Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die Frage, wie Anbieter im Ausland (unabhängig ob beispielsweise in Malta zugelassen oder nicht) mit bundesdeutschen Kunden umgehen sollten, schwer zu beantworten.
Dazu gehören auch viele offene Rechtsfragen, bei denen solche, die ich gerade für Mandanten im Bereich Blockchain und Glücksspiel beantworten muss, natürlich dazu.
Aber auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kommt nicht so recht voran und musste in den letzten Monaten einige Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel hinnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar (3 L 2261/22) die Anordnungen der GGL an Telekommunikationsdienstleister zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten für rechtswidrig erklärt. Wenige Tage zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 B 11175/22.OVG) entschieden, dass es für die Sperrungen keine Rechtsgrundlage gebe. Dem hat sich gerade das Verwaltungsgericht Berlin (4 L 505/22) angeschlossen und konsequenterweise die aufschiebende Wirkung der Klage des Internetproviders gegen die Sperranordnung der GGL angeordnet.