• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport-Events nur mit Spielhallenerlaubnis

1. November 2018
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Eine Gruppe von Menschen, die in einem Raum Videospiele spielen.
Wichtigste Punkte
  • Esport in Deutschland wird durch rechtliche Herausforderungen bei Events und Genehmigungen erschwert.
  • Gewerbetreibende benötigen eine Spielhallenerlaubnis, um Esport-Events zu veranstalten.
  • Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden, wie Altersgrenzen für Teilnehmer.
  • Das Bundesverwaltungsgericht definiert, dass Computerspiele nicht automatisch Sport sind.
  • Die Abgrenzung zwischen Spiel und Sport wird durch Wettbewerbsbedingungen nicht klarer.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich ändern, doch die Gesellschaft entwickelt sich langsam.
  • Unternehmen müssen mögliche Risiken abwägen, die aus fehlenden Genehmigungen resultieren.

Da ich in den letzten Tagen einige Rückfragen erhalten habe, was den Esport in Deutschland angeht, möchte ich auch noch ein anderes Problem ansprechen, das Unternehmen, die im Esport aktiv sind, zumindest das Leben erschweren könnte.

Eines dieser Themen ist das Veranstalten von Esport-Events. Neben Probleme mit dem Sponsoring und Genehmigung durch die Spielehersteller, die die regulieren, gibt es hier auch – noch – öffentlich rechtliche Probleme, nämlich die Frage, ob es dafür eine Genehmigung braucht.

Dies ist zumindest nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes der Fall, denn danach brauchen Gewerbetreibende, die das Spielen ermöglichen wollen, eine Spielhallenerlaubnis. Der Erhalt einer solchen Spielhallenerlaubnis ist mit gewissen Einschränkungen und Auflagen verbunden. So dürften derartige Räumlichkeiten nur Personen mit ab 18 Jahren betreten und in einigen Regionen, so z.b. auch in Berlin, sind neue „Spielhallen“ unter Umständen durch den aktuellen Bebauungsplan reglementiert.

Nun mag man sich fragen, warum denn das reine Spielen vergleichbar sein soll damit, dass jemand um Geld an Automaten spielt? Nun, die Frage ist berechtigt. Zwar stammt das Urteil aus dem Jahr 2005, die Begründung könnte aber durchaus auch noch heute tragen.

Neben der räumlichen Komponente ist für den Begriff der Spielhalle wesentlich, dass das Unternehmen ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient. Im Falle, dass keine Glücksspiele veranstaltet werden, kommt von den mehreren in der Vorschrift genannten tatbestandlichen Alternativen allein die zuletzt genannte Alternative in Betracht. Vorausgesetzt wird, dass die Spiele zur „Unterhaltung“ gespielt werden. Damit wird zum einen eine Abgrenzung zu den Gewinnspielgeräten und Gewinnspielen im Sinne der §§ 33c und 33d GewO getroffen, zum anderen wird das Geschehen durch das genannte Merkmal auch von Sportveranstaltungen abgegrenzt. Die Abgrenzung wird im Allgemeinen danach erfolgen, dass Sport regelmäßig auf die Erhaltung und ggf. Steigerung der Leistungsfähigkeit zielt, während beim Spiel Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung im Vordergrund stehen. Dabei muss die typische Nutzung eines bestimmten Gerätes oder bestimmter Vorrichtungen in den Blick genommen werden. Allein der Umstand, dass zum Spiel gehören kann, in möglichst kurzer Zeit einen möglichst großen Erfolg zu erzielen, macht ein Spiel – laut dem Bundesverwaltungsgericht – noch nicht zum Sport. Und plötzlich befinden wir uns mitten in der Diskussion des DOSB!

Das Bundesverwaltungsgericht betonen, dass auch der Umstand, dass viele Spiele auch unter Wettbewerbsbedingungen veranstaltet werden können, noch nicht dazu führe, dass aus der Teilnahme am Spiel Sport wird. Computerspiel sei selbst dann kein Sport, wenn es im Wettbewerb veranstaltet wird. Typischerweise wird ein Computerspiel nicht gespielt, um sich zu „ertüchtigen“.

Diese Aussage stammt natürlich aus einer Zeit, in der Esport noch nicht den Stellenwert und die Präsenz hatte, die es heute hat. Es ist daher schwer zu sagen, wie ein Verwaltungsgericht heutzutage entscheiden würde. Die DOSB-Stellungnahme macht die Sache aber sicherlich nicht einfacher.

Im Zweifel würde es ein Unternehmen brauchen, dass sich Folgendes traut: Man veranstalte ein Event oder eine Spiellocation, habe keine Erlaubnis und erlaube im Zweifel sogar 16-jährige das Spielen, im Zweifel sogar nur mit „Mutti-Schein“ und mit selbst mitgebrachten Spielen. Bei einer Untersagungsverfügung müsste nur der Verwaltungsrechtsweg erneut bemüht werden und ein Vertreter hätte sauber zu argumentieren, warum Zeiten sich geändert haben. Erfolgsaussichten dazu sind schwer vorherzusagen. Der Vorteil läge einzig daran, dass in dem betreffenden Urteil es um ein Internetcafé ging, in dem zur damaligen Zeit nicht der Fokus auf kompetitives Esport lag und dass das Urteil sehr viel Analogien und Gesetzesauslegung bemüht, die unter Umständen fast 15 Jahre später anders zu beurteilen sind, da diese sich natürlich – auch – an gesellschaftlicher Entwicklung orientieren.

Für Rückfragen zu diesem Themenkomplex stehe ich gerne zur Verfügung.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielEntwicklungEsportGesetzeinternetRechtsprechungSponsorUrteileVeranstaltungen

Weitere spannende Blogposts

Versuch des Cybergrooming soll strafbar werden

Versuch des Cybergrooming soll strafbar werden
26. Juni 2019

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming...

Mehr lesenDetails

BGH wird über Erstattung von Wetteinsetzen entscheiden

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Januar 2024

Es wird wohl Zeit. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im...

Mehr lesenDetails

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?
10. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Recht auf Namensnennung im Urhebervertragsrecht

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Oktober 2023

Einleitung Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 42/21 eine bedeutsame Entscheidung im Kontext...

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails

Rechnung wegen Fakebestellung? BGH sagt: Ist wettbewerbswidrig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
23. September 2019

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das durchaus das Potenzial haben könnte, vielen Onlinehändlern und Anbietern von Onlinediensten Kopfschmerzen zu...

Mehr lesenDetails

„Stück Scheiße“ ist eine Beleidigung

„Stück Scheiße“ ist eine Beleidigung
21. Januar 2020

Letztes Jahr hatte das Landgericht Berlin damit Aufsehen erregt, dass es eine große Menge von "Kraftausdrücken" gegen die Grünen-Politikern Renate...

Mehr lesenDetails

Umsatzsteuer bei FBA-Lieferungen; Lieferkomission

Individuelles Angebot anfordern
2. Juli 2020

Passend zu meinem Artikel von Dienstag bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen aus App-Stores gibt es heute Informationen zu einem...

Mehr lesenDetails

Beleidigungen durch Emoji?

Beleidigungen durch Emoji?
4. März 2019

Meine Kanzlei ist so digital wie nur möglich, ich bin voll digital erreichbar und überwiegende Anzahl meiner Mandanten hat mit...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

In this captivating podcast episode, I take a deep dive into the world of blockchain technology and smart contracts. The...

Mehr lesenDetails
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung