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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Datenschutzrecht

Mittels Legaltech im Datenschutzrecht risikolos Schadensersatz fordern?

22. Juli 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Ein Datenleck kann kostspielige Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO nach sich ziehen.
  • Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH bietet kostenlosen Service zur Prüfung von Ansprüchen an.
  • Betroffene von Datenverlust bei Marriot können ihre Ansprüche unverbindlich prüfen lassen.
  • Bei Erfolg im Gericht behält die EuGD 25 % der Schadenersatzsumme als Provision.
  • Bereits erste Klagen gegen Marriot wurden eingereicht; weitere sind zu erwarten.
  • Der Trend zu Legal-Tech-Startups betrifft viele Rechtsfragen, darunter Mieten und Flugverspätungen.
  • Der Service der EuGD ist Teil einer wachsenden Bewegung im Rechtssektor.

Vor kurzem habe ich in diesem Artikel erst darüber berichtet, dass ein Datenleck durchaus teuer werden kann, wenn Geschädigte sich entscheiden sollte, den Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Allerdings gibt es dazu noch keine Urteile.

Rund um das Thema hat sich nun ein neues Legal-Tech Unternehmen gründet, die  Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH. Über den Anbieter sollen Verbraucher, die eventuell von dem Datenverlust von Marriot betroffen sind, kostenlos und unverbindlich ihre Ansprüche prüfen lassen können.

Der gesamte Service der EuGD ist kostenlos, im Erfolgsfall vor Gericht, d.h. beim
Erhalt eines Schadensersatzes, werden 25 Prozent der Schadenersatzsumme durch die EuGD als Provision einbehalten.

Erste Klagen gegen Marriot sollen bereits anstrengt worden sein, weitere Folgen.

Das Angebot entspricht damit dem Trend hin zu Legal-Tech-Startups, die es bereits in zahlreichen Rechtsfragen von überhöhten Mieten, über Entschädigungen bei Flugverspätungen bis hin zu Scheidungen gibt.

Tags: DatenschutzDatenschutzrechtKlageProvisionRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzStartupsUrteileVerbraucher

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