• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

6. Mai 2024
in Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
vagkcaj7zcwg9ywrk5n3 1
Wichtigste Punkte
  • Landgericht Arnsberg entschied, dass fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung Widerrufsfrist nicht verlängert.
  • Beklagte ist ein Hersteller von Elektrofahrzeugen, der einen Kaufvertrag über ein Tesla Model Y abgeschlossen hat.
  • Widerruf wurde als verspätet zurückgewiesen, nachdem keine Telefonnummer in der Belehrung angegeben wurde.
  • Urteil stellt klar, dass E-Mail-Adresse und Anschrift ausreichend sind, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
  • Online-Händler profitieren von Erleichterungen, da sie keine Telefonnummer angeben müssen.
  • Verbraucher sollten Widerrufsfrist beachten und fristgerecht den Widerruf erklären, unabhängig von der Telefonnummer.
  • Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel und klärt umstrittene Rechtsfragen.

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist führt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Sachverhalt
2. Entscheidung des Landgerichts
3. Bedeutung für Online-Händler und Verbraucher
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Sachverhalt

Die Beklagte, ein Hersteller und Vertreiber von Elektrofahrzeugen, schloss mit dem Kläger im März 2022 einen Kaufvertrag über ein Tesla Model Y ab. In der Widerrufsbelehrung war keine Telefonnummer angegeben, sondern lediglich eine E-Mail-Adresse und Postanschrift.Der Kläger erklärte im Juli 2023 den Widerruf, den die Beklagte als verspätet zurückwies. Daraufhin bot der Kläger im Februar 2024 die Rückgabe des Fahrzeugs an, was jedoch nicht erfolgte.

Entscheidung des Landgerichts

Das LG Arnsberg entschied, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängert, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung fehlt. Es begründete dies damit, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen hat, was auch durch E-Mail erfolgen kann.Eine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer bestehe nicht. Ausreichend sei die Angabe von Anschrift und E-Mail-Adresse, um dem Verbraucher die Ausübung seines Widerrufsrechts zu ermöglichen.

Bedeutung für Online-Händler und Verbraucher

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher. Für Händler bedeutet es eine Erleichterung, da sie in ihren Widerrufsbelehrungen nicht zwingend eine Telefonnummer angeben müssen. Die Mitteilung der Anschrift und E-Mail-Adresse in Textform ist ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.Verbraucher hingegen müssen beachten, dass sie die Widerrufsfrist nicht überschreiten dürfen, selbst wenn die Belehrung keine Telefonnummer enthält. Sie sind verpflichtet, den Widerruf fristgerecht per Brief, Fax oder E-Mail zu erklären. Eine verspätete Erklärung führt zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Fazit

Das Landgericht Arnsberg hat mit diesem Urteil für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel gesorgt. Es stellt klar, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung keine Verlängerung der Widerrufsfrist zur Folge hat. Für Online-Händler bedeutet dies eine Erleichterung, da sie ihre Belehrungen ohne Telefonnummer gestalten können. Verbraucher müssen hingegen darauf achten, das Widerrufsrecht fristgerecht auszuüben, unabhängig von der Angabe einer Telefonnummer. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Rechtsauffassung anschließen werden. Das Urteil des LG Arnsberg leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zur Klärung dieser bisher umstrittenen Frage.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailMailModelRechtssicherheitUrteilVerbraucherWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

LG Karlsruhe: Taggen von Fotos ohne Werbekennzeichnung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
21. März 2019

Der Entscheidungsreigen rund um das Taggen von Marken bei Instagram durch Influencer geht weiter. Und wie schon oft hier auf...

Mehr lesenDetails

Autokauf kein Onlinekauf? Und somit kein Widerrufsrecht?

Autokauf kein Onlinekauf? Und somit kein Widerrufsrecht?
2. Oktober 2019

Immer häufiger bieten Fahrzeughändler heute ihre Fahrzeuge im Internet auf entsprechenden Plattformen an. Der Kontakt mit dem Verbraucher, der sich...

Mehr lesenDetails

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
1. Juli 2019

Skillgaming? Gerade habe ich ein Gutachten zur Zulässigkeit von Skillgaming nach dem § 284 StGB und dem Glücksspielstaatsvertrag fertiggestellt, daher...

Mehr lesenDetails

OLG Naumburg zum IP Blocking bei Unterlassungsurteilen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
27. Juli 2020

Anders als noch vor einigen Jahren das Hanseatische Oberlandesgericht in einem von mir vertretenen Fall, entschied das OLG Naumburg vor...

Mehr lesenDetails

BGH zu Widerrufsrecht und Matratzen

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
3. Juli 2019

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei einem Kaufvertrag, den ein Verbraucher mit einem Online-Händler über...

Mehr lesenDetails

BGH wird über Erstattung von Wetteinsetzen entscheiden

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Januar 2024

Es wird wohl Zeit. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im...

Mehr lesenDetails

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?
18. Dezember 2023

Österreichisches Gerichtsurteil gegen "Counter-Strike"-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland? Ein kürzlich in Österreich gefälltes Gerichtsurteil hat in der Videospielbranche für Aufsehen...

Mehr lesenDetails

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung zu Facebook Custom Audiences

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung zu Facebook Custom Audiences
20. November 2018

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat letzte Monat eine umfangreiche Prüfliste veröffentlicht, wie man als Unternehmen mit den Werbetool "Custom...

Mehr lesenDetails

EuGH: Amazon muss Nutzern keine Telefonnummer bieten

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
28. Februar 2019

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung