• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Urheberrecht

Darf man italienische Kulturdenkmäler in eigenen Werken reproduzieren?

26. September 2019
in Urheberrecht, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
logo nuovo sfondo bianco
Wichtigste Punkte
  • Italienische Gerichte fordern Genehmigung für die Vervielfältigung von Kulturgütern.
  • Vor kurzem wurden Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen wegen unbefugter Vervielfältigung durchgesetzt.
  • Im Juni 2017 entschied ein Gericht in Florenz über Marketingmaterialien eines Reisebüros.
  • Das Gericht in Palermo entschied im September 2017 in einem ähnlichen Fall über Entschädigung.
  • Für die Nutzung von Kulturgütern ist eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde erforderlich.
  • Kein standardisierter Genehmigungsprozess; jede Anfrage wird individuell behandelt.
  • Verstöße gegen den Kulturgüterkodex können zu Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzforderungen führen.

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. 

Die italienischen Gerichte haben kürzlich bewiesen, dass sie bereit sind, das italienische Regime durchzusetzen, das verlangt, dass jede Vervielfältigung von „Kulturgütern“ Italiens (wie im italienischen Kodex für Kulturgüter definiert – d.h. Paläste, Dome usw. von kulturellem Interesse) der vorherigen Genehmigung durch die zuständige staatliche Stelle, die das betreffende Gut verwaltet, unterliegt.

In zwei Fällen haben sie in jüngster Zeit Verfügungen erlassen, die die Verwendung nicht genehmigter Vervielfältigungen von Kulturgütern untersagen, und haben Unternehmen, deren „Vermögenswerte“ unbefugt vervielfältigt wurden, Schadenersatz gewährt.

Insbesondere hat das zuständige Gericht in Florenz im Juni 2017 eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Verwendung und Verteilung der Marketingmaterialien eines Reisebüros vorschreibt, darunter (nicht autorisierte) Bilder des „David“ von Michelangelo und der Galerie in Florenz, in der sich die Statue befindet (z.B. die Galleria dell’Accademia).

Im September 2017 wurde das Gericht von Palermo dann aufgefordert, in einem ähnlichen Fall zu entscheiden, in dem es um die (unbefugte) Verwendung von Bildern des Teatro Massimo in Palermo durch eine Privatbank im Rahmen ihrer Werbekampagne ging. Das Gericht von Palermo hat in einem Urteil entschieden, dass der Eigentümer des Theaters eine Entschädigung erhält.

Soweit vorgesehen ist, dass ein realistischer italienischer Schauplatz oder ein anderes „Kulturgut“ reproduziert und in ein Spiel und / oder damit verbundenes Marketing- / PR-Material aufgenommen werden kann, wäre es ratsam, sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, um diese Vervielfältigung zu genehmigen, um zu vermeiden, dass sie als Verstoß gegen das italienische Kulturgütergesetzbuch angesehen wird, was zu einer einstweiligen Verfügung und/oder einer Entschädigung nach allgemeinen Regeln führen könnte, die Unternehmen, die das betreffende Gut verwalten, berechtigt, einen Teil der Einnahmen aus der Nutzung der Reproduktionen zu erhalten.

WAS GILT ALS „KULTURGUT“?

„Kulturgüter“ sind in Italien definiert als Vermögenswerte, die (i) einer öffentlichen Einrichtung oder einer gemeinnützigen privaten Rechtsperson gehören; (ii) vor mindestens siebzig Jahren gebaut oder hergestellt wurden, (iii) von einem bereits verstorbenen Schöpfer stammt.

Kulturgüter unterliegen sodann einer Ex-post-Prüfung durch das Ministerium für Kulturgüter (d.h. ob ein bestimmtes Gut als „Kulturgut“ gilt oder nicht). Jedes andere Gut, das die genannten Anforderungen nicht erfüllt, kann dennoch mit Beschluss des Ministeriums für Kulturerbe zum „Kulturgut“ erklärt werden.

WIE LÄUFT DAS VERFAHREN ZUR EINHOLUNG EINER GENEHMIGUNG AB?

Leider gibt es in Italien keinen standardisierten Prozess und jedes „Kulturgut“ muss für sich allein betrachtet und mit der zuständigen Behörde geklärt werden, die weitgehend nach Ermessen entscheiden kann, ob sie die Genehmigung erteilt oder nicht.

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN EINER GENEHMIGUNG?

Das Gesetz enthält allgemeine Regeln für die Berechnung der Genehmigungsgebühren für die gängigsten Reproduktionen eines „Kulturgutes“ (z.B. traditionelle audiovisuelle Werke oder Bilder). Diese Regeln sehen vor, dass die Behörden Anspruch auf eine feste Gebühr und auch auf einen Teil der Einnahmen haben, die die Nutzung der Vervielfältigung des betreffenden „Kulturgutes“ erzielt werden, es sei denn, sie haben ihre eigenen Regeln festgelegt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Nur wenige Behörden haben eigene Tarife eingeführt. Dies bedeutet, dass die Gebühr in den meisten Fällen, um die Anwendung der ungünstigen allgemeinen Regeln (die ein Standard-Umsatzbeteiligungsgeschäft vorsehen) zu vermeiden, speziell verhandelt und mit den zuständigen Behörden vereinbart werden sollte. Nach der Erfahrung des Kollegen Adrea Rizzi sind die Behörden grundsätzlich offen für „Einmalzahlungen“, sofern sie vor der Verwendung der Reproduktion kontaktiert werden.

WELCHE RISIKEN BESTEHEN BEI DER VERVIELFÄLTIGUNG EINES „KULTURGUTES“ OHNE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG?

Wenn festgestellt wird, dass jemand gegen den Kodex des Kulturerbes verstößt und die Vervielfältigung eines bestimmten Gutes ohne Genehmigung in Anspruch genommen hat, kann die zuständige Behörde oder das Ministerium für Kulturerbe selbst rechtliche Schritte einleiten:

Möglich ist dabei

a. eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die die weitere Verwendung oder Verteilung des Materials einschließlich der unbefugten Vervielfältigung vorschreibt; und / oder

b. eine Entschädigung zu fordern, die eine feste Gebühr pro Vermögenswert, aber auch einen Teil der Einnahmen aus der Nutzung des Bildes jedes Vermögenswertes, das ohne Genehmigung nach den oben genannten allgemeinen Regeln reproduziert wurde, beinhalten kann.

Tags: BankMarketing

Beliebte Beträge

Open Source Lizenzen: GPL, AGPL, MIT und Apache?

Urheberrecht
28. März 2023

Open-Source-Lizenzen sind ein wichtiger Aspekt der Softwareentwicklung und spielen eine entscheidende Rolle in der Funktionsweise und Verbreitung von Open-Source-Software. Es...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?
19. Dezember 2022

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten,...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
29. Juli 2019

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel "Wolfenstein: Youngblood" in der englischen Fassung auf YouTube oder...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
11. Juli 2024

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung...

Mehr lesenDetails

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß
12. August 2019

In einem von mir vertretenen Fall hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass ein Account im Spiel World of Warcraft nur...

Mehr lesenDetails

§44b UrhG im Kontext des Dataminings von KI

Urheberrecht
21. Dezember 2023

Einführung Einführung Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich des Dataminings konfrontiert das Urheberrecht mit neuen und komplexen Fragestellungen....

Mehr lesenDetails

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
27. September 2016

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Gefälschte Rechnungen & falsche IBAN: So schützt du dich vor Überweisungsbetrug
Gefälschte Rechnungen & falsche IBAN: So schützt du dich vor Überweisungsbetrug
Der Trend Just Chatting und was man juristisch beachten muss
Der Trend Just Chatting und was man juristisch beachten muss
Über Rechtsanwalt Marian Härtel - die Visitenkarte
Über Rechtsanwalt Marian Härtel – die Visitenkarte
Arbitrageklausel

Arbitrageklausel

9. November 2024

Definition Eine Arbitrageklausel ist eine komplexe Vertragsbestimmung, die das Grundprinzip der alternativen Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht implementiert. Sie ermöglicht es...

Mehr lesenDetails
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

9. November 2024
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

27. Juni 2023
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Konkludentes Handeln

29. März 2025

Podcast Folgen

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung