• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?

8. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 14 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g511f3593c 1920
Wichtigste Punkte
  • Der Begriff Digitales Eigentum bezieht sich auf digitale Inhalte, die von einer Person erstellt oder erworben wurden.
  • Im deutschen Recht ist Eigentum im BGB eng definiert und gilt hauptsächlich für materielle Güter.
  • Digitales Vermögen ist eine Erweiterung des Eigentumsbegriffs und umfasst immaterielle Güter wie digitale Inhalte.
  • Zur Generierung von Gewinnen können digitale Vermögenswerte verkauft, gehandelt oder genutzt werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung sind wichtig, um digitales Vermögen zu schützen.
  • Es sind Risiken beim Erwerb von digitalen Vermögenswerten zu beachten, insbesondere Volatilität und unregulierte Märkte.
  • Regulierungen sind wichtig, um Vertrauen und Wachstum im Bereich Digitales Eigentum zu fördern.

Achtung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Achtung
2. Was ist digitales Eigentum?
3. Wie kann man durch den Besitz digitaler Vermögenswerte profitieren?
4. Wer hat Zugang zu digitalen Vermögenswerten?
5. Welche Arten von digitalem Eigentum gibt es?
6. Welche Risiken bestehen beim Erwerb und Besitz von digitalem Eigentum?
7. Wie kann man sicherstellen, dass sein Vermögen geschützt ist?
8. Info und Fazit
8.1. Author: Marian Härtel

Der Begriff „Digitales Eigentum“ bezieht sich auf digitale Inhalte, die von einer Person erstellt oder erworben wurden und die dieser Person gehören. Im deutschen Recht ist der Begriff „Eigentum“ jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sehr eng definiert und bezieht sich hauptsächlich auf materielle Güter. In Bezug auf digitale Inhalte kann der Eigentumsbegriff daher nur sehr bedingt angewendet werden.

Das Konzept des „Digitalen Vermögens“ ist eine Erweiterung des Eigentumsbegriffs und umfasst neben materiellen Gütern auch immaterielle Güter wie digitale Inhalte. In Deutschland ist dieser Begriff jedoch auch umstritten und es gibt keine klaren rechtlichen Regelungen, wie mit digitalem Vermögen umgegangen werden soll.

Insgesamt ist das Thema „Digitales Eigentum“ und „Digitales Vermögen“ in Deutschland juristisch sehr umstritten und das BGB bietet nur eine sehr eingeschränkte Anwendungsmöglichkeit für den Eigentumsbegriff auf digitale Inhalte.

Ich benutze die Begriffe in diesem Blogpost daher eher in der redaktionellen Art und Weise, ohne dabei juristisch tiefgreifende Ausführungen machen zu wollen – oder gar zu können. Meist muss der Jurist Fallfragen im Bereich „Digitales Vermögen“, „Digitale Anlagen“ oder „Digitales Vermögen“ mit anderen Rechtsgrundlagen zu lösen versuchen. Oft gibt es gerade hier aber auch gravierende Lücken.

Was ist digitales Eigentum?

Digitales Eigentum ist alles, was vom Menschen erschaffen wurde und in einer digitalen Form vorliegt. Dies kann beispielsweise ein Foto, eine Musikdatei oder ein Video sein. Mithilfe von digitalem Eigentum lassen sich Geldsummen verdienen. Durch die Verwendung von Lizenzierungsverfahren können Unternehmen das Recht erwerben, bestimmte Inhalte zu nutzen. Auf diese Weise können sie ihre Produkte verbessern und neue Märkte erschließen. Der Begriff „Digitales Eigentum ist dabei wie gesagt noch sehr unjuristisch, weil der legale Begriff des Eigentums im BGB noch mit realweltlichen Sachen verbunden ist, die digital schlicht nicht vorliegen können.

Wie kann man durch den Besitz digitaler Vermögenswerte profitieren?

Digitales Vermögen kann auf verschiedene Arten und Weisen verwendet werden, um Gewinne zu erzielen. Einige der häufigsten Möglichkeiten sind:

1) Durch den Verkauf von digitalem Vermögen: Der Verkauf von digitalem Vermögen ist eine der einfachsten Möglichkeiten, um Gewinne zu erzielen. Viele Menschen besitzen digitale Währungen oder andere digitale Vermögenswerte, die sie nicht mehr benötigen oder die sie einfach nicht mehr haben möchten. In diesem Fall kann man sie verkaufen und sofort Bargeld erhalten.

2) Durch den Handel mit digitalem Vermögen: Der Handel mit digitalem Vermögen ist eine weitere Möglichkeit, um Gewinne zu erzielen. Hierbei tauscht man sein digitales Vermögen gegen andere digitale Assets, wobei man entweder auf den Kursverlauf spekuliert oder versucht, unterbewertete Assets zu finden und so Gewinne zu machen.

3) Durch die Nutzung von digitalem Vermögen: Digitales Vermögen kann auch genutzt werden, um Gewinne zu erzielen. Viele Unternehmen akzeptieren inzwischen digitale Währungen als Zahlungsmittel und auch immer mehr Privatpersonen sind bereit, ihr digitales Vermögen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen zu verwenden. So kann man beispielsweise seine Kryptowährung oft gegen eine Dienstleistung oder ein Gut eintauschen und sofort profitieren.

Wer hat Zugang zu digitalen Vermögenswerten?

Die fortschreitende Digitalisierung hat den Zugang zu digitalen Vermögenswerten für viele Menschen erleichtert. Mit der Einführung digitaler Währungen, wie Bitcoin und Ethereum, kann man nun auch in Kryptowährungen „investieren“, ohne ein Finanzinstitut zu benötigen. Auch Kreditkarten und mobile Apps haben es vielen Menschen ermöglicht, im digitalen Raum zu investieren. Weiterhin müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass der Handel mit digitalen Vermögenswerten nicht ohne Risiko ist. Es gibt einige Faktoren, die Sie beim „Investieren“ in digitale Vermögenswerte beachten sollten. Zum Beispiel sollten Sie sich mit den verschiedenen Blockchains vertraut machen, um die Gefahr von Cyber-Angriffen und anderen Sicherheitsbedrohungen zu minimieren. Außerdem sollten Sie vor dem Kauf eines digitalen Vermögenswerts die Marktanalyse lesen und sich mit anderen Anlegern austauschen, um ein besseres Verständnis zu erlangen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Anleger in digitalem Raum aufgrund des hohen Volatilitätsgrades eine höhere Risikotoleranz haben müssen als beim traditionellen „Investieren“ in Aktien oder Anleihen. Daher ist es ratsam, dass man seine Portfolios entsprechend diversifiziert und nur in digitale Vermögenswerte investiert, deren Wert man versteht und deren Risiken man kennt. Nur dann kann man profitablen Erfolg erzielen und langfristig von digitalem Vermögen profitieren

Welche Arten von digitalem Eigentum gibt es?

Die meisten Menschen denken bei digitalem Eigentum an Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Doch dies ist nicht die einzige Art digitales Vermögen zu besitzen. Es gibt auch digitale Güter, die nicht dem Zahlungsverkehr dienen, sondern andere Funktionen erfüllen. Ein Beispiel für digitale Güter sind In-Game-Käufe. Diese können in vielen Online-Spielen getätigt werden und ermöglichen es dem Spieler, seine Spielfigur mit Extras auszustatten oder neu Inhalte zu erhalten. Ein weiteres Beispiel sind Apps. Viele Apps können im App Store oder Google Play Store gekauft werden und bieten Funktionen wie Notizen, Kalender oder Wettervorhersagen an. Wenn man digitales Eigentum besitzt, hat man Zugriff auf die Inhalte dieses „Eigentums“. Dabei kann es sich um Software, Spiele oder andere digitale Inhalte handeln. Der Besitz von digitalem Eigentum kann also zahlreiche Vorteile bieten, sofern man sich mit dem Thema vertraut macht und weiß, welche Art von digitalem Eigentum für einen selbst am besten geeignet ist.

Die Rechtsfragen in diesem Bereich werden meist über AGB- oder Urheberrecht geklärt. Es gibt aber Bestrebungen, gerade auch im Zusammenhang mit Blockchain und DLT, dies in Zukunft zu ändern, da es sich oft eher um Behelfskonstruktionen handelt.

Welche Risiken bestehen beim Erwerb und Besitz von digitalem Eigentum?

Beim Erwerb und Besitz digitaler Vermögenswerte bestehen einige Risiken. Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass man nur in Vermögenswerte investieren sollte, die man versteht. Dies bedeutet, dass man ein gutes Verständnis der Branche und der Märkte haben muss, in denen man investiert. Es ist ratsam, die aktuellsten Trends und Nachrichten zu beobachten, um über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Darüber hinaus kann es ein Risiko sein, sich an unregulierten Märkten zu beteiligen. Daher ist es wichtig, nur mit vertrauenswürdigen Plattformen zu handeln und sicherzustellen, dass man mit professionellen Maklern handelt. Zudem sollte man versuchen, seine Investitionen diversifiziert zu halten und sich über die verschiedenen Arten von digitalem Eigentum im Klaren zu sein und welche am besten für einen persönlich geeignet sind. Des Weiteren ist es wichtig anzumerken, dass digitale Vermögenswerte volatil sein können. Wenn man also plant, in digitales Eigentum zu investieren, sollte man auf jeden Fall bereit sein, schnell auf Marktveränderungen reagieren zu können und möglicherweise Verluste einkalkulieren zu müssen. Abschließend lässt sich also sagen, dass digitale Vermögenswerte sowohl Chancen als auch Risiken bieten können. Durch ein solides Wissen und eine gute Planung kann man jedoch viel profitieren von der „Investition“ in digitale Vermögenswerte. Es ist jedoch wichtig, das Risiko immer im Auge zu behalten und realistisch über den potenziellen Gewinn nachzudenken.

Wie kann man sicherstellen, dass sein Vermögen geschützt ist?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie man sein Vermögen schützen kann. Eine effektive und sichere Methode ist die Nutzung von Hardware-Wallets. Diese Geräte sind sichere Speicherorte für digitale Vermögenswerte, bei denen der Besitzer die volle Kontrolle über seine privaten Schlüssel hat. Dies bedeutet, dass nur der Besitzer Zugang zu seinen digitalen Vermögenswerten hat und keine andere Person oder Institution. Dadurch wird die Sicherheit des Vermögens erhöht und es ist weniger anfällig für Hackerangriffe. Eine weitere Möglichkeit, sein digitales Vermögen zu schützen, besteht darin, korrekte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört das Setzen eines starken Passworts mit einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen. Es ist auch ratsam, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einzurichten, um den Zugriff auf das Konto so sicher wie möglich zu machen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, immer über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf Blockchain-Technologien informiert zu bleiben. Der Besitz von digitalem Vermögen erfordert ständige Aufmerksamkeit und Wachsamkeit beim Umgang mit dem Investment. Um schließlich sicherzustellen, dass man immer über sein Vermögen informiert ist, empfiehlt es sich, regelmäßig Backups der privaten Schlüssel anzulegen und an mehreren Orten zu speichern – am besten offline in Form von Papierwallets oder USB-Sticks. Dadurch kann man sein digitales Vermögen jederzeit wieder herstellen, falls es verloren geht oder gestohlen wird. Auch wenn es nicht immer möglich ist, digitale Investitionen vollkommen sicher zu machen, kann man doch viel tun, um sein Risiko zu minimieren und sein Kapital vor Cyberkriminalität und Betrug zu schützen. Mit der richtigen Vorsorge kann man die Chancen gut nutzen, die der Besitz von digitalem Vermögen bietet – ohne Angst haben zu müssen!

Info und Fazit

Als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Vertragsrecht und über 20 Jahren Erfahrung als Unternehmer, stehe ich vor allem Unternehmen zur Seite, die sichere Plattformen schaffen wollen, die Vertrauen bei eher unerfahrenen Nutzern schaffen wollen. Regulierung ist für mich daher kein Nervfaktor, sonder meiner Meinung nach der Schlüssek zum Erfolg und zum Wachstum der Branche. Sprechen Sie mich an!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnalyseAuthentifizierungBlockchainBlogDienstleistungDigitalEntwicklungEthereumGoogleInvestitionInvestmentKreditkarteKryptowährungLizenzRechtsfrageRechtsfragenRegulierungSicherheitSoftwareUrheberrechtVertragsrechtZins

Weitere spannende Blogposts

EuGH: Die bloße Lagerung von Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
8. April 2020

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein...

Mehr lesenDetails

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

Keine Löschung von YouTube-Videos bei Unterlassungspflicht

YouTube-Logo auf grünem Hintergrund mit Unterlassungspflicht.
30. Januar 2020

Der BGH hat eine interessante Entscheidung zum Äußerungsrecht und Youtuber gefällt. Unter dem Aktenzeichen Az. I ZB 86/17 entschied der...

Mehr lesenDetails

BGH: Yelp darf Bewertungen automatisch modifizieren

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
14. Januar 2020

Worum geht es? Bei Yelp können Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text...

Mehr lesenDetails

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein

Urheberrecht
24. Juni 2019

In einem aktuellen Urteil stellte der Landgericht Frankenthal fest, dass auch Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein können und daher nicht einfach...

Mehr lesenDetails

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!
31. Mai 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich heute auf ein Problem hinweisen, welches immer wieder Agenturen, aber auch anderen Dienstleisters auf die...

Mehr lesenDetails

Slicing the Pie Vereinbarungen bei Startups

Slicing the Pie Vereinbarungen bei Startups
16. September 2019

Aktuell gibt es einen Gründertrend in Deutschland, der sich aus dem Bedarf von gemeinschaftlicher Entwicklung von Software und/oder Projektentwicklung für...

Mehr lesenDetails

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups
8. Oktober 2024

Influencer-Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Instrument im digitalen Marketing entwickelt. Für Startups bietet es eine...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?
Glosse / Meinung

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Es ist spätabends, der Kaffee neben dem Laptop ist längst kalt, doch ich lächle zufrieden: In wenigen Stunden habe ich...

Mehr lesenDetails
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung