die Entfernung von Inhalten vermieden werden.

Plattformen wie YouTube haben das Recht, ihre eigenen Nutzungsbedingungen zu erstellen und durchzusetzen. Diese dienen nicht nur dem Schutz der Plattform selbst, sondern auch dem Schutz der Nutzer und der breiteren Gemeinschaft. Hassrede, gewalttätige Inhalte und andere Formen von unangemessenem oder potenziell schädlichem Content können auf diesen Plattformen eingeschränkt oder entfernt werden, um ein sicheres und inklusives Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten.

Gleichzeitig haben YouTuber und Streamer das Recht auf Meinungsfreiheit. Sie haben das Recht, ihre Gedanken, Ideen und Überzeugungen zu teilen, solange sie die Rechte anderer respektieren und die Richtlinien der Plattform einhalten. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ermöglicht den Austausch von Ideen, fördert die kulturelle und soziale Entwicklung und ist essentiell für eine funktionierende Gesellschaft.

Dennoch kann die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Hassrede oder Gewalt verherrlichende Inhalte verbreitet werden. Solche Einschränkungen dienen dazu, den Schutz anderer Menschen zu gewährleisten und eine Balance zwischen den verschiedenen Rechten und Pflichten in einer Gesellschaft zu schaffen.

Es ist wichtig, dass wir als Content-Ersteller diese Balance respektieren und unsere Verantwortung erkennen, sowohl gegenüber unseren Zuschauern als auch gegenüber den Plattformen, auf denen wir unsere Inhalte teilen. So können wir dazu beitragen, ein respektvolles und inklusives Online-Umfeld zu schaffen und gleichzeitig die Werte der Meinungsfreiheit zu schützen und zu fördern.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungHassredeJugendschutzKIMeinungsfreiheitYouTubeYouTuber

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