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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Video: Mann muss ich Werbung kennzeichnen?

1. Februar 2019
in Youtube-Video
Lesezeit: 1 min lesen
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[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=o3bnRUAGsqc[/embedyt]

Wichtigste Punkte
  • Die Rechtslage zur Kennzeichnung von Werbung und Sponsoring hat sich durch neue Urteile verändert.
  • Die Abmahngefahr für YouTuber, Twitch-Streamer, und Esport-Teams ist erheblich gestiegen.
  • Eine klare Richtlinie zur Kennzeichnung ist notwendig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wann und wo muss ich Werbung oder ein Sponsoring auf welche Weise kennzeichnen?

Einige neue Urteile haben die Rechtslage durchaus ein wenig geformt und die Abmahngefahr für YouTuber, Twitch-Streamer, Esport-Teams, aber auch für kommerzielle Instagram und Twitter Accounts ist deutlich größer geworden. Auch wenn die Grauzone gewaltig ist, möchte ich mit meinem aktuellen Video einen kleinen Überblick geben, wo die Reise hingehen könnte.

Fragen gerne hier im Block in den Kommentaren oder auf YouTube. Und natürlich freue ich mich auch über ein Abo 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportInstagramSponsorTwitchTwitterUrteileYouTubeYouTuber

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