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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kann die neue Runtime-Fee von Unity in Europa überhaupt datenschutzrechtlich umgesetzt werden?

15. September 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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dsgvo 3589608 1280 384x192 1

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Die Runtime-Fee und das Tracking
3. Einwilligung und Transparenz
4. Herausforderungen für Entwickler
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Unity ist eine der bekanntesten Game-Entwicklungsplattformen weltweit und hat kürzlich eine neue Gebührenstruktur eingeführt, die eine sogenannte „Runtime-Fee“ beinhaltet. Diese Gebühr wird für die Nutzung der Unity-Engine in bestimmten kommerziellen Projekten erhoben. Ein interessanter Aspekt dieser neuen Gebührenstruktur ist das notwendige Tracking der Nutzerdaten, um die Gebühr zu berechnen. Dies wirft natürlich Fragen im Hinblick auf den Datenschutz auf, insbesondere in Europa, wo die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt. Es ist wichtig zu beachten, dass viele technische Details der neuen Gebührenstruktur noch unklar sind. Daher kann dieser Artikel nur als Brainstorming für die rechtlichen Aspekte dienen. Insbesondere wird der Fokus auf den datenschutzrechtlichen Aspekten liegen. Die Gebührenstruktur hat bereits viel Kritik von Spieleentwicklern erhalten, und es ist unklar, wie sie sich in der Praxis auswirken wird.

Wichtigste Punkte
  • Die neue Runtime-Fee von Unity erfordert ein Tracking der Nutzerdaten für kommerzielle Projekte.
  • Das Tracking könnte gegen die DSGVO verstoßen, insbesondere bei Erfassung personenbezogener Daten.
  • Unternehmen müssen strenge Datenschutz-Anforderungen der DSGVO einhalten, um hohe Strafen zu vermeiden.
  • Einwilligung zur Datenerhebung ist erforderlich; Nutzer müssen informiert und zustimmend sein.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
  • Entwickler müssen die neuen Gebühren und das Tracking datenschutzkonform umsetzen, um rechtliche Herausforderungen zu vermeiden.
  • Die Unklarheit über die technischen Details der Gebührenstruktur birgt zusätzliche rechtliche Unsicherheiten.

Die Runtime-Fee und das Tracking

Die neue Runtime-Fee von Unity hat in der Entwicklergemeinschaft für viel Aufsehen gesorgt. Das Modell basiert auf der Anzahl der Nutzer, die ein bestimmtes Spiel oder eine Anwendung nutzen. Um diese Nutzerzahlen zu ermitteln, ist ein Tracking erforderlich. Dieses Tracking kann jedoch in Konflikt mit europäischen Datenschutzbestimmungen geraten, insbesondere wenn personenbezogene Daten erfasst werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Zuverlässigkeit des Trackings je nach Plattform variieren kann. Beispielsweise haben sowohl Apple als auch Android in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, die das Tracking einschränken. Daher ist es fraglich, wie zuverlässig die Daten sein werden, die für die Berechnung der Runtime-Fee verwendet werden.

Die DSGVO ist eine umfassende Regelung und strenge Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten fest. Unternehmen, die in Europa tätig sind oder europäische Bürger als Kunden haben, müssen diese Regeln einhalten. Verstöße können zu hohen Geldstrafen führen, die bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Angesichts dieser strengen Vorschriften ist es unerlässlich, dass Unity und Entwickler, die die Plattform nutzen, die DSGVO vollständig verstehen und einhalten.

Einwilligung und Transparenz

Einer der wichtigsten Aspekte der DSGVO ist die Notwendigkeit der Einwilligung zur Datenerhebung. Wenn Unity personenbezogene Daten für das Tracking erhebt, muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Nutzer darüber informiert sind und ihre Zustimmung geben. Dies muss in einer klaren und verständlichen Sprache erfolgen. Die Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Darüber hinaus muss die Einwilligung spezifisch für den Zweck der Datenerhebung sein, und die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Neben der Einwilligung müssen Unternehmen auch technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Dies könnte bedeuten, dass Unity sicherstellen muss, dass die erfassten Daten verschlüsselt und sicher gespeichert werden. Darüber hinaus muss das Unternehmen in der Lage sein, Datenpannen effektiv zu melden und zu bewältigen. Die DSGVO verlangt auch, dass Unternehmen den Grundsatz der Datenminimierung befolgen, was bedeutet, dass nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten erfasst werden dürfen.

Herausforderungen für Entwickler

Für Entwickler, die Unity für zukünftige Projekte nutzen möchten, stellt sich die Frage, wie sie die neuen Gebühren und das damit verbundene Tracking in Einklang mit der DSGVO bringen können. Die Einbindung des Trackings in neue Apps oder Updates könnte dazu führen, dass diese Apps gegen europäische Datenschutzbestimmungen verstoßen. Dies könnte nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen für die Entwickler selbst, sondern auch zu einem Vertrauensverlust bei den Nutzern führen. Darüber hinaus könnte die Unklarheit über die technischen Details der Gebührenstruktur zu weiteren rechtlichen Herausforderungen führen.

Eine Möglichkeit für Entwickler könnte sein, eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung in ihre Apps zu integrieren, die vor dem Start des Trackings angezeigt wird. Darüber hinaus könnten Entwickler prüfen, ob es technische Lösungen gibt, die das Tracking in einer Weise ermöglichen, die keine personenbezogenen Daten erfasst oder diese anonymisiert. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Lösungen aufgrund der Unklarheit der technischen Details der Gebührenstruktur spekulativ sind.

Fazit

Die Einführung der neuen Runtime-Fee von Unity ist ein kontroverser Schritt, der viele Fragen im Bereich des Datenschutzes aufwirft, insbesondere in Europa. Unternehmen, die die Unity-Engine nutzen, sollten sich daher eingehend mit den Anforderungen der DSGVO auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Da viele technische Details noch unklar sind, kann dieser Artikel nur als ein Brainstorming für die rechtlichen Aspekte dienen, wobei der Fokus auf den datenschutzrechtlichen Aspekten liegt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOEntwicklerFeePersonenbezogene DatenTransparenz

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