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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Spiele ab 16 erst ab 22 Uhr streamen? Das JusProg Dilemma

23. Mai 2019
in Recht und Computerspiele, Jugendschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • KJM erklärte am 15. Mai 2019 das Jugendschutzprogramm JusProg nach § 19b II JMStV für unwirksam.
  • Die FSM geht gegen diese Entscheidung vor, jedoch gibt es aktuell keine einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen.
  • Jugendschutzbehörden könnten bereits erste Schreiben mit möglichen Bußgeldern versenden.
  • Von 6-23 Uhr dürfen keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte ohne Altersverifikation gezeigt werden.
  • Das betrifft insbesondere Esport-Ligen, Gamingstreamer und Anbieter von redaktionellen Inhalten.
  • Reagiere nicht alleine auf eventuelle Schreiben der Behörden; das Risiko ist schwer einschätzbar.
  • Ein schnelles Update zur Situation wird angestrebt, um unsicherheiten zu klären.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 15. Mai 2019 das Jugendschutzprogramm JusProg nach § 19b II JMStV für unwirksam erklärt. Ich habe in diesem Artikel dazu berichtet.

Obwohl die FSM gegen diese Entscheidung vorgeht, ist die Rechtslage aktuell, ohne einstweiligen Rechtsschutz, leider eindeutig und spricht gegen Inhalteanbieter.

Wie mir nun zu Ohren gekommen ist, soll es bereits erste Schreiben der Jugendschutzbehörden geben, die im Zweifel auch mit behördlichen Bescheiden und Bußgelder enden könnten. Solange kein einstweiliger Rechtsschutz eines Verwaltungsgerichtes vorliegt, muss also sichergestellt sein, dass 6-23 Uhr keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte (sprich Titel mit USK über ab 16 Jahren) ohne beispielsweise die Überprüfung mit einem Personalausweis gezeigt werden. Geht das nicht, wie wohl auf den großen Streamingplattformen, müsste man auf das Zeigen entsprechender Inhalte verzichten. Dies könnte aktuell Esport-Ligen, Gamingstreamer aber auch Anbieter von redaktionellen Inhalten betreffen.

Die Situation ist aktuell sehr unerfreulich und es ist, sollte man ein Schreiben bekommen, auch anzuraten, darauf nicht alleine zu reagieren. Wie groß das Risiko ist, „erwischt“ zu werden und wie schnell, welche Jugendschutzbehörden reagieren bzw. ob viele erst einmal Stellungnahmen etc. einfordern, ist gerade schwer abzuschätzen. Ich versuche schnellstmöglich ein Update zu bekommen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungEsportGamingJugendschutz

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