Marian Härtel
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Mittels Legaltech im Datenschutzrecht risikolos Schadensersatz fordern?

Vor kurzem habe ich in diesem Artikel erst darüber berichtet, dass ein Datenleck durchaus teuer werden kann, wenn Geschädigte sich entscheiden sollte, den Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Allerdings gibt es dazu noch keine Urteile.

Rund um das Thema hat sich nun ein neues Legal-Tech Unternehmen gründet, die  Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH. Über den Anbieter sollen Verbraucher, die eventuell von dem Datenverlust von Marriot betroffen sind, kostenlos und unverbindlich ihre Ansprüche prüfen lassen können.

Der gesamte Service der EuGD ist kostenlos, im Erfolgsfall vor Gericht, d.h. beim
Erhalt eines Schadensersatzes, werden 25 Prozent der Schadenersatzsumme durch die EuGD als Provision einbehalten.

Erste Klagen gegen Marriot sollen bereits anstrengt worden sein, weitere Folgen.

Das Angebot entspricht damit dem Trend hin zu Legal-Tech-Startups, die es bereits in zahlreichen Rechtsfragen von überhöhten Mieten, über Entschädigungen bei Flugverspätungen bis hin zu Scheidungen gibt.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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