• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kann Mailchimp datenschutzrechtlich zulässig eingesetzt werden?

25. März 2021
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das BayLDA sieht Mailchimp als unzulässig an, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen zur Datenschutzkonformität ergriffen werden.
  • Übermittlung von E-Mail-Adressen könnte ohne weitere Maßnahmen datenschutzrechtlich problematisch sein.
  • Die Privacy-Erklärung von Mailchimp erwähnt keine vollständige Verschlüsselung von Nutzerdaten.
  • Die einzigen Verschlüsselungshinweise sind in "Data Export Bedingungen" enthalten.
  • Die Datenschutzbestimmungen von Mailchimp bieten keinen ausreichenden Schutz vor US-Behörden.
  • Das BayLDA erachtete in diesem Fall keine Geldbuße für erforderlich.
  • Die Übermittelten E-Mail-Adressen gelten als relativ unempfindlich Daten, was zu milden Maßnahmen führt.

Passend zu meinem Artikel heute bzgl. Cloudflare (siehe hier) möchte ich aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht auch kurz das im Wordpress-Universum fast omnipräsente Mailchimp beleuchten, das immer noch sehr viele Anbieter nutzen, um E-Mailnewsletter zu versenden.

Nach Ansicht des BayLDA ist Mailchimp zumindest dann unzulässig, wenn man als Verwender nicht prüft, ob für die Übermittlung von E-Mail-Adressen an Mailchimp zusätzlich zu den (zum Einsatz gekommenen) EU-Standarddatenschutzklauseln noch „zusätzliche Maßnahmen“ im Sinne der EuGH-Entscheidung „Schrems II“ (EuGH, Urt. v. 16.7.2020, C-311/18) notwendig sind, um die Übermittlung datenschutzkonform zu gestalten, insbesondere weil nach Meinung des BayLDA Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Mailchimp grundsätzlich Datenzugriffen von US-Nachrichtendiensten auf Grundlage der US-Rechtsvorschrift FISA702 (50 U.S.C. § 1881) als möglicher sog. Electronic Communications Service Provider unterfallen kann und somit die Übermittlung nur unter Ergreifung solcher zusätzlicher Maßnahmen (sofern geeignet) zulässig sein konnte.

Nachdem ich mir die Privacy-Erklärung von Mailchimp angesehen habe, ist dort nirgendwo etwas von einer Verschlüsselung zu sehen. Auch in dem Dokument, welches Mailchimp „GDPR-Compliance“ nennt, und welches einzig in deutscher Sprache vorliegt,  findet sich nichts zur Verschlüsselung.

Der einzige Hinweis auf Verschlüsslung gibt ein Dokument, das sich „Data Export Bedingungen“ nennt.

Mailchimp has, where and to the extent technically feasible, implemented encryption technologies across its infrastructure to help protect user data from unauthorized access when it’s processed internally by Mailchimp. For example, all Mailchimp production pages use transport layer security (TLS), a secure encryption protocol, and Mailchimp’s internal wireless network utilizes 128bit WPA2 encryption. Further, Mailchimp email (256bit), all VPN connections (256bit), and the internal chat application (256bit) are also encrypted. Login pages use TLS and have brute-force attack protection. This also applies to mobile Mailchimp applications and the Mailchimp API.

 

Übersetzt also:

Mailchimp hat, wo und soweit technisch machbar, Verschlüsselungstechnologien in seiner gesamten Infrastruktur implementiert, um Benutzerdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, wenn sie intern von Mailchimp verarbeitet werden. Beispielsweise verwenden alle Produktionsseiten von Mailchimp Transport Layer Security (TLS), ein sicheres Verschlüsselungsprotokoll, und das interne drahtlose Netzwerk von Mailchimp verwendet eine 128bit WPA2-Verschlüsselung. Außerdem sind Mailchimp-E-Mails (256bit), alle VPN-Verbindungen (256bit) und die interne Chat-Anwendung (256bit) ebenfalls verschlüsselt. Login-Seiten verwenden TLS und haben einen Schutz vor Brute-Force-Angriffen. Dies gilt auch für mobile Mailchimp-Anwendungen und die Mailchimp-API.

 

Nimmt man es genau, ist das wohl keine ausreichende Versicherung, dass Nutzerdaten vollständig verschlüsselt sind, und zwar auch vor dem Zugriff von Mailchimp selber. Vielmehr schränkt Mailchimp ein, dass Daten vor „unbefugtem Zugriff“ geschützt wären. Der Zugriff von US-Behörden beispielsweise wäre aber gerade NICHT unbefugt.

Die durch das erwähnte Verfahren beim BayLDA betroffene Magazin ist nur durch eine Angemessenheitserwägung einem Bußgeld entgangen.

Das BayLDA dazu:

Über diese Feststellung der Unzulässigkeit der o.g. Datenübermittlungen hinausgehende aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO halten wir im Wege einer Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen im konkret vorliegenden Fall nicht für erforderlich. Dem Unternehmen ist durch uns deutlich gemacht worden, dass die o.g. Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse datenschutzrechtlich unzulässig war. Eine Ahndung mit Geldbuße – wie von Ihnen beantragt – erachten wir nicht für erforderlich. Insoweit teilen wir Ihnen hiermit mit, dass nach unserer Auffassung einer betroffenen Person kein Rechtsanspruch auf Verhängung einer Geldbuße im Falle eines Datenschutzverstoßes zusteht, und nach hiesiger Auffassung auch kein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ahndung mit Geldbuße.
Denn anders als einige andere der in Art. 58 Abs. 2 DSGVO genannten Abhilfebefugnisse (etwa die Befugnis, die den Verantwortlichen anzuweisen, Anträgen der betroffenen Person auf Ausübung ihrer Rechte zu entsprechen (Art. 58 Abs. 2 lit. c DSGVO) dient die Befugnis zur Verhängung einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO (Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DSGVO) nicht der Wahrung der Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person, sondern dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Rechtsordnung. Mithin steht einer betroffenem Person kein subjektives Recht gegen die Datenschutzaufsichtsbehörden auf Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DSGVO zu. Selbst aber wenn man aber ein solches subjektives Recht einer betroffenen Person anerkennen würde, wäre vorliegend kein Anspruch Ihrerseits auf Verhängung einer Geldbuße gegen XXXX gegeben. Denn bei Berücksichtigung der maßgeblichen in Art. 83 DSGVO aufgezählten Faktoren, die für diese Entscheidung eine Rolle spielen, entspricht es pflichtgemäßem Ermessen, vorliegend von einer Geldbuße abzusehen. Dies insbesondere, weil vorliegend lediglich in einigen wenigen Fällen unzulässig Daten übermittelt wurden, und zum anderen weil es sich – in der Gestalt von E-Mail-Adressen – um Daten handelte, deren Sensibilität noch verhältnismäßig überschaubar ist; Letzteres für sich alleine gesehen würde zwar ein Absehen von Geldbuße noch nicht alleine zu rechtfertigen vermögen. Im Ergebnis ist das Absehen von Geldbuße aber vorliegend ermessensfehlerfrei insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die o.g. Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses erklärtermaßen noch in einer öffentlichen Konsultation befinden und mithin noch nicht in der Endfassung vorliegen, so dass der vorliegende Verstoß mit Blick auf seine Art und Schwere (Art. 83 Abs. 2 lit. a DSGVO) noch als geringfügig einzustufen ist, und insbesondere nur ein allenfalls leichtes Maß an Fahrlässigkeit zu bejahen ist (Art. 83 Abs. 2 lit. b DSGVO).

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ChatComplianceDatenschutzDatenschutzrechtE-MailEmailMailSicherheit

Weitere spannende Blogposts

Smart Contracts: Weder Smart noch Contracts ;-)

Smart Contracts: Weder Smart noch Contracts ;-)
1. November 2023

Das Zitat "Smart Contracts sind weder smart noch Contracts" stammt aus einer rechtlichen Perspektive und regt zum Nachdenken an, insbesondere...

Mehr lesenDetails

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!
24. Juni 2023

In einer spannenden Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg am 09. Juni 2023 entschieden, dass das Hinzufügen von Social Media Links...

Mehr lesenDetails

Esport Teams & Streamer: Was gehört in einen Sponsoringvertrag?

AGB und verbotene Klauseln
10. Dezember 2019

Regelmäßig bekomme ich von Mandanten Sponsoringverträge vorgelegt, mit denen sich Unternehmen oder Werbetreibende bei Esport-Steams engagieren oder Kooperationen mit Streamern...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

NFT und Esport: Eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit oder hohe juristische Hürden?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
16. Mai 2023

Einführung in NFTs und Digitale Assets Nicht-fungible Token (NFTs) sind ein aufstrebender Bereich digitaler Assets, die auf Blockchain-Technologie basieren. Im...

Mehr lesenDetails

Doxing: Ein juristischer Blick und die Konfliktpotenziale mit Blockchain

Doxing: Ein juristischer Blick und die Konfliktpotenziale mit Blockchain
26. Juli 2023

Einführung Die fortschreitende Digitalisierung unserer Welt hat nicht nur unseren Alltag und unsere Arbeitswelt revolutioniert, sondern auch die Art und...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Recht auf Namensnennung im Urhebervertragsrecht

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Oktober 2023

Einleitung Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 42/21 eine bedeutsame Entscheidung im Kontext...

Mehr lesenDetails

Kosten eines Patentanwalts im UWG-Prozess

Kosten eines Patentanwalts im UWG-Prozess
25. April 2019

Erfahrene Kollegen wissen, dass man Gerichtsverfahren auch durchaus schlicht mit einer möglicherweise überwältigenden Kostenlast gewinnen kann. Oft auch im Streit...

Mehr lesenDetails
Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
Recht und Computerspiele

5‑Tage‑Guide: Gründung eines Spieleentwickler‑Studios

5. August 2025

Als Unterstützung für junge Studios fasst diese Serie die wesentlichen Schritte zur Gründung einer Spieleentwicklung zusammen. Der Leitfaden gliedert sich...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Mehr lesenDetails
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung