Marian Härtel
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Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben

Ich bin inzwischen über 20 Jahre in der Computerspielbranche und dabei über 12 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Schon aufgrund meines großen Netzwerkes in der Industrie, auch international, und auch der Vielzahl an Publishingverträgen, AGB für Onlinespiele und vieles mehr, das ich in dieser Zeit gesehen habe, kann ich sagen, dass die Aussage, nie einen Vertrag zu unterschreiben, ohne dass der eigene Rechtsanwalt drüber geschaut hat, schlicht extrem wahr ist.

Da man dabei natürlich auch negatives Feedback bekommt, im Stil von “Klar, du willst als Rechtsanwalt ja nur verdienen!”, freut man sich immer wieder, wenn andere Branchenveteranen dieselbe Meinung vertreten. So hat beispielsweise Ralf Adam, von Tiger Team Productions, den die meisten in der deutschen Branche von zahlreichen Talks auf Events kennen dürften, zuletzt auf der Devcom in Köln einen Vortrag mit dem Titel “10 surefire ways to screw up your studio” oder “10 todsichere Möglichkeiten, dein Studio zu vermasseln.” gehalten. Punkt 2 unter “Planning ahead” erfreut mich dabei besonders:

Die gesamte Präsentation findet man hier auf Slideshare.

Diese Präsentation und Aussage war einfach zu gut, um sie hier im Blog nicht zu erwähnen und gleichzeitig die 10 Punkte von Ralf Adam Lesern des Blogs näherzubringen.

Und ich kann diese Aussage auch mit vollen Herzen unterstützen, und zwar nicht nur aus Gründen der Mandatsgewinnung als “Mr. Obvious”. Vielmehr ist genau dies ein Punkt, der zu sehr unterschätzt wird, denn im letzten Jahrzehnt habe ich einfach unzählig viele Möglichkeiten in Publishing- oder Kooperationsverträgen gesehen, die einen Spieleentwickler das Genick brechen können. Dazu gehören z.B. Klauseln, die

  • dazu führen, dass man als Entwickler kaum Geld sieht
  • den Publisher massiv bevorteilen
  • die Verfolgung von Ansprüchen weltweit so gut wie unmöglich machen
  • nach europäischen Urheberrecht unwirksam sind
  • extreme Probleme mit Rechteinhabern und Sozialversicherungsträger mit sich bringen.
  • keine Sicherheit für den Aufbau des Studios mit sich bringen (Stichwort Markenbildung, Nachfolger, Addons)
  • zu extrem ungünstigen steuerrechtlichen Situationen führen
  • die Insolvenz des eigenen Studios sehr wahrscheinlich machen, inklusive der Gründer und des Managements
  • wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme zur Folge habe

und vieles Weiteres.

Dabei gilt durchaus, dass oft genug bei dem Publisher oder Partner gar nicht einmal eine böse Absicht vorliegt. Und oft genug sind Verträge auch insgesamt in Ordnung oder im Rahmen der zu erwartenden Umsätze oder sonstigen Umstände betriebswirtschaftlich vertretbar. Dann können aber Mandanten auch von mir erwarten, dass ich nicht unnötig Änderungen vornehme, die unnötig Geld kosten.

Eine Anfrage lohnt also mit Sicherheit. Mehr Informationen zu mir und dem Gamesrecht gibt es übrigens auf dieser Seite.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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E-Mail

info@rahaertel.com