Marian Härtel
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Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern ist strafbar

Der hier angeklagte drohte Fotos, die vorher via Whatsapp ausgetauscht wurden, bei Facebook zu veröffentlichen und in ihrer Schule aufzuhängen.

Das OLG Hamm hob in dem Urteil das Landgerichtsurteil auf, das zuvor entschied, das mit der reinen Drohung noch nicht der Schritte zum Versuchsstadium getan gewesen sei. Das sah das OLG als Berufungsgericht anders, denn der BGH würde es für den Versuchsbeginn als ausreichend ansehen, wenn er bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht worden sei. Dies sei mit der Drohung in Form der Nötigungshandlung § 177 Abs.2 Nr. 5 StGB) der Fall gewesen, denn die sexuelle Selbstbestimmung als Schutzgut des § 177 StGB der damals noch minderjährigen Schülerin auch sei durch die Drohung unmittelbar gefährdet gewesen. Dass der Anklagte zum Zeitpunkt der Drohung nicht einmal bei der Minderjährigen zu Hause gewesen sei, war für das OLG irrelevant.

Marian Härtel

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Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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