Marian Härtel
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Accountsperrungen von Online und Mobilespielen

Das Spielen von Onlinespielen oder von Mobilespielen kommt immer mehr in Mode und bereits die überwiegende Mehrheit der Deutschen spielt regelmäßig. Und seien es nur Casual Spiele wie Candy Crush. Die Rechtslage in vielen Bereichen ist jedoch weitgehend ungeklärt oder zumindest nicht höchstrichterlich entschieden. Das gilt insbesondere auch bei der Frage, was passiert, wenn ein Account von einem Anbieter gesperrt wird. Das beginnt bei der Frage, was eigentlich ein Spieleaccount ist. Die Mehrheit der Rechtsmeinungen vertreten inzwischen zwar die Auffassung, dass es sich um einen Vertrag sui generis handelt, der sich weitgehend an der Rechtslage und Normen des Mietrechtes zu orientieren hat. Details sind dann aber vor allem entscheidend bei der Frage, ob AGB wirksam eingebunden sind, ob und wann eine Kündigung möglich ist und was die Folgen einer Kündigung sind. So ist es bisher weitestgehend gerichtlich ungeklärt, was nach einer Kündigung des Anbieters, also das Schließen eines Accounts, mit getätigten Käufen für virtuelle Gegenstände passiert.

Oft versuchen AGB dies zu regeln, es stellt sich nur die Frage, ob diese Regelungen nach deutschem AGB Recht wirksam sind, oft genug gibt es dazu jedoch überhaupt keine vertragliche Regelung und es muss die pure Rechtslage herhalten. Dies gilt nicht nur bei vermeintlichen Verstößen von Spielern gegen AGB beispielsweise durch Nutzung eventuell verbotener Drittsoftware, wie Bots, sondern auch bei möglichen Beleidigungsstraftaten in den sozialen Medien des Anbieters. Ebenso problematisch könnten Kündigungen sein, wenn eine gewisse Spielzeit vorab gekauft wurde oder wenn, wie es aktuell bei einigen Produkten in der Entwicklung der Fall ist, so genannte Life-Time-Accounts angeboten werden. Aber auch hier gibt es Unterschiede. So ist beispielsweise davon auszugehen, dass zeitlich befristete Objekte oder Boni (wie Booster, Erfahrungspunkte oder ähnliches) bei einer Kündigung möglicherweise verbraucht sind und nach einer Kündigung sicherlich zu keinem Schadensersatz führen dürften. Anders könnte dies aussehen für Gegenstände, die auf Dauer gekauft wurden. Beispielsweise hatten wir letztens die Rechtsfrage zu beurteilen wie es mit teuer erkauften Anglergegenständen in einem „Fishing-Spiel“ aussieht. Dort wurden Boote und vieles weitere ohne zeitliche Befristung angeboten und auch erworben. Hier kann beispielsweise mit gutem Gewissen, und wenn AGB nichts anderes regeln, davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer unberechtigten Kündigung, ein Schadensersatz des Anbieters gegenüber dem Spieler nicht ausgeschlossen ist. Es stellt sich dann lediglich die Frage, ob der Spieler sich eine gewisse Nutzung anrechnen lassen muss und was in Fällen von fristlosen Kündigungen, die beispielsweise durch Fehlverhalten des Spielers ausgesprochen werden, geschieht. Anbieter sind daher gut beraten, ihre AGB sauber anzupassen oder ihre Monetarisierungsstrategie mit einem Rechtsexperten zu besprechen. Gleiches gilt übrigens auch für Abläufe, ob und wann Kündigungen ausgesprochen werden können bzw. sollten. So hatten wir letztens den Fall, dass ein Anbieter eine große Zahl von Accounts/Zugängen geschlossen hat, weil deren Nutzer die Premiumwährung nicht aus ihrem Heimatland, sondern mittels eines Proxyservers in einem anderen Land, erworben haben.

Hier stellen sich mitunter komplizierte Fragen des internationalen Privatrechtes, aber auch so vermeintlich simple Probleme wie Vertragswillen bzw. Angebot und Annahme. Den kompletten Zugang resetten und den Vertrag kündigen sollte man als Anbieter ein einem solchen Fall aber wohl eher nicht, da dies wohl Schadensersatzansprüche auslösen könnte. Nutzer von Spielen sind gut beraten, bei signifikanten Investments in Online- oder Mobilespielen, nicht nur einen Überblick über die Ausgaben zu erhalten und was genau erworben wurde, sondern beispielsweise auch Informationen zu speichern, wer genau der Vertragspartner ist, der das Spiel im aktuellen Falle „anbietet“. Damit stellen sich nämlich auch Fragen des Gerichtsortes und somit solche, wo beispielsweise ein deutscher Spieler einen Anbieter im Ausland verklagen könnte, wenn dieser nicht auf eventuell berechtigte Forderungen des Spielers reagiert. Hier könnte, gerichtlich bestätigt, § 29 I ZPO weiterhelfen und ein Gerichtsstand in Deutschland begründet sein. Oft kommt es bei den Rechtsfragen rund um Accounts von Spielen aber auch auf Details an.

Bei Nachfragen an uns, schicken sie am besten eine Email direkt an haertel@rahaertel.com und geben sie uns so viele Informationen wie möglich. Eine Rückmeldung wird es immer unverbindlich geben.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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E-Mail

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