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KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche

Die KJM macht zuletzt vor allem aufgrund der Jusprog-Problematik über sich reden (siehe diesen Artikel), die aktuell dazu führt, dass man Computerspiele, die ab 16 Jahren eingestuft sind, theoretisch in Streams erst ab 22 Uhr eigen dürfte (siehe diesen Post).

Anlässlich der gamescom appelliert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, an die Gesetzgeber von Bund und Ländern nun, dass man dringend einen aufeinander abgestimmten konvergenten Regulierungsrahmen für den Jugendmedienschutz brauchen würde. Dieser müsse auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen basieren und damit auch neuartige Risiken abbilden.

Bei Games seien dies etwa die Förderung exzessiven Spielverhaltens oder die Zunahme von Geschäftsmodellen, die auf In-Game-Käufe und -Werbung setzen. Angesichts einer dynamischen Entwicklung etwa bei Spiele-Apps, Plattformen oder mobilen Endgeräten seien Schutzlücken entstanden, die es zu schließen gelte.

Leider besteht auch noch kein angemessenes Level-Playing-Field gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland – auch weil wirksame Instrumente zur Rechtsdurchsetzung im Netz fehlen,“

kommentiert Dr. Kreißig die derzeitige Rechtslage.

Dies dürfe aber kein Grund für ein Absenken der eigenen Standards sein. Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen sei eine Aufgabe mit Verfassungsrang, der Gesetzgeber, Aufsicht und Selbstkontrolleinrichtungen verpflichtet wären.

Ob dies eine Reaktion auf die Jusprog-Problematik ist, die aktuell gerichtlich angegriffen wird, bleibt abzuwarten.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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