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Brexit und die .eu Domains

29. Januar 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Auch wenn man gefühlt glauben mag, das .eu Domains eigentlich keine große Bedeutung haben, so lag deren Verbreitung in Europa mit 3-4 Millionen registrieren Adressen durchaus recht hoch. Für Britische Staatsangehörige bzw. britischen Unternehmen (und somit beispielsweise auch eine Gesellschaft, die als Limited firmiert), fällt nach dem Brexit jedoch das Recht zur Nutzung weg. Nach dem aktuellen Statement des zuständigen Registrars werden Domains mit Whois-Adresse in Großbritannien am 30. Mai 2019 inaktiv.

Wichtigste Punkte
  • .eu Domains haben mit 3-4 Millionen registrierten Adressen eine hohe Verbreitung in Europa.
  • Nach dem Brexit verlieren britische Staatsangehörige und Unternehmen das Recht zur Nutzung.
  • Domains mit WHOIS-Adresse in Großbritannien werden am 30. Mai 2019 inaktiv.
  • Die Domains können bis zu ein Jahr lang reaktiviert werden, bevor sie wieder verfügbar sind.
  • Unternehmen in Gibraltar sind ebenfalls betroffen von den Regulierungen.
  • Probleme mit Trittbrettfahren und Domainhändlern können rechtliche Schwierigkeiten verursachen.
  • Die Nutzung von Markenrecht kann notwendig sein, um Probleme zu lösen.

Die Domains können, bis zu ein Jahr lang kann sie wieder reaktiviert werden, danach kommen Sie wieder auf den freien Markt. Selbst wenn die Domain nur zur Weiterleitung auf eine andere Domain verwendet wird und dort, warum auch immer, britische WHOIS Daten hinterlegt wurden, könnte dies zu unangenehmen Effekten von Trittbrettfahren bzw. Domainhändlern führen, die sodann mithilfe von Markenrecht mühsam beseitigt werden müssen.

Dies betrifft übrigens auch Unternehmen mit Sitz auf mit UK assoziierten Gebieten wie Gibraltar.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DomainMarkenrecht

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