• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Email in Spam-Order: Zugestellt!

20. Mai 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
email 29853 1280 1 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des Obersten Gerichtshof in Wien besagt, dass Spam-E-Mails als zugestellt gelten.
  • Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie im Machtbereich des Adressaten ist.
  • Das Urteil betrifft auch Fälle zwischen Österreich und Deutschland durch ROM I und ROM II Verordnungen.
  • In Deutschland muss eine Zustimmung zur E-Mail-Zustellung in der Regel akzeptiert werden.
  • Das Landgericht Bonn erklärte 2014, dass Spam-Ordner täglich geprüft werden müssen.
  • Der Absender muss die Zustellung beweisen, auch wenn die E-Mail im Spam-Ordner landete.
  • Ein Hinweis auf den Spam-Filter ist keine gültige Verteidigungsstrategie gegen E-Mail-Zustellungen.

Gestern bin ich auf ein interessantes Urteil des Obersten Gerichtshof in Wien gestolpert. Dieser hat – für Österreich – abschließend entschieden, dass eine E-Mail, die im Spam-Ordner des Empfängers einsortiert wird, als zugestellt gilt und daher gegen den Empfänger wirken kann.

„Allgemein reicht es aus, wenn eine Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.“

Nun ist das Urteil natürlich nicht auf Deutschland direkt anwendbar, außer im Verhältnis zwischen einem Österreicher und einem Deutschen würde, beispielsweise durch die ROM I – Verordnung oder die ROM II- Verordnung, österreichisches Recht anzuwenden sein. Allerdings ist die rechtliche Situation in Deutschland kaum anders zu beurteilen. Hat man in Deutschland, sei es im Geschäftsverkehr, oder als Verbraucher, ausdrücklich oder konkludent, zum Ausdruck gebracht, mit der Zusendung bzw. der Kontaktaufnahme über E-Mail einverstanden zu sein, so muss man die Zustellung in der Regel gegen sich gelten lassen, selbst wenn ein sogenannter false-positiv die E-Mail aus Versehen in den Spam-Ordner einsortiert.

Auch deutsche Gerichte haben sich mit dem Thema bereits beschäftigt und das Landgericht Bonn hat schon 2014 entschieden, dass ein Spam-Ordner, bei einem geschäftlich genutzten Email-Account, täglich geprüft werden müsse. Allerdings gilt ebenso, dass der Absender natürlich die Zustellung (und somit auch das Einsortieren im Spam-Ordner) als solches beweisen müsste. Dafür reicht der Ausdruck einer E-Mail, aus dem hervorgeht, dass eine bestimmte E-Mail-Adresse angeblich angeschrieben wurde, jedoch nicht aus, um einen Anscheinsbeweis bzw. eine sekundäre Darlegungspflicht des Empfängers zu begründen. Gegenüber dem Absender zu sagen „Oops, das war leider im Spam-Filter“ ist also keine gute Verteidigungsstrategie.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailEmailMailSpamUrteileVerbraucherVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
17. Dezember 2018

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig...

Mehr lesenDetails

Warum aktuell Millionen von Websites ein fehlerhaftes Impressum haben ;-)

Social Media Accounts und Impressum
7. Mai 2024

❌ § 5 TMG gibt es nicht mehr. ✅ Es lebe § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat...

Mehr lesenDetails

Influencer: Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
3. Juni 2020

Das LG Koblenz hat entschieden, dass Influencer, die im geschäftlichen Verkehr in sozialen Medien kommerzielle Inhalte vorstellen, den kommerziellen Zweck...

Mehr lesenDetails

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
4. Juni 2020

Der BGH hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies...

Mehr lesenDetails

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
17. Dezember 2018

Jahrelang habe ich mit der H&H Games Consulting GmbH, bzw. jetzt der Esports Consulting GmbH, auch im Bereich Marketing gearbeitet....

Mehr lesenDetails

Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
17. Juli 2019

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist,...

Mehr lesenDetails

Urteile für den Blog einsenden

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
2. September 2020

Ich möchte auch weiterhin eine möglich gute Übersicht über Urteile im Bereich IT-Recht, E-Commerce, Esport, Games, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alle...

Mehr lesenDetails

Keine Telefonnummer mehr in der Widerrufserklärung?

Keine Telefonnummer mehr in der Widerrufserklärung?
16. Juli 2019

Der EuGH hat vor kurzem eine wegweisende Entscheidung zu Frage der Angabe einer Telefonnummer im Impressum gefällt (siehe diesen Beitrag)....

Mehr lesenDetails
Stufenklage

Revision

25. Juni 2023

In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Konzept der Revision im Zivilprozessverfahren befassen. Es ist wichtig zu beachten,...

Mehr lesenDetails
Immediate complaint

Immediate complaint

30. Juni 2023
Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgabenabzug

16. Oktober 2024
Trading business

Trading business

1. Juli 2023
Withholding tax

Withholding tax

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung