• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

4. Juni 2023
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

4. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
banner 1165973 1280

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
2.1. Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten
2.2. Meldepflichten im Zahlungsverkehr
2.3. Strafbefreiende Selbstanzeige
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte er mir von einem Mandat, das er gerade bearbeitete. Es ging um die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), ein Thema, das in der Geschäftswelt oft übersehen wird. Er erklärte mir, wie komplex und doch entscheidend diese Meldepflichten für Unternehmen sind, die international tätig sind.

Wichtigste Punkte
  • Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind entscheidend für international tätige Unternehmen.
  • Unternehmen müssen Beteiligungen an ausländischen Firmen ab 10% an die Bundesbank melden.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten über 5.000.000 € müssen monatlich angegeben werden.
  • Zahlungen über 12.500 € an oder von Ausländern sind ebenfalls meldepflichtig.
  • Bei Nichterfüllung der Meldepflichten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Unterstützung durch qualifizierte Berater ist wichtig für die Einhaltung aller Anforderungen.
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften stärkt Verantwortung und Transparenz im internationalen Geschäft.

Dieses Gespräch inspirierte mich, und ich erkannte, dass dieses Thema bisher auf unserem Blog noch nicht behandelt wurde. Angesichts der Bedeutung und Relevanz des AWG für Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die international tätig sind, dachte ich, es wäre an der Zeit, dieses wichtige Thema anzusprechen und zu erläutern.

In der heutigen globalisierten Wirtschaft sind viele Startups und Unternehmen mit modernen Arbeitsweisen und internationalen Partnern tätig. Insbesondere IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die sich durch ihre innovativen Lösungen und fortschrittlichen Technologien auszeichnen, rühmen sich ihrer Modernität. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, da sie die Grenzen des Möglichen erweitern und neue Wege für Wachstum und Erfolg eröffnen.

Aber diese Modernität und Internationalität haben auch ihre Herausforderungen. Eine davon ist, dass sie schneller mit dem Außenwirtschaftsgesetz in Berührung kommen, als sie vielleicht denken. Das AWG legt eine Reihe von Meldepflichten fest, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, die im täglichen Kapital- und Zahlungsverkehr tätig sind. Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der internationalen Geschäftswelt.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass wir uns mit den Meldepflichten nach dem AWG auseinandersetzen und verstehen, wie sie unser Geschäft beeinflussen können. Denn Wissen und Verständnis sind der erste Schritt zur Einhaltung der Vorschriften und zur Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme.

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Eine der wichtigsten Meldepflichten, die das AWG vorsieht, betrifft die Beteiligung an ausländischen Unternehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu gewährleisten und potenzielle Risiken, die mit ausländischen Beteiligungen verbunden sein könnten, zu minimieren.

Wenn eine inländische Person – sei es ein Einzelner oder ein Unternehmen – mindestens 10% Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen hält, muss sie dies jährlich der Bundesbank melden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Beteiligung direkt oder indirekt ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art des ausländischen Unternehmens gilt – ob es sich um ein kleines Startup oder ein großes multinationales Unternehmen handelt.

Diese Meldepflicht ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern sie spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und der Integrität des Wirtschaftssystems. Sie hilft den Regulierungsbehörden, ein klares Bild von den grenzüberschreitenden Investitionsströmen zu erhalten und potenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen und Einzelpersonen, die in ausländische Unternehmen investieren, sich dieser Meldepflicht bewusst sind und sicherstellen, dass sie sie ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um zur Transparenz und Stabilität des internationalen Wirtschaftssystems beizutragen.

Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz betrifft Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern unterhalten.

Gemäß § 66 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind inländische Unternehmen verpflichtet, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn diese in Summe 5.000.000 € übersteigen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten umfasst. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre ausstehenden Forderungen gegenüber ausländischen Partnern melden müssen, sondern auch ihre Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen.

Diese Meldepflicht ist monatlich und bezieht sich auf den Stand am Ende des jeweiligen Monats. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie ihre Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art der Forderung oder Verbindlichkeit gilt. Das bedeutet, dass sie sowohl Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch Darlehensbeziehungen und sonstige Ausleihungen umfasst.

Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Teil der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens. Durch die regelmäßige Meldung ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten können Unternehmen ein klares Bild ihrer finanziellen Position und ihrer Risikoexposition erhalten. Dies kann ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen sich der Meldepflichten nach dem AWG bewusst sind und sicherstellen, dass sie diese ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um ihre Geschäftspraktiken transparent und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Meldepflichten im Zahlungsverkehr

Die Meldepflicht, die in der Praxis wahrscheinlich am häufigsten auftritt, betrifft die Meldung von ein- und ausgehenden Zahlungen. Gemäß § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Zahlungen über 12.500 €, die ein Inländer an einen Ausländer leistet oder von einem Ausländer entgegennimmt, monatlich der Bundesbank zu melden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Unternehmer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bundesbank ausschließlich auf die Höhe der Zahlung abstellt. Das bedeutet, dass es irrelevant ist, ob der Zahlbetrag mehrere Rechnungen tilgt, die isoliert betrachtet die Meldegrenze von 12.500 € nicht überschreiten. Auch wenn gestalterisch größere Beträge auf Teilzahlungen aufgesplittet werden, die jeweils unter der Meldegrenze liegen, um hierdurch der Meldepflicht zu entgehen, nimmt die Bundesbank eine Meldepflicht an.

Nicht nur Barzahlungen, Überweisungen oder Wechsel müssen gemeldet werden, sondern auch Verrechnungen und Aufrechnungen, die unter den Begriff der „Zahlung“ subsumiert werden. Dies betrifft insbesondere internationale Konzernbeziehungen sowie ausländische Factoring-Unternehmen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Meldepflicht im ausländischen Zahlungsverkehr. Grundsätzlich sind Zahlungen für Warenlieferungen sowie Aus- und Rückzahlungen kurzfristiger Kredite von der Meldepflicht ausgenommen. Als kurzfristige Kredite sind Darlehen zu verstehen, die eine ursprüngliche Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufweisen. Auf die tatsächliche Laufzeit kommt es hingegen nicht an.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Meldefreiheit nur für die Auszahlung sowie die Tilgungsleistungen gilt. Übersteigen Zinszahlungen den Betrag von 12.500 €, sind diese ebenfalls bei einem kurzfristigen Darlehen elektronisch an die Bundesbank zu melden.

Die monatlichen Meldungen sind in elektronischer Form jeweils zum siebten Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats einzureichen. Inhalt der Meldung sind neben dem Zahlbetrag auch das betreffende Land, eine Belegart sowie eine Kennzahl, welche Auskunft über den Rechtsgrund der Zahlung gibt. Hierfür stellt die Bundesbank eine Kennzahlenliste nebst Belegarten auf ihrer Homepage bereit.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Wenn die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, kann dies zu erheblichen Bußgeldern führen. Glücklicherweise bietet das Gesetz eine Möglichkeit, solche Strafen zu vermeiden: die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies bedeutet, dass wenn die Meldepflichten nachträglich erfüllt werden, die betroffene Person von Strafe befreit ist.

Eine Selbstanzeige ist im Grunde eine Erklärung, die an die zuständige Behörde gerichtet ist und in der man zugibt, eine bestimmte gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt zu haben. In diesem Fall wäre das die Nichterfüllung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Die Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen enthalten und die Meldepflichten müssen anschließend ordnungsgemäß erfüllt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nicht leichtfertig gemacht werden sollte. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und sollte idealerweise mit Hilfe eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden. Ein Fehler in der Selbstanzeige kann dazu führen, dass sie als ungültig angesehen wird, was zur Folge hat, dass die strafbefreiende Wirkung verloren geht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vor der Entdeckung der Verstöße durch die Behörden erfolgt. Wenn die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist der Weg der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen.

Insgesamt ist die strafbefreiende Selbstanzeige eine wichtige Möglichkeit für Personen und Unternehmen, die ihre Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht erfüllt haben. Sie bietet eine Möglichkeit, Strafen zu vermeiden und die Meldepflichten nachträglich zu erfüllen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass sie sorgfältig und korrekt durchgeführt wird, um ihre strafbefreiende Wirkung zu gewährleisten. Daher sollte stets geprüft werden, ob die Hinzuziehung eines qualifizierten Beraters in Betracht gezogen wird.

Fazit

Die Einhaltung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein unverzichtbarer Aspekt für Startups und IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die auf internationaler Ebene agieren. Diese Verpflichtungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.

Die Komplexität dieser Meldepflichten kann jedoch eine Herausforderung darstellen, insbesondere für junge Unternehmen, die sich auf Innovation und Wachstum konzentrieren. Es ist daher wichtig, dass sie sich Unterstützung holen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen vollständig verstehen und erfüllen.

Sollten Unternehmen feststellen, dass sie ihre Meldepflichten nicht erfüllt haben, bietet das AWG die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dieser Prozess sollte jedoch mit Sorgfalt und idealerweise mit Unterstützung eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass er korrekt und effektiv ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beachtung der AWG-Meldepflichten für international agierende Startups und Blockchain-IT-Anbieter von entscheidender Bedeutung ist. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit und kann dazu beitragen, das Risiko von Bußgeldern zu minimieren und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainBlogEntscheidungenEntwicklungFeeInformationInvestitionJuristische PersonManagementRegulierungRisikomanagementStartupsSteuerberaterVerordnungZins

Weitere spannende Blogposts

Getrennte Verfolgung von UWG-Ansprüchen nicht zwingend rechtsmissbräuchlich

Getrennte Verfolgung von UWG-Ansprüchen nicht zwingend rechtsmissbräuchlich
25. April 2019

Gerade schreibe ich noch einen Post zu den Kosten in Gerichtsverfahren, da bekomme ich Kenntnis von einer weiteren BGH-Entscheidungen zu...

Mehr lesenDetails

Sicherheitsmängel beim Online-Banking: Ein Blick auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Heilbronn und die Rechtslage

Sicherheitsmängel beim Online-Banking: Ein Blick auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Heilbronn und die Rechtslage
11. Oktober 2023

Einleitung: Die digitale Transformation hat das Online-Banking zu einer beliebten und bequemen Methode gemacht, um die Finanzen zu verwalten. Doch...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails

EU verabschiedet Data Act: Was muss man wissen?

EU verabschiedet Data Act: Was muss man wissen?
7. Dezember 2023

Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in Richtung einer fortschrittlichen Datenwirtschaft unternommen, indem sie den Data Act verabschiedet hat....

Mehr lesenDetails

Kontakt per Sprachnachricht

Kontakt per Sprachnachricht
17. Juni 2020

Ich versuche die Webseite hier stets zu optimieren und probiere daher auch ständig neue Weg aus, um mit Lesern meiner...

Mehr lesenDetails

VerpackungsG: 6 Monate und schon 2000 Bußgelder

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?
3. Juli 2019

Seit einem halben Jahr arbeitet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Behörde und bekommt Daten zu den Verpackungsmengen der Hersteller...

Mehr lesenDetails

Livechat via Viber

Livechat via Viber
30. September 2019

Da mein Livechatangebot sehr gut angenommen wird, erweitere ich diesen kontinuierlich. Wer als Chatplattform Viber nutzt, kann mich nun auch...

Mehr lesenDetails

Influencer Marketing und das Recht in Italien

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
27. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. ...

Mehr lesenDetails

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten
24. April 2019

Nun habe ich ja schon vielfach über das Thema Influencer, Trennungsgebot bzw. Werbekennzeichnungen im Blog geschrieben und damit auch viele...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Mehr lesenDetails
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung