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Fliegender Gerichtsstand für Youtube nicht am Ende?

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass mit der UWG-Novelle von Dezember 2020 der sogenannte “fliegende” Gerichtsstand doch nicht vollständig abgeschafft wurde.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Werbevideo auf YouTube bzgl. dem Leistungsumfang eines Homeservers.

Da YouTube auch in Düsseldorf abrufbar sein und die Verfügungsbeklagte auch Personen in Düsseldorf ansprechen würde, sei das Landgericht Düsseldorf örtlich zuständig. § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ausgeschlossen. Der nach § 32 ZPO gegebene Gerichtsstand des Begehungsortes sei nicht nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ausgeschlossen.  Der Ausnahmetatbestand  des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG umfasse entgegen seinem (insoweit missverständlichen) Wortlaut nicht jegliches unlautere Handeln im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien, sondern sei seinem Sinn und Zweck nach beschränkt auf solche Zuwiderhandlungen, bei denen der geltend gemachte Rechtsverstoß tatbestandlich an ein Handeln im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien anknüpft.

Für die vom Gericht angenommen Rechtsauffassung hat dieses auch Beispiele gebracht:

Die Veröffentlichung von Werbevideos auf YouTube wäre auch nicht direkt mit E-Commerce verbunden. Das Verfahren bzgl. der Veröffentlichungen der Videos würde im vorliegenden Fall tatbestandlich auf einer Verletzung des Irreführungsverbots (§§ 5, 5a UWG) aufbauen und damit Vorschriften berühren, die tatbestandlich an den von der geschäftlichen Handlung hervorgerufenen Gesamteindruck und nicht an ihren Verbreitungsweg anknüpfen. Das zeige eine Kontrollüberlegung bezüglich der Frage, ob der vorliegende Verstoß auch dann vorläge, wenn die streitgegenständlichen  Werbemaßnahmen nicht im Internet, sondern in Anzeigen, Katalogen oder im Fernsehen veröffentlicht worden wären.

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Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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