Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

SEO und Recht – Ein Spagat zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit

Als Rechtsanwalt, der sich auf die Bereiche IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert hat, begegne ich täglich den Herausforderungen, die sich an der Schnittstelle zwischen Technologie und Recht ergeben. In meiner Beratungstätigkeit für Mandanten im SEO-Bereich erlebe ich, wie wichtig es ist, ein tiefes Verständnis für die Dynamik des Internets und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu haben. Heute möchte ich meine Gedanken und Erfahrungen zu einem Thema teilen, das für viele meiner Mandanten von zentraler Bedeutung ist: die rechtssichere Gestaltung von SEO-Maßnahmen.

Die rechtliche Dimension von SEO

Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2023, Az.: 2 W 30/23) hat erneut die Aufmerksamkeit auf die rechtlichen Aspekte von SEO gelenkt. In diesem Fall wurde ein Webseitenbetreiber für irreführende Metadaten, die zu falschen Suchergebnissen führten, haftbar gemacht. Dieses Urteil ist ein klares Beispiel dafür, wie schnell man in rechtliche Schwierigkeiten geraten kann, wenn man die Auswirkungen seiner SEO-Strategie nicht sorgfältig bedenkt.

Im Detail ging es in diesem Fall um eine Webseite, die in ihren Metadaten die Bezeichnung “Systemischer Coach + Psychotherapeutin (HeilprG)” verwendete. Diese Angaben wurden jedoch in den Suchergebnissen von Google verkürzt und irreführend als “Systematischer Coach + Psychotherapeutin” dargestellt. Das Gericht stellte fest, dass diese Darstellung irreführend und somit wettbewerbswidrig war, da sie nicht den tatsächlichen Qualifikationen der Betreiberin entsprach.

Das OLG Stuttgart bejahte die Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers für die irreführende Darstellung in den Suchergebnissen. Es wurde argumentiert, dass die Beklagte durch die Auswahl ihrer Metadaten adäquat-kausal zur Entstehung des irreführenden Suchmaschineneintrags beigetragen hatte. Das Gericht betonte, dass Webseitenbetreiber eine Verantwortung dafür tragen, wie ihre Inhalte in Suchmaschinen dargestellt werden, und dass sie mit den möglichen Konsequenzen ihrer SEO-Entscheidungen rechnen müssen.

Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit für Webseitenbetreiber, ihre SEO-Strategien nicht nur unter dem Aspekt der Sichtbarkeit und des Marketings zu betrachten, sondern auch die rechtlichen Implikationen zu berücksichtigen. Es zeigt auf, dass eine sorgfältige und rechtlich abgesicherte Gestaltung von Metadaten und anderen SEO-relevanten Inhalten unerlässlich ist, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Für meine Mandanten im Bereich des IT-Rechts, insbesondere jene, die sich mit Online-Marketing und SEO beschäftigen, ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis darauf, wie wichtig es ist, bei der Optimierung ihrer Webseiten sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

SEO-Strategien und ihre rechtlichen Fallstricke

In meiner Praxis sehe ich oft, dass die Optimierung für Suchmaschinen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben in einem Spannungsfeld stehen. Die Gestaltung von Metadaten, die Auswahl von Keywords und die Erstellung von Inhalten müssen nicht nur auf die Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen abzielen, sondern auch rechtlich unbedenklich sein. Eine regelmäßige rechtliche Überprüfung der Website, insbesondere der Metadaten, ist daher unerlässlich.

Ein Blick auf ein weiteres relevantes Urteil

Neben dem Urteil des OLG Stuttgart möchte ich auf ein weiteres richtungsweisendes Urteil hinweisen, das sich mit irreführenden Bewertungen im Online-Marketing befasst. In diesem Fall, der vor dem Landgericht München verhandelt wurde (Urteil vom 12.03.2022, Az.: 33 O 15892/21), stand die Praxis der Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf einer kommerziellen Webseite im Fokus. Das Gericht entschied, dass der Webseitenbetreiber für gefälschte oder irreführende Bewertungen, die auf seiner Plattform veröffentlicht wurden, haftbar gemacht werden kann.

Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Online-Plattform positive Bewertungen veröffentlicht, die nicht von echten Kunden stammten. Diese Praxis wurde als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft, da sie potenzielle Kunden über die Qualität des Angebots täuschte. Das Gericht stellte klar, dass Webseitenbetreiber eine Sorgfaltspflicht haben, die Authentizität von auf ihrer Seite veröffentlichten Bewertungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese Bewertungen die tatsächlichen Erfahrungen der Kunden widerspiegeln.

Fazit: Die Balance zwischen Effektivität und Rechtssicherheit

Abschließend möchte ich betonen, dass die Entwicklung einer effektiven und gleichzeitig rechtssicheren Online-Strategie eine der größten Herausforderungen für Webseitenbetreiber und SEO-Experten darstellt. In meiner Rolle als Rechtsanwalt und Berater ist es mein Ziel, meine Mandanten auf diese wichtigen Aspekte hinzuweisen und sie bei der Gestaltung einer solchen Strategie zu unterstützen. Nur durch eine solche ausgewogene Herangehensweise können wir sicherstellen, dass unsere Online-Aktivitäten nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtlich abgesichert sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Picture of Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@itmedialaw.com