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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?

30. August 2021
in Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • September-Ausgabe der SpoPrax über Sportrecht und E-Sportrecht ist abgeschlossen.
  • Artikel über alternative Finanzierung für Esport-Organisationen, abseits von regulären Investoren.
  • Die Tokenisierung revolutioniert die Finanzierung von Esport-Organisationen.
  • Rechtsanwälte erläutern aktuelle Urteile zu wettbewerbsrechtlichen Fragen und Sponsoring-Verträgen.
  • Rechtspolitischer Ausblick auf E-Sport-Entwicklungen der Bundestagsfraktionen.
  • Leitfaden zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für Sportorganisationen.
  • Einzelbestellungen der Zeitschrift über den bereitgestellten Link.

Die redaktionellen Arbeiten an der September-Ausgabe der SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis sind abgeschlossen.

Auch ich habe einen interessanten Artikel beitragen, der eigentlich Pflichtlektüre für jeden sein sollte, der seine Esport-Organisation abseits von regulären Investoren finanzieren will.

Beinahe alle Esport-Organisationen, die mit einem Team an Spielbetrieben teilnehmen, sind derzeit wirtschaftlich nicht nachhaltig und funktionieren primär über externe Finanzierung. Durch die von der Distributed Ledger-Technologie ermöglichten neuen Anwendungen revolutioniert sich indes das Finanzierungswesen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die fortschreitende Tokenisierung und deren Auswirkungen auf die überlebenswichtige Finanzierung von Esport-Organisationen.

Syndikusrechtsanwalt Dr. Philipp Winter erläutert anhand eines Urteils des OLG Hamburg (Az.:5 U 147/19) die Eckpfeiler wettbewerbsrechtlichen Vorgehens gegen „Ticketplattformen“. Rechtsanwältin Anastasia Baumann und Rechtsanwalt Arno Lampmann nehmen ein Urteil des OLG Nürnbergs (Az.: 3 U 2801/19) zur Auslegung eines englischsprachigen Sponsoring-Vertrages genauer unter die Lupe.

Im E-Sport wird zunächst ein rechtspolitischer Ausblick auf die Strategien zur rechtlichen Weiterentwicklung des E-Sports der aktuellen Bundestagsfraktionen für die kommende Legislaturperiode geworfen. Akademischen Rat a. Z. Dr. Daniel Schmid gibt zudem mit dem ersten Teil seines zweiteiligen Beitrags einen Überblick zum Datenschutz im E-Sport.

Im Rahmen der Rubrik „Aus der Praxis für die Praxis“ reicht Rechtsanwältin Katharina Dierlamm, LL.M. den Entscheidungsträgern von Sportorganisationen einen Leitfaden zur Hand, um für die anstehende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie gewappnet zu sein.

Bestellen kann man die Zeitschrift auch einzeln unter diesen Link.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundestagDatenschutzE-SportEntwicklungEsportFinanzierungHamburgInvestorSponsorTokenWettbewerbsrecht

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