• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Urheberrecht

Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit: Eine juristische Kehrtwende

13. Juni 2023
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit: Eine juristische Kehrtwende

13. Juni 2023
in Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2

Einleitung: Was ist die Panoramafreiheit?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Was ist die Panoramafreiheit?
2. Landgericht Frankfurt: Drohnenaufnahmen fallen unter die Panoramafreiheit
3. Oberlandesgericht Hamm: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit
4. Fazit: Juristischer Konsens?
4.1. Author: Marian Härtel

Die Panoramafreiheit, auch als Straßenbildfreiheit bekannt, ist ein zentraler Begriff aus dem Urheberrecht. Sie erlaubt es jedermann, Gebäude und Kunstwerke, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen positioniert sind, zu fotografieren oder zu filmen. Dies schließt auch die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Aufnahmen ein, sei es in Printmedien, im Internet oder in Fernsehsendungen.

Wichtigste Punkte
  • Die Panoramafreiheit erlaubt die Aufnahme von Gebäuden und Kunstwerken an öffentlichen Orten ohne Erlaubnis der Urheber.
  • In Deutschland ist die Panoramafreiheit im § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgelegt.
  • Es gelten Ausnahmen: temporäre Installationen oder Innenräume sind nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt.
  • Das Landgericht Frankfurt bestätigte 2020, dass Drohnenaufnahmen von öffentlichen Plätzen unter die Panoramafreiheit fallen.
  • Im April 2023 stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind.
  • Die Rechtsprechung zur Panoramafreiheit ist komplex und erfordert ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechten und öffentlichem Interesse.
  • Die rechtlichen Implikationen der Panoramafreiheit für 3D-Modellierungssoftware sind noch unklar, insbesondere hinsichtlich von Drohnenaufnahmen.

Die Panoramafreiheit ist in Deutschland im § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgelegt und stellt eine wichtige Ausnahme vom grundsätzlichen Schutz des Urheberrechts dar. Sie ermöglicht es, das Stadtbild und die öffentliche Landschaft in ihrer aktuellen Form festzuhalten und zu teilen, ohne dass dafür eine Erlaubnis der Urheber oder Eigentümer der abgebildeten Werke eingeholt werden muss.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Panoramafreiheit nur für Werke gilt, die sich „bleibend“ an öffentlichen Orten befinden. Dies bedeutet, dass temporäre Installationen oder Ausstellungen in der Regel nicht von der Panoramafreiheit erfasst sind. Ebenso sind Innenräume von Gebäuden, auch wenn sie öffentlich zugänglich sind, in der Regel nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt.

Die Panoramafreiheit ist ein wichtiger Aspekt der Balance zwischen dem Schutz der Rechte der Urheber und dem öffentlichen Interesse an der freien Nutzung und Zirkulation von Bildern und Aufnahmen des öffentlichen Raums. Sie ermöglicht es uns, die visuelle Kultur unserer Städte und Gemeinden zu dokumentieren und zu teilen, ohne dabei in Konflikt mit dem Urheberrecht zu geraten.

Landgericht Frankfurt: Drohnenaufnahmen fallen unter die Panoramafreiheit

Im Jahr 2020 hat das Landgericht Frankfurt in einem bemerkenswerten Urteil festgestellt, dass die Panoramafreiheit auch für Luftbildaufnahmen mit Drohnen gilt. Der Fall betraf eine Drohnenaufnahme eines Grundstücks, die ohne die Zustimmung des Eigentümers gemacht und veröffentlicht wurde. Das Gericht entschied, dass solche Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind, solange sie von einem öffentlichen Platz aus gemacht werden und das abgebildete Objekt von dort aus sichtbar ist.

Diese Entscheidung wirft jedoch neue Fragen auf, insbesondere in Bezug auf andere Arten von Aufnahmen. Ein Beispiel sind Aufnahmen, die von Booten aus gemacht werden. Obwohl ein Boot sich auf öffentlichen Gewässern befinden kann, ist es unklar, ob solche Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Dies hängt davon ab, ob das Wasser als öffentlicher Platz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes angesehen wird, was bisher noch nicht abschließend geklärt ist.

Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass Aufnahmen, die von einer Leiter aus gemacht werden, nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Der BGH argumentierte, dass die Panoramafreiheit nur die Perspektiven abdeckt, die ein normaler Fußgänger vom Boden aus hat. Eine Leiter zu benutzen, um eine höhere Perspektive zu erlangen, geht über das hinaus, was die Panoramafreiheit erlaubt.  Auch Aufnahmen, die aus einem Fenster heraus gemacht werden, sind daher nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

Diese Fälle zeigen, dass die Anwendung der Panoramafreiheit in der Praxis oft komplex ist und von vielen Faktoren abhängt. Sie unterstreichen auch die Notwendigkeit einer klaren und konsistenten Rechtsprechung in diesem Bereich, um Rechtssicherheit für Fotografen und andere Urheber zu gewährleisten.

Oberlandesgericht Hamm: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Im April 2023 hat das Oberlandesgericht Hamm in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Der Fall betraf einen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet. Der Verlag hatte in zwei Büchern Drohnenfotos von Kunstwerken auf Bergehalden im Ruhrgebiet veröffentlicht, ohne eine Lizenz von der Verwertungsgesellschaft zu erwerben.

Das Gericht entschied, dass die Panoramafreiheit nur die Perspektiven einschließt, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Es stellte klar, dass der Luftraum nicht dazu gehört. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Drohnen zur Erlangung einer anderen Perspektive sei daher nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass die Panoramafreiheit eine Ausnahme vom Urheberrecht darstellt und daher eng ausgelegt werden muss. Es wies darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der Panoramafreiheit nur die unentgeltliche Nutzung von Perspektiven erlauben wollte, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Der Luftraum gehöre nicht dazu.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Einsatz von Drohnen eine völlig andere Perspektive ermöglicht als diejenige, die ein Fußgänger vom Boden aus hat. Es argumentierte, dass die Erlaubnis zur Nutzung solcher Perspektiven weit über das hinausgehen würde, was der Gesetzgeber mit der Panoramafreiheit beabsichtigt hat.

Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bereits für den Einsatz einer Leiter entschieden hat, dass diese nicht von der Panoramafreiheit gedeckt ist. Es sah keinen Grund, warum für den Einsatz einer Drohne etwas anderes gelten sollte.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm markiert eine deutliche Kehrtwende in der Rechtsprechung zur Panoramafreiheit und hat weitreichende Implikationen für die Nutzung von Drohnenaufnahmen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Öffentlichkeit bei der Nutzung und Verbreitung von Bildmaterial.

Fazit: Juristischer Konsens?

Trotz der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu Drohnenaufnahmen im Rahmen der Panoramafreiheit gibt, hat das Gericht die Revision der Beklagten zugelassen. Die Beklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, so dass das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm noch nicht rechtskräftig ist. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Bis dahin bleibt die Rechtslage in Bezug auf Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit unklar.

Interessanterweise bin ich auf das Urteil des OLG Hamm gestoßen, als ich Recherchen zum neu angekündigten „Blender Earth Modeller Add-on“ durchführte. Dieses Add-on, das in einem YouTube-Video vorgestellt wurde, ermöglicht es, 3D-Stadt- und Geländemodelle aus fast jedem Ort der Welt in Blender-Projekte zu integrieren. Es stellt eine beeindruckende Entwicklung in der Welt der 3D-Modellierung dar und hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir digitale Umgebungen erstellen und interagieren, zu revolutionieren.

Allerdings könnten die rechtlichen Implikationen, insbesondere im Hinblick auf die Panoramafreiheit, für Computerspielentwickler und andere Nutzer des Add-ons komplex sein. Während die Nutzung von Satellitenbildern und ähnlichen Datenquellen in vielen Fällen durch entsprechende Lizenzvereinbarungen geregelt ist, könnten die Nutzung von Drohnenaufnahmen und anderen Formen der Luftbildfotografie rechtliche Herausforderungen darstellen. Dies gilt insbesondere in Ländern wie Deutschland, wo die Rechtsprechung in Bezug auf die Panoramafreiheit und Drohnenaufnahmen noch in der Entwicklung ist.

Ich plane, diese und andere Fragen in einem zukünftigen Artikel darzustellen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofRechtsprechungUrheberrecht

Weitere spannende Blogposts

Renate Künast ist am Kammergericht erfolgreich

30. März 2020

Auf die Beschwerde von Renate Künast hat das Kammergericht in Berlin mit Beschluss vom 11. März 2020 die Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen
30. Januar 2019

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass innerhalb des engsten Familienkreises ein ehrschutzfreier Raum besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen,...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG
27. Februar 2024

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 20. Februar 2024 (Az.: 10 U 44/23) eine klärende Stellungnahme im Bereich...

Mehr lesenDetails

Twitch, YouTube, Twitter und Instagram beginnen Urheberrechte durchzusetzen

Twitch, YouTube, Twitter und Instagram beginnen Urheberrechte durchzusetzen
1. April 2019

Update: Bitte diese Info beachten. Letzte Woche wurde die Urheberrechtsreform beschlossen. Aufgrund dieser Regelungen werden in Zukunft große Streamingdienste und...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgestaltung

ai generated g63ed67bf8 1280
24. September 2024

Einleitung Die Vertragsgestaltung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt eine der spannendsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit dar....

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet im Januar zu Yelp-Bewertungen

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
20. November 2019

Sachverhalt Die Klägerin nimmt Yelp wegen ihrer Bewertungsdarstellungen auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Wie vielen bekannt sein dürfte,...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates
22. Juni 2023

Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auf...

Mehr lesenDetails

BGH: ist Adblock als Anbieter marktbeherrschend?

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
18. Oktober 2019

Adblock-Anbieter Eyeo ist in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten verwickelt und hat jetzt auch ein Verfahren am Bundesgerichtshof in Kartellrechtsfragen verloren. Der BGH...

Mehr lesenDetails

Filesharing-Abmahnung: So reagieren Sie richtig

law 447487 1280
8. Juli 2024

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von Kanzleien wie Frommer Legal, Daniel Sebastian, Yussof Sarwari oder RKA Rechtsanwälte erhalten? Bleiben...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung