• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

5. April 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
girl gc0d358f7b 1920

Der Kunstbegriff und seine juristische Definition

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Kunstbegriff und seine juristische Definition
2. Kunst im Urhebergesetz
3. Influencer und der Kunstbegriff
4. Kunst und die Künstlersozialkasse
5. Schlussbetrachtung
5.1. Author: Marian Härtel

Der Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen verschiedenen Formen und Ausdrucksweisen auftreten, was ihre Definition oft komplex und umstritten macht. Juristisch gesehen fällt Kunst in den Bereich des Urheberrechts, das Künstler und ihre Werke schützt.

Wichtigste Punkte
  • Kunst ist ein komplexes und umstrittenes Thema, das in verschiedenen Formen und Ausdrucksweisen auftreten kann.
  • Juristisch wird Kunst durch Urheberrecht geschützt, welches Rechte für Künstler und ihre Werke sichert.
  • Für urheberrechtlichen Schutz muss ein Werk eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen und individuelle Prägung aufweisen.
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) unterstützt Künstler und Publizisten in sozialen Versicherungsfragen.
  • Influencer können als Künstler gelten, wenn ihre Inhalte als persönliche geistige Schöpfungen betrachtet werden.
  • Die Künstlersozialabgabe ist erforderlich, wenn Unternehmen künstlerische Leistungen von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen.
  • Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, um Einordnung als Künstler oder Inhalt festzustellen.

Im rechtlichen Sinne ist Kunst durch das Urheberrecht geschützt, das den Schöpfern eines Werkes bestimmte Rechte zusichert, wie das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft und das Recht, über die Nutzung und Verwertung ihrer Werke zu entscheiden. Das Urheberrecht schützt jedoch nicht alle Arten von Inhalten, sondern nur solche, die als persönliche geistige Schöpfungen gelten. Dabei muss ein gewisses Maß an Originalität und Individualität gegeben sein, damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes ist zeitlich begrenzt und variiert je nach Land und Art des Werkes. Innerhalb der Schutzdauer haben Urheber das Recht, Lizenzen für die Nutzung ihrer Werke zu vergeben oder gegebenenfalls gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht automatisch entsteht, sobald ein Werk geschaffen wird, und keine Registrierung erforderlich ist, um den Schutz in Anspruch zu nehmen.

Kunst im Urhebergesetz

Das Urhebergesetz definiert Kunst als Schöpfungen, die auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst liegen. Dazu zählen beispielsweise Texte, Musik, Bilder, Filme, aber auch digitale Kunstwerke und andere kreative Inhalte. Um als Kunst im Sinne des Urheberrechts anerkannt zu werden, muss ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass das Werk eine persönliche und individuelle Prägung des Schöpfers aufweisen muss und nicht lediglich eine Kopie oder Nachahmung bereits bestehender Werke ist. Kunstwerke, die diese Anforderungen erfüllen, genießen urheberrechtlichen Schutz, der es dem Urheber ermöglicht, über die Nutzung und Verwertung seines Werkes zu bestimmen und gegebenenfalls Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen.

Influencer und der Kunstbegriff

In der digitalen Welt haben sich Influencer als eine neue Art von Künstlern etabliert, die ihre Werke in Form von Fotos, Videos, Texten oder anderen digitalen Inhalten präsentieren. Die Frage, ob und wann Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen die Inhalte der Influencer als persönliche geistige Schöpfungen angesehen werden, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Dabei spielt die Schöpfungshöhe eine entscheidende Rolle. Weiterhin ist es von Bedeutung, inwiefern die Inhalte von Influencern künstlerische Aspekte aufweisen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Influencer besondere Fähigkeiten in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion oder Textgestaltung zeigt und seine Inhalte eine kreative, persönliche und individuelle Note tragen.  Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Inhalte von Influencern automatisch als Kunst gelten. Viele Beiträge von Influencern sind eher kommerzieller Natur, wie zum Beispiel Produktplatzierungen oder werbliche Zusammenarbeiten. Solche Inhalte erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen, um als Kunst im Sinne des Urheberrechts anerkannt zu werden.

Um zu beurteilen, ob die Inhalte eines Influencers dem Kunstbegriff unterliegen, ist es notwendig, jeden Fall individuell zu betrachten und die jeweiligen künstlerischen Merkmale sowie die Schöpfungshöhe der Inhalte zu analysieren.

Kunst und die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung, die Künstler und Publizisten in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterstützt. Um als Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der überwiegend künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit muss der Antragsteller auch seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus dieser Tätigkeit bestreiten. Ob Influencer als Künstler im Sinne der KSK anerkannt werden, hängt davon ab, inwiefern ihre Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch eingestuft wird und ob sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die Unternehmen in Deutschland entrichten müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Die Abgabe fließt in die Finanzierung der Künstlersozialversicherung und dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge der Künstler zu decken. Auch im Zusammenhang mit Influencern kann die Frage aufkommen, auf welche Inhalte die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist.

Bei der Zusammenarbeit mit Influencern spielt die Reichweite dieser eine wichtige Rolle, da sie maßgeblich dazu beiträgt, wie effektiv die Verbreitung von Werbung sein kann. Werden Influencer jedoch ausschließlich aufgrund ihrer Reichweite beauftragt, um Werbung für Produkte oder Dienstleistungen zu verbreiten, ohne dass eine künstlerische oder publizistische Leistung erbracht wird, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Im Bereich des Affiliate-Marketings empfehlen Influencer Produkte oder Dienstleistungen über spezielle Affiliate-Links, durch die sie bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision erhalten. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Künstlersozialabgabe auf solche Inhalte anwendbar ist. Da die Inhalte in erster Linie werblichen Charakter haben und die künstlerische oder publizistische Leistung in den meisten Fällen untergeordnet ist, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Anders verhält es sich bei individuellen Inhalten, die Influencer im Auftrag von Sponsoren erstellen. Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Inhalte eine künstlerische oder publizistische Leistung darstellen, wenn beispielsweise besondere fotografische oder filmische Fähigkeiten zur Geltung kommen. In solchen Fällen kann die Künstlersozialabgabe fällig werden, sofern die Zusammenarbeit mit dem Influencer als Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung angesehen wird. Unternehmen, die solche Inhalte in Auftrag geben, sollten sich daher über ihre Pflichten im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe informieren und diese gegebenenfalls entrichten.

Schlussbetrachtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen können, sofern sie die Anforderungen des Urheberrechts erfüllen und als persönliche geistige Schöpfungen mit einer gewissen Schöpfungshöhe betrachtet werden können. In Bezug auf die Künstlersozialkasse hängt die Anerkennung als Künstler von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, um festzustellen, ob Influencer und ihre Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und entsprechenden Schutz genießen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DienstleistungFinanzierungInfluencerLizenzMarketingProvisionRegistrierungSchöpfungshöheUrheberrechtUrteile

Weitere spannende Blogposts

Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ bei Influencern und Streamern

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
16. August 2024

Die wachsende Beliebtheit von "Just Chatting" bei Influencern und Streamern Die Kategorie "Just Chatting" auf der Plattform Twitch hat sich...

Mehr lesenDetails

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

Fortnite, Tänze und das deutsche Recht?

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
19. Dezember 2018

Gestern wurde bekannt, dass Alfonso Ribeiro, den meisten wohl besser bekannt als der Charakter Carlton Banks aus der Serien "Der...

Mehr lesenDetails

EuGH: Schlussanträge zur Haftung von Plattformen für rechtswidriges Hochladen

EuGH: Schlussanträge zur Haftung von Plattformen für rechtswidriges Hochladen
25. August 2020

Der EuGH soll demnächst zu Rechtsfragen der Haftung von Content-Plattformen entscheiden. Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von...

Mehr lesenDetails

Zweitlotterien dürfen nicht über das Internet angeboten werden

Zweitlotterien dürfen nicht über das Internet angeboten werden
2. September 2019

„Zweitlotterien“, bei denen gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lotterieanbieter getippt wird, sind keine Lotterien im...

Mehr lesenDetails

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie
22. Januar 2020

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Herstellergarantieerklärungen in Bedienungsanleitungen einen UWG-Unterlassungsanspruch gegen den Einzelhändler begründen können, wenn dieser über die...

Mehr lesenDetails

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht
12. April 2019

In diesem Post zur Geoblocking Verordnung habe ich es noch angedeutet.  Nun hat die Europäische Kommission Valve, als Eigentümerin der...

Mehr lesenDetails

Was muss in einen Vermarktervertrag für Influencer?

cropped 512x512 1
16. Mai 2024

Hier auf dem Blog habe ich bereits viele Hinweise und Tipps zu Vertragsgestaltung im Influencer-Marketing gegeben. Heute möchte ich speziell...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung