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Neuer Entwurf der ePrivacy Verordnung der EU verfügbar

31. Oktober 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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neuer entwurf der eprivacy verordnung der eu verfuegbar

Die ePrivacy-Verordnung der EU sollte eigentlich zusammen mit der DSGVO im letzten Jahr verabschieden werden, aber unendliche Debatten verzögern diese sehr relevante Gesetzgebung immer weiter. Nächster avisierter Zeitraum ist nun das Jahr 2020.

Wichtigste Punkte
  • ePrivacy-Verordnung der EU sollte 2020 verabschiedet werden, verzögert sich jedoch durch endlose Debatten.
  • Die Verordnung betrifft den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation.
  • Die neue Version hat fast 100 Seiten und beinhaltet zahlreiche Änderungen.
  • Die Verordnung löst die Richtlinie 2002/58/EG ab.
  • Die Einhaltung der Franzosen bleibt abzuwarten, während die EU weiterhin langsam arbeitet.
  • Die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung sollten zeitgleich umgesetzt werden.
  • Das nächste Ziel für die Verabschiedung ist nun 2020.

Immer wurden gestern eine neue Version für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über den Datenschutz und die elektronische Kommunikation)“ veröffentlicht.

In dem Dokument (auf Englisch) kann man auch Änderungen nachvollziehen, immerhin auf fast 100 Seiten. Ob es aber beim Jahr 2020 bleibt, muss man wohl abwarten. Die Mühlen in der EU mahlen weiterhin langsam.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzGesetzgebungVerordnung

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