• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen

31. Oktober 2018
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen

31. Oktober 2018
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
judge gavel 1461291738x4g

In letzter Zeit ergingen einige Entscheidungen zu Löschungsansprüchen gegen Facebook, die ich hier einmal gesammelt präsentieren möchte.

Wichtigste Punkte
  • Streitwert: Das Landgericht Frankfurt am Main setzt den Streitwert für Löschungsansprüche gegen Facebook auf 3.000 Euro.
  • Beweislast: OLG Köln entscheidet, dass Antragsteller die Beweislast für die Rechtmäßigkeit von Inhalten tragen müssen.
  • NetzDG: OLG Stuttgart bekräftigt, dass Schmähkritik keinen Schutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG genießt und prüft § 130 StGB.
  • Löschung von automatisierten Orten: Landgericht Hannover untersagt Facebook die automatisierte Erstellung von Geschäftsprofilen ohne Zustimmung des Inhabers.
  • Ordnungsgeld: Nach Missachtung einer Entscheidung verhängt das Landgericht Hannover ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro.
  • Kommunikationsfreiheit: Entscheidungen beschränken die Kommunikationsfreiheit auf Facebook, lassen andere Kommunikationswege jedoch unberührt.
  • Persönlichkeitsrecht: Streitwert-Überlegungen spiegeln Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht wider, jedoch begrenzt auf das Verhalten des Vertragspartners.
  1. Streitwert:

So hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass der Streitwert bei einem Löschungsanspruch gegen Facebook 3.000 Euro betragen würde.

„Diese Einschränkung seiner Kommunikationsfreiheit ist jedoch auf die Plattform bei A beschränkt. Er kann weiterhin auf andere Weise – über Leserbriefe, E-Mails, andere Plattformen, Telefonate u.a. kommunizieren, ist also nur auf eine bestimmte Weise an einer Kommunikation mit anderen gehindert, und zwar auf der Grundlage der Entscheidung seines eigenen, von ihm gewählten Vertragspartners.

Deshalb spielt es keine Rolle, wie viele Nutzer sonst noch bei A aktiv sind. Auch mit der Zusendung unerwünschter E-Mails, auf die der Antragsteller abhebt, ist die Löschung eines Posts und die Sperrung des Nutzers für 30 Tage nicht zu vergleichen, zumal sie auf einem automatisierten Verfahren beruht.

Dass für die Zusendung unerwünschter E-Mails von der Rechtsprechung ein Streitwert von mindestens 3.000,- € angenommen wird, worauf der Antragsteller unter Hervorhebung des geringen Zeitaufwandes für die Lektüre einer solchen Mail im Gegensatz zur Dauerhaftigkeit der Löschung bzw. 30-tägigen Dauer der Sperre verweist, rechtfertigt ebenfalls nach Auffassung des Senats keinen höheren Streitwert, da es dabei um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Dritte geht, vorliegend aber um das Verhalten des Vertragspartners des Antragstellers.“

Dieser Streitwert rangiert jedoch eher im unteren Bereich dessen, was andere Gerichte bislang festgesetzt haben.

 

2. Beweislast

Das OLG Köln hingegen hat entschieden, dass denjenigen die Beweislast treffe, der gegen Facebook wegen einer Accountsperrung bzw. der Löschung eines Posts vorgehe. Der Accountinhaber selber müsse beweisen, dass ein Inhalt rechtmäßig wäre und die Sperrung bzw. die Löschung diesen somit in seinen Rechten verletze.

Auch wenn es bei dem Inhalt, wie kann ich auch anders sein, um national-sozialistische Inhalte ging, so ist diese Entscheidung durchaus spannend, denn während das Gericht den Kläger vorwirft, nicht nachgewiesen zu haben, dass der Kommentar satirisch gemeint gewesen sein, scheint Facebook auch nicht nachgewiesen zu haben, dass der Inhalt rechtswidrig war.

In diesen und ähnlichen Entscheidungen wirft wohl das Netzwerkdurchsetzungsgesetz seine Schatten und lässt Juristen und Bürgerrechtler zumindest ein wenig den Kopf kratzen.

 

3. NetzDG

Und genau dies kann man bei der aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart sehen. Denn Facebook sperrte ein Posting mit dem Inhalt „Wie sagte schon Nostradamus: Über`s Meer werden sie kommen wie die Heuschrecken, aber es werden keine Tiere sein…Wie recht hatte der Mann“.

Der Autor versucht sich gegen die Sperrung zu wehren, scheitertet aber. Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:

„Es handelt sich um eine Meinungsäußerung zumindest hart an der Grenze zur unzulässigen Schmähkritik. Schmähkritik genießt nicht den Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG. Sie setzt voraus, dass jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Handelt es sich um Äußerungen in einer öffentlichen Auseinandersetzung, liegt jedoch nur ausnahmsweise eine Schmähkritik vor (…).

Es handelt sich zudem um eine Äußerung, die jedenfalls Anlass zur Prüfung des § 130 StGB gibt (vgl. zur Verurteilung eines Berufssoldaten wegen Volksverhetzung durch A.-Kommentare mit Bezeichnung von kriminellen Flüchtlingen unter anderem als „Ungeziefer“ OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2017 – 4 Rvs 103/17; zur Strafbarkeit wegen Volksverhetzung bei mehrdeutigen A.-Äußerungen über drei Flüchtlingskinder, die Kirschen aus einem Garten gestohlen haben sollen vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.07.2018 – 2 Rv 4 Ss 192/18, juris Rn). Damit besteht für die Antragsgegnerin zumindest die Gefahr eine Inanspruchnahme gemäß § 4 NetzDG.“

4. Löschung von automatisierten Orten auf Facebook

Das letzte Urteil betrifft nicht die aktuelle Flüchtlingsdebatte, sondern betrifft einen Inhaber eines Friseurladens. Zu dessen Gunsten urteilte das die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover, wonach es Facebook untersagt sei, automatisiert einen „Ort“ anzulegen und dabei sogar Fotos des Geschäfts, die Telefonnummer des Friseurs und weitere Daten anzulegen. Der Inhaber selber war und ist nämlich nicht bei Facebook angemeldet und konnte die Inhalte daher nicht einmal selber löschen.

Nachdem Facebook die Entscheidung des Landgerichts Hannover ignoriert und die Seite, wenn wohl auch erneut automatisiert, wieder online ging, verhängt das Gericht nunmehr ein Ordnungsgeld von stattlichen 50.000 Euro, was meiner Erfahrung nach deutlich an der oberen Grenzen dessen ist, was Gericht gewöhnlicherweise als erste Ordnungsgelder verhängen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeweislastChatE-MailEntscheidungenFacebookFrankfurtKarlsruheKILandgericht Frankfurt am MainMailNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtsprechungSchmähkritikUrteile

Weitere spannende Blogposts

Lizenzverträge für Software-Startups

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
13. Oktober 2024

Für Software-Startups ist das geistige Eigentum oft der wertvollste Vermögenswert. Die richtige Gestaltung von Lizenzverträgen ist daher entscheidend, um dieses...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails

Bei Kreditkartenzahlung: Immer eventuellen Abbruchbeleg aufheben!

Bei Kreditkartenzahlung: Immer eventuellen Abbruchbeleg aufheben!
30. September 2019

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bankkunden bei missbräuchlicher Verwendung von Zahlungskarten keinen Ersatzanspruch gegen die Bank haben,...

Mehr lesenDetails

Wieder zurück

Wieder zurück
8. Mai 2023

Liebe Leserinnen und Leser, das Warten hat ein Ende! Nach einer erholsamen Auszeit bin ich nun zurück und bereit, wieder...

Mehr lesenDetails

BGH ändert Rechtsprechung bzgl. Zugang der Unterlassungserklärung

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
9. Januar 2023

Der BGH hat eine spannende Entscheidung zum Markenrecht gefällt. Laut der Entscheidung begründet eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

Juristische Analyse und Lösungsfindung zum DOSB Gutachten bzgl. Esport

DOSB und Esport: Ein Kommentar
28. August 2019

Worum geht es? Aktuell macht das Gutachten, welches der DOSB in Auftrag gegeben hat, um zu bewerten, ob Esport als...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung