Marian Härtel
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KSK-Abgabepflicht für Agenturen und Vermarkter im Influencer-Bereich: Was gilt und was nicht?

Einleitung

Auf diesem Blog haben wir bereits eine Vielzahl von Artikeln zum Thema Influencer veröffentlicht. Wer sich für die verschiedenen Aspekte dieses spannenden Berufsfelds interessiert, wird über die Suchfunktion fündig. Besonders hervorheben möchten wir zwei Artikel, die sich mit der Künstlersozialkasse (KSK) beschäftigen. Diese Artikel bieten einen tiefen Einblick in die Thematik und sind eine gute Grundlage für das heutige Thema. Heute wollen wir uns speziell damit beschäftigen, welche Leistungen, die Agenturen oder Vermarkter an Influencer weitergeben, der KSK-Abgabepflicht unterliegen und welche nicht. Dies ist ein komplexes, aber wichtiges Thema, das sowohl Influencer als auch Agenturen betrifft.

Künstlerische Leistungen vs. Affiliate-Kampagnen

Künstlerische Leistungen

Künstlerische Leistungen sind in der Regel KSK-abgabepflichtig. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung von Videos, Fotos oder anderen Content-Formaten, die kreative Elemente enthalten. Wenn eine Agentur einen Influencer beauftragt, ein Video zu einem bestimmten Thema zu erstellen, fällt dies in der Regel unter die KSK-Abgabepflicht. Das bedeutet, dass die Agentur zusätzlich zum Honorar des Influencers eine Abgabe an die KSK leisten muss. Diese Abgabe dient der sozialen Absicherung des Künstlers und ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Abgabe nicht nur die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung des Künstlers unterstützt, sondern auch dazu beiträgt, das kulturelle Erbe und die kreative Vielfalt in Deutschland zu fördern. Daher ist es für Agenturen unerlässlich, sich bewusst zu sein, welche ihrer Aufträge als künstlerische Leistungen gelten könnten, um entsprechend planen und budgetieren zu können.

Affiliate-Kampagnen

Im Gegensatz dazu stehen Affiliate-Kampagnen, bei denen der Influencer Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, ohne dabei kreative oder künstlerische Leistungen zu erbringen. Solche Kampagnen sind in der Regel nicht KSK-abgabepflichtig. Das bedeutet, dass die Agentur in diesem Fall keine zusätzliche Abgabe an die KSK leisten muss. Es ist jedoch wichtig, den Charakter der Kampagne genau zu prüfen, denn Grauzonen existieren und können zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Beispielsweise könnte ein Influencer in einer Affiliate-Kampagne zwar hauptsächlich ein Produkt vorstellen, aber dies in einer besonders kreativen oder künstlerischen Weise tun, die die Kampagne dann doch KSK-abgabepflichtig machen könnte. Daher ist es für Agenturen und Vermarkter entscheidend, die genaue Natur der erbrachten Leistungen zu verstehen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. So können sie sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und keine unerwarteten Kosten entstehen.

Grauzonen und Fallstricke

Es gibt jedoch auch Grauzonen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Zum Beispiel könnte ein Influencer im Rahmen einer Affiliate-Kampagne ein kreatives Video erstellen. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob der kreative Anteil so hoch ist, dass die Leistung als künstlerisch einzustufen ist. Wenn dies der Fall ist, wäre die Leistung KSK-abgabepflichtig. Es ist daher wichtig, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Abgrenzung zwischen reiner Affiliatewerbung und einem künstlerischen Werk kann ein schmaler Grad sein, der nicht immer leicht zu navigieren ist.

Die Herausforderung besteht darin, dass die Kriterien für das, was als “künstlerisch” gilt, nicht immer klar definiert sind. Das Gesetz bietet hier nur begrenzte Leitlinien, und die Interpretation kann von Fall zu Fall variieren. Dies schafft eine Unsicherheit, die für Agenturen und Influencer problematisch sein kann. Beispielsweise könnte ein Influencer ein Video erstellen, das auf den ersten Blick wie eine einfache Produktvorstellung aussieht, aber durch die Einbeziehung von Musik, speziellen Kameraeinstellungen oder einer einzigartigen Erzählweise eine künstlerische Dimension erhält. In solchen Fällen könnte argumentiert werden, dass die Arbeit mehr ist als nur eine einfache Werbung und daher KSK-abgabepflichtig ist.

Ein weiteres Problem ist, dass die KSK selbst bei der Beurteilung, ob eine Leistung als künstlerisch anzusehen ist oder nicht, einen gewissen Ermessensspielraum hat. Das bedeutet, dass selbst wenn eine Agentur oder ein Influencer glaubt, dass eine bestimmte Leistung nicht künstlerisch ist, die KSK zu einem anderen Schluss kommen könnte. Dies kann zu unerwarteten finanziellen Belastungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus kann die technologische Entwicklung die Grenzen dessen, was als künstlerisch angesehen wird, weiter verwischen. Mit den Fortschritten in der Videoproduktion und den sozialen Medien werden immer komplexere und kreativere Formen der Werbung möglich. Was heute als einfache Werbung angesehen wird, könnte morgen als künstlerische Leistung gelten, insbesondere wenn neue Technologien wie Virtual Reality oder künstliche Intelligenz in den Content integriert werden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die KSK-Abgabepflicht rückwirkend gelten kann. Das bedeutet, dass wenn eine Agentur oder ein Influencer eine Leistung ursprünglich als nicht künstlerisch eingestuft hat, aber später festgestellt wird, dass sie es ist, Nachzahlungen fällig werden könnten. Dies kann besonders problematisch sein, wenn der ursprüngliche Vertrag zwischen der Agentur und dem Influencer keine Klauseln für solche Fälle enthält.

Praktische Tipps

Agenturen und Vermarkter sollten daher genau prüfen, welche Leistungen sie an Influencer weitergeben und ob diese der KSK-Abgabepflicht unterliegen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Nachzahlungen und Sanktionen zu vermeiden. Es ist jedoch nicht nur die rechtliche Seite, die Aufmerksamkeit erfordert. Auch die interne Dokumentation und Buchhaltung spielen eine entscheidende Rolle. Eine sorgfältige Buchführung kann dazu beitragen, den Überblick über alle Transaktionen und Zahlungen zu behalten, was bei einer eventuellen Prüfung durch die KSK von unschätzbarem Wert sein kann.

Dokumentation ist der Schlüssel

Es ist ratsam, alle Verträge und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und genau zu dokumentieren, welche Leistungen erbracht wurden. Dies kann im Falle einer Prüfung durch die KSK von großem Vorteil sein. Darüber hinaus ist es wichtig, auch andere Aspekte der Zusammenarbeit zu dokumentieren. Beispielsweise sind Reisekosten und andere nicht-künstlerische Bestandteile von Vergütungen definitiv nicht abgabepflichtig. Eine klare Trennung und Dokumentation dieser Posten in der Buchhaltung kann helfen, die Abgabepflicht korrekt zu berechnen und eventuelle Nachfragen der KSK effizient zu beantworten.

Rechtliche Beratung

Da die KSK-Abgabepflicht ein komplexes und oft missverstandenes Thema ist, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Dies kann helfen, teure Fehler und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur bei der Vertragsgestaltung unterstützen, sondern auch dabei, die verschiedenen Elemente der Vergütung und der erbrachten Leistungen zu identifizieren, die möglicherweise nicht der KSK-Abgabepflicht unterliegen. Dies ist besonders wichtig, da die KSK in der Vergangenheit durchaus unterschiedliche Interpretationen dessen, was als künstlerische Leistung gilt, angewendet hat.

Insgesamt ist es für Agenturen und Vermarkter von entscheidender Bedeutung, sowohl gute Verträge als auch eine sorgfältige Dokumentation und Buchhaltung zu haben. Diese Elemente bilden zusammen eine solide Grundlage, um die komplexen Anforderungen der KSK-Abgabepflicht zu navigieren und rechtliche sowie finanzielle Risiken zu minimieren.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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