• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

4. Juni 2023
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

4. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
banner 1165973 1280

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
2.1. Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten
2.2. Meldepflichten im Zahlungsverkehr
2.3. Strafbefreiende Selbstanzeige
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte er mir von einem Mandat, das er gerade bearbeitete. Es ging um die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), ein Thema, das in der Geschäftswelt oft übersehen wird. Er erklärte mir, wie komplex und doch entscheidend diese Meldepflichten für Unternehmen sind, die international tätig sind.

Wichtigste Punkte
  • Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind entscheidend für international tätige Unternehmen.
  • Unternehmen müssen Beteiligungen an ausländischen Firmen ab 10% an die Bundesbank melden.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten über 5.000.000 € müssen monatlich angegeben werden.
  • Zahlungen über 12.500 € an oder von Ausländern sind ebenfalls meldepflichtig.
  • Bei Nichterfüllung der Meldepflichten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Unterstützung durch qualifizierte Berater ist wichtig für die Einhaltung aller Anforderungen.
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften stärkt Verantwortung und Transparenz im internationalen Geschäft.

Dieses Gespräch inspirierte mich, und ich erkannte, dass dieses Thema bisher auf unserem Blog noch nicht behandelt wurde. Angesichts der Bedeutung und Relevanz des AWG für Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die international tätig sind, dachte ich, es wäre an der Zeit, dieses wichtige Thema anzusprechen und zu erläutern.

In der heutigen globalisierten Wirtschaft sind viele Startups und Unternehmen mit modernen Arbeitsweisen und internationalen Partnern tätig. Insbesondere IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die sich durch ihre innovativen Lösungen und fortschrittlichen Technologien auszeichnen, rühmen sich ihrer Modernität. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, da sie die Grenzen des Möglichen erweitern und neue Wege für Wachstum und Erfolg eröffnen.

Aber diese Modernität und Internationalität haben auch ihre Herausforderungen. Eine davon ist, dass sie schneller mit dem Außenwirtschaftsgesetz in Berührung kommen, als sie vielleicht denken. Das AWG legt eine Reihe von Meldepflichten fest, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, die im täglichen Kapital- und Zahlungsverkehr tätig sind. Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der internationalen Geschäftswelt.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass wir uns mit den Meldepflichten nach dem AWG auseinandersetzen und verstehen, wie sie unser Geschäft beeinflussen können. Denn Wissen und Verständnis sind der erste Schritt zur Einhaltung der Vorschriften und zur Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme.

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Eine der wichtigsten Meldepflichten, die das AWG vorsieht, betrifft die Beteiligung an ausländischen Unternehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu gewährleisten und potenzielle Risiken, die mit ausländischen Beteiligungen verbunden sein könnten, zu minimieren.

Wenn eine inländische Person – sei es ein Einzelner oder ein Unternehmen – mindestens 10% Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen hält, muss sie dies jährlich der Bundesbank melden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Beteiligung direkt oder indirekt ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art des ausländischen Unternehmens gilt – ob es sich um ein kleines Startup oder ein großes multinationales Unternehmen handelt.

Diese Meldepflicht ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern sie spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und der Integrität des Wirtschaftssystems. Sie hilft den Regulierungsbehörden, ein klares Bild von den grenzüberschreitenden Investitionsströmen zu erhalten und potenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen und Einzelpersonen, die in ausländische Unternehmen investieren, sich dieser Meldepflicht bewusst sind und sicherstellen, dass sie sie ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um zur Transparenz und Stabilität des internationalen Wirtschaftssystems beizutragen.

Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz betrifft Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern unterhalten.

Gemäß § 66 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind inländische Unternehmen verpflichtet, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn diese in Summe 5.000.000 € übersteigen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten umfasst. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre ausstehenden Forderungen gegenüber ausländischen Partnern melden müssen, sondern auch ihre Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen.

Diese Meldepflicht ist monatlich und bezieht sich auf den Stand am Ende des jeweiligen Monats. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie ihre Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art der Forderung oder Verbindlichkeit gilt. Das bedeutet, dass sie sowohl Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch Darlehensbeziehungen und sonstige Ausleihungen umfasst.

Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Teil der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens. Durch die regelmäßige Meldung ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten können Unternehmen ein klares Bild ihrer finanziellen Position und ihrer Risikoexposition erhalten. Dies kann ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen sich der Meldepflichten nach dem AWG bewusst sind und sicherstellen, dass sie diese ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um ihre Geschäftspraktiken transparent und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Meldepflichten im Zahlungsverkehr

Die Meldepflicht, die in der Praxis wahrscheinlich am häufigsten auftritt, betrifft die Meldung von ein- und ausgehenden Zahlungen. Gemäß § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Zahlungen über 12.500 €, die ein Inländer an einen Ausländer leistet oder von einem Ausländer entgegennimmt, monatlich der Bundesbank zu melden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Unternehmer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bundesbank ausschließlich auf die Höhe der Zahlung abstellt. Das bedeutet, dass es irrelevant ist, ob der Zahlbetrag mehrere Rechnungen tilgt, die isoliert betrachtet die Meldegrenze von 12.500 € nicht überschreiten. Auch wenn gestalterisch größere Beträge auf Teilzahlungen aufgesplittet werden, die jeweils unter der Meldegrenze liegen, um hierdurch der Meldepflicht zu entgehen, nimmt die Bundesbank eine Meldepflicht an.

Nicht nur Barzahlungen, Überweisungen oder Wechsel müssen gemeldet werden, sondern auch Verrechnungen und Aufrechnungen, die unter den Begriff der „Zahlung“ subsumiert werden. Dies betrifft insbesondere internationale Konzernbeziehungen sowie ausländische Factoring-Unternehmen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Meldepflicht im ausländischen Zahlungsverkehr. Grundsätzlich sind Zahlungen für Warenlieferungen sowie Aus- und Rückzahlungen kurzfristiger Kredite von der Meldepflicht ausgenommen. Als kurzfristige Kredite sind Darlehen zu verstehen, die eine ursprüngliche Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufweisen. Auf die tatsächliche Laufzeit kommt es hingegen nicht an.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Meldefreiheit nur für die Auszahlung sowie die Tilgungsleistungen gilt. Übersteigen Zinszahlungen den Betrag von 12.500 €, sind diese ebenfalls bei einem kurzfristigen Darlehen elektronisch an die Bundesbank zu melden.

Die monatlichen Meldungen sind in elektronischer Form jeweils zum siebten Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats einzureichen. Inhalt der Meldung sind neben dem Zahlbetrag auch das betreffende Land, eine Belegart sowie eine Kennzahl, welche Auskunft über den Rechtsgrund der Zahlung gibt. Hierfür stellt die Bundesbank eine Kennzahlenliste nebst Belegarten auf ihrer Homepage bereit.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Wenn die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, kann dies zu erheblichen Bußgeldern führen. Glücklicherweise bietet das Gesetz eine Möglichkeit, solche Strafen zu vermeiden: die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies bedeutet, dass wenn die Meldepflichten nachträglich erfüllt werden, die betroffene Person von Strafe befreit ist.

Eine Selbstanzeige ist im Grunde eine Erklärung, die an die zuständige Behörde gerichtet ist und in der man zugibt, eine bestimmte gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt zu haben. In diesem Fall wäre das die Nichterfüllung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Die Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen enthalten und die Meldepflichten müssen anschließend ordnungsgemäß erfüllt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nicht leichtfertig gemacht werden sollte. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und sollte idealerweise mit Hilfe eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden. Ein Fehler in der Selbstanzeige kann dazu führen, dass sie als ungültig angesehen wird, was zur Folge hat, dass die strafbefreiende Wirkung verloren geht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vor der Entdeckung der Verstöße durch die Behörden erfolgt. Wenn die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist der Weg der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen.

Insgesamt ist die strafbefreiende Selbstanzeige eine wichtige Möglichkeit für Personen und Unternehmen, die ihre Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht erfüllt haben. Sie bietet eine Möglichkeit, Strafen zu vermeiden und die Meldepflichten nachträglich zu erfüllen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass sie sorgfältig und korrekt durchgeführt wird, um ihre strafbefreiende Wirkung zu gewährleisten. Daher sollte stets geprüft werden, ob die Hinzuziehung eines qualifizierten Beraters in Betracht gezogen wird.

Fazit

Die Einhaltung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein unverzichtbarer Aspekt für Startups und IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die auf internationaler Ebene agieren. Diese Verpflichtungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.

Die Komplexität dieser Meldepflichten kann jedoch eine Herausforderung darstellen, insbesondere für junge Unternehmen, die sich auf Innovation und Wachstum konzentrieren. Es ist daher wichtig, dass sie sich Unterstützung holen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen vollständig verstehen und erfüllen.

Sollten Unternehmen feststellen, dass sie ihre Meldepflichten nicht erfüllt haben, bietet das AWG die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dieser Prozess sollte jedoch mit Sorgfalt und idealerweise mit Unterstützung eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass er korrekt und effektiv ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beachtung der AWG-Meldepflichten für international agierende Startups und Blockchain-IT-Anbieter von entscheidender Bedeutung ist. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit und kann dazu beitragen, das Risiko von Bußgeldern zu minimieren und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainBlogEntscheidungenEntwicklungFeeInformationInvestitionJuristische PersonManagementRegulierungRisikomanagementStartupsSteuerberaterVerordnungZins

Weitere spannende Blogposts

Erlaubnis zum Senden einer E-Mail, erlaubt das Versenden einer E-Mail

Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?
21. Februar 2023

Die Überschrift für diesen Blogpost klingt ein wenig nach Klick-Falle, oder? Es verbirgt sich dahinter aber ein lustiges Gerichtsverfahren, das...

Mehr lesenDetails

Widerrufserklärung ohne Zeilenumbrüche wettbewerbswidrig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Januar 2019

Eigentlich ist es ein alter Hut, ich weiß jedoch, dass es immer wieder zu Abmahnungen kommt, weil die Widerrufserklärung nicht...

Mehr lesenDetails

Des Kaisers neue Kleider…

Des Kaisers neue Kleider…
4. Januar 2019

Ok, es sind nicht wirklich "neue Kleider", sondern eher "verschönerte Kleider" ;) Nach einigen Wochen Arbeit konnte ich heute nun...

Mehr lesenDetails

SEO und Recht – Ein Spagat zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit

SEO und Recht – Ein Spagat zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit
20. November 2023

Als Rechtsanwalt, der sich auf die Bereiche IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert hat, begegne ich täglich den Herausforderungen, die sich...

Mehr lesenDetails

Accountsperrungen von Online und Mobilespielen

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
30. März 2016

Das Spielen von Onlinespielen oder von Mobilespielen kommt immer mehr in Mode und bereits die überwiegende Mehrheit der Deutschen spielt...

Mehr lesenDetails

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
31. Januar 2019

Eine neue Masche bei Kriminellen wird wohl gerade beliebt und basiert auf den automatischen Content-ID Funktionen von YouTube bzw. auf...

Mehr lesenDetails

Sicherheitsmängel beim Online-Banking: Ein Blick auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Heilbronn und die Rechtslage

Sicherheitsmängel beim Online-Banking: Ein Blick auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Heilbronn und die Rechtslage
11. Oktober 2023

Einleitung: Die digitale Transformation hat das Online-Banking zu einer beliebten und bequemen Methode gemacht, um die Finanzen zu verwalten. Doch...

Mehr lesenDetails

 Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist verfügbar: Ein grober Überblick über den Inhalt

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
20. April 2023

Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist nun verfügbar und markiert einen bedeutenden Schritt in der...

Mehr lesenDetails

Achtung bei Facebook-Like und ähnlichen Plugins

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. Dezember 2018

Die Möglichkeit beispielsweise Facebook Like als Plugin einzubinden, war schon lange Zeit umstritten. Das gilt insbesondere, da Facebook auch Daten...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung