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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Gerichte kippen IP-Sperre bei illegalem Glücksspiel

17. Februar 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Glücksspielstaatsvertrag sorgt weiterhin für Unsicherheiten hinsichtlich Rückzahlungsansprüche von Kunden aus Deutschland.
  • Rechtsfragen zu Glücksspiel und Blockchain bleiben für Mandanten umstritten und schwierig zu klären.
  • GGL hat Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel erlitten, insbesondere bei der Sperrung von Webseiten.
  • Gerichte in Deutschland erkennen die Rechtswidrigkeit der Sperrungen illegaler Glücksspiel-Webseiten durch GGL an.
  • Die Maßnahme der IP-Sperre wird in Frage gestellt, da Access-Provider nicht als verantwortliche Diensteanbieter gelten.
  • Ein Einheitsansatz der Gerichte könnte das Ende der IP-Sperre für die GGL bedeuten.
  • Die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Online-Sportwetten und Glücksspiele ist seit dem 1. Juli 2021 Aufgabe der GGL.

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die Frage, wie Anbieter im Ausland (unabhängig ob beispielsweise in Malta zugelassen oder nicht) mit bundesdeutschen Kunden umgehen sollten, schwer zu beantworten.

Dazu gehören auch viele offene Rechtsfragen, bei denen solche, die ich gerade für Mandanten im Bereich Blockchain und Glücksspiel beantworten muss, natürlich dazu.

Aber auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kommt nicht so recht voran und musste in den letzten Monaten einige Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel hinnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar (3 L 2261/22) die Anordnungen der GGL an Telekommunikationsdienstleister zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten für rechtswidrig erklärt. Wenige Tage zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 B 11175/22.OVG) entschieden, dass es für die Sperrungen keine Rechtsgrundlage gebe. Dem hat sich gerade das Verwaltungsgericht Berlin  (4 L 505/22) angeschlossen und konsequenterweise die aufschiebende Wirkung der Klage des Internetproviders gegen die Sperranordnung der GGL angeordnet.

Die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Online-Sportwetten und Online-Glücksspiele ist seit dem 1. Juli 2021 Aufgabe der GGL. Eines ihrer Vollzugsinstrumente ist die IP-Sperre, mit der der Zugriff auf bestimmte Webseiten verhindert werden soll.  Allerdings schließen sich aktuell Gerichte der Rechtsmeinung an, dass Access-Provider keine verantwortlichen Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind und somit gegen diese keine Maßnahmen zur Sperrung unzulässiger Glücksspielportale ergriffen werden könnten. Wenn weitere Gericht in Bayern und Hessen sich dieser Rechtsmeinung anschließen, dürfte die Maßnahme der IP-Sperre für die GGL wohl am Ende sein.
Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainE-SportGesetzeinternetKIKlagePortalRechtsfrageRechtsfragenTelemedien

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