• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

5. April 2023
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

5. April 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Der Kunstbegriff und seine juristische Definition

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Kunstbegriff und seine juristische Definition
2. Kunst im Urhebergesetz
3. Influencer und der Kunstbegriff
4. Kunst und die Künstlersozialkasse
5. Schlussbetrachtung
5.1. Author: Marian Härtel

Der Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen verschiedenen Formen und Ausdrucksweisen auftreten, was ihre Definition oft komplex und umstritten macht. Juristisch gesehen fällt Kunst in den Bereich des Urheberrechts, das Künstler und ihre Werke schützt.

Wichtigste Punkte
  • Kunst ist ein komplexes und umstrittenes Thema, das in verschiedenen Formen und Ausdrucksweisen auftreten kann.
  • Juristisch wird Kunst durch Urheberrecht geschützt, welches Rechte für Künstler und ihre Werke sichert.
  • Für urheberrechtlichen Schutz muss ein Werk eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen und individuelle Prägung aufweisen.
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) unterstützt Künstler und Publizisten in sozialen Versicherungsfragen.
  • Influencer können als Künstler gelten, wenn ihre Inhalte als persönliche geistige Schöpfungen betrachtet werden.
  • Die Künstlersozialabgabe ist erforderlich, wenn Unternehmen künstlerische Leistungen von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen.
  • Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, um Einordnung als Künstler oder Inhalt festzustellen.

Im rechtlichen Sinne ist Kunst durch das Urheberrecht geschützt, das den Schöpfern eines Werkes bestimmte Rechte zusichert, wie das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft und das Recht, über die Nutzung und Verwertung ihrer Werke zu entscheiden. Das Urheberrecht schützt jedoch nicht alle Arten von Inhalten, sondern nur solche, die als persönliche geistige Schöpfungen gelten. Dabei muss ein gewisses Maß an Originalität und Individualität gegeben sein, damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes ist zeitlich begrenzt und variiert je nach Land und Art des Werkes. Innerhalb der Schutzdauer haben Urheber das Recht, Lizenzen für die Nutzung ihrer Werke zu vergeben oder gegebenenfalls gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht automatisch entsteht, sobald ein Werk geschaffen wird, und keine Registrierung erforderlich ist, um den Schutz in Anspruch zu nehmen.

Kunst im Urhebergesetz

Das Urhebergesetz definiert Kunst als Schöpfungen, die auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst liegen. Dazu zählen beispielsweise Texte, Musik, Bilder, Filme, aber auch digitale Kunstwerke und andere kreative Inhalte. Um als Kunst im Sinne des Urheberrechts anerkannt zu werden, muss ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass das Werk eine persönliche und individuelle Prägung des Schöpfers aufweisen muss und nicht lediglich eine Kopie oder Nachahmung bereits bestehender Werke ist. Kunstwerke, die diese Anforderungen erfüllen, genießen urheberrechtlichen Schutz, der es dem Urheber ermöglicht, über die Nutzung und Verwertung seines Werkes zu bestimmen und gegebenenfalls Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen.

Influencer und der Kunstbegriff

In der digitalen Welt haben sich Influencer als eine neue Art von Künstlern etabliert, die ihre Werke in Form von Fotos, Videos, Texten oder anderen digitalen Inhalten präsentieren. Die Frage, ob und wann Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen die Inhalte der Influencer als persönliche geistige Schöpfungen angesehen werden, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Dabei spielt die Schöpfungshöhe eine entscheidende Rolle. Weiterhin ist es von Bedeutung, inwiefern die Inhalte von Influencern künstlerische Aspekte aufweisen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Influencer besondere Fähigkeiten in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion oder Textgestaltung zeigt und seine Inhalte eine kreative, persönliche und individuelle Note tragen.  Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Inhalte von Influencern automatisch als Kunst gelten. Viele Beiträge von Influencern sind eher kommerzieller Natur, wie zum Beispiel Produktplatzierungen oder werbliche Zusammenarbeiten. Solche Inhalte erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen, um als Kunst im Sinne des Urheberrechts anerkannt zu werden.

Um zu beurteilen, ob die Inhalte eines Influencers dem Kunstbegriff unterliegen, ist es notwendig, jeden Fall individuell zu betrachten und die jeweiligen künstlerischen Merkmale sowie die Schöpfungshöhe der Inhalte zu analysieren.

Kunst und die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung, die Künstler und Publizisten in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterstützt. Um als Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der überwiegend künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit muss der Antragsteller auch seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus dieser Tätigkeit bestreiten. Ob Influencer als Künstler im Sinne der KSK anerkannt werden, hängt davon ab, inwiefern ihre Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch eingestuft wird und ob sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die Unternehmen in Deutschland entrichten müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Die Abgabe fließt in die Finanzierung der Künstlersozialversicherung und dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge der Künstler zu decken. Auch im Zusammenhang mit Influencern kann die Frage aufkommen, auf welche Inhalte die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist.

Bei der Zusammenarbeit mit Influencern spielt die Reichweite dieser eine wichtige Rolle, da sie maßgeblich dazu beiträgt, wie effektiv die Verbreitung von Werbung sein kann. Werden Influencer jedoch ausschließlich aufgrund ihrer Reichweite beauftragt, um Werbung für Produkte oder Dienstleistungen zu verbreiten, ohne dass eine künstlerische oder publizistische Leistung erbracht wird, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Im Bereich des Affiliate-Marketings empfehlen Influencer Produkte oder Dienstleistungen über spezielle Affiliate-Links, durch die sie bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision erhalten. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Künstlersozialabgabe auf solche Inhalte anwendbar ist. Da die Inhalte in erster Linie werblichen Charakter haben und die künstlerische oder publizistische Leistung in den meisten Fällen untergeordnet ist, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Anders verhält es sich bei individuellen Inhalten, die Influencer im Auftrag von Sponsoren erstellen. Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Inhalte eine künstlerische oder publizistische Leistung darstellen, wenn beispielsweise besondere fotografische oder filmische Fähigkeiten zur Geltung kommen. In solchen Fällen kann die Künstlersozialabgabe fällig werden, sofern die Zusammenarbeit mit dem Influencer als Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung angesehen wird. Unternehmen, die solche Inhalte in Auftrag geben, sollten sich daher über ihre Pflichten im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe informieren und diese gegebenenfalls entrichten.

Schlussbetrachtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen können, sofern sie die Anforderungen des Urheberrechts erfüllen und als persönliche geistige Schöpfungen mit einer gewissen Schöpfungshöhe betrachtet werden können. In Bezug auf die Künstlersozialkasse hängt die Anerkennung als Künstler von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, um festzustellen, ob Influencer und ihre Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und entsprechenden Schutz genießen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DienstleistungFinanzierungInfluencerLizenzMarketingProvisionRegistrierungSchöpfungshöheUrheberrechtUrteile

Weitere spannende Blogposts

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails

BayLDA: 100 FAQ zu Datenschutz Und Webseiten

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
9. September 2019

Die Datenschützer aus Bayern haben eine Sammlung von Fragen und Antworten zum Datenschutz auf Webseiten veröffentlicht. Mit dabei sind so...

Mehr lesenDetails

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?
15. Oktober 2019

Das Problem mit geklauten Gamertags In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich...

Mehr lesenDetails

Influencer Abmahnungs-Welle rollt?

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
8. November 2018

Aktuell rollt eine Abmahnungswelle gegen zahlreiche Influencer. Zuletzt hatte ich hier davon berichtet. Nun werde ich durch weitere Anfragen darin...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. April 2023

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen...

Mehr lesenDetails

Influencer-Rechtsprechung: OLG München gegen den Rest von Deutschland?

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
26. Juni 2020

Hat Cathy Hummels auf ihrem Instagram-Profil als Influencerin Werbung gemacht? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht München befasst, nachdem...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails

Esport ist die Speerspitze der Digitalisierung?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
7. November 2019

In der letzten Zeit häufen sich Gespräche mit Mandanten aus der Esport-Branche oder potenziellen Investoren und Sponsoren, die den Bereich...

Mehr lesenDetails

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups
17. Mai 2023

Einführung in Crowdinvestment für Startups Crowdinvestment ist ein faszinierender Weg für Startups, Kapital zu beschaffen, ohne sich auf traditionelle Finanzierungsmethoden...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung