• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Wettbewerbsrecht

Bundesgerichtshof – Der Fall „Glück“ vs. „LieBee“

8. Januar 2024
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
BGHurteil 1 1
Wichtigste Punkte
  • Der Fall  Glück vs.  LieBee stellt die Herausforderungen im Wettbewerbsrecht anhand von Produktgestaltung dar.
  •  Die Klägerin sah in der &strong;LieBee&strong;-Aufmachung eine unlautere Nachahmung ihrer &strong;Glück&strong;-Konfitürenprodukte.
  • Gericht stellte hohe wettbewerbliche Eigenart anhand der Form und Gestaltung von &strong;Glück&strong; fest, jedoch keine Herkunftstäuschung.
  • Unterschiedliche Markenbezeichnungen &strong;Glück&strong; und &strong;LieBee&strong; verhinderten Verwechslungsgefahr für Verbraucher.
  • Der Fall hebt die Wichtigkeit der Gesamtwahrnehmung eines Produkts und den Kontext der Präsentation hervor.
  • Schutz der wettbewerblichen Eigenart darf nicht zu einer Einschränkung legitimer Wettbewerbsfähigkeiten führen.
  • Kleine Details im Wettbewerbsrecht können entscheidend sein; Unternehmen sollten bei Designs vorsichtig und kreativ sein.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Hintergrund des Falles
3. Entscheidung des Gerichts
3.1. Fazit

Im Wettbewerbsrecht gibt es immer wieder interessante Fälle, die aufzeigen, wie komplex und vielschichtig das Thema der Produktgestaltung und Markenbildung sein kann. Ein solcher Fall, der kürzlich für Aufsehen sorgte, betrifft die Konfitürenmarke „Glück“ und den Honig „LieBee“. Dieser Fall bietet spannende Einblicke in die rechtlichen Überlegungen rund um das Thema der wettbewerblichen Eigenart und Nachahmung. Er beleuchtet die feinen Grenzen zwischen Inspiration und Imitation und wirft wichtige Fragen zur Originalität und zum Schutz geistigen Eigentums auf. Darüber hinaus illustriert er, wie Gerichte die Balance zwischen dem Schutz von Markenrechten und der Förderung eines fairen Wettbewerbs wahren.

Hintergrund des Falles

Die Klägerin, Herstellerin der Konfitürenmarke „Glück“, sah in der Aufmachung der „LieBee“-Honiggläser der Beklagten eine unlautere Nachahmung ihrer eigenen Produktgestaltung. Die Klägerin argumentierte, dass dies zu einer Täuschung über die Herkunft des Produkts führe und die Wertschätzung ihrer Marke „Glück“ ausnutze. Die Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, dass keine solche Täuschung vorliege und ihre Produktgestaltung hinreichend eigenständig sei. Sie betonte, dass die Unterschiede in der Gestaltung und Markierung ausreichend seien, um eine klare Unterscheidung für den Verbraucher zu gewährleisten. Zudem hob die Beklagte hervor, dass im Markt für Lebensmittel eine gewisse Ähnlichkeit in der Produktgestaltung branchenüblich und unvermeidlich sei.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht musste in diesem Fall mehrere Aspeekte bewerten: die wettbewerbliche Eigenart der „Glück“-Konfitürengläser, die Ähnlichkeit mit den „LieBee“-Honiggläsern und die Frage einer möglichen Herkunftstäuschung.

Interessanterweise stellte das Gericht fest, dass die „Glück“-Konfitürengläser eine hohe wettbewerbliche Eigenart aufwiesen, insbesondere aufgrund ihrer speziellen Glasform und der Labelgestaltung. Jedoch wurde die Annahme einer Herkunftstäuschung letztlich nicht bestätigt. Das Gericht hob hervor, dass trotz der Ähnlichkeiten in der Gestaltung, die unterschiedlichen Markenbezeichnungen („Glück“ und „LieBee“) ausreichend waren, um eine Verwechslung durch den Verbraucher auszuschließen. Es betonte die Bedeutung der Gesamtwahrnehmung eines Produkts durch den Verbraucher, wobei nicht nur das Design, sondern auch die Markierung und der Kontext der Produktpräsentation berücksichtigt werden müssen. Das Gericht erkannte an, dass im  Lebensmittelmarketing gewisse Designelemente häufiger auftreten können, ohne notwendigerweise eine unlautere Nachahmung darzustellen. Es wurde auch hervorgehoben, dass der Schutz der wettbewerblichen Eigenart nicht dazu führen darf, dass legitime Wettbewerbsmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Wichtigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Förderung eines gesunden Wettbewerbs unterstrichen. Letztendlich zeigte der Fall, dass im Wettbewerbsrecht die Feinheiten der Fallgestaltung entscheidend sind und dass jede Entscheidung auf einer detaillierten Analyse der spezifischen Umstände basieren muss.

Fazit

Der Fall „Glück“ vs. „LieBee“ verdeutlicht eindrucksvoll, dass im Wettbewerbsrecht die genaue Betrachtung jedes einzelnen Elements eines Produktdesigns entscheidend ist. Unternehmen müssen in ihrer Produktgestaltung sowohl kreativ als auch vorsichtig agieren, um sicherzustellen, dass ihre Designs einzigartig und markant sind, ohne dabei eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Produkten anderer Unternehmen zu schaffen. Dieser Fall betont die Wichtigkeit einer umfassenden Gesamtbetrachtung, die über die bloße Ähnlichkeit von Produkten hinausgeht und auch Markenbezeichnungen sowie die Verbraucherwahrnehmung einbezieht. Er lehrt, dass kleine Details im Wettbewerbsrecht große Auswirkungen haben können und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Marken- und Produktpolitik sowie einer genauen rechtlichen Überprüfung.

Tags: AnalyseBundesgerichtshofMarkenVerbraucherWettbewerbsrecht

Beliebte Beträge

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte
9. Juli 2023

In der heutigen Welt, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein immer mehr an Bedeutung gewinnen, haben Unternehmen erkannt, dass sie durch...

Mehr lesenDetails

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer
5. November 2018

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anfragen bezüglich der Impressumspflicht für Twitch-Streamer und YouTuber erreicht. Daher habe ich beschlossen,...

Mehr lesenDetails

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?
1. Juli 2019

Sofern es öffentlich ist, sollte man damit vorsichtig sein. Das gilt vor allem, wenn der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht,...

Mehr lesenDetails

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
13. Dezember 2018

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über...

Mehr lesenDetails

BGH zu Fristen und Kosten und Abschlussschreiben bei einstweiligen Verfügungen.

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
26. Mai 2023

Einleitung Die Landschaft des deutschen Rechts ist konstant in Bewegung, geprägt durch fortlaufende Anpassungen und Präzisierungen. Eine zentrale Rolle in...

Mehr lesenDetails

Abmahnfalle ab dem 21.7.2025: Der Grund wird Sie überraschen!

Wettbewerbsrecht
29. Januar 2025

Ich wollte schon immer mal einen Blogpost mit einem reißerischen Clickbait-Titel schreiben. Aber keine Sorge, liebe Leser, der Inhalt dieses...

Mehr lesenDetails

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
2. April 2019

Immer wieder sieht man Seiten oder Unternehmen, die bestimmte Goodies, wie ein Download von irgendwas, davon abhängig machen, dass sich...

Mehr lesenDetails

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist
Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist
Rechtliche Fallstricke für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche
Rechtliche Fallstricke für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche
Vermarktungsvertrag Influencer / Streamer

Vermarktungsvertrag Influencer / Streamer

26. Juni 2023

In der heutigen digitalen Ära sind Influencer und Streamer zu wichtigen Akteuren in der Marketinglandschaft geworden. Vermarktungsverträge sind entscheidend, um...

Mehr lesenDetails
Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgabenabzug

16. Oktober 2024
Aktiengesetz (AktG)

Aktiengesetz (AktG)

9. November 2024
Warum sind Verträge wichtig?

Tag-Along Klausel

24. Juni 2023
Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet

Lootboxen

29. März 2025

Podcast Folgen

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung