• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022

9. Juni 2023
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022

9. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280

Einleitung:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung:
2. Könnte ein ähnliches Gesetz auch in Deutschland eingeführt werden?
3. Die Gesetzesänderungen im Jahr 2022 und ihre Auswirkungen auf Influencer in Deutschland
4. Fazit und Ausblick
4.1. Author: Marian Härtel

Influencer sind Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres Einflusses in sozialen Medien eine bedeutende Rolle in der modernen Werbelandschaft spielen. Sie sind nicht nur Content-Ersteller, sondern auch Meinungsführer, die das Kaufverhalten und die Einstellungen ihrer Follower beeinflussen können. Sie nutzen Plattformen wie Instagram, YouTube und Twitch, um Inhalte zu erstellen, die eine breite Palette von Themen abdecken, von Mode und Kosmetik bis hin zu Gaming und Lifestyle. Dabei reicht ihr Einfluss oft weit über ihre eigene Community hinaus und kann Trends und Diskurse in der breiteren Gesellschaft prägen.

Wichtigste Punkte
  • Influencer sind Schlüsselakteure in der modernen Werbelandschaft, die Kaufverhalten und Einstellungen beeinflussen.
  • In Deutschland müssen Influencer rechtliche Rahmenbedingungen zur Kennzeichnung von Werbung beachten.
  • Frankreich hat ein neues Gesetz erlassen, das die Regulierung für Influencer verschärft und Verbraucherschutz fördert.
  • Die Änderungen durch das GSVWG 2022 zielten darauf ab, Klarheit über die kommerzielle Kommunikation zu schaffen.
  • Die Regulierung von Influencern ist ein dynamisches Thema, das weiterhin Diskussionen über Rechtssicherheit und Verbraucherschutz anzieht.
  • Ein weiteres Gesetz in Deutschland könnte auf dem französischen Modell basieren, um Transparenz zu erhöhen.
  • Die Regulierung wird wahrscheinlich verschärft, um Schutz und Transparenz im Influencer-Marketing zu gewährleisten.

In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern, unterliegen Influencer bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese betreffen insbesondere die Kennzeichnung von Werbeinhalten, um Transparenz zu gewährleisten und die Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Darüber hinaus müssen sie auch andere rechtliche Aspekte beachten, wie zum Beispiel das Urheberrecht und das Datenschutzrecht.

In jüngster Zeit hat Frankreich ein neues Gesetz verabschiedet, das die Regulierung von Influencern verschärft. Dieses Gesetz geht über die bloße Kennzeichnung von Werbeinhalten hinaus und beinhaltet eine Reihe von strengeren Vorschriften, die darauf abzielen, die Verbraucher besser zu schützen und die Transparenz in der digitalen Werbelandschaft zu erhöhen.

Während das französische Gesetz seinen Fokus eher auf Mode und Kosmetik legt, ist es wichtig zu beachten, dass auch die Zielgruppe von Gaming-Influencern für entsprechende Produkte wie Energiedrinks sehr empfänglich sein kann. Diese Influencer erreichen oft eine jüngere Zielgruppe, die besonders anfällig für Werbebotschaften sein kann und daher einen besonderen Schutz benötigt.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch in Deutschland ein ähnliches Gesetz in Erwägung gezogen wird. Angesichts der wachsenden Bedeutung und des Einflusses von Influencern ist es wahrscheinlich, dass die Regulierung in diesem Bereich in den kommenden Jahren weiter verschärft wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Form diese Regulierung annehmen wird und wie sie die Praxis der Influencer und der mit ihnen zusammenarbeitenden Unternehmen beeinflussen wird.

Das französische Influencer-Gesetz und seine Auswirkungen

Frankreich hat kürzlich ein umfassendes Gesetz für Influencer-Werbung verabschiedet, das die Arbeit der Content-Ersteller deutlich mehr einschränkt als in Deutschland. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regularien, darunter die Kennzeichnungspflicht von Filtern und Werbeinhalten mittels Banner auf Fotos und Videos, eine Rechenschaftspflicht der Plattformen sowie das generelle Verbot, für Schönheitsoperationen, Medikamente, Nikotinprodukte oder Sportwetten zu werben. Darüber hinaus werden Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok dazu verpflichtet, Inhalte bei Verstößen aktiv zu löschen.

Das Hauptziel des französischen Gesetzes ist es, junge Verbraucher, die hauptsächlich Influencer-Inhalte konsumieren, zu schützen und Social-Media-Betrug vorzubeugen. Es setzt die gleichen Standards für Werbung auf sozialen Plattformen, die auch für Werbeinhalte in klassischen Medien wie TV oder Radio gelten.

Könnte ein ähnliches Gesetz auch in Deutschland eingeführt werden?

Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Diskussion ist die Frage, inwieweit die bestehenden Regelungen bereits ausreichend sind. Aus meiner Sicht sind viele der Regelungen, die im französischen Gesetz enthalten sind, bereits in anderen Gesetzen und Verordnungen, wie beispielsweise im Medienstaatsvertrag, geregelt. Daher bin ich der Meinung, dass es nicht notwendig ist, neue Gesetze zu erlassen, sondern dass es vielmehr darum geht, die bestehenden Regelungen konsequent anzuwenden und durchzusetzen.

Diese Diskussion spiegelt die Komplexität und die Herausforderungen wider, die mit der Regulierung von Influencer-Marketing verbunden sind. Es ist ein Balanceakt zwischen dem Schutz der Verbraucher, der Förderung von Innovation und der Wahrung der Rechtssicherheit. Daher ist es wahrscheinlich, dass diese Diskussion in den kommenden Jahren weitergehen wird, da der Gesetzgeber versucht, einen angemessenen rechtlichen Rahmen für diese relativ neue Form des Marketings zu finden.

Die Gesetzesänderungen im Jahr 2022 und ihre Auswirkungen auf Influencer in Deutschland

Im Jahr 2022 trat in Deutschland das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) in Kraft. Dieses Gesetz zielte darauf ab, klarzustellen, in welchen Fällen Postings als kommerzielle Kommunikation gelten und somit als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen betreffen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Umgangssprachlich werden diese Änderungen auch als das „Influencer-Gesetz“ bezeichnet.

Die Änderungen durch das GSVWG beinhalteten drei wesentliche Neuerungen:

  1. Die Definition der sog. „geschäftlichen Handlung“ in § 2 Abs.1 Nr. 2 UWG neuer Fassung (nF) ist ergänzt worden. Für die Annahme einer geschäftlichen Handlung muss künftig nicht nur ein objektiver, sondern auch ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Absatzförderung bestehen.
  2. Hinzu kommt eine Ergänzung in § 5 a Abs. 4 UWG nF: Sofern eine geschäftliche Handlung vorliegt, so muss mit dieser auch ein kommerzieller Zweck verfolgt werden, der die Kennzeichnung als Werbung erforderlich macht. Die neue Fassung stellt klar, dass jedenfalls kein kommerzieller Zweck vorliegt, wenn der Handelnde kein Entgelt und keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält oder sich versprechen lässt.
  3. Neu ist ebenfalls die gesetzliche Beweislastregel, die besagt, dass davon auszugehen ist, der Influencer habe eine Gegenleistung erhalten. Folglich wird das Vorliegen eines kommerziellen Zweckes zunächst angenommen. Das Gesetz räumt aber die Möglichkeit ein, den Gegenbeweis zu führen.

Trotz dieser Bemühungen des Gesetzgebers kann von absoluter Rechtssicherheit im Bereich des Influencer-Marketings aber weiterhin nicht ausgegangen werden. Dennoch lässt sich langsam eine einheitliche Linie erkennen, die sich in Zukunft durch weitere Urteile konkretisieren muss.

Fazit und Ausblick

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Frankreich und der Änderungen im deutschen Recht im Jahr 2022 stellt sich die Frage, wie die Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland aussehen könnte. Während einige Experten eine Verschärfung der Regulierung befürworten, um junge Verbraucher besser zu schützen und Social-Media-Betrug vorzubeugen, warnen andere vor einer Überregulierung und betonen die Bedeutung von Transparenz und Eigenverantwortung der Influencer.

Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland ein ähnliches Gesetz wie Frankreich einführen wird. Was jedoch klar ist, ist dass die Regulierung von Influencern ein zunehmend wichtiges Thema ist, das sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Beachtung findet. Es ist daher wahrscheinlich, dass wir in den kommenden Jahren weitere Änderungen und Anpassungen in diesem Bereich sehen werden.

Die Regulierung von Influencern in Deutschland ist ein dynamisches und sich ständig weiterentwickelndes Feld. Die jüngsten Änderungen im Jahr 2022 und die Diskussionen um ein mögliches neues Gesetz, das sich an dem französischen Modell orientiert, zeigen, dass dieses Thema sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Im Jahr 2022 trat in Deutschland das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) in Kraft, das auch als „Influencer-Gesetz“ bezeichnet wird. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Klarheit darüber zu schaffen, wann Postings als kommerzielle Kommunikation gelten und somit als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Es hat Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgenommen und versucht, sowohl Klarheit für Influencer zu schaffen, wann ein Beitrag als werblich zu kennzeichnen ist, als auch Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, um werbliche Beiträge von nicht werblichen Beiträgen zu unterscheiden.

Trotz dieser Bemühungen kann von absoluter Rechtssicherheit im Bereich des Influencer-Marketings aber weiterhin nicht ausgegangen werden. Es bleibt eine Einzelfall-Beurteilung notwendig und die angekündigte eindeutige Regelung bieten die Gesetzesänderungen nicht. Dennoch lässt sich langsam eine einheitliche Linie erkennen, die sich in Zukunft durch weitere Urteile konkretisieren muss.

Es ist wichtig, dass Influencer und die Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, sich der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind und sich regelmäßig über Änderungen informieren. Als Rechtsanwalt und Autor dieses Artikels empfehle ich dringend, sich regelmäßig über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Nur so können Influencer und Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen und rechtliche Risiken minimieren.

Die Frage, ob es mehr Regulierungen braucht, ist auch eine Abwägung zwischen dem Ausbremsen neuer Geschäftsmodelle und dem Schutz von Verbrauchern. Es ist auch eine Frage, ob nicht viele der Regelungen aus Frankreich nicht schon beispielsweise im Medienstaatsvertrag geregelt sind. Es ist daher wahrscheinlich, dass wir in den kommenden Jahren weitere Änderungen und Anpassungen in diesem Bereich sehen werden.

Obwohl es derzeit noch viele Unklarheiten und Herausforderungen gibt, lässt sich doch eine allgemeine Tendenz erkennen: Die Regulierung von Influencern wird wahrscheinlich in den kommenden Jahren weiter verschärft werden, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz in der digitalen Werbelandschaft zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen in diesem Zusammenhang ergriffen werden und wie sich diese auf die Praxis der Influencer und der Unternehmen, die mit ihnen zusammenarbeiten, auswirken werden.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzrechtFacebookGamingGesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetzeInfluencerInstagramMarketingRechtssicherheitRegulierungTikTokTwitchUrheberrechtUrteileVerbraucherVerbraucherschutzYouTube

Weitere spannende Blogposts

Teil 1 zum Vereinsrecht: Wie gründet man einen Verein?

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
29. November 2018

Wie angekündigt folgt heute ein erster Teil einer Artikelserie zu Frage, wie ein Verein gegründet werden kann und wie dieser...

Mehr lesenDetails

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails

Ist der fliegende Gerichtsstand doch tot?

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen
18. Februar 2021

Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, dass das Landgericht Düsseldorf den fliegenden Gerichtsstand für Rechtsfragen auf YouTube am...

Mehr lesenDetails

BGH setzt Verfahren gegen Facebook Spielecenter aus

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
12. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein...

Mehr lesenDetails

Wir bessern unsere Rente mit Computerspielen auf!

Wir bessern unsere Rente mit Computerspielen auf!
11. Januar 2019

Diesen Artikel aus der BZ (Boulevardzeitung aus Berlin) von gestern sollte ich vielleicht archivieren, wenn mich wieder einmal ein Sponsor,...

Mehr lesenDetails

EuGH zum Verkauf „gebrauchter“ E-Books

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
19. Dezember 2019

Mit Urteil von heute hat der Gerichtshof entschieden, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
Steuerrecht

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Donations, Spenden, „Tips“, „Support“: Auf Twitch, YouTube und in vielen anderen Creator-Ökosystemen sind freiwillige Geldzahlungen ein alltäglicher Bestandteil der Monetarisierung....

Mehr lesenDetails
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung