• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen

DSA-Haftung: Juristische Klarheit für Plattformbetreiber – Fachliche Einblicke für Influencer und Rechteinhaber

3. Februar 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

DSA-Haftung: Juristische Klarheit für Plattformbetreiber – Fachliche Einblicke für Influencer und Rechteinhaber

3. Februar 2025
in Recht im Internet
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
europe 3256079 1280

Der Digital Services Act (DSA) hat seit seinem Inkrafttreten am 17. Februar 2024 grundlegende Haftungsregelungen für Online-Plattformen etabliert, die nicht nur den Schutz der Nutzer, sondern auch der Rechteinhaber deutlich stärken. Für Influencer, Urheber und andere Verletzte bietet der DSA einen rechtssicheren Rahmen, wenn gegen den eigentlichen Verletzer – der oft anonym agiert – keine Ansprüche durchsetzbar sind. itmedialaw.com steht als erfahrene Kanzlei im IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrecht bereit, um Mandanten in solchen Fällen umfassend zu beraten und ihre Ansprüche durchzusetzen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Haftungsgrundlagen im DSA: Das Prinzip der Störerhaftung
2. Praxisrelevante Gerichtsentscheidungen und ihre Bedeutung
3. Strategische Bedeutung für Influencer und Rechteinhaber
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der Digital Services Act (DSA) trat am 17. Februar 2024 in Kraft und schützt Nutzer sowie Rechteinhaber.
  • Er etabliert Haftungsregelungen für Online-Plattformen, die Nutzerrechte stärken und die Durchsetzung von Ansprüchen ermöglichen.
  • Das Prinzip der Störerhaftung verhindert eine allgemeine Überwachungspflicht und schützt die Meinungsfreiheit.
  • Plattformbetreiber müssen bei konkreten Hinweisen umgehend handeln, um Haftung zu vermeiden.
  • Aktuelle Gerichtsentscheidungen betonen die Notwendigkeit präziser Meldungen für die Haftung der Betreiber.
  • DSA ermöglicht Influencern und Urhebern die Durchsetzung ihrer Rechte, auch wenn Täter anonym bleiben.
  • Die Regelungen fördern innovativen Wettbewerb und stärken die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum.

Haftungsgrundlagen im DSA: Das Prinzip der Störerhaftung

Der DSA folgt dem bewährten Prinzip der Störerhaftung, wonach Plattformbetreiber grundsätzlich nicht für fremde Inhalte haften, solange sie keine konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen haben. Betreiber haften erst dann, wenn sie durch eine präzise und nachvollziehbare Nutzeranzeige von einer rechtswidrigen Veröffentlichung erfahren und trotz dieses Wissens nicht umgehend handeln. Dieses Wissen muss so konkret sein, dass der beanstandete Inhalt eindeutig identifiziert werden kann. Die Regelung verhindert, dass Betreiber in eine generelle Überwachungspflicht gedrängt werden, was die Meinungsfreiheit schützt und gleichzeitig den Schutz der Rechte Dritter gewährleistet. Betreiber können sich nicht allein auf die technische Infrastruktur berufen, um sich von ihrer Verantwortung zu lösen. Vielmehr sind sie verpflichtet, interne Prozesse zu etablieren, die eine schnelle Überprüfung und Beseitigung rechtswidriger Inhalte ermöglichen. Der DSA baut auf den Grundlagen des bisherigen Telemediengesetzes auf und modernisiert sie, um den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Dies führt zu einer klaren Abgrenzung zwischen der reinen Durchleitung von Inhalten, der kurzfristigen Zwischenspeicherung (Caching) und dem dauerhaften Hosting. Betreiber müssen bei konkreten und nachvollziehbaren Hinweisen sofortige Maßnahmen ergreifen, um Schaden zu vermeiden. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, wird die Haftung als mittelbare Störerhaftung ausgelöst. Diese Regelung erhöht das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienste, da sie sicherstellt, dass rechtswidrige Inhalte schnell entfernt werden. Gleichzeitig werden die Rechteinhaber gestärkt, denn sie können bei unterlassener Reaktion des Betreibers ihre Ansprüche geltend machen. Der DSA fördert somit eine Balance zwischen innovativen Online-Diensten und dem Schutz der individuellen Rechte. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Melde- und Abhilfeverfahren trägt zusätzlich dazu bei, dass konkrete Rechtsverletzungen zeitnah behoben werden. Betreiber haben die Chance, sich durch eine sorgfältige und transparente Bearbeitung von Beschwerden von ihrer Haftung zu befreien. Insgesamt sorgt diese Haftungsregelung dafür, dass die digitale Kommunikationslandschaft sicherer und vertrauenswürdiger gestaltet wird. Durch diese klare Rechtslage wird sowohl der Wettbewerb als auch die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum nachhaltig gestärkt. Betreiber erhalten damit einen präzisen Rahmen, der sie zu proaktivem Handeln anhält, sobald konkrete Rechtsverstöße gemeldet werden.

Praxisrelevante Gerichtsentscheidungen und ihre Bedeutung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen unterstreichen die praktische Umsetzung der DSA-Regelungen und geben klare Leitlinien für Plattformbetreiber und Rechteinhaber. In einem wegweisenden Urteil eines Landgerichts wurde festgestellt, dass ein Betreiber bereits ab Kenntnis über irreführende und markenverletzende Werbeanzeigen in die Haftung genommen wird. Das Gericht betonte, dass der Betreiber konkret über die Verletzung informiert sein muss und daraufhin umgehend Maßnahmen ergreifen muss, um weitere Schäden zu verhindern. Eine präzise Meldung des Rechtsverstoßes ist dabei unerlässlich, damit der Verantwortliche den beanstandeten Inhalt ohne weitere langwierige Überprüfungen identifizieren kann. Eine weitere Entscheidung eines Oberlandesgerichts verdeutlichte, dass vage oder unkonkrete Hinweise nicht ausreichen, um die Haftung auszulösen. Diese Gerichte stellten heraus, dass die Ansprüche nur dann erfolgreich geltend gemacht werden können, wenn die gemeldeten Verstöße eindeutig und nachvollziehbar sind. Die Urteile zeigen, dass die bisherigen Leitlinien des Telemediengesetzes weitgehend erhalten bleiben, jedoch unter den neuen DSA-Bestimmungen präzisiert wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass Plattformbetreiber in ihrer Rolle als reine Hostingdienstleister nicht automatisch haften, sondern erst dann, wenn sie konkrete und detaillierte Hinweise erhalten. Die Richter betonten, dass ein System notwendig ist, das einerseits den Schutz der Meinungsfreiheit sicherstellt und andererseits die Rechte von Verletzten wirksam durchsetzt. So wird die Haftung erst dann aktiviert, wenn ein eindeutiger Anlass vorliegt, was zu einer ausgewogenen Rechtsanwendung führt. Gleichzeitig bieten diese Entscheidungen eine verlässliche Rechtsgrundlage für Influencer und Urheber, die gegen Plattformbetreiber vorgehen wollen, wenn der eigentliche Verletzer nicht in die Pflicht genommen werden kann. Die Gerichte haben damit einen klaren Maßstab gesetzt, der die Anforderungen an die Konkretisierung von Beschwerden erhöht. Durch diese Rechtsprechung wird auch der präventive Charakter des DSA gestärkt, da Betreiber dazu angehalten werden, interne Prozesse zur schnellen Reaktion auf konkrete Hinweise zu optimieren. Die Entscheidungen tragen zur Rechtssicherheit bei und machen deutlich, dass Plattformbetreiber bei konkreter Kenntnis eines Rechtsverstoßes aktiv werden müssen. Sie verdeutlichen zudem, dass die Haftung nicht pauschal, sondern zielgerichtet ausgelöst wird. Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung eines fairen und transparenten digitalen Marktes. Die Urteile tragen dazu bei, dass Rechteinhaber ihre Ansprüche auch gegen große Plattformen effektiv durchsetzen können. Insgesamt bieten sie eine solide Grundlage für zukünftige Rechtsstreitigkeiten im digitalen Raum und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung des DSA.

Strategische Bedeutung für Influencer und Rechteinhaber

Für Influencer, Urheber und andere Verletzte eröffnet der DSA einen strategischen Ansatz, um ihre Ansprüche geltend zu machen, auch wenn der eigentliche Verletzer anonym oder nicht unmittelbar in die Pflicht genommen werden kann. Häufig gestaltet sich der direkte Weg gegen den Täter als schwierig, weil dessen Identität verborgen bleibt oder er sich der Verantwortlichkeit entzieht. In solchen Fällen ermöglicht die Haftung des Plattformbetreibers, der als Vermittlungsdienstleister agiert, eine effektive Durchsetzung der Rechte. Dies ist besonders relevant, wenn es um den Schutz von Marken, Persönlichkeitsrechten oder urheberrechtlich geschützten Inhalten geht. Rechteinhaber können somit den Betreiber in die Pflicht nehmen, wenn dieser trotz konkreter Hinweise nicht rechtzeitig handelt. Die strategische Nutzung dieser Regelung bietet einen zusätzlichen Hebel, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Influencer profitieren davon, da sie sich nicht allein auf die Durchsetzung gegen den ursprünglichen Verletzer verlassen müssen. Stattdessen können sie den Rechtsweg gegen den Plattformbetreiber beschreiten, der bereits bei präzisen Meldungen haftet. Diese Vorgehensweise schafft einen zusätzlichen Druck auf die Betreiber, ihre internen Kontrollmechanismen zu optimieren und rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen. Ein effektives Melde- und Abhilfeverfahren ist somit nicht nur im Interesse des Verbraucherschutzes, sondern auch ein zentrales Element zur Wahrung der Rechte von Urhebern und Influencern. Durch diese Regelung wird ein Anreiz geschaffen, dass Plattformen aktiv und präventiv agieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die strategische Ausrichtung des DSA stärkt somit das rechtliche Fundament für alle, die ihre Rechte im digitalen Raum durchsetzen wollen. Influencer und Rechteinhaber erhalten ein klares Instrument, um bei unzureichender Reaktion des Plattformbetreibers gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies ermöglicht es, den entstandenen Schaden zumindest teilweise kompensieren zu lassen und den öffentlichen Diskurs zu schützen. Die Möglichkeit, den Plattformbetreiber haftbar zu machen, wirkt präventiv und kann zukünftige Rechtsverletzungen eindämmen. Durch den DSA entsteht ein dynamisches Zusammenspiel zwischen den Pflichten der Betreiber und den Ansprüchen der Betroffenen. So wird ein fairer und ausgewogener Interessenausgleich erreicht, der langfristig zu mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in den digitalen Raum beiträgt. Diese strategische Bedeutung macht den DSA zu einem unverzichtbaren Instrument für alle, die im digitalen Umfeld auf faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz ihrer Rechte angewiesen sind.

Fazit

Ich bin fest davon überzeugt, dass der Digital Services Act einen klaren und praxisnahen Rechtsrahmen schafft, der es mir ermöglicht, Rechteinhabern und verletzten Parteien effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen. In meiner täglichen Arbeit setze ich mein langjähriges Fachwissen im IT-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht ein, um Fälle präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln. Dabei lege ich großen Wert auf die genaue Formulierung von Beschwerden, sodass eine konkrete Identifikation des Rechtsverstoßes möglich ist und der Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden kann. Ich weiß, dass der direkte Weg gegen den tatsächlichen Verletzer oft versperrt ist – weshalb ich gezielt den Rechtsanspruch gegen den Plattformbetreiber nutze, der als Vermittler agiert, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich begleite Sie von der Einrichtung und Optimierung interner Melde- und Abhilfeverfahren bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsverfahren. Durch meine transparente und verständliche Beratung sorge ich dafür, dass Sie genau wissen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Rechte nachhaltig zu schützen. Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit in einem komplexen regulatorischen Umfeld zu bieten und juristische Fallstricke zu vermeiden. Dabei stütze ich mich auf eine tiefgehende Analyse der aktuellen Rechtsprechung, um Ihnen realistische Erfolgsaussichten aufzuzeigen. Ich bin Ihr starker Partner, wenn es darum geht, gegen Plattformbetreiber vorzugehen, die trotz konkreter Hinweise nicht handeln. Mit meinem Engagement sorge ich dafür, dass der Schutz Ihrer Rechte nicht nur theoretisch besteht, sondern auch in der Praxis durchgesetzt wird. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Interessen im digitalen Raum effektiv zu vertreten und zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie mich, um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren und gemeinsam Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben

Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben
8. Oktober 2019

Ich bin inzwischen über 20 Jahre in der Computerspielbranche und dabei über 12 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Schon aufgrund meines...

Mehr lesenDetails

Esport Orga als AG? Welche Vorteile und Nachteile hat das?

Esport Orga als AG? Welche Vorteile und Nachteile hat das?
31. Oktober 2019

Esport als Aktiengesellschaft wird kommen Eine der erfolgreichsten Esport-Organisation aus Europa, Astralis aus Dänemark, hat gerade angekündigt, dass diese an...

Mehr lesenDetails

Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis

Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis
17. April 2025

Open-Source-Software ist aus der modernen Softwareentwicklung – ob bei der Entwicklung von Computerspielen (Game Development) oder bei Plugins für populäre...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails

Rechtssichere Veröffentlichung von KI-Bildern: Alt-Text, Kennzeichnung, Urheberstatus

Artificial Intelligence Act (AI Act)
27. Juli 2025

Kurzüberblick: KI-Bilder sind schnell erstellt, rechtlich aber vielschichtig. Entscheidend sind drei Ebenen: Erstens Urheberrecht (menschliche Autorenschaft, Schranken, Rechteketten), zweitens Kennzeichnung...

Mehr lesenDetails

Kostenfalle für Selbstständige: Reisekostenabrechnung

Kostenfalle für Selbstständige: Reisekostenabrechnung
19. Februar 2019

Reisekostenabrechnung ist wichtig Mein Artikel gestern zum Risiko von Steuerprüfungen und/oder Sozialversicherungsprüfungen hat einiges an Feedback generiert. Das zeigt mir,...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Vertrag mit einem Fotografen

Urheberrecht
8. Juli 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich gerne noch einmal darauf hinweisen, dass Betreiber von Onlineshops ähnlichen Webseiten mit vielen Grafiken und...

Mehr lesenDetails

Mittels Legaltech im Datenschutzrecht risikolos Schadensersatz fordern?

Mittels Legaltech im Datenschutzrecht risikolos Schadensersatz fordern?
22. Juli 2019

Vor kurzem habe ich in diesem Artikel erst darüber berichtet, dass ein Datenleck durchaus teuer werden kann, wenn Geschädigte sich...

Mehr lesenDetails

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice
15. April 2020

Homeoffice ist definitiv ein nicht aufzuhaltender Trend für viele Berufe und Unternehmen. Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick über zehn...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

Mehr lesenDetails
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung