Marian Härtel
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Esport Teams & Streamer: Was gehört in einen Sponsoringvertrag?

Regelmäßig bekomme ich von Mandanten Sponsoringverträge vorgelegt, mit denen sich Unternehmen oder Werbetreibende bei Esport-Steams engagieren oder Kooperationen mit Streamern eingehen wollen.

Regelmäßig sind diese Verträge jedoch fragwürdig formuliert, unvollständig oder bürgen auch großes juristisches Risiko. Dabei können die Grundlagen eines solchen Vertrages auch zunächst von jedem selber überprüft werden. Und erst dann geht man zum Anwalt: Das ist nämlich meist günstiger, als wenn der Anwalt alles umschreiben muss.

Im Grundsatz gilt für einen Vertrag, dass dieser die sogenannten essentialia negotii enthalten muss, also “Wer” will “Was” von “Wem” und eigentlich “Weswegen” und “Wann”.

Worauf sollte man achten?

  • Grundsätzlich sollte von mündlichen Verträgen  oder irgendwelchen informellen Vereinbarungen verteilt über eine Unmenge E-Mails, WhatsApp, Skype Nachrichten etc., abgesehen werden.
  • Verträge sollten von Rechtsanwälten geprüft werden, die sich damit auskennen, sobald diese eine gewisse Relevanz und somit finanzielles Risiko erreichen.
  • Natürlich kann man auch Muster nehmen, aber gerade Sponsoringverträge können sehr kompliziert werden, wenn man es um die Fragen geht, was der “Gesponsorte” zu erfüllen hat, wann er eine Gegenleistung erhält, wofür er haften muss und vieles weiteres.
  • Typische Vertragsinhalten sind zudem Fragen zur Ausschließlichkeit,  Wohlverhalten (siehe z.B. hier), Unterrichtung, Vertraulichkeit, Zweckbindung, Cheating (siehe diesen Artikel), persönliche Leistung/Erfüllung und somit Abtretbarkeit. Relevant können auch Regelungen zu einem Haftungsausschluss, möglichen Vertragsstrafen und zu diversen Aufrechnungssituationen sein.
  • Wichtig sind zudem Regelungen zum  Inkrafttreten, Laufzeit, Optionsrechte, zu einer möglichen vorzeitigen Vertragsbeendigung, zur Rückgewähr von Leistungen, zu Schutzrechten wie Urheberrechten, zur Schriftform, zum Zugang von Erklärungen, zum anwendbaren Recht, Erfüllungsort und zum Gerichtsstand.

Was kann alles schiefgehen?

Meiner Erfahrung liegen die größten Problemfelder im Esport und im Streamingbereich darin, dass Vereinbarungen (ich mag diese of gar nicht Verträge nennen) nicht klar regeln, was ein Team/Stream wann oder wie lange tun muss, um die Gegenleistung verlangen zu können. Auch fehlt es oft an Reportingpflichten und an Garantien zu Reichweite, Zielgruppe und vieles weiteres. Oft ist dann ein Sponsor (meistens non-endemischer Natur), der sich zum ersten Mal im Influencer/Streaming/Esport Bereich engagiert nach einer Kampagne frustriert über die Ergebnisse und es kommt zum Streit darüber, ob der Streamer oder das Esport-Team ehrlich war bzgl. der Reichweite und der Zielgruppe und ob wirklich alles Vereinbarte erfüllt wurde.

Oft wird sich aber auch darüber gestritten, wer genau welche Pflichten zu erfüllen hat, beispielsweise Werbemittel erstellen soll und welche Qualität bzw. Inhalte diese Werbemittel haben sollen oder haben dürfen.

Derartige juristische Streitigkeiten sind oft sehr undankbar, da nur mit viel Aufwand zu klären und oft auch unnötig verursacht.

Was muss man sonst noch beachten?

Hat man einen guten Sponsoringvertrag an Land gezogen, sollte man natürlich auch beachten, was das ganze steuerrechtlich zu bedeuten hat. Bei professionellen Teams und Streamern sind dies in aller Regel Betriebseinnahmen und es wäre, wenn das Ausland involviert ist, nur noch zu prüfen, ob und wie viele Umsatzsteuer anfällt.

Bei einem eingetragenen Verein hingegen können die im Zusammenhang mit  einem Sponsoring erzielten Einnahmen auch steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich sein. Hier kommt es auf die Details an. Erbringt der Verein zurückhaltende PR-Leistungen für den Sponsor erbringen, bezieht der Verein steuerfreie Leistungen und die erhaltenen Sponsoringeinnahmen unterliegen weder der Körperschaft- und Gewerbesteuer noch der Umsatzsteuer.

Daher gilt!

Wer sein professionelles Dasein, egal ob als Streamer oder als Esport-Team,  von Sponsoringeinnahmen abhängig macht, sollte auch in professionelle Verträge investieren! Lässt man sich ein Muster erstellen von einem Rechtsanwalt erstellen, sollte man jedoch darauf achten, dass unter Umständen AGB-Recht auf diese Verträge anwendbar ist und daher nicht jede Klausel zulässig wäre (siehe dazu diesen und diesen Beitrag).

 

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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