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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht – Eine Betrachtung jenseits der Spieleentwicklung

21. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
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Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Zufällige Ähnlichkeiten und Urheberrechtsverletzungen
3. Die Rolle der KI und die rechtlichen Herausforderungen
4. Schlussfolgerung
4.1. Author: Marian Härtel

In einem vorherigen Artikel „Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler“ habe ich bereits die rechtlichen Herausforderungen und Chancen erörtert, die sich aus der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Spieleentwicklung ergeben. Heute, inspiriert durch eine kürzliche Anfrage eines Mandanten, möchte ich dieses Thema erweitern und klarstellen, dass diese Überlegungen grundsätzlich für alle Nutzer von KI-Ergebnissen gelten.

Wichtigste Punkte
  • Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz kann in verschiedenen Branchen rechtliche Risiken mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht.
  • Ein durch KI generiertes Werk, das einem bestehenden Werk ähnelt, könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, auch wenn es zufällig geschieht.
  • Wichtige rechtliche Grundlagen sind im deutschen Urheberrecht verankert, insbesondere § 16 UrhG, der das Vervielfältigungsrecht regelt.
  • Unternehmen sollten Verträge mit Freelancern und Mitarbeitern sorgfältig gestalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die Frage der Urheberschaft von KI-generierten Werken bleibt uneindeutig und variiert je nach Rechtsordnung.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI-Anbieter können die Rechte der Nutzer an KI-generierten Inhalten einschränken.
  • Proaktive Maßnahmen wie rechtliche Beratung und Dokumentation sind entscheidend, um die Vorteile von KI zu maximieren und Risiken zu minimieren.

Die Kernfrage, die wir uns stellen müssen, ist, ob ein durch eine KI generiertes Werk, das einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt, als Urheberrechtsverletzung angesehen werden kann. Diese Frage ist nicht nur auf den Bereich der Spieleentwicklung beschränkt, sondern betrifft eine Vielzahl von Branchen und Anwendungen, von Textgenerierung über Bildkreation bis hin zur Musikkomposition.

Es ist unbestreitbar, dass KI in der Zukunft eine immer größere Rolle spielen wird. Die Fähigkeit von KI, komplexe Aufgaben effizient zu erledigen und neue, innovative Lösungen zu generieren, macht sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug in vielen Bereichen. Unternehmen, die sich gegen die Nutzung von KI entscheiden, riskieren, gegenüber ihren Konkurrenten ins Hintertreffen zu geraten.

Trotzdem darf man sich des unternehmerischen und rechtlichen Risikos nicht verschließen. Die Nutzung von KI birgt auch Risiken, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen, die KI nutzen, sich dieser Risiken bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sie zu minimieren. Dies kann die Einholung von Rechtsberatung, die Anpassung von Verträgen und die sorgfältige Dokumentation der Nutzung von KI umfassen.

Die Balance zwischen der Nutzung der Vorteile von KI und der Minimierung der damit verbundenen Risiken ist eine Herausforderung, die jedes Unternehmen, das KI einsetzt, meistern muss. Es ist ein fortlaufender Prozess, der eine sorgfältige Planung und ständige Überwachung erfordert. Aber mit der richtigen Strategie und den richtigen Ressourcen kann es gelingen, die Vorteile der KI zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren.

Zufällige Ähnlichkeiten und Urheberrechtsverletzungen

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Werk, das von einer KI erstellt wurde und zufällig einem bestehenden Werk sehr ähnlich ist, durchaus eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Text, ein Bild oder ein Musikstück handelt. Es ist jedoch oft schwierig, solche Fälle zu beweisen, da die KI nicht absichtlich versucht, das bestehende Werk zu kopieren, sondern das Ergebnis zufällig generiert.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass solche zufälligen Ähnlichkeiten nicht nur bei der Verwendung von KI auftreten können, sondern auch bei der Arbeit von Freelancern oder durch reinen Zufall entstehen können. In solchen Fällen hängt es oft von einer Abwägung der Gerichte ab, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

In Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen im deutschen Urheberrecht ist insbesondere § 16 UrhG relevant. Dieser Paragraph regelt das Vervielfältigungsrecht, das heißt, er verbietet das unerlaubte Vervielfältigen, Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies könnte auch auf KI-generierte Werke zutreffen, die einem bestehenden Werk sehr ähnlich sind.

Darüber hinaus könnte in einigen Fällen auch die sogenannte „sklavische Nachahmung“ relevant sein. Dieser Begriff bezeichnet die detailgetreue Nachbildung eines Werkes, die so genau ist, dass sie das Originalwerk in seiner individuellen Prägung trifft. Auch wenn eine sklavische Nachahmung nicht unbedingt eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann sie dennoch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie zu einer Verwechslungsgefahr führt.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen besteht bei der Verwendung von Inhalten immer ein gewisses Restrisiko. Ein Mitarbeiter könnte beispielsweise ohne Wissen des Unternehmens urheberrechtlich geschützte Bilder verwenden, oder ein Freelancer könnte sich zu stark von einem bestehenden Werk „inspirieren“ lassen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen korrekt formulierte und ausreichende Verträge mit Freelancern und Mitarbeitern abschließen. Darüber hinaus sollte immer nachvollziehbar sein, wie ein „Werk“ entstanden ist, zum Beispiel mit welcher KI es erstellt wurde und ob und wie es nochmal angepasst, erweitert oder verbessert wurde. Dies kann durch interne Vermerke oder durch die Implementierung von Richtlinien zur Dokumentation der Entstehung von Werken erreicht werden.

Zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen kann es auch sinnvoll sein, Texte und Bilder vor ihrer Verwendung zu überprüfen. Dies kann beispielsweise durch eine Rückwärtssuche im Internet oder durch den Einsatz von Plagiatserkennungstools erfolgen. Solche Tools können dabei helfen, Übereinstimmungen zwischen dem KI-generierten Inhalt und bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken zu identifizieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Tools nicht unfehlbar sind und dass sie nur als Ergänzung zu den anderen genannten Maßnahmen dienen sollten.

Eine solche Überprüfung muss nicht für jedes einzelne generierte Werk durchgeführt werden, insbesondere wenn die Menge der generierten Inhalte groß ist. Stattdessen könnte eine stichprobenartige Überprüfung eine praktikable und dennoch effektive Strategie sein. Durch die Kombination von proaktiven Maßnahmen, wie der sorgfältigen Auswahl und Programmierung der KI, der Implementierung von Richtlinien und Verträgen, der Dokumentation der Entstehung von Werken und der Überprüfung der generierten Inhalte, können Unternehmen das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren und gleichzeitig die Vorteile der KI-Nutzung maximieren.

Zu solchen Tests könnten durchaus auch Publishing- oder Freelancerverträge verpflichten, um ein Risiko einer Urheberrechtsverletzung zu minimieren.

Die Rolle der KI und die rechtlichen Herausforderungen

Eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich ist die Frage, wer als Urheber des von der KI generierten Werks angesehen wird. Ist es die KI selbst, der Nutzer der KI oder der Anbieter der KI? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt und kann je nach Rechtsordnung unterschiedlich beantwortet werden.

Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KI-Anbieter eine Rolle spielen. In vielen Fällen legen diese AGB fest, dass der Nutzer keine Urheberrechte an den von der KI generierten Inhalten erlangt. Dies könnte bedeuten, dass selbst wenn ein von einer KI generiertes Werk als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird, der Nutzer nicht unbedingt die Rechte an diesem Werk hat.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Frage der Urheberschaft nicht nur rechtliche, sondern auch ethische und philosophische Aspekte hat. Kann eine KI, die nicht über Bewusstsein oder Kreativität im menschlichen Sinne verfügt, wirklich als Urheber eines Werks angesehen werden? Oder sollte die Urheberschaft eher dem Menschen zugeschrieben werden, der die KI programmiert und trainiert hat, oder vielleicht dem Nutzer, der die spezifischen Parameter für die Generierung des Werks festgelegt hat?

Diese Fragen sind komplex und es gibt keine einfachen Antworten. Es ist jedoch klar, dass sie in den kommenden Jahren immer relevanter werden, da die Nutzung von KI zur Generierung von Inhalten weiter zunimmt. Es ist daher wichtig, dass sowohl Nutzer als auch Anbieter von KI sich dieser Fragen bewusst sind und sie in ihre Überlegungen einbeziehen, wenn sie Entscheidungen über die Nutzung und Bereitstellung von KI treffen.

Schlussfolgerung

Die rechtlichen Fragen rund um KI und Urheberrecht sind komplex und entwickeln sich ständig weiter. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Nutzer von KI-generierten Inhalten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies kann die Einholung von Rechtsberatung, die Anpassung von Verträgen und die sorgfältige Dokumentation der Nutzung von KI umfassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Anpassung von Arbeitsabläufen und Verträgen nicht nur eine reaktive Maßnahme zur Risikominimierung ist, sondern auch eine proaktive Strategie zur Nutzung der mächtigen Möglichkeiten, die KI bietet. Durch die Einbeziehung von KI in ihre Arbeitsabläufe können Unternehmen ihre Effizienz steigern, innovative Lösungen entwickeln und einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Aber um dies zu erreichen, müssen sie sicherstellen, dass sie die rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung vollständig verstehen und berücksichtigen.

Es ist klar, dass die Diskussion über KI und Urheberrecht noch lange nicht beendet ist. Die rasante Entwicklung der KI-Technologie und ihre zunehmende Verbreitung in verschiedenen Branchen stellen uns vor neue Herausforderungen und Fragen. Ich freue mich darauf, diese Diskussion in Zukunft weiter zu führen und meine Erfahrungen und Erkenntnisse zu teilen. Es ist eine spannende Zeit, in der wir die Grenzen dessen, was mit KI möglich ist, ständig erweitern, und ich bin gespannt, welche neuen Entwicklungen und Möglichkeiten die Zukunft bringen wird.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: Künstliche IntelligenzRechtsberatungUrheberrechtVerträgeWettbewerbsvorteil

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