• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG

27. Februar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
c10885ee afa6 48c6 8c5a 5b0956f8af38
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG Hamburg vom 20. Februar 2024 klärt wesentliche Fragen im Online-Coaching.
  • Eine differenzierte Auslegung der Lernerfolgskontrolle ist zentral für die Beurteilung von Online-Coaching-Angeboten.
  • Das Gericht stellt klar, dass ein paar Rückfragen nicht als ausreichende Lernerfolgskontrolle gelten.
  • Die Präzisierung des Begriffs stärkt die Rechtssicherheit und klärt Unsicherheiten aus früheren Urteilen.
  • Das Urteil dient als Richtlinie für Anbieter, um Verträge entsprechend dem FernUSG zu gestalten.
  • Es markiert einen Wendepunkt, der das Wachstum und die Vitalität der Online-Coaching-Branche unterstützt.
  • Eine Überprüfung bestehender Verträge wird empfohlen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 20. Februar 2024 (Az.: 10 U 44/23) eine klärende Stellungnahme im Bereich des Online-Coachings und des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) abgegeben. Dieses Urteil, das sich nunmehr gegen die frühere Entscheidung des OLG Celle stellt, trägt dazu bei, die Online-Coaching-Branche wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Es ist nicht als wegweisend, sondern vielmehr als Bestätigung vieler korrigierender Urteile nach dem als problematisch empfundenen Urteil des OLG Celle zu verstehen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Korrektur der Rechtsprechung und Stärkung der Branche
2. Fazit
2.1. Author: Marian Härtel

Korrektur der Rechtsprechung und Stärkung der Branche

Ein zentraler Punkt des Hamburger Urteils ist die differenzierte Auslegung der Frage zur Lernerfolgskontrolle. Das Gericht stellt klar, dass „ein paar Rückfragen“ im Rahmen eines Online-Coachings nicht ausreichen, um als Lernerfolgskontrolle im Sinne des FernUSG zu gelten. Das OLG Hamburg hebt hervor, dass eine Überwachung des Lernerfolgs eine deutlich intensivere Kontrollkomponente beinhalten muss, als es in dem vorliegenden Fall gegeben war.

Das Gericht führt aus: „Eine Kontrolle eines etwaigen Lernerfolges schuldete die Klägerseite gerade nicht. Den Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf solche Fälle auszudehnen, in denen gerade keine Kontrolle des Lernerfolges vereinbart wurde, sondern lediglich die Möglichkeit des Vertragspartners besteht, Fragen zu stellen, würde insofern dem klaren Wortlaut widersprechen.“ Diese Auslegung ist entscheidend für die Abgrenzung von Verträgen, die unter das FernUSG fallen und jenen, die davon ausgenommen sind.

Das OLG Hamburg nimmt mit diesem Urteil eine präzisere und engere Auslegung des Begriffs der Lernerfolgskontrolle vor und trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit bei. Es adressiert die durch das Urteil des OLG Celle entstandenen Unsicherheiten und stellt klar, dass eine pauschale Anwendung des FernUSG auf sämtliche Formen von Online-Coaching nicht sachgerecht ist. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Stärkung der Online-Coaching-Branche.

Indem das OLG Hamburg die Notwendigkeit einer differenzierten und sachgerechten Betrachtung einzelner Vertragsbestandteile im Kontext des FernUSG betont, leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies fördert ein gesundes Wachstum in diesem innovativen und dynamischen Sektor und trägt zu einer praxisorientierten Rechtsanwendung bei, die den spezifischen Charakteristiken und Bedürfnissen der Online-Coaching-Branche Rechnung trägt.

Fazit

Das Urteil des OLG Hamburg dient der Klarstellung und Korrektur in einem rechtlich komplexen Bereich. Es bestätigt, dass eine differenzierte Betrachtung der vertraglichen Vereinbarungen im Online-Coaching notwendig ist, um die Anwendbarkeit des FernUSG korrekt zu beurteilen. Für Anbieter von Online-Lehrgängen bedeutet dies eine Erleichterung und eine klare Richtlinie für die Gestaltung ihrer Verträge. Das Urteil trägt somit zur Stabilisierung und rechtlichen Klarheit in der Online-Coaching-Branche bei.

Dieses Urteil markiert einen Wendepunkt, der zeigt, dass Online-Coaching wieder „lebt“. Die Vitalität und das Potenzial dieser Branche werden auch durch viele weitere Blogposts hier auf dem Blog deutlich. Diese Entwicklung unterstreicht die Relevanz und das wachsende Interesse an Online-Coaching-Angeboten, die eine flexible und effektive Form des Lernens und der persönlichen Entwicklung darstellen.

Gleichzeitig empfehle ich als Rechtsanwalt und Experte in diesem Bereich, diese Gelegenheit zu nutzen, um bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Es ist ratsam, gute, neue oder überhaupt anwaltlich geprüfte Verträge zu nutzen, um sowohl den Anbietern als auch den Teilnehmern von Online-Coaching-Kursen Sicherheit und Klarheit zu bieten. Eine solche Überprüfung und Anpassung der Verträge ist nicht nur eine Reaktion auf das aktuelle Urteil, sondern auch eine proaktive Maßnahme, um sich an die sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen und marktspezifischen Gegebenheiten anzupassen.

Insgesamt zeigt das Urteil des OLG Hamburg, dass die Online-Coaching-Branche eine dynamische und sich entwickelnde Landschaft ist, die sowohl rechtliche Aufmerksamkeit als auch innovative Ansätze erfordert. Es ist ein positives Signal für alle Beteiligten, dass durch klare rechtliche Rahmenbedingungen ein gesundes Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung der Branche unterstützt werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBlogCelleEntwicklungHamburgolgRechnungRechtsanwaltRechtsprechungRechtssicherheitSicherheitUrteilUrteileVerträgeWachstum

Weitere spannende Blogposts

Commercial Courts in Deutschland? Ein Blick auf den Referentenentwurf

Commercial Courts in Deutschland? Ein Blick auf den Referentenentwurf
21. Juni 2023

Einleitung: Die Bedeutung von Commercial Courts für internationale Mandanten Als Anwalt, der eine Vielzahl von Mandanten vertritt, die international tätig...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
7. März 2023

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

Spiele ab 16 erst ab 22 Uhr streamen? Das JusProg Dilemma

Streamer und Sendezeiteinschränkungen? KJM erklärt JusProg für unwirksam
23. Mai 2019

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 15. Mai 2019 das Jugendschutzprogramm JusProg nach § 19b II JMStV für unwirksam erklärt....

Mehr lesenDetails

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer
12. Februar 2020

Aktuell ist bei Mandanten von mir ein Thema relevant, von dem ich überzeugt bin, dass dies auch zahlreiche weitere Influencer...

Mehr lesenDetails

BGH zu Kosten beim Bilderklau

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
9. Januar 2019

Die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern im Internet, gerade auch bei Blogs und dergleichen, kommt immer wieder vor. Selbst bei Personen...

Mehr lesenDetails

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?
8. Dezember 2022

Als Manager oder Verantwortlicher für die Organisation einer Sportart oder eines Esports-Teams musst du viele Aspekte beachten, wenn du deine...

Mehr lesenDetails

Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!

Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!
28. Juni 2023

Heute möchte ich einmal Luft ablassen und ein Thema ansprechen, das mir schon lange unter den Nägeln brennt. Als Rechtsanwalt...

Mehr lesenDetails

Mobile Games als Dienstleistungskommission – Umsatzsteuer zurück holen?

30. Juni 2020

Der Verkauf von Mobilegames oder auch von In-App-Verkäufen von Computerspielen über Appstores stellt umsatzsteuerrechtlich eine Dienstleistungskomission dar. Das hat das...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

In this captivating podcast episode, I take a deep dive into the world of blockchain technology and smart contracts. The...

Mehr lesenDetails
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung