• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Urheberrecht

Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit: Eine juristische Kehrtwende

13. Juni 2023
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit: Eine juristische Kehrtwende

13. Juni 2023
in Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2

Einleitung: Was ist die Panoramafreiheit?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Was ist die Panoramafreiheit?
2. Landgericht Frankfurt: Drohnenaufnahmen fallen unter die Panoramafreiheit
3. Oberlandesgericht Hamm: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit
4. Fazit: Juristischer Konsens?
4.1. Author: Marian Härtel

Die Panoramafreiheit, auch als Straßenbildfreiheit bekannt, ist ein zentraler Begriff aus dem Urheberrecht. Sie erlaubt es jedermann, Gebäude und Kunstwerke, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen positioniert sind, zu fotografieren oder zu filmen. Dies schließt auch die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Aufnahmen ein, sei es in Printmedien, im Internet oder in Fernsehsendungen.

Wichtigste Punkte
  • Die Panoramafreiheit erlaubt die Aufnahme von Gebäuden und Kunstwerken an öffentlichen Orten ohne Erlaubnis der Urheber.
  • In Deutschland ist die Panoramafreiheit im § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgelegt.
  • Es gelten Ausnahmen: temporäre Installationen oder Innenräume sind nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt.
  • Das Landgericht Frankfurt bestätigte 2020, dass Drohnenaufnahmen von öffentlichen Plätzen unter die Panoramafreiheit fallen.
  • Im April 2023 stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind.
  • Die Rechtsprechung zur Panoramafreiheit ist komplex und erfordert ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechten und öffentlichem Interesse.
  • Die rechtlichen Implikationen der Panoramafreiheit für 3D-Modellierungssoftware sind noch unklar, insbesondere hinsichtlich von Drohnenaufnahmen.

Die Panoramafreiheit ist in Deutschland im § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgelegt und stellt eine wichtige Ausnahme vom grundsätzlichen Schutz des Urheberrechts dar. Sie ermöglicht es, das Stadtbild und die öffentliche Landschaft in ihrer aktuellen Form festzuhalten und zu teilen, ohne dass dafür eine Erlaubnis der Urheber oder Eigentümer der abgebildeten Werke eingeholt werden muss.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Panoramafreiheit nur für Werke gilt, die sich „bleibend“ an öffentlichen Orten befinden. Dies bedeutet, dass temporäre Installationen oder Ausstellungen in der Regel nicht von der Panoramafreiheit erfasst sind. Ebenso sind Innenräume von Gebäuden, auch wenn sie öffentlich zugänglich sind, in der Regel nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt.

Die Panoramafreiheit ist ein wichtiger Aspekt der Balance zwischen dem Schutz der Rechte der Urheber und dem öffentlichen Interesse an der freien Nutzung und Zirkulation von Bildern und Aufnahmen des öffentlichen Raums. Sie ermöglicht es uns, die visuelle Kultur unserer Städte und Gemeinden zu dokumentieren und zu teilen, ohne dabei in Konflikt mit dem Urheberrecht zu geraten.

Landgericht Frankfurt: Drohnenaufnahmen fallen unter die Panoramafreiheit

Im Jahr 2020 hat das Landgericht Frankfurt in einem bemerkenswerten Urteil festgestellt, dass die Panoramafreiheit auch für Luftbildaufnahmen mit Drohnen gilt. Der Fall betraf eine Drohnenaufnahme eines Grundstücks, die ohne die Zustimmung des Eigentümers gemacht und veröffentlicht wurde. Das Gericht entschied, dass solche Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind, solange sie von einem öffentlichen Platz aus gemacht werden und das abgebildete Objekt von dort aus sichtbar ist.

Diese Entscheidung wirft jedoch neue Fragen auf, insbesondere in Bezug auf andere Arten von Aufnahmen. Ein Beispiel sind Aufnahmen, die von Booten aus gemacht werden. Obwohl ein Boot sich auf öffentlichen Gewässern befinden kann, ist es unklar, ob solche Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Dies hängt davon ab, ob das Wasser als öffentlicher Platz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes angesehen wird, was bisher noch nicht abschließend geklärt ist.

Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass Aufnahmen, die von einer Leiter aus gemacht werden, nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Der BGH argumentierte, dass die Panoramafreiheit nur die Perspektiven abdeckt, die ein normaler Fußgänger vom Boden aus hat. Eine Leiter zu benutzen, um eine höhere Perspektive zu erlangen, geht über das hinaus, was die Panoramafreiheit erlaubt.  Auch Aufnahmen, die aus einem Fenster heraus gemacht werden, sind daher nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

Diese Fälle zeigen, dass die Anwendung der Panoramafreiheit in der Praxis oft komplex ist und von vielen Faktoren abhängt. Sie unterstreichen auch die Notwendigkeit einer klaren und konsistenten Rechtsprechung in diesem Bereich, um Rechtssicherheit für Fotografen und andere Urheber zu gewährleisten.

Oberlandesgericht Hamm: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Im April 2023 hat das Oberlandesgericht Hamm in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Der Fall betraf einen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet. Der Verlag hatte in zwei Büchern Drohnenfotos von Kunstwerken auf Bergehalden im Ruhrgebiet veröffentlicht, ohne eine Lizenz von der Verwertungsgesellschaft zu erwerben.

Das Gericht entschied, dass die Panoramafreiheit nur die Perspektiven einschließt, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Es stellte klar, dass der Luftraum nicht dazu gehört. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Drohnen zur Erlangung einer anderen Perspektive sei daher nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass die Panoramafreiheit eine Ausnahme vom Urheberrecht darstellt und daher eng ausgelegt werden muss. Es wies darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der Panoramafreiheit nur die unentgeltliche Nutzung von Perspektiven erlauben wollte, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Der Luftraum gehöre nicht dazu.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Einsatz von Drohnen eine völlig andere Perspektive ermöglicht als diejenige, die ein Fußgänger vom Boden aus hat. Es argumentierte, dass die Erlaubnis zur Nutzung solcher Perspektiven weit über das hinausgehen würde, was der Gesetzgeber mit der Panoramafreiheit beabsichtigt hat.

Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bereits für den Einsatz einer Leiter entschieden hat, dass diese nicht von der Panoramafreiheit gedeckt ist. Es sah keinen Grund, warum für den Einsatz einer Drohne etwas anderes gelten sollte.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm markiert eine deutliche Kehrtwende in der Rechtsprechung zur Panoramafreiheit und hat weitreichende Implikationen für die Nutzung von Drohnenaufnahmen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Öffentlichkeit bei der Nutzung und Verbreitung von Bildmaterial.

Fazit: Juristischer Konsens?

Trotz der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu Drohnenaufnahmen im Rahmen der Panoramafreiheit gibt, hat das Gericht die Revision der Beklagten zugelassen. Die Beklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, so dass das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm noch nicht rechtskräftig ist. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Bis dahin bleibt die Rechtslage in Bezug auf Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit unklar.

Interessanterweise bin ich auf das Urteil des OLG Hamm gestoßen, als ich Recherchen zum neu angekündigten „Blender Earth Modeller Add-on“ durchführte. Dieses Add-on, das in einem YouTube-Video vorgestellt wurde, ermöglicht es, 3D-Stadt- und Geländemodelle aus fast jedem Ort der Welt in Blender-Projekte zu integrieren. Es stellt eine beeindruckende Entwicklung in der Welt der 3D-Modellierung dar und hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir digitale Umgebungen erstellen und interagieren, zu revolutionieren.

Allerdings könnten die rechtlichen Implikationen, insbesondere im Hinblick auf die Panoramafreiheit, für Computerspielentwickler und andere Nutzer des Add-ons komplex sein. Während die Nutzung von Satellitenbildern und ähnlichen Datenquellen in vielen Fällen durch entsprechende Lizenzvereinbarungen geregelt ist, könnten die Nutzung von Drohnenaufnahmen und anderen Formen der Luftbildfotografie rechtliche Herausforderungen darstellen. Dies gilt insbesondere in Ländern wie Deutschland, wo die Rechtsprechung in Bezug auf die Panoramafreiheit und Drohnenaufnahmen noch in der Entwicklung ist.

Ich plane, diese und andere Fragen in einem zukünftigen Artikel darzustellen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofRechtsprechungUrheberrecht

Weitere spannende Blogposts

2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
26. September 2016

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates
22. Juni 2023

Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auf...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Moderation: Rechtliche Grenzen bei der Sperrung von Social Media- und Gaming-Accounts

Künstliche Intelligenz in der Moderation: Rechtliche Grenzen bei der Sperrung von Social Media- und Gaming-Accounts
21. November 2023

In der digitalen Welt von Social Media und Online-Gaming ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Moderation von Inhalten...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
16. Mai 2019

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten...

Mehr lesenDetails

Teil 1 zum Vereinsrecht: Wie gründet man einen Verein?

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
29. November 2018

Wie angekündigt folgt heute ein erster Teil einer Artikelserie zu Frage, wie ein Verein gegründet werden kann und wie dieser...

Mehr lesenDetails

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?
21. Mai 2019

Letzte Woche fand das Esport-Recht Event an der Uni Augsburg statt und wir haben sehr viele interessante Themen besprochen, die...

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

Neues Betriebssystem auf Arbeit? Kein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer!

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
3. Dezember 2019

Eine interessante Entscheidung aus einem Gebiet, dem man eigentlich keine großen IT-Fragen zurechnet, wurde heute vom Verwaltungsgericht Berlin bekannt. Dieses...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Die rasante Entwicklung generativer KI hat in der Softwareentwicklung eine neue Arbeitsweise hervorgebracht, die in der Praxis häufig als „Vibe...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung