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Home Urheberrecht

Öffentliche Konsultation zur Urheberrechtsreform

18. Juli 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Das BMJV führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung von EU-Richtlinien durch.
  • Die Frist für Stellungnahmen endet am 6. September 2019.
  • Stellungnahmen können Kommentare und Regelungstexte für die Umsetzung enthalten.
  • Einreichungen werden auf dem BMJV-Portal veröffentlicht, inklusive personenbezogener Daten.
  • Wer der Publikation widerspricht, erhält eine anonymisierte Bestätigung.
  • Die Stellungnahme sollte im PDF-Format eingereicht werden.
  • Weitere Hinweise sind auf der Webseite des BMJV verfügbar.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der beiden urheberrechtlichen Richtlinien (EU) 2019/790 (DSM-RL) und (EU) 2019/789 (Online-SatCab-RL) vom 17. April 2019 durch.

Diese Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Als ersten Schritt dieses Umsetzungsprozesses möchte das BMJV den interessierten Kreisen Gelegenheit geben, umfassend Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen können bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse übersandt werden: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de

Für die Berücksichtigung gibt es jedoch einige Anforderungen:

1. In der Stellungnahme zu den Richtlinien kann man diese  sowohl kommentieren als
auch konkrete Regelungstexte für die Umsetzung in das deutsche Recht vorschlagen.
2. Die eingereichten Stellungnahmen werden grundsätzlich auf dem Internetportal des BMJV publiziert. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in dem Dokument enthalten sind. Sofern man mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht einverstanden ist, müssten diese aus dem Dokument entfernt werden.
4. Falls man der Publikation der Stellungnahme im Internet insgesamt widerspricht, wird auf der Internetseite des BMJV lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde, und wer diese verfasst hat.
5. Das BMJV bittet darum, die  Stellungnahme in einem PDF-Format einzureichen.
Mehr Hinweise gibt es hier.

Tags: internetMailPersonenbezogene DatenPortalReformUrheberrechtVerbraucherVerbraucherschutz

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