• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport-Events nur mit Spielhallenerlaubnis

1. November 2018
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Eine Gruppe von Menschen, die in einem Raum Videospiele spielen.
Wichtigste Punkte
  • Esport in Deutschland wird durch rechtliche Herausforderungen bei Events und Genehmigungen erschwert.
  • Gewerbetreibende benötigen eine Spielhallenerlaubnis, um Esport-Events zu veranstalten.
  • Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden, wie Altersgrenzen für Teilnehmer.
  • Das Bundesverwaltungsgericht definiert, dass Computerspiele nicht automatisch Sport sind.
  • Die Abgrenzung zwischen Spiel und Sport wird durch Wettbewerbsbedingungen nicht klarer.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich ändern, doch die Gesellschaft entwickelt sich langsam.
  • Unternehmen müssen mögliche Risiken abwägen, die aus fehlenden Genehmigungen resultieren.

Da ich in den letzten Tagen einige Rückfragen erhalten habe, was den Esport in Deutschland angeht, möchte ich auch noch ein anderes Problem ansprechen, das Unternehmen, die im Esport aktiv sind, zumindest das Leben erschweren könnte.

Eines dieser Themen ist das Veranstalten von Esport-Events. Neben Probleme mit dem Sponsoring und Genehmigung durch die Spielehersteller, die die regulieren, gibt es hier auch – noch – öffentlich rechtliche Probleme, nämlich die Frage, ob es dafür eine Genehmigung braucht.

Dies ist zumindest nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes der Fall, denn danach brauchen Gewerbetreibende, die das Spielen ermöglichen wollen, eine Spielhallenerlaubnis. Der Erhalt einer solchen Spielhallenerlaubnis ist mit gewissen Einschränkungen und Auflagen verbunden. So dürften derartige Räumlichkeiten nur Personen mit ab 18 Jahren betreten und in einigen Regionen, so z.b. auch in Berlin, sind neue „Spielhallen“ unter Umständen durch den aktuellen Bebauungsplan reglementiert.

Nun mag man sich fragen, warum denn das reine Spielen vergleichbar sein soll damit, dass jemand um Geld an Automaten spielt? Nun, die Frage ist berechtigt. Zwar stammt das Urteil aus dem Jahr 2005, die Begründung könnte aber durchaus auch noch heute tragen.

Neben der räumlichen Komponente ist für den Begriff der Spielhalle wesentlich, dass das Unternehmen ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient. Im Falle, dass keine Glücksspiele veranstaltet werden, kommt von den mehreren in der Vorschrift genannten tatbestandlichen Alternativen allein die zuletzt genannte Alternative in Betracht. Vorausgesetzt wird, dass die Spiele zur „Unterhaltung“ gespielt werden. Damit wird zum einen eine Abgrenzung zu den Gewinnspielgeräten und Gewinnspielen im Sinne der §§ 33c und 33d GewO getroffen, zum anderen wird das Geschehen durch das genannte Merkmal auch von Sportveranstaltungen abgegrenzt. Die Abgrenzung wird im Allgemeinen danach erfolgen, dass Sport regelmäßig auf die Erhaltung und ggf. Steigerung der Leistungsfähigkeit zielt, während beim Spiel Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung im Vordergrund stehen. Dabei muss die typische Nutzung eines bestimmten Gerätes oder bestimmter Vorrichtungen in den Blick genommen werden. Allein der Umstand, dass zum Spiel gehören kann, in möglichst kurzer Zeit einen möglichst großen Erfolg zu erzielen, macht ein Spiel – laut dem Bundesverwaltungsgericht – noch nicht zum Sport. Und plötzlich befinden wir uns mitten in der Diskussion des DOSB!

Das Bundesverwaltungsgericht betonen, dass auch der Umstand, dass viele Spiele auch unter Wettbewerbsbedingungen veranstaltet werden können, noch nicht dazu führe, dass aus der Teilnahme am Spiel Sport wird. Computerspiel sei selbst dann kein Sport, wenn es im Wettbewerb veranstaltet wird. Typischerweise wird ein Computerspiel nicht gespielt, um sich zu „ertüchtigen“.

Diese Aussage stammt natürlich aus einer Zeit, in der Esport noch nicht den Stellenwert und die Präsenz hatte, die es heute hat. Es ist daher schwer zu sagen, wie ein Verwaltungsgericht heutzutage entscheiden würde. Die DOSB-Stellungnahme macht die Sache aber sicherlich nicht einfacher.

Im Zweifel würde es ein Unternehmen brauchen, dass sich Folgendes traut: Man veranstalte ein Event oder eine Spiellocation, habe keine Erlaubnis und erlaube im Zweifel sogar 16-jährige das Spielen, im Zweifel sogar nur mit „Mutti-Schein“ und mit selbst mitgebrachten Spielen. Bei einer Untersagungsverfügung müsste nur der Verwaltungsrechtsweg erneut bemüht werden und ein Vertreter hätte sauber zu argumentieren, warum Zeiten sich geändert haben. Erfolgsaussichten dazu sind schwer vorherzusagen. Der Vorteil läge einzig daran, dass in dem betreffenden Urteil es um ein Internetcafé ging, in dem zur damaligen Zeit nicht der Fokus auf kompetitives Esport lag und dass das Urteil sehr viel Analogien und Gesetzesauslegung bemüht, die unter Umständen fast 15 Jahre später anders zu beurteilen sind, da diese sich natürlich – auch – an gesellschaftlicher Entwicklung orientieren.

Für Rückfragen zu diesem Themenkomplex stehe ich gerne zur Verfügung.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielEntwicklungEsportGesetzeinternetRechtsprechungSponsorUrteileVeranstaltungen

Weitere spannende Blogposts

Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. Juni 2023

Einleitung: Influencer sind Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres Einflusses in sozialen Medien eine bedeutende Rolle in der...

Mehr lesenDetails

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
14. November 2022

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige (nicht nur ansässige!!) Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Der...

Mehr lesenDetails

Esport-Team und Streamer? Rechtssicherheit durch Flatrate!

Esport-Team und Streamer? Rechtssicherheit durch Flatrate!
4. Dezember 2019

Schon einige Jahre betreue ich Esport Teams, Streamer, Influencer sowie natürlich Sponsoren und Agenturen im Digitalbereich. Während sich größere Unternehmen...

Mehr lesenDetails

BVerwG bestätigt Verbot von linksunten.indymedia

30. Januar 2020

Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...

Mehr lesenDetails

Geburtstagsangebot: Erstberatung zum Sonderpreis

Geburtstagsangebot: Erstberatung zum Sonderpreis
11. Dezember 2019

Eigentlich bekommt man als Geburtstagskind Geschenke. Da ich aber rundum zufrieden bin, verteile ich bis zum Ende der Woche selber...

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt zwingt Amazon zu Änderungen von AGB für Verkäufer

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
24. Juli 2019

Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen. Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von...

Mehr lesenDetails

Bundesregierung und Esport: Kein eigene Gutachten zur Anerkennung als Sport

pexels photo 896851 1
25. August 2020

Die Bundesregierung hat laut eigener Aussage keine gesonderten Gutachten zur Frage der Anerkennung von  Esport in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der...

Mehr lesenDetails

LG Nürnberg verbietet Twittter-Sperrung wegen AFD Tweet

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
19. Juni 2019

Das Landgericht Nürnberg hat mit einer einstweiligen Verfügung die Sperrung eines Twitter Accounts untersagt, der wegen dem Tweet "Aktueller Anlass:...

Mehr lesenDetails

Keine Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ausländischen Investmentfonds

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
4. März 2020

Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €

Podcastfolge

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung