• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
geschäftsidee business doodle

Geschäftsideen und Geschäftskonzepte schützen: Möglichkeiten und Grenzen

2. Januar 2025
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Geschäftsideen und Geschäftskonzepte schützen: Möglichkeiten und Grenzen

2. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
geschäftsidee business doodle

Immer wieder fragen Mandanten, ob und wie sie ihre Geschäftsidee oder ihr Geschäftskonzept rechtlich schützen können. Gerade für Gründer und Startups ist dies ein wichtiges Thema, da innovative Ideen oft die Grundlage ihres Geschäftsmodells bilden. Doch während Patente, Marken oder Urheberrechte für bestimmte Aspekte eines Unternehmens Schutz bieten können, ist der Schutz von Geschäftsideen als Ganzes rechtlich begrenzt. In diesem Blogpost zeige ich auf, welche Schutzmöglichkeiten es gibt, welche rechtlichen Herausforderungen bestehen und wie ich Sie bei der Absicherung Ihrer Ideen und Konzepte unterstützen kann.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtliche Grenzen beim Schutz von Geschäftsideen
2. Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftskonzepten
3. Typische Szenarien aus der Praxis
4. Wie können Geschäftskonzepte vertraglich abgesichert werden?
5. Warum ist rechtliche Beratung entscheidend?
6. Fazit: Kreativität absichern
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Rechtlicher Schutz: Geschäftsideen sind in Deutschland nicht direkt durch spezifische Rechte abgesichert.
  • Kombination von Instrumenten: Schutz erfordert kreative Kombination von Urheberrecht, Patentrecht und anderen rechtlichen Mitteln.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen: NDAs schützen Ideen vor unbefugter Weitergabe in Gesprächen mit Partnern oder Investoren.
  • Verträge: Klare vertragliche Regelungen sichern Rechte bei der Zusammenarbeit mit Freelancern oder Partnern ab.
  • Wettbewerbsrecht: Das Recht schützt vor unlauteren Methoden und der missbräuchlichen Nutzung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Rechtliche Beratung: Professionelle Unterstützung ist entscheidend, um maßgeschneiderte Schutzstrategien zu entwickeln.
  • Schutzmechanismen: Durch Kombination effektiver Schutzmechanismen kann langfristig der Wert Ihrer Idee gesichert werden.

Rechtliche Grenzen beim Schutz von Geschäftsideen

Eine Geschäftsidee als solche ist in Deutschland nicht direkt durch ein spezifisches Schutzrecht abgesichert. Anders als ein technisches Patent oder eine Marke fehlt einer Idee oft die konkrete Ausgestaltung, die für den rechtlichen Schutz erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre Idee schutzlos lassen müssen. Der Schutz von Geschäftsideen erfordert allerdings eine kreative Kombination aus verschiedenen rechtlichen Instrumenten.Ein Grund für die Schwierigkeit liegt in der Abstraktheit vieler Ideen. Eine bloße Idee oder ein Konzept kann nicht geschützt werden, solange es nicht in eine konkrete Form gebracht wird – sei es durch ein Produkt, eine Software oder eine detaillierte Beschreibung. Zudem gibt es kein allgemeines „Ideenschutzgesetz“, das Ideen per se schützt. Sobald eine Idee öffentlich bekannt wird, besteht das Risiko, dass sie von Dritten aufgegriffen wird.

Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftskonzepten

Obwohl eine Geschäftsidee als solche nicht geschützt werden kann, gibt es verschiedene Wege, um einzelne Bestandteile oder Aspekte eines Konzepts abzusichern:

  • Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt Werke mit einer gewissen Schöpfungshöhe – etwa Texte, Grafiken oder Präsentationen, die ein Konzept beschreiben. Ein detaillierter Businessplan könnte urheberrechtlich geschützt sein. Allerdings schützt das Urheberrecht nur die konkrete Ausarbeitung (z. B. Texte oder Designs), nicht jedoch die zugrunde liegende Idee.
  • Patentrecht: Das Patentrecht schützt technische Erfindungen, die neu und innovativ sind. Wenn Ihre Geschäftsidee auf einer technischen Innovation basiert (z. B. einer neuen Softwarelösung), könnte diese patentiert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erfindung neu ist und eine technische Aufgabe löst.
  • Markenrecht: Das Markenrecht schützt Namen, Logos oder Slogans, die mit Ihrem Geschäftskonzept verbunden sind. Der Name Ihres Unternehmens oder Produkts kann als Marke eingetragen werden und bietet exklusiven Schutz vor Nachahmung durch Dritte.
  • Wettbewerbsrecht: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt vor der unbefugten Nutzung von Geschäftsgeheimnissen oder unlauteren Nachahmungen. Wenn ein Wettbewerber Ihre Idee durch unlautere Mittel (z. B. Vertrauensbruch) erlangt hat, können Sie rechtlich dagegen vorgehen.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs): Eine Geheimhaltungsvereinbarung schützt Ihre Idee vor unbefugter Weitergabe durch Dritte. NDAs schaffen eine vertragliche Grundlage für den Schutz Ihrer Idee während Gesprächen mit Partnern, Investoren oder Dienstleistern.

Typische Szenarien aus der Praxis

In meiner Beratungspraxis treten häufig folgende Szenarien auf:

  1. Präsentation vor Investoren: Ein Startup möchte seine Geschäftsidee potenziellen Investoren vorstellen. Ohne Absicherung besteht das Risiko, dass die Idee kopiert wird. Hier hilft eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), um sicherzustellen, dass sensible Informationen vertraulich behandelt werden.
  2. Zusammenarbeit mit Freelancern: Ein Unternehmen beauftragt einen Freelancer mit der Ausarbeitung eines Konzepts oder Designs. Ohne klare vertragliche Regelung verbleiben die Rechte oft beim Freelancer. Ein Vertrag sollte regeln, dass alle Rechte an den Auftraggeber übertragen werden („Work-for-Hire“-Klausel).
  3. Wettbewerbsverletzung durch Dritte: Ein Wettbewerber nutzt unlautere Mittel, um an vertrauliche Informationen über ein neues Produktkonzept zu gelangen. Hier greift das Wettbewerbsrecht (§ 17 UWG). Neben Schadensersatzansprüchen können auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Wie können Geschäftskonzepte vertraglich abgesichert werden?

Verträge spielen eine zentrale Rolle beim Schutz von Geschäftskonzepten und -ideen. Folgende Punkte sollten in Verträgen berücksichtigt werden:

  1. Geheimhaltung: Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) stellt sicher, dass Informationen über Ihre Idee nicht unbefugt weitergegeben werden dürfen.
  2. Rechteübertragung: Bei der Zusammenarbeit mit Freelancern oder Partnern sollte vertraglich geregelt sein, dass alle Rechte an den Auftraggeber übertragen werden.
  3. Nutzungsrechte: Falls keine vollständige Übertragung erfolgt, sollten die Nutzungsrechte klar definiert werden – etwa hinsichtlich Dauer und Umfang.
  4. Haftung und Sanktionen: Der Vertrag sollte festlegen, welche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung drohen (z. B. Schadensersatz).
  5. Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Der Vertrag sollte klarstellen, dass bestimmte Informationen als Geschäftsgeheimnisse gelten und entsprechend geschützt sind.

Warum ist rechtliche Beratung entscheidend?

Der Schutz von Geschäftsideen erfordert eine individuelle Strategie, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei:

  • Die passenden Schutzmechanismen für Ihr Konzept zu wählen.
  • Verträge rechtssicher zu gestalten.
  • Konflikte mit Partnern oder Wettbewerbern zu vermeiden.
  • Langfristig den Wert Ihrer Idee zu sichern.

Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um den Schutz Ihrer Geschäftsidee – sei es durch die Erstellung individueller Verträge, die Anmeldung von Marken oder die Klärung von Urheberrechten.

Fazit: Kreativität absichern

Der Schutz von Geschäftsideen und -konzepten ist zwar rechtlich herausfordernd, aber keineswegs unmöglich. Durch eine Kombination aus verschiedenen Schutzmechanismen – wie Urheberrecht, Markenrecht oder Geheimhaltungsvereinbarungen – können Sie Ihre Ideen effektiv absichern und sich gegen Nachahmer schützen.Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Absicherung Ihrer Ideen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
1. Oktober 2019

In dem lang erwarteten Urteil zu Planet49 (siehe dazu diesen Artikel) hat heute der Europäische Gerichtshof zu einer Auslegung des...

Mehr lesenDetails

Compliance-Strategien für RegTech-Startups: Entwicklung rechtssicherer Lösungen für die Finanzbranche

Compliance-Strategien für RegTech-Startups: Entwicklung rechtssicherer Lösungen für die Finanzbranche
29. Oktober 2024

Die Regulierungstechnologie (RegTech) revolutioniert die Art und Weise, wie Finanzinstitute Compliance-Anforderungen erfüllen. Für RegTech-Startups eröffnet dies enorme Chancen, bringt aber...

Mehr lesenDetails

Achtung bei der Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
3. September 2024

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31.07.2024 zum Aktenzeichen 7 U 351/23 klargestellt, dass die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an...

Mehr lesenDetails

LG Hamburg zu Influencer Werbung und „Sponsored Content“

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
24. Mai 2019

Die Problematik von Influencer Schleichwerbung Das Landgericht Hamburg schließt sich dem Reigen der Urteile zu Influencer und Schleichwerbung an. Bislang...

Mehr lesenDetails

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg
17. Februar 2024

In meiner anwaltlichen Praxis im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht berate ich regelmäßig Managements von Influencern und Vermittler in komplexen...

Mehr lesenDetails

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!
25. Mai 2023

Hinweis auf die lange Widerrufsfrist: Bei fehlender Aufklärung kann sie bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen! Die kontinuierliche...

Mehr lesenDetails

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen
26. Mai 2023

Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit - Seien Sie vorbereitet In den letzten Jahren habe ich immer wieder...

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails

Nicht klickbarer OS-Link..immer wieder!

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
27. März 2019

Da mir zu der EU Streitschlichtungsplattform gerade wieder eine aktuelle und absolut unnötige Abmahnung vorliegt, sei noch einmal darauf hingewiesen,...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Mehr lesenDetails
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung