• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – Ein rechtliches Minenfeld?

4. September 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencers 3151032 1920 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Doppelvertretung kann zu schweren Interessenkonflikten führen, wenn eine Agentur für Influencer und Unternehmen gleichzeitig agiert.
  • Eine klare Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse und Unzufriedenheit bei allen Beteiligten zu vermeiden.
  • Gemäß BGB § 654, verlieren Makler ihren Anspruch auf Entlohnung bei unzulässiger Doppelvertretung.
  • Unzulässige Doppelvertretung kann zu scheinbarer Kontrollverlust und rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen führen.
  • Verträge aus unzulässiger Doppelvertretung könnten von Anfang an nichtig sein, was folgenschwere Auswirkungen hat.
  • Klare Grenzen nach der Vertretung einer Partei helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und Vertrauen zu schaffen.
  • Der Schlüssel zum Erfolg liegt in Transparenz und der Fähigkeit, kommunizieren und Interessen differenzieren zu können.

Als Influencer-Agentur stehen Sie täglich vor der Herausforderung, die Interessen Ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig für alle Beteiligten gewinnbringende Kooperationen zu vermitteln. Doch gerade bei der Vertretung mehrerer Parteien kann man schnell in ein rechtliches Minenfeld geraten – insbesondere, wenn es um das Thema Doppelvertretung geht. In diesem Blogpost möchte ich beleuchten, was es mit der Doppelvertretung auf sich hat, welche Gefahren sie birgt und wie Sie als Agentur damit umgehen können. Denn eines ist klar: Nur wer die rechtlichen Spielregeln kennt und beachtet, kann langfristig erfolgreich sein und das Vertrauen seiner Klienten gewinnen. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Influencer-Marketings weiß ich, worauf es ankommt und möchte Ihnen wertvolle Tipps an die Hand geben, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf das Thema Doppelvertretung werfen und herausfinden, wie Sie als Agentur damit umgehen können.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was versteht man unter Doppelvertretung?
2. Doppelvertretung im Maklerrecht – ein Vergleich
3. Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – das sollten Sie beachten
4. Unzulässige Doppelvertretung – welche Folgen drohen?
5. Mein Fazit: Klare Grenzen sind der Schlüssel zum Erfolg
5.1. Author: Marian Härtel

Was versteht man unter Doppelvertretung?

Doppelvertretung – das klingt zunächst einmal harmlos, kann aber weitreichende Konsequenzen haben. Doch was genau versteht man eigentlich unter diesem Begriff? Von Doppelvertretung spricht man, wenn eine Agentur sowohl die Interessen des Influencers als auch die des Unternehmens vertritt. Das mag im ersten Moment verlockend erscheinen – schließlich hat man so alle Fäden in der Hand und kann die Zusammenarbeit optimal gestalten. Doch Vorsicht: Schnell können Sie sich hier in einem Interessenkonflikt wiederfinden. Denn als Doppelvertreter stehen Sie vor der schier unlösbaren Aufgabe, für beide Seiten die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln. In der Praxis führt das oft dazu, dass eine Partei bevorzugt wird – und die andere sich benachteiligt fühlt. Es entsteht Unzufriedenheit, Misstrauen wächst und am Ende steht womöglich sogar die Geschäftsbeziehung auf dem Spiel. Als Agentur sollten Sie daher von Anfang an klarstellen, wen Sie vertreten und in wessen Interesse Sie handeln. Nur so schaffen Sie eine solide Vertrauensbasis und vermeiden böse Überraschungen. Natürlich müssen Sie gleichzeitig in der Lage sein, mit allen Beteiligten zu kommunizieren und deren Bedürfnisse zu verstehen. Aber Achtung: Kommunikation ist nicht gleich Interessenvertretung! Hier gilt es, eine klare Grenze zu ziehen.^

Doppelvertretung im Maklerrecht – ein Vergleich

Werfen wir einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in § 654. Hier ist die Doppelvertretung bei Maklern geregelt – und die Vorgaben sind eindeutig: Handelt ein Makler vertragswidrig für beide Seiten, verliert er seinen Anspruch auf Lohn und Aufwendungsersatz. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass Makler stets unabhängig und im Interesse ihrer Klienten agieren. Eine Doppeltätigkeit ist nur dann zulässig, wenn der Maklervertrag dies ausdrücklich erlaubt. Andernfalls liegt eine unzulässige Doppelvertretung vor – mit allen Konsequenzen. Makler müssen also genau aufpassen, wen sie vertreten und in wessen Interesse sie tätig werden. Und sie müssen dies auch klar kommunizieren, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Gleichzeitig ist es aber auch ihre Aufgabe, mit allen Parteien im Gespräch zu bleiben und deren Wünsche und Vorstellungen in Erfahrung zu bringen. Nur so können sie am Ende erfolgreich vermitteln. Es ist ein schmaler Grat zwischen Kommunikation und Interessenvertretung – und jeder Makler muss ihn täglich aufs Neue meistern.

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – das sollten Sie beachten

Auch wenn Influencer-Agenturen nicht eins zu eins mit Maklern gleichzusetzen sind, lassen sich doch viele Parallelen ziehen. Schließlich geht es in beiden Fällen darum, Verträge zwischen zwei Parteien zu vermitteln und dabei die Interessen der eigenen Klienten zu wahren. Agiert eine Influencer-Agentur als Doppelvertreter, bewegt sie sich auf rechtlich dünnem Eis. Insbesondere, wenn sie für beide Seiten vermittelnd tätig wird, sind Interessenkonflikte praktisch vorprogrammiert. Daher mein dringender Rat: Legen Sie von Anfang an offen, wen Sie vertreten und für wen Sie Partei ergreifen. Nur so können Sie Vertrauen schaffen und die Zusammenarbeit auf ein solides Fundament stellen. Natürlich gehört es auch zu Ihren Aufgaben, mit Influencern und Unternehmen gleichermaßen zu sprechen und deren Bedürfnisse zu verstehen. Aber verwechseln Sie Kommunikation nicht mit Interessenvertretung! Machen Sie deutlich, dass Sie zwar ein offenes Ohr für alle haben, am Ende aber nur Ihren Klienten verpflichtet sind. Das mag manchmal unbequem sein, ist aber der einzige Weg, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und langfristig erfolgreich zu sein.

Unzulässige Doppelvertretung – welche Folgen drohen?

Hand aufs Herz: Eine unzulässige Doppelvertretung mag verlockend erscheinen, verspricht sie doch scheinbar volle Kontrolle über die Zusammenarbeit. Doch die Folgen können verheerend sein. Da wäre zunächst die Nichtigkeit des Vertrags. Analog zum Maklerrecht könnte ein Vertrag, der unter Missachtung des Doppelvertretungsverbots geschlossen wurde, von Anfang an unwirksam sein. Die Folge: Es ist, als hätte es den Vertrag nie gegeben – mit allen Konsequenzen. Darüber hinaus drohen Schadensersatzansprüche, wenn einer Partei durch die unzulässige Doppelvertretung ein Schaden entsteht. Wenn etwa ein Unternehmen im Vertrauen auf den Vertrag Investitionen tätigt, die sich später als nutzlos erweisen, kann es die Agentur haftbar machen. Und schließlich ist da noch die Gefahr einer nachhaltigen Rufschädigung. Wer möchte schon mit einer Agentur zusammenarbeiten, die für unzulässige Doppelvertretungen bekannt ist? Influencer und Unternehmen werden sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie mit Ihnen ins Geschäft kommen wollen. Es liegt also in Ihrem ureigenen Interesse, das Thema Doppelvertretung ernst zu nehmen und alles dafür zu tun, Interessenkonflikte zu vermeiden.

Mein Fazit: Klare Grenzen sind der Schlüssel zum Erfolg

Die rechtliche Lage rund um die Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen mag noch nicht in allen Einzelheiten geklärt sein. Eines ist jedoch sicher: Als Agentur sind Sie gut beraten, klare Grenzen zu ziehen und sich auf die Vertretung einer Partei zu beschränken. Nur so vermeiden Sie Interessenkonflikte und bewegen sich auf rechtlich sicherem Terrain. Transparenz ist dabei das A und O – sowohl in der Kommunikation mit Ihren Klienten als auch in der Vertragsgestaltung. Scheuen Sie sich nicht, auch unbequeme Themen offen anzusprechen und klare Verhältnisse zu schaffen. Natürlich müssen Sie gleichzeitig in der Lage sein, mit allen Beteiligten zu kommunizieren und deren Anliegen zu verstehen. Aber ziehen Sie hier eine klare Linie: Kommunikation ist nicht gleich Interessenvertretung! Nur wenn Sie diese Grenze wahren, können Sie langfristig erfolgreich sein und das Vertrauen Ihrer Klienten gewinnen. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie im konkreten Fall vorgehen sollen, scheuen Sie sich nicht, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn nur wenn Sie die rechtlichen Spielregeln kennen und beachten, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren: Die Vermittlung gewinnbringender Kooperationen zwischen Influencern und Unternehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenComplianceInfluencerInvestitionenTransparenzVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Verträge für Influencer: Was Du wissen musst, bevor Du unterschreibst!

Verträge für Influencer: Was Du wissen musst, bevor Du unterschreibst!
6. Juli 2023

Einleitung In der Welt der sozialen Medien sind Influencer zu einer treibenden Kraft geworden. Mit der wachsenden Bedeutung von Influencern...

Mehr lesenDetails

Bootcamps und Talentförderung im Esport?Spielerverkauf möglich?

Bootcamps und Talentförderung im Esport?
Spielerverkauf möglich?
27. April 2020

Vor ein paar Monaten habe ich einen Artikel zum Thema Ablösesummen im esport veröffentlicht . Inzwischen bekomme ich bei der...

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich
23. Juli 2019

Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer Mein Blog ist inzwischen voll mit Rechtsfragen und Abmahngründen, die auf die eine...

Mehr lesenDetails

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt
5. Juli 2023

In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft sind virtuelle Avatare und Influencer zu einem bedeutenden Trend geworden, der das Potenzial...

Mehr lesenDetails

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick
10. Januar 2024

Manchmal braucht es eine kleine Erinnerung, um uns die Bedeutung eines langen Weges bewusst zu machen. Gestern hat mich LinkedIn...

Mehr lesenDetails

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine
5. März 2019

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten? Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich...

Mehr lesenDetails

Digitale Arbeitsverträge: Endlich bald vollständige Realtität

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
26. August 2024

Die Arbeitswelt befindet sich im digitalen Wandel - doch ausgerechnet beim Arbeitsvertrag hakt es noch. Bisher mussten Arbeitsverträge in den...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails
e1b22941 8541 4953 98a5 7858790f09a7 20191530

Public subsidies

29. März 2025

Definition and objective of public funding Public funding is financial support provided by government institutions at federal, state or European...

Mehr lesenDetails
Anfechtung

Anfechtung

16. Oktober 2024
Why legal compliance will help your business succeed: A Competitive Advantage You Shouldn’t Ignore

Compliance

25. Juni 2023
IT project contract

IT project contract

16. Oktober 2024
Performance protection law

Performance protection law

28. Juni 2023

Podcast Folgen

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung