Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Videospielen – etwa durch KI-gesteuerte NPCs (Non-Player Characters) und prozedural generierte Quests, Texte oder Dialoge – wirft neuartige rechtliche Fragen auf. Im Schnittfeld von IT-Recht, Medienrecht und speziell Gamesrecht müssen Entwicklerstudios und Publisher genau hinschauen, wie automatisch erzeugter Content urheberrechtlich einzuordnen ist und welche vertraglichen Vorkehrungen nötig sind. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtslage zu KI-generierten Inhalten (Urheberrecht) und zeigt auf, wie Vertragsrecht und Vertragsgestaltung angepasst werden sollten, um bei der Nutzung von KI-Tools klare Verantwortlichkeiten, Rechte und Haftungsgrenzen festzulegen. Ziel ist es, praktikable Best Practices vorzustellen, die den Autor (und die Leser) als erfahrene Experten im Bereich Vertragsgestaltung für Games positionieren.
Urheberrechtliche Einordnung von KI-generierten Inhalten (Deutschland, EU, USA, Asien)
Deutschland/EU: Nach deutschem Urheberrecht genießt ein Werk nur dann Schutz, wenn es eine „persönliche geistige Schöpfung“ eines Menschen ist. Das bedeutet: Nur ein menschlicher Schöpfer kann Urheber sein. Automatisch von einer KI generierte Texte, Bilder oder Dialoge erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht, da die kreativen Entscheidungen vom Algorithmus getroffen wurden und nicht unmittelbar auf menschlicher Kreativität beruhen. Entsprechend gilt: Rein KI-generierte Inhalte sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt. Das deutsche Urhebergesetz (§ 2 Abs.2 UrhG) und der unionsrechtliche Werkbegriff setzen menschliches Schaffen voraus – eine KI hat weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine menschliche Schaffenskraft, um Urheber im Sinne des Gesetzes zu sein. Auch im europäischen Urheberrecht (harmonisiert durch die Rechtsprechung des EuGH) wird verlangt, dass das Werk eine eigene geistige Schöpfung eines menschlichen Urhebers darstellt.
Praktisch bedeutet dies: Lässt ein Entwickler etwa Story-Dialoge oder Quest-Beschreibungen vollständig von einer generativen KI verfassen und fließen diese 1:1 ins Spiel ein, entsteht daran kein Urheberrechtsschutz. Es gibt also keinen menschlichen Urheber, dem diese Texte als Werk zugeordnet werden könnten. Die Konsequenzen sind weitreichend – zum einen kann niemand ausschließliche Rechte an diesen KI-Inhalten beanspruchen, zum anderen könnten Dritte theoretisch solche Inhalte kopieren und verwenden, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen. Für die Games-Branche ist das heikel: Charaktere, Dialoge oder Artwork aus einem Spiel können normalerweise durch Urheberrecht vor unlizenzierter Verwendung (etwa in Fan-Artikeln, Büchern oder anderen Spielen) geschützt werden. Fehlt dieser Schutz bei KI-Content, könnten z.B. Konkurrenten einzigartige NPC-Dialoge oder Questideen übernehmen, ohne dass Publisher oder Entwickler rechtlich einschreiten können. Dieses Risiko sollte jedem bewusst sein, der KI-generierten Content in wichtigen Spielbestandteilen einsetzt.
Allerdings gibt es Graubereiche. Nicht selten fließt doch ein Mindestmaß an menschlicher Kreativität in den KI-Output ein – sei es durch die manuelle Auswahl oder Bearbeitung der Ergebnisse. In Deutschland gilt das sogenannte Schöpferprinzip (§ 7 UrhG): Urheber ist der Mensch, der die schöpferischen Beiträge geleistet hat. Wenn also ein Entwickler KI-generierte Texte anschließend redigiert und kreativ umbaut, sodass die persönliche Handschrift des Entwicklers erkennbar wird, kann der letztendliche Inhalt wieder schutzfähigen Werkcharakter erlangen. Mit anderen Worten: Nachbearbeitung kann aus einer KI-Rohfassung ein urheberrechtlich geschütztes Werk machen. Viele Studios verfolgen daher den Ansatz, KI nur als Werkzeug für Entwürfe einzusetzen und wichtige Inhalte vom menschlichen Team verfeinern zu lassen. So stellt man sicher, dass am Ende ein menschlicher Urheber benannt werden kann (etwa ein Narrative Designer), dem die finale kreative Gestaltung zuzuschreiben ist. Auf diese Weise bleibt der Content urheberrechtlich geschützt und exklusiv nutzbar, anstatt als gemeinfreie „Allmende“ zu enden. Für nebensächliche oder generische NPC-Dialoge mag ungefilterter KI-Text genügen – bei zentralen Story-Elementen ist aus rechtlicher Sicht die menschliche Endkontrolle empfehlenswert.
USA: Auch die USA verlangen eindeutig einen menschlichen Urheber für den Copyright-Schutz. Die US-Rechtsordnung hat bereits in Fällen ohne menschlichen Schöpfer den Schutz verweigert – bekannt ist etwa das “Monkey Selfie”-Urteil, bei dem das Foto eines Affen mangels menschlichen Fotografen nicht schutzfähig war. Übertragen auf KI heißt das: Rein durch KI geschaffene Inhalte fallen nicht unter das US-Copyright. Die US Copyright Office hat 2022/2023 klargestellt, dass Werke, die vollständig von einer KI generiert wurden, nicht registrierbar sind, da es an menschlicher Autorenschaft fehlt. In der Praxis führt dies dazu, dass beispielsweise KI-generierte Grafiken oder Texte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, solange kein nennenswerter menschlicher kreativer Beitrag vorliegt. Allerdings können hybride Werke teilweise geschützt sein: Hat ein Mensch die KI-Ergebnisse ausgewählt, angeordnet oder kreativ modifiziert (etwa in einem Comic, wo die KI-Bilder in eine vom Autor erdachte Story integriert werden), so schützt das US-Copyright die menschlichen Anteile (Story, Auswahl, Anordnung), nicht aber die roh generierten Elemente. Die Tendenz in den USA entspricht also der europäischen – ohne Human Touch kein Copyright. Entwickler und Publisher können dort ebenfalls nicht darauf bauen, dass KI-Inhalte exklusiv sind, es sei denn, sie wurden wesentlich vom Menschen geprägt.
Asien: In asiatischen Rechtsordnungen besteht noch kein einheitlicher Ansatz, doch es gibt interessante Entwicklungen. China etwa hat in den letzten Jahren Aufmerksamkeit erregt, weil chinesische Gerichte KI-generierten Content teils als schutzwürdig erachtet haben. Ein vielbeachteter Fall war der sogenannte “Dreamwriter”-Fall: Ein von Tencents KI-Programm verfasster Nachrichtenartikel wurde von einem Shenzhen-Gericht als urheberrechtlich schutzfähiges Werk anerkannt. Die Begründung lag vereinfacht darin, dass der vom KI-System generierte Text in Ausdruck und Form die erforderliche Originalität aufwies und die Nutzung der KI durch Menschen gesteuert wurde. Obwohl keine direkte menschliche Formulierung stattfand, erkannte das Gericht zumindest dem Medienunternehmen gewisse Rechte an dem KI-Artikel zu – ein deutlich anderer Ansatz als in Deutschland oder den USA. Trotzdem bleibt unklar, wem solche Rechte letztlich zugeordnet werden (dem KI-Betreiber, dem Nutzer der KI?). In China zeichnet sich somit vorsichtig eine offenere Haltung ab, KI-Ergebnisse ggf. doch wie Werke zu behandeln, sofern ein kreatives Ergebnis vorliegt. Andere asiatische Länder sind eher zurückhaltend: Japan beispielsweise verlangt ebenfalls einen menschlichen Urheber für Copyright und fokussiert seine Gesetzesreformen derzeit mehr auf die Training-Phase von KI (Stichwort: erlaubte Datennutzung zum Trainieren von KI-Modellen) als auf die Frage der Werkqualität von KI-Outputs. Insgesamt ist festzuhalten, dass global noch Uneinigkeit herrscht – während westliche Kernmärkte (EU, USA) derzeit keinen Schutz für rein KI-generierten Content gewähren, könnten einzelne Jurisdiktionen in Zukunft abweichende Wege gehen. Für international agierende Entwickler bedeutet das: Vorsicht, unterschiedliche Rechtslagen bedenken! Im Zweifel sollte man sich auf den konservativsten Standpunkt einstellen – sprich: davon ausgehen, dass KI-Content keinen automatischen Urheberrechtsschutz bietet – und vertraglich sowie unternehmerisch entsprechende Maßnahmen treffen.
Rechtezuweisung, Verantwortung und Qualitätssicherung beim KI-Einsatz im Vertrag
Wenn KI-generierte Quests, Texte oder Grafiken in einem Spiel genutzt werden, muss der Entwicklungs- oder Publishing-Vertrag diese besondere Content-Entstehung berücksichtigen. Entwicklerstudio und Publisher sollten klar regeln, wem die Rechte an KI-Inhalten zustehen, wer die Verantwortung für deren Funktion und Rechtskonformität trägt und wie die Qualität sichergestellt wird. Fehlen solche speziellen Regelungen, drohen später Unsicherheiten – etwa darüber, ob der Publisher den KI-Content exklusiv verwerten darf, oder wer haftet, falls ein automatisch erzeugter Questtext Fehler oder Rechtsverletzungen enthält.
Rechtezuweisung (Ownership): In Spieleverträgen ist es üblich, dass der Entwickler dem Publisher umfassende Rechte an allen Arbeitsergebnissen einräumt. Bei KI-generiertem Content stellt sich jedoch die Besonderheit, dass u.U. gar kein Urheberrecht entstanden ist (siehe oben). Dennoch sollte vertraglich festgehalten werden, dass sämtliche Inhalte, die im Rahmen der Entwicklung entstehen – gleich ob von Mitarbeitern manuell geschaffen oder mittels KI erzeugt – dem Publisher zur Nutzung überlassen werden. Praktisch formuliert wird der Entwickler also zusichern, dass der Publisher die vollen Nutzungsrechte an den gelieferten Spielinhalten erhält, einschließlich KI-basierter Bestandteile. Auch wenn streng genommen an rein KI-generierten Texten/Grafiken kein urheberrechtliches Ausschließlichkeitsrecht besteht, schafft eine solche Vertragsklausel Rechtssicherheit und verhindert Streit: Der Publisher darf die Inhalte in jedem Fall im Spiel und kommerziell verwenden, und der Entwickler verpflichtet sich, diese nicht anderweitig zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Damit wird zumindest vertraglich eine Art Quasi-Exklusivität begründet, selbst wenn kein gesetzlicher Urheberschutz greift. Zusätzlich empfiehlt es sich – gerade wenn KI wesentlich eingesetzt wird – vertraglich festzuhalten, welche Partei als „Urheber“ gilt bzw. die Inhalte erstellt hat. Zum Beispiel könnte definiert werden, dass alle Content-Beiträge als vom Entwickler stammend gelten, auch wenn KI-Tools involviert waren. Dies erleichtert später die Rechtsdurchsetzung (z.B. gegen Kopierer) und verhindert Unklarheiten in der Rechtekette. Wichtig: Falls der Entwickler Inhalte liefert, die nicht vollständig neu generiert, sondern evtl. aus KI-Trainingsdaten repliziert sind, müssen natürlich die Rechte Dritter beachtet werden – dazu gleich mehr unter Haftung.
Technische Verantwortung beim KI-Einsatz: Die Nutzung von KI-Tools entbindet den Entwickler nicht von seiner Verantwortung, vertragsgemäße Leistungen zu erbringen. Aus Publisher-Sicht sollte im Vertrag deutlich stehen, dass der Entwickler das volle Risiko für die von ihm eingesetzten Hilfsmittel trägt. Das umfasst z.B. die Gewährleistung, dass ein KI-generiertes NPC-Verhalten genauso zuverlässig funktioniert wie traditionell gescriptetes Verhalten. Kommt es etwa durch die KI zu Bugs, unvorhersehbaren Reaktionen oder Performance-Problemen, haftet grundsätzlich weiterhin der Entwickler, als hätte er die Fehler selbst programmiert. Entwickler sollten sich dessen bewusst sein und ggf. vertraglich begrenzen, in welchem Umfang sie für unvorhersehbare KI-Fehler geradestehen. In der Praxis wird ein Publisher aber selten eine „KI-Entschuldigung“ akzeptieren – er erwartet ein funktionierendes Produkt. Daher muss ein Entwickler intern sicherstellen, dass KI-generierte Code-Teile, Level oder Dialoge ausreichend getestet und beherrschbar sind. Vertraglich kann man regeln, dass der Entwickler für die Auswahl und Überwachung der KI-Tools zuständig ist und auftretende technische Probleme der KI wie eigene Fehler unverzüglich behebt. Empfehlenswert ist außerdem eine Vereinbarung, ob der Publisher über den KI-Einsatz informiert werden muss oder bestimmte Tools genehmigen soll. Gerade große Publisher könnten Vorgaben machen, welche KI-Plattformen aus Datenschutz- oder Qualitätsgründen nicht verwendet werden dürfen (z.B. keine Cloud-KI, die vertrauliche Spieldaten weitertrainiert). Solche technischen Vorgaben und Verantwortlichkeiten lassen sich in einer Anlage zum Vertrag konkretisieren. Es sollte auch festgelegt werden, wer zuständig ist, falls ein verwendeter KI-Dienst ausfällt oder geändert wird – muss der Entwickler dann auf eigene Kosten eine Alternative finden, oder trägt der Publisher das Risiko einer Verzögerung? Durch klare Absprachen zur technischen Verantwortung bleibt das Projektrisiko kontrollierbar, und beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen, wenn KI zum Einsatz kommt.
Qualitätssicherung und Prüfpflichten: KI-generierter Content sollte denselben Qualitätsstandards genügen wie von Menschen erstellter – das muss der Vertrag reflektieren. Es reicht nicht, Texte ungesehen aus einer KI ins Spiel zu kopieren; der Entwickler sollte vertraglich verpflichtet sein, angemessene Qualitätssicherungs-Maßnahmen für KI-Inhalte durchzuführen. Konkret kann vereinbart werden, dass der Entwickler sämtliche KI-Ausgaben sorgfältig prüft, bevor sie ins Spiel integriert oder dem Publisher geliefert werden. Diese Prüfpflicht umfasst zum einen die technische Qualität (z.B. Korrektheit von KI-generiertem Code, Plausibilität von automatisch erstellten Questabläufen) und zum anderen die inhaltliche Kontrolle. Letzteres ist kritisch: Ein KI-Text könnte sachliche Fehler, unpassende Formulierungen oder sogar rechtswidrige Inhalte (z.B. diskriminierende Aussagen) enthalten. Der Vertrag sollte deshalb vorsehen, dass der Entwickler für eine manuelle Durchsicht und Nachbesserung verantwortlich ist. Gegebenenfalls wird der Publisher ein Abnahmeverfahren einführen, bei dem KI-generierte Inhalte gesondert freigegeben werden müssen. So kann der Publisher selbst noch einmal filtern und etwaige Problemstellen an den Entwickler zur Korrektur zurückspielen. Beide Seiten profitieren von klar definierten Abläufen: Der Publisher erhält die versprochene Qualität und Compliance, der Entwickler vermeidet Haftungsfälle durch übersehene Mängel. Unter Qualitätssicherung fällt zudem die Anforderung, dass KI-Outputs stilistisch und inhaltlich konsistent zum Rest des Spiels sind – der Spieler soll idealerweise keinen „Bruch“ merken. Deshalb kann es sinnvoll sein, im Vertrag festzulegen, dass KI-generierte Texte vom Entwickler auf Einheitlichkeit (Sprachstil, Terminologie, Lore) geprüft und ggf. angepasst werden. Insgesamt gilt: KI ist ein Werkzeug, kein Ersatz für Testing. Der Entwickler muss dies einplanen und der Vertrag sollte diese Pflicht eindeutig festschreiben.
Best Practices: Wichtige Vertragsklauseln für KI-generierten Content in Games
Um die genannten Punkte konkret umzusetzen, haben sich in der Vertragsgestaltung zwischen Entwicklerstudios und Publishern einige Best Practices herausgebildet. Im Folgenden sind zentrale Klausel-Themen und beispielhafte Formulierungen aufgeführt, die in Entwickler- und Publishing-Verträgen mit KI-Bezug nicht fehlen sollten:
- Klare Definition des KI-Contents und Rechteübertragung: Legen Sie im Vertrag fest, dass auch KI-generierte Inhalte Teil der vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse sind. Beispielhaft kann eine Klausel lauten: „Der Entwickler räumt dem Publisher an sämtlichen im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Inhalten, einschließlich solcher, die unter Einsatz von KI-Systemen generiert wurden, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.“ Damit ist sichergestellt, dass der Publisher dieselben Verwertungsrechte an KI-Output erhält wie an herkömmlich erstelltem Content. Zusätzlich kann definiert werden, was unter „KI-generierten Inhalten“ zu verstehen ist, um Missverständnisse zu vermeiden (z.B. Texte, Dialoge, Grafiken, Code, die durch automatische Algorithmen erzeugt wurden). Diese Klarstellung der Ownership schließt die Lücke, die entsteht, weil das Urheberrecht hier nicht automatisch greift. Vertraglich wird sozusagen ein eigenes „Recht“ geschaffen: zumindest das vertragliche Nutzungsrecht, auch wenn kein gesetzliches Urheberrecht existiert. Wichtig ist auch, dass der Entwickler zusichert, er habe selbst alle nötigen Rechte an den KI-Ergebnissen erworben oder geschaffen, um sie weiterlizenzieren zu dürfen.
- Verantwortungsgrenzen und Haftung für KI-basierten Content: Ein Kernaspekt ist die Haftungsregelung für Inhalte, die (teilweise) von KI stammen. Im Vertrag sollte ausdrücklich erwähnt werden, dass der Entwickler für die gelieferten KI-Inhalte in gleichem Maße haftet wie für manuell erstellte. Beispielsweise könnte vereinbart werden: „Der Entwickler steht dafür ein, dass auch KI-generierte Bestandteile der Vertragsleistung frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Insbesondere gelten die vertraglich vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungsregelungen unabhängig davon, ob ein Inhalt mit Hilfe von KI-Software erstellt wurde.“ Eine solche Klausel macht unmissverständlich, dass KI kein Ausweg aus der Verantwortung ist – etwaige Fehler oder Rechtsverletzungen lösen die gleichen Rechtsfolgen aus (Nachbesserung, Schadensersatz etc.). Gleichzeitig empfiehlt es sich, Haftungsbegrenzungen für schwer kalkulierbare Risiken einzubauen. Ein Entwickler könnte darauf dringen, die Haftung für unverschuldete KI-Anomalien auszuschließen oder zu begrenzen (z.B. auf Fälle von grober Fahrlässigkeit beschränken). So ließe sich formulieren: „Der Entwickler haftet für Schäden, die durch fehlerhafte KI-generierte Inhalte entstehen, nur, sofern er diese bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können.“ Damit wird klargestellt, dass der Entwickler nicht für völlig unvorhersehbare „Eigenarten“ der KI geradezustehen hat, solange er seine Prüf- und Kontrollpflichten erfüllt hat. Aus Publishersicht wird man solche Einschränkungen zwar kritisch prüfen, aber ein fairer Mittelweg kann sein, spezifische Haftungshöchstbeträge oder Ausnahmefälle festzulegen. Wichtig ist, dass beide Seiten ein gemeinsames Verständnis der Verantwortungsgrenzen erreichen: Der Entwickler soll nicht für jedes abstrakte Restrisiko unbegrenzt haften, aber sehr wohl für Versäumnisse bei der Umsetzung, Qualitätssicherung oder Rechteklärung.
- Gewährleistung der Rechtefreiheit und Prüfung auf Rechtsverletzungen: KI-Modelle basieren auf großen Datenmengen, oftmals auch auf urheberrechtlich geschütztem Material. Daher muss vertraglich geregelt sein, dass der Entwickler keine rechtsverletzenden Inhalte liefert – egal ob diese von einem Mitarbeiter stammen oder von einer KI „gelernt“ wurden. Eine Best-Practice-Klausel wäre: „Der Entwickler sichert zu, dass die mittels KI erzeugten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere dürfen keine Texte, Dialoge, Grafiken oder sonstigen Assets geliefert werden, die aus geschütztem Quellenmaterial unzulässig entnommen wurden.“ Zudem sollte der Entwickler gewährleisten, dass die KI-Ergebnisse originell sind bzw. nicht einfach bestehende Werke reproduzieren. Praktisch kann dies durch Stichproben, Plagiatsprüfungen oder inhaltliche Reviews erreicht werden – diese Pflichten kann man im Vertrag verankern. Falls doch ein Dritter Ansprüche erhebt (etwa ein Autor behauptet, ein NPC-Monolog gleiche wörtlich einem Romanzitat), sollte der Vertrag ein Verfahren und eine Freistellungsklausel (Indemnity) vorsehen: Der Entwickler verpflichtet sich, den Publisher von allen Ansprüchen wegen Urheber- oder Markenverletzungen durch gelieferte Inhalte freizustellen und etwaige Streitfälle in Abstimmung zu lösen. Umgekehrt kann ein versierter Entwickler darauf achten, dass solche Freistellungspflichten begrenzt sind, wenn er sich an die Vorgaben gehalten hat (siehe Haftungsgrenzen oben). Die Prüfpflichten des Entwicklers sollten ebenfalls ausdrücklich erwähnt werden: z.B. „Der Entwickler wird KI-generierte Inhalte vor Lieferung auf mögliche Rechtsverstöße (insb. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Jugendschutz) überprüfen und etwaige problematische Inhalte aussortieren oder anpassen.“ So eine Klausel schafft Vertrauen, dass keine offensichtlich unzulässigen Ergebnisse ungefiltert ins Spiel gelangen.
- Qualitätssicherungs-Klausel für KI-Content: Neben der Rechtsprüfung ist die allgemeine Qualität ein Thema. Hier empfiehlt sich eine vertragliche Verpflichtung ähnlich einer Gewährleistung, dass KI-generierte Game-Elemente den Design-Vorgaben und Qualitätsstandards entsprechen. Zum Beispiel: „Der Entwickler stellt durch geeignete Überprüfungen sicher, dass KI-generierte Quests und Dialoge den in der Konzeptionsdokumentation beschriebenen Anforderungen entsprechen, konsistent in Sprachstil und Charakterdarstellung sind und keine die Spielerfahrung beeinträchtigenden Fehler aufweisen.“ Zusätzlich könnte ein Abnahmevorbehalt formuliert werden: „Der Publisher behält sich das Recht vor, vom Entwickler vorgelegte KI-basierte Inhalte abzulehnen oder Änderungen zu verlangen, sofern diese inhaltlich oder qualitativ nicht den vereinbarten Standards entsprechen.“ Damit ist klar, dass der Publisher nicht ausgeliefert ist, falls die automatischen Inhalte nicht überzeugen – er kann Nachbesserung verlangen wie bei jedem anderen Deliverable. Solche Klauseln motivieren den Entwickler zugleich, KI-Ergebnisse kritisch zu kuratieren und notfalls manuell zu optimieren, bevor er sie präsentiert.
- Lizenzierung der eingesetzten KI-Tools: Ein oft übersehener Punkt ist die Lizenzsituation der KI-Werkzeuge selbst. Entwickler nutzen womöglich externe KI-Plattformen (z.B. einen Textgenerator via API, Grafik-KI oder Middleware). Hier sollte der Vertrag regeln, dass der Entwickler nur KI-Software einsetzt, die legal und zulässig für das Projekt verwendet werden darf. Eine Formulierung könnte lauten: „Der Entwickler garantiert, dass alle zur Content-Erstellung eingesetzten KI-Systeme ordnungsgemäß lizenziert sind und deren Nutzungsbedingungen die beabsichtigte Verwendung der generierten Inhalte im Spiel nicht einschränken.“ So wird ausgeschlossen, dass z.B. eine kostenlose KI benutzt wird, deren AGB kommerzielle Nutzung verbieten, oder dass Open-Source-KI unter einer Copyleft-Lizenz verwendet wird, die das Spiel rechtlich „anstecken“ könnte. Ggf. sollte der Entwickler dem Publisher offenlegen, welche KI-Services oder Bibliotheken zum Einsatz kommen. Der Publisher kann dann selbst prüfen, ob etwa datenschutzrechtliche oder IP-rechtliche Risiken bestehen (etwa wenn ein KI-Anbieter sich in seinen AGB Nutzungsrechte an allen generierten Inhalten einräumt – was problematisch wäre, da der Publisher die alleinige Nutzung anstrebt). Auch eine Vereinbarung über Updates und Wartung der KI-Tools ist denkbar: Sollte ein KI-Service ausfallen oder seine Lizenzpolitik ändern, muss der Entwickler proaktiv für Ersatz sorgen oder den Publisher informieren. Die Lizenzklausel stellt insgesamt sicher, dass die vertragliche Rechteübertragung nicht an unsauberen Vorleistungen scheitert – der Publisher soll am Ende frei und ohne versteckte Bedingungen über das Spiel und seinen Content verfügen können.
- Mitwirkung des Publishers & Abnahmeprozess: Als Best Practice hat es sich erwiesen, auch den Publisher in die Pflicht zu nehmen, wenn KI im Spiel eingesetzt wird. Natürlich liegt die Hauptverantwortung beim Entwickler, aber gewisse Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers können vertraglich vereinbart werden. Etwa könnte festgelegt sein, dass der Publisher frühzeitig Feedback zu KI-generierten Story-Entwürfen gibt oder interne Lore-Experten die KI-Texte gegenlesen. Auch kann man vertraglich einen Meilenstein vorsehen, bei dem KI-Content in einer Preview vorgezeigt und abgesegnet wird. Warum ist das wichtig? Zum einen verteilt es die Verantwortung: Wenn der Publisher Inhalte explizit freigibt, kann er sich später schlechterdings darauf berufen, der Entwickler habe „ungeeigneten“ Content geliefert – schließlich hatte er Gelegenheit zur Kontrolle. Zum anderen verbessert es die Qualität, weil zwei Paar Augen (Entwickler und Publisher) eventuelle Probleme erkennen. Im Vertrag kann das z.B. so aussehen: „KI-generierte Inhalte (z.B. prozedural erstellte Quests, Texte) sind vom Publisher im Rahmen der Abnahme ausdrücklich zu genehmigen. Erkennt der Publisher dabei Unstimmigkeiten oder mögliche Risiken, wird er diese dem Entwickler mitteilen, damit eine Anpassung erfolgen kann.“ Solch eine Klausel fördert eine transparente Zusammenarbeit und verhindert, dass KI-Inhalte quasi „heimlich“ im Projekt schlummern, die später für Überraschungen sorgen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz bei KI-Nutzung: Schließlich sollte ein Vertragswerk für KI-Projekte auch den Umgang mit sensiblen Daten regeln. Viele KI-Tools (etwa Cloud-basierte Dienste) senden Daten an externe Server. Im Games-Bereich könnten dies sogar vertrauliche Informationen über die Spielwelt oder unveröffentlichte Charaktere sein, die man nicht in fremde Hände geben will. Es ist daher ratsam, eine Vertraulichkeitsklausel speziell auf KI auszuweiten: „Der Entwickler stellt sicher, dass durch die Nutzung von KI-Diensten keine vertraulichen Informationen über das Spiel unautorisiert an Dritte gelangen. Gegebenenfalls sind Eingabedaten an KI-Systeme so zu anonymisieren oder verallgemeinern, dass Rückschlüsse auf geschützte Projektinhalte ausgeschlossen sind.“ Ebenso könnte verlangt werden, dass nur KI-Dienste genutzt werden, die sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichten. Verstöße gegen solche Pflichten sollten klare Konsequenzen haben (Vertragsstrafe, Schadensersatz), da hier sowohl Geschäftsgeheimnisse als auch Urheberrechte tangiert sein können. Diese Klausel stellt sicher, dass KI-Einsatz nicht zum Sicherheitsleck wird – ein Aspekt, der im Eifer des Gefechts leicht vergessen wird, aber für Publisher von enormer Bedeutung ist.
Durch die Aufnahme der oben genannten Klauseln schaffen Entwickler und Publisher einen vertraglichen Rahmen, der die Besonderheiten von KI-generiertem Content adressiert. Beide Seiten wissen, woran sie sind: Der Entwickler hat klare Vorgaben, was rechtlich und qualitativ erwartet wird, und der Publisher hat Zusicherungen an der Hand, um seine Investition in das Spiel zu schützen. Solche detaillierten Regelungen spiegeln die Best Practices erfahrener Games-Juristen wider und helfen, Streitigkeiten vorzubeugen, bevor sie entstehen.
Empfehlungen für Entwickler: Haftungsbegrenzung und Zuständigkeitsverteilung in Publishing-Verträgen
Aus Sicht von Entwicklerstudios ist es entscheidend, bei Verhandlungen mit Publishern frühzeitig auf klare Regelungen zu KI-basiertem Content hinzuwirken. Insbesondere kleinere Studios, die vermehrt auf KI-Tools setzen, sollten darauf achten, die eigene Haftung in Grenzen zu halten und den Publisher in angemessener Weise an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Hier einige konkrete Empfehlungen für Entwickler bei Publishing-Verträgen im KI-Zeitalter:
- Einsatz von KI offen kommunizieren: Stellen Sie von Anfang an klar, dass und wie Sie KI bei der Content-Erstellung einsetzen wollen. Idealerweise wird schon im Vertrag genannt, welche Bereiche (z.B. Nebenquests, NPC-Dialoge) prozedural oder durch generative KI unterstützt entstehen. Durch diese Transparenz schaffen Sie Verständnis beim Publisher und vermeiden späteres Misstrauen (“Ihr habt da klammheimlich die Texte von einer KI schreiben lassen!”). Außerdem können so gemeinsam sinnvolle Grenzen gesetzt werden – etwa dass bestimmte Hauptstory-Elemente doch lieber von menschlichen Autoren kommen sollen. Eine offene Kommunikation des KI-Einsatzes zeugt von Professionalität und ermöglicht es, entsprechende vertragliche Leitplanken (siehe oben) einzuziehen.
- Haftung angemessen begrenzen: Lassen Sie nicht zu, dass Ihnen unbewusst eine vollumfängliche Haftung für KI-Risiken auferlegt wird, die Sie kaum kontrollieren können. Prüfen Sie die vom Publisher vorgeschlagenen Gewährleistungs- und Haftungsklauseln genau und verhandeln Sie Ausnahmen oder Haftungslimits für KI-Thematiken. Zum Beispiel könnten Sie vereinbaren, dass für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte Ihre Haftung auf Fälle beschränkt ist, in denen Sie schuldhaft gegen Prüf- oder Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Ebenso sollte die Gesamthaftungssumme für solche neuartigen Risiken ggf. begrenzt werden (z.B. auf einen bestimmten Prozentsatz des Auftragsvolumens). Achten Sie darauf, dass Standardklauseln wie „der Entwickler gewährleistet die völlige Neuheit und Eigenständigkeit aller erstellten Inhalte“ in der KI-Konstellation abgemildert werden – eine realistische Formulierung wäre etwa, dass Sie nach bestem Wissen und nach Stand der Technik keine fremden Rechte verletzen. Solche Anpassungen schützen Sie davor, für unentdeckte Eigenheiten der KI später unbegrenzt zu haften. Im Zweifel ziehen Sie einen erfahrenen Gamesrecht-Juristen hinzu, um ausgewogene Formulierungen zu finden, die Ihre Existenz nicht gefährden und dennoch für den Publisher akzeptabel sind.
- Klare Zuständigkeiten und Mitwirkung des Publishers vereinbaren: Scheuen Sie sich nicht, den Publisher bei KI-Inhalten ins Boot zu holen. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass der Auftraggeber ein Auge auf generierte Quests oder Dialoge wirft und früh Feedback gibt. Verhandeln Sie Vertragsklauseln, die den Publisher zu einer aktiven Abnahme bzw. Mitwirkung verpflichten. Zum Beispiel könnte vereinbart werden, dass der Publisher zeitnah Entscheidungen trifft, ob ein von KI erzeugter Plot-Twist genehm ist oder ob Anpassungen nötig sind. Durch solche Vereinbarungen sichern Sie sich ab: Wenn der Publisher einen KI-Content abnimmt, übernimmt er damit auch ein Stück weit die Verantwortung dafür. Später kann er schwer behaupten, Sie hätten eigenmächtig unsinnigen Content geliefert, wenn er zuvor seine Zustimmung gegeben hat. Zudem reduzieren gemeinsame Review-Schleifen das Risiko, dass problematische Inhalte überhaupt bis zum Release kommen. Als Entwickler können Sie darauf hinwirken, Abnahmeprotokolle zu führen, in denen der Publisher die KI-generierten Inhalte ausdrücklich billigt – das schafft im Ernstfall Beweissicherheit. Kurz gesagt: Verankern Sie im Vertrag, dass KI-Themen gemeinsam gemanagt werden und nicht allein Ihr Risiko bleiben.
- Dokumentation und Qualität intern sicherstellen: Auch wenn es nicht direkt in den Vertrag geschrieben wird – sorgen Sie intern für eine lückenlose Dokumentation Ihres KI-Einsatzes. Halten Sie fest, welche Tools mit welchen Einstellungen genutzt wurden, und bewahren Sie KI-Output-Versionen sowie etwaige manuelle Änderungen auf. Im Streitfall können Sie so zeigen, dass Sie methodisch vorgegangen sind und Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollte z.B. ein Plagiatsvorwurf auftauchen, haben Sie im Idealfall Logs, welche Prompts verwendet wurden und dass das Ergebnis geprüft wurde. Vertragsseitig können Sie dem Publisher anbieten, auf Anfrage Einblick in diese Dokumentation zu gewähren – das stärkt das Vertrauen und zeigt Ihre Compliance-Bereitschaft. Gleichzeitig schützen Sie sich selbst: Eine gute Dokumentation kann auch intern helfen, die Schwachstellen der KI früh zu erkennen und nachzubessern, bevor etwas beim Publisher abgeliefert wird.
- Menschliche Kreativleistung wo nötig einplanen: Als Entwickler stehen Sie vor dem Spagat zwischen Effizienz durch KI und Rechtssicherheit durch menschliche Kreativität. Unsere Empfehlung aus rechtlicher Sicht: Planen Sie bewusst menschliche Kreativarbeit für alle zentralen oder schutzwürdigen Inhalte ein. So sehr KI Ihnen Routinearbeiten abnehmen kann – Sie sollten vermeiden, dass das Herzstück Ihres Spiels (Story, wichtige Charaktere, einzigartige Dialoge) komplett „gemeinfrei“ ist. Einerseits sichern Sie damit Urheberrechte (und damit Vermarktungsmöglichkeiten wie Merchandising) für sich und den Publisher, andererseits reduzieren Sie rechtliche Risiken. Diese Strategie kann man auch vertraglich untermauern: etwa indem Sie zusichern, dass wesentliche kreative Elemente von Ihrem Team gestaltet werden und KI nur unterstützend zum Einsatz kommt. So eine Zusicherung mag ungewöhnlich klingen, kann aber bei sensiblen Publishern Vertrauen schaffen. Zugleich bewahrt sie Sie davor, dass der Publisher später unzufrieden ist, weil dem Spiel eventuell doch der menschliche Touch fehlt. Best Practice ist also ein hybrider Ansatz: KI nutzen, wo sie stark ist (Massencontent, Variationen), aber menschliche Kontrolle und Gestaltung an den Punkten, die für die Identität und die Schutzfähigkeit des Spiels entscheidend sind.
- KI-Tool-Auswahl und Lizenzen abstimmen: Klären Sie im eigenen Interesse mit dem Publisher, welche KI-Tools verwendet werden dürfen und wer für deren Lizenzkosten aufkommt. Nichts wäre ärgerlicher, als wenn Sie auf eigene Faust eine kostenpflichtige KI-Plattform nutzen und der Publisher später die Übernahme der Kosten verweigert – oder umgekehrt, der Publisher verlangt ein bestimmtes Enterprise-KI-Tool, das Ihr Budget sprengt. Sprechen Sie diese Punkte an und bringen Sie sie, falls relevant, in den Vertrag oder zumindest in eine Nebenabsprache ein. Ebenso wichtig: Wenn der Publisher Vorbehalte gegen bestimmte KI-Dienste hat (z.B. aus Datenschutzgründen), lassen Sie sich dies schriftlich geben, um im Zweifel nachweisen zu können, dass Sie die Vorgaben eingehalten haben. Die Lizenzierung der KI sollte also auch auf Entwicklerseite bedacht werden: stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Rechte haben, und kommunizieren Sie früh, falls der Publisher hier unterstützen oder zustimmen muss.
- Spielraum für Nachbesserung vereinbaren: Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass nach Spiel-Launch oder bei einem Review doch Bedenken auftauchen (z.B. entdeckt jemand in einem automatisch erzeugten Text einen unangebrachten Satz). Als Entwickler möchten Sie dann nicht direkt in eine Haftungsfalle laufen, sondern die Chance haben, das Problem zu beheben. Daher ist es sinnvoll, im Publishing-Vertrag kulante Nachbesserungsmechanismen für KI-Inhalte zu vereinbaren. Beispielsweise könnte festgelegt werden, dass der Entwickler im Falle von nachträglich festgestellten Mängeln in KI-Texten innerhalb einer bestimmten Frist kostenlose Patches/Updates liefern darf, bevor der Publisher zu rechtlichen Mitteln greift. Dies entspricht dem Gedanken der Nacherfüllung im Werkvertragsrecht. So eine Klausel schützt beide Seiten: Der Publisher erhält das Versprechen, dass Probleme auch nachträglich behoben werden, und der Entwickler kann aktiv werden, bevor Schadensersatz oder öffentliche Debatten entstehen. Zugleich signalisiert man so, dass man Verantwortung ernst nimmt und bereit ist, für Qualität und Rechtssicherheit auch nach Release zu sorgen.
Zusammengefasst sollten Entwickler bei Verträgen über KI-gestützte Game-Entwicklung proaktiv agieren: eigene Haftungsrisiken identifizieren und adressieren, den Publisher für das Thema sensibilisieren und vertragliche Regelungen anstreben, die faire Spielregeln für den KI-Einsatz schaffen. Wer die obigen Empfehlungen beherzigt, demonstriert Professionalität und schützt sein Studio vor unangenehmen Überraschungen. Im Ergebnis entsteht ein Vertrag, der trotz neuer Technologie Rechtssicherheit bietet – ein Gewinn für beide Vertragsparteien.
Fazit: KI-gesteuerte NPCs und prozedural generierte Inhalte eröffnen der Spieleentwicklung enorme Chancen in Sachen Effizienz und Kreativität. Allerdings bewegen sich Entwickler und Publisher hier in rechtlichem Neuland. Ohne menschlichen Urheber kein Urheberrechtsschutz – dieses Dogma prägt derzeit noch die Rechtslage in Deutschland, Europa und den USA. Umso wichtiger ist es, vertraglich Vorsorge zu treffen: Klare Absprachen zur Rechteübertragung, Qualitätsprüfung und Haftung bei KI-Inhalten sind das A und O, um Streit zu vermeiden. Ein gut gestalteter Vertrag kann die Risiken neuer Technologien deutlich abmildern. Letztlich zeigt sich: Mit juristischer Expertise im IT- und Gamesrecht und vorausschauender Vertragsgestaltung lassen sich die Vorteile von KI nutzen, ohne im rechtlichen Chaos zu landen. Entwickler und Publisher, die diese Tipps umsetzen, sind bestens gerüstet, um die Zukunft des Storytellings mit KI rechtssicher und erfolgreich zu gestalten.