• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport: Haftung für Cheating und Exploiting

29. November 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Evan-Amos - Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Evan-Amos - Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Wichtigste Punkte
  • Das Thema Esport-Recht ist kaum rechtskräftig definiert und die Rechtsprechung ist bisher limitiert.
  • Toxisches Verhalten und Cheaten sind vergleichbar; Cheaten kann zu PR-Problemen und finanziellen Verlusten führen.
  • Es ist entscheidend, klare Regelungen in Turnierbedingungen zu etablieren, einschließlich der Beweislast bei Cheating-Vorwürfen.
  • Im Arbeitsrecht kann Cheaten die sofortige Kündigung eines Spielers rechtfertigen, abhängig von den Umständen und dem Verhalten.
  • Ohne eine offizielle Anerkennung des Esports gelten herkömmliche Strafrecht nicht direkt für Cheating-Geschichten.
  • Die Branche muss definitiv auf das Problem des Cheatings reagieren, um Sponsoren und politische Diskussionen zu vermeiden.
  • Schadensersatzansprüche können aus Cheating-Maßnahmen resultieren, insbesondere bei Vermarktungsverträgen und Teamverpflichtungen.

Gestern hatte ich zugesagt, einen kurzen Beitrag zum Thema einer zivilrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Haftung für Cheating und Exploiting im Esport nachzureichen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Achtung
2. Verträge
3. Cheaten und Arbeitsrecht?
4. Strafrechtliche Konsequenzen?
5. Aufgabe der Branche und Verbände
6. Folgen des Cheatens! Schadensersatz?
7. Fragen?
7.1. Author: Marian Härtel

Der Artikel sollte als Ergänzung zu meinem Artikel bzgl. Toxic Behaviour (siehe hier) und zu den juristischen Fragestellungen rund um das Matchfixing (siehe hier) gesehen werden.

Achtung

Aber Achtung. Das gesamte Thema Esport ist bereits nur absolut marginal bei Gerichten vertreten. Insofern sind sichere Aussage nur sehr schwer möglich. Hinzu kommt, dass das Thema Cheating im Esport nur sehr schwer mit „normalen“ Sport vergleichbar ist und man daher vorsichtig sein muss, Parallelen zu ziehen.

Verträge

Im Prinzip ist vieles vergleichbar mit dem Thema Toxic Behavior, denn letzten Endes ist Cheating auch im gewissen Sinne ist als Toxic Behaviour zu qualifizieren. Es kann PR-Probleme ebenso zur Folge haben, wie großen finanziellen Schaden hervorrufen. Dass es in aller Regel auch das Ende der eigenen Karriere ist, dürfte zudem klar sein. Insofern sollten sowohl Teams als auch Turnier/Ligenveranstalter klar regeln, was die Folgen von Cheating sind. Infrage kommen hier Suspendieren, aber auch das Recht zu einer fristlosen Kündigung. Für Turnier- und Ligenbetreiber stellt sich die Frage, was mit eventuellen Preisgeldern passiert, aber auch, ob beispielsweise der Umstand, dass ein Spieler betrügt, dazu führt, dass ein ganzes Team vom weiteren Spielen ausgeschlossen wird bzw. vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Besonders relevant sind hier klare Regelungen in den Turnierbedingungen und die Fragen der Beweislastverteilung für den Fall, dass der Vorwurf des Cheatens strittig ist. Hierzu hat in einem von mir vertretenen Verfahren das Amtsgericht Neukölln gerade erst entschieden (siehe diesen Artikel). Auch wenn es in dem Fall nur indirekt um Esport ging, nämlich um Turnierwertungen in World of Warcraft, so sind die Ausführungen des Gerichts durchaus relevant. Letztens Endes werden sowohl bei Fragen von Turnierverträgen als auch bei Arbeitsverträgen relevant sein, dass

  1. Der Vorwurf beweisbar ist

und

2. Eine Abwägung stattfindet, wie schwer der Cheatingvorfall ist und somit ob dieser zu einer vollständigen Sperrung führen darf, eventuell nur ein Spiel als verloren gezählt wird oder andere Konsequenzen folgen.

Gerade im Arbeitsrecht dürfte die Abwägung und das sonstige Verhalten des Spieler/Arbeitnehmers relevant für die Frage sein, ob eine sofortige Kündigung möglich ist oder ob Gericht eine Abmahnung als ausreichend ansehen.

Cheaten und Arbeitsrecht?

Eine interessante Frage im Bereich Cheaten stellt sich durchaus auch im Arbeitsrecht. Darf man als Arbeitgeber danach fragen, ob ein Spieler bereits einmal wegen Cheatens aufgefallen ist? Da das Cheaten wohl essenziell für den Arbeitgeber ist, kann dies durchaus mit „Ja“ beantwortet werden. Das ist aber wohl nur der Fall, wenn tatsächlich jemand beweiskräftig, unter Umständen sogar Gerichtlich, überführt wurde. Hat eine nicht-staatliche Organisation ein Verstoß nur behauptet und bestreitet der Spieler den Verstoß beispielsweise, könnte man durchaus die Ansicht vertreten, dass ein Spieler in einem Bewerbungsgespräch zu dem Thema lügen dürfte.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich z.B. einmal mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber nach eingestellte Ermittlungsverfahren im Sinne der §§ 153 ff. StPO befragen darf. Die Richter verneinen dieses Recht mit Blick auf § 53 Bundeszentralregistergesetz. Die Wertentscheidung in diesem Paragrafen macht deutlich, dass lediglich die dort genannten Verurteilungen zu offenbaren sind.

Stellt der das Team die Frage trotzdem, darf der Spieler darauf wahrheitswidrig antworten. Die Organisation als Arbeitgeber darf sich anschließend nicht von dem Spieler trennen, weil dieser nicht die Wahrheit gesagt hat.

Daran anschließend stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Spieler z.B. überwachen darf, beispielsweise wenn dieser in einem Leistungszentrum der Organisation trainiert. Dies wäre wohl mit dem Rechtsfragen vergleichbar, die sich in klassischen Berufen mit Dingen wie einer Kameraüberwachung vergleichen lassen.

Eine verdeckte Überwachung ist dabei grundsätzlich nicht erlaubt, denn das wäre ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Spielers. Die Ausnahmen sind sehr eng begrenzt, z.B. wenn eine Kamera zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann. Da aber die Überwachung auch von PCs des Teams selber sehr problematisch ist, zumindest ohne absolut rechtssichere Betriebsvereinbarung, sollten hier Handlungen durch die Organisation als Arbeitgeber (oder auch als Auftraggeber im Rahmen von Vermarktungsverträgen) nie ohne anwaltlicher Beratung erfolgen. Sofern eine solche existiert, wären bei derartigen Maßnahmen auch Arbeitnehmervereinigungen im Unternehmen mit „ins Boot“ zu holen.

Strafrechtliche Konsequenzen?

Solange Esport (oder einzelne Esport Titel) nicht als Sport anerkannt sind, sind im Prinzip die § 256c StGB, § 265d StGB und § 265e StGB nicht direkt anwendbar. Da sich eine analoge Anwendung im Strafrecht verbietet, wären nur allgemeine Straftatbestände wie der Betrug denkbar. Cheatet also jemand bei einem Spiel bzw. in einem Turnier und findet deswegen eine Vermögensverfügung zum Vorteil des Cheaters und zum Nachteil eines Dritten statt, wäre durchaus an den Betrugstatbestand zu denken.

Aufgabe der Branche und Verbände

Übrigens wird sich natürlich auch die Branche, Turnierveranstalter und Verbände in Zukunft dem Thema ernsthaft widmen müssen, denn wenn Cheatingvorfälle zu oft vorkommen, werden unter Umständen nicht nur Sponsoren ihr Engagement überdenken, sondern das Thema auch Teil der politischen Debatte sein, wie dies auch mit dem Doping im regulären Sport der Fall ist. Hier dürfte wohl die „Esports Integrity Commission“ ganz an vorderster Front stehen.

Folgen des Cheatens! Schadensersatz?

Natürlich stellen sich, ebenso wie bei den anderen toxischen Verhalten, die Frage, ob durch das Cheaten auch Schadensersatzansprüche von Sponsoren, der Esport-Organisation oder anderen Mitspielern im Team folgen können. Bei Arbeitnehmern ist es besonders relevant, das die Pflichten und die Nebenpflichten im Vertrag geregelt sind. Verletzt ein Arbeitnehmer nämlich seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft und verursacht er dadurch einen Schaden beim Arbeitgeber, haftet er hierfür. Ein Verhalten ist schuldhaft, wenn entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. Der Arbeitgeber muss allerdings die Pflichtverletzung und den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers nach § 619a BGB beweisen

Sind die Spieler mit Vermarktungsverträgen an die Organisation gebunden, soweit dies überhaupt möglich ist, kann die Schadensersatzpflicht sogar noch größer sein. Denkbar sind dann beispielsweise auch Ansprüche durch Mitspieler, die durch den cheatenden Spieler geschädigt werden, z.B. weil diese ebenfalls keinen Turniergewinn erhalten oder unnötige Reisekosten aufwenden mussten. Je nach Ausgestaltung des Teams kommt auch eine Haftung der „Team-GbR“ gegen den Spieler in Betracht. Auch Sponsoren könnten Ansprüche gegen den Spieler im Rahmen von Sponsoringverträgen geltend machen. Natürlich sind derartige Ansprüche nur möglich, wenn nicht die gesamte Organisation oder die anderen Spieler ebenfalls Kenntnis vom Cheaten bzw. vom Versuch des Cheatens hatten.

Fragen?

Wie immer, kann ein derartiger Blogpost nur eine grobe Übersicht über die Probleme geben. Bei Detailfragen kann man mich gerne unverbindlich kontaktieren. Als Rechtsanwalt bin ich solchen Fällen übrigens auch umfassend zu Verschwiegenheit berechtigt bzw. sogar verpflichtet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungArbeitnehmerArbeitsgerichtArbeitsrechtBeratungBeweislastBlogBundesarbeitsgerichtEsportEsportsHaftungKündigungRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzSponsorVerträgeWarcraftWorld of WarcraftZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Kein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
4. März 2020

Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der...

Mehr lesenDetails

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?
17. September 2019

Immer wieder taucht im Bereich von Computerspielmandanten die Frage auf, ob Spielregeln geschützt sind oder ob man diese "kopieren" dürfte....

Mehr lesenDetails

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise
16. März 2020

Aktuell steht die Welt Kopf wegen Corona bzw. Covid-19.  Trotz aller Maßnahmen sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass...

Mehr lesenDetails

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
27. Juni 2024

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten Als IT-Rechtsanwalt berate ich täglich Startups, Selbstständige und Unternehmen bei der...

Mehr lesenDetails

Ein frohes Fest und ein Blick auf ein aufregendes Jahr

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2023

Liebe Leserinnen und Leser, in der besinnlichen Weihnachtszeit möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen ein frohes und friedvolles Fest...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.
18. Oktober 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ende letzten Monats ein interessantes Urteil gefällt, das einige Fragen beantwortet im Verhältnis DSGVO...

Mehr lesenDetails

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?
23. Juni 2020

Das Thema Upwork und Fiverr gehört bei mir auf dem Blog mit zu den beliebtesten Themen. Die Unsicherheit scheint groß....

Mehr lesenDetails

Was ist neu in 2024?

Was ist neu in 2024?
4. Januar 2024

Im Jahr 2024 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Bedeutung...

Mehr lesenDetails

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
13. Dezember 2018

Kleines Update in diesem Artikel! Eine Zusammenfassung Da mich letzte Woche ein Mandant dazu gefragt hat, möchte ich hier einmal...

Mehr lesenDetails
Einzelunternehmer / Einzelunternehmen

Werkarten

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Werkarten sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in § 2 Abs. 1 definiert und umfassen verschiedene Kategorien geistiger...

Mehr lesenDetails
Down Round

Down Round

15. Oktober 2024
Online Flugbuchung und Gepäckkosten

Freistellungsklausel (Indemnity)

11. April 2025
Bereicherungsrecht / Kondiktion

Haftungsausschluss

23. Mai 2025
Swatting

Swatting

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung