• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Rechtliche Aspekte und Risikomanagement

9. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
1 0
A A
0
Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtliche Aspekte und Risikomanagement
Wichtigste Punkte
  • Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovation.
  • Das KI-Gesetz der EU tritt am 1. August 2024 in Kraft und schafft einen Rechtsrahmen.
  • Datenschutzrecht: Die DSGVO ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  • Haftungsfragen: Unternehmen müssen klare Verantwortlichkeiten und Versicherungslösungen für KI-Systeme definieren.
  • Urheberrecht: KI-generierte Werke werfen Fragen der Schutzfähigkeit und Urheberschaft auf.
  • Diskriminierungsrisiken durch verzerrte Datensätze sind zu vermeiden; regelmäßige Audits sind notwendig.
  • Ein effektives Risikomanagement für KI-Einsatz umfasst Governance, Schulungen und Notfallpläne.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Gleichzeitig stellt der Einsatz von KI Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen und Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten juristischen Aspekte und gibt Hinweise zum effektiven Risikomanagement beim Einsatz von KI im Unternehmenskontext.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU
2. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
3. Haftungsfragen beim Einsatz von KI
4. Urheberrechtliche Aspekte von KI
5. Diskriminierungsrisiken und Ethik
6. Risikomanagement und Compliance
7. Praxistipps für Unternehmen
7.1. Author: Marian Härtel

Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU

Am 1. August 2024 ist in der EU das KI-Gesetz (Artificial Intelligence Act) in Kraft getreten, das einen umfassenden Rechtsrahmen für KI schafft. Dieses Gesetz wird ab dem 1. August 2026 vollständig anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen. Neben diesem spezifischen KI-Gesetz sind auch verschiedene bestehende Rechtsgebiete für den Einsatz von KI relevant:

  1. Datenschutzrecht: Die DSGVO ist insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  2. IT-Sicherheitsrecht: Das IT-Sicherheitsgesetz und die NIS-Richtlinie stellen Anforderungen an die Sicherheit von IT-Systemen, einschließlich KI.
  3. Haftungsrecht: Die Produkthaftungsrichtlinie und nationale Haftungsregeln sind bei KI-gestützten Produkten und Dienstleistungen relevant.
  4. Urheberrecht: Fragen des Urheberrechts stellen sich insbesondere bei KI-generierten Werken.

Das EU-KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen in verschiedene Risikokategorien einteilt und entsprechende Anforderungen festlegt. Dies ergänzt die bestehenden Rechtsvorschriften und schafft einen spezifischen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Der Einsatz von KI wirft spezifische datenschutzrechtliche Fragen auf:

1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme muss auf einer der in Art. 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen basieren.

2. Zweckbindung und Datenminimierung: KI-Systeme neigen dazu, große Datenmengen zu verarbeiten. Dies kann mit den Prinzipien der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) in Konflikt geraten.

3. Transparenz und Informationspflichten: Die Komplexität von KI-Systemen kann die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erschweren.

4. Automatisierte Entscheidungen: Bei KI-gestützten automatisierten Entscheidungen sind die Vorgaben des Art. 22 DSGVO zu beachten, der betroffenen Personen das Recht einräumt, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt sich die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO für KI-Projekte sowie die Implementierung von Privacy-by-Design-Konzepten.

Haftungsfragen beim Einsatz von KI

Der Einsatz von KI wirft neue Haftungsfragen auf, insbesondere wenn KI-Systeme autonom Entscheidungen treffen:

1. Produkthaftung: Bei KI-gestützten Produkten stellt sich die Frage, inwieweit der Hersteller für Schäden haftet, die durch autonome Entscheidungen der KI verursacht werden.

2. Verschuldenshaftung: Die Bestimmung eines Verschuldens kann bei KI-Systemen, die selbstlernend sind und deren Entscheidungsprozesse nicht immer nachvollziehbar sind, schwierig sein.

3. Beweislastverteilung: Die Komplexität von KI-Systemen kann es für Geschädigte erschweren, einen Kausalzusammenhang zwischen dem Einsatz der KI und einem eingetretenen Schaden nachzuweisen.

Unternehmen sollten klare Verantwortlichkeiten für KI-Systeme definieren und gegebenenfalls spezifische Versicherungslösungen in Betracht ziehen.

Urheberrechtliche Aspekte von KI

KI-Systeme können kreative Werke wie Texte, Bilder oder Musik generieren. Dies wirft urheberrechtliche Fragen auf:

1. Schutzfähigkeit: Sind KI-generierte Werke urheberrechtlich schutzfähig? Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland ist ein menschlicher Schöpfungsakt für den Urheberrechtsschutz erforderlich.

2. Urheberschaft: Wem stehen die Rechte an KI-generierten Werken zu? Dem Entwickler der KI, dem Nutzer oder der KI selbst?

3. Trainingsmaterial: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen kann urheberrechtliche Probleme aufwerfen.

Unternehmen sollten bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten vorsichtig sein und gegebenenfalls vertragliche Regelungen zur Rechteeinräumung treffen.

Diskriminierungsrisiken und Ethik

KI-Systeme können unbeabsichtigt diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Datensätzen trainiert wurden. Dies kann zu Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen, insbesondere im Bereich der Personalauswahl oder der Kreditvergabe.

Unternehmen sollten:
1. KI-Systeme auf mögliche Verzerrungen (Bias) überprüfen
2. Diverse und repräsentative Trainingsdaten verwenden
3. Regelmäßige Audits der KI-Entscheidungen durchführen
4. Ethische Richtlinien für den Einsatz von KI entwickeln

Risikomanagement und Compliance

Ein effektives Risikomanagement für den KI-Einsatz umfasst:

1. KI-Governance: Etablierung klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten für KI-Projekte
2. Risikobewertung: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen für KI-Anwendungen
3. Dokumentation: Umfassende Dokumentation von KI-Systemen, einschließlich Trainingsdaten und Entscheidungslogiken
4. Schulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum rechtssicheren Umgang mit KI
5. Monitoring: Kontinuierliche Überwachung und Evaluation von KI-Systemen
6. Notfallpläne: Entwicklung von Notfallplänen für den Fall von Fehlfunktionen oder unerwarteten Ergebnissen der KI

Praxistipps für Unternehmen

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für Unternehmen ableiten:

1. Rechtliche Due Diligence: Führen Sie vor der Implementierung von KI-Systemen eine umfassende rechtliche Prüfung durch.

2. Datenschutz by Design: Integrieren Sie Datenschutzanforderungen von Beginn an in die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

3. Transparenz und Erklärbarkeit: Streben Sie nach möglichst transparenten und erklärbaren KI-Systemen, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.

4. Vertragsgestaltung: Achten Sie bei der Beschaffung von KI-Systemen oder -Dienstleistungen auf eine klare vertragliche Regelung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen.

5. Ethik-Richtlinien: Entwickeln Sie unternehmensinterne Ethik-Richtlinien für den Einsatz von KI.

6. Interdisziplinäre Teams: Setzen Sie bei KI-Projekten auf interdisziplinäre Teams, die technische, rechtliche und ethische Expertise vereinen.

Der Einsatz von KI im Unternehmenskontext bietet enorme Chancen, erfordert jedoch ein sorgfältiges Management der damit verbundenen rechtlichen und ethischen Risiken. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und die Implementierung eines robusten Risikomanagements sind entscheidend, um die Potenziale von KI voll auszuschöpfen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen.

Angesichts der Komplexität und der sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen und technologischen Landschaft ist es für Unternehmen ratsam, bei der Implementierung von KI-Systemen spezialisierte rechtliche und technische Expertise hinzuzuziehen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutzrechtDeutschlandDSGVOEntscheidungenEntwicklerEntwicklungEUKIKünstliche IntelligenzManagementMitarbeiterRechtRechtliche HerausforderungenRisikomanagementSicherheitTransparenzUrheberrechtVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Zahlen per Rechnung via Klarna

Logo und weißer Hintergrund.
18. Oktober 2018

Seit heute habe ich hier auf der Seite als Bezahloption den Anbieter "Klarna" integriert. Klarna ist ein extra Zahlungsanbieter, der...

Mehr lesenDetails

Cybersecurity-Verschärfung 2025

Cybersecurity-Verschärfung 2025
4. Oktober 2024

Als IT-Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Technologie-Startups und SaaS-Unternehmen möchte ich auf eine wichtige regulatorische Änderung aufmerksam...

Mehr lesenDetails

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
12. Januar 2023

KI sind aktuell ja in aller Munde. Und alles technisch interessierter Rechtsanwalt, der selber ein IT-Nerd ist und vor allem...

Mehr lesenDetails

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Passend zu diesem Artikel seien auch noch ein paar Information zu Kleinunternehmern nach § 19 I UStG verloren, die Waren...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. April 2023

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen...

Mehr lesenDetails

Die Gefahren von BYOD-Praktiken in Startups: Was Sie rechtlich beachten müssen

Die Gefahren von BYOD-Praktiken in Startups: Was Sie rechtlich beachten müssen
31. August 2023

Einleitung In der heutigen, schnelllebigen Geschäftswelt ist Flexibilität das A und O. Aus diesem Grund setzen viele Startups, vielleicht auch...

Mehr lesenDetails

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar
31. Oktober 2018

Gestern habe ich meinen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des DOSB veröffentlicht. In den Nachrichten und in den sozialen Medien gab...

Mehr lesenDetails

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
14. April 2020

Homeoffice-Arbeitsplätze werden immer beliebter und werden aufgrund der Corona-Krise auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen. Dabei gibt es jedoch zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme
8. September 2023

Einleitung Bots sind in der heutigen Zeit genauso allgegenwärtig wie Smartphones und soziale Medien. Sie nehmen verschiedene Rollen ein und...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?
Urheberrecht

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Während ich an meinem eigenen WordPress-Plugin code, taucht immer wieder eine Frage auf: Gehört mir diese Software wirklich? Im Alltagsverständnis...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung