• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Verkehr – OLG Karlsruhe präzisiert Anforderungen

10. August 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
verdict g1e83e7cbf 1280

In einem am 27.7.2023 veröffentlichten Urteil (19 U 83/22) hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Frage beschäftigt, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr einzuhalten sind. Die Entscheidung wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Ausgangsfall
2. Die Entscheidung der Vorinstanz
3. Die Entscheidung der Berufungsinstanz
4. Problematik in der Entscheidung
5. Problematik der Erfüllung bei Überweisung
6. Sicherheitsproblematik bei E-Mail-Kommunikation
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 27.7.2023, welche Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Versand im Geschäftsverkehr zu beachten sind.
  • Der Fall betraf einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen und eine manipulierte Rechnung, die zu einer fehlerhaften Überweisung führte.
  • Das Landgericht Mosbach wies die Klage ab, da es Verstoß gegen Datenschutzvorschriften sah, die keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderten.
  • Das OLG hob das Urteil auf, bestätigte aber, dass keine gesetzliche Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Unternehmensdaten besteht.
  • Es bleiben zahlreiche Fragen zur Mail-Sicherheit, den Umständen des Versands und der Erfüllung der Forderung ungeklärt.
  • Die Entscheidung macht deutlich, dass angemessene Schutzmaßnahmen erforderlich sind, während absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.
  • Probleme wie Social Engineering und Phishing stellen bedeutende Herausforderungen für die E-Mail-Kommunikation im geschäftlichen Kontext dar.

Der Ausgangsfall

Zwischen der als Verkäuferin auftretenden Klägerin und der als Käuferin auftretenden Beklagten wurde ein Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zum Preis von 13.500 Euro geschlossen. Die Klägerin schickte dem Käufer per E-Mail eine Rechnung über den Kaufpreis. Kurz darauf erhielt der Käufer eine weitere E-Mail mit einer manipulierten Rechnung. Er überwies den Kaufpreis auf das in dieser angegebene Konto. Die Verkäuferin verklagte den Käufer daraufhin auf Zahlung des Kaufpreises.

Die Entscheidung der Vorinstanz

In erster Instanz wies das Landgericht Mosbach die Klage ab. Es sah den Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch die Überweisung auf das falsche Konto gemäß § 362 Abs. 1 BGB als erfüllt an. Die vom Landgericht herangezogene „Orientierungshilfe“ des Datenschutzbeauftragten zur Absicherung personenbezogener Daten verpflichte die Verkäuferin zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Ihr Verstoß hiergegen habe den Zugriff des Dritten ermöglicht.

Die Entscheidung der Berufungsinstanz

In zweiter Instanz hob das OLG Karlsruhe das Urteil auf und verurteilte den Käufer zur Zahlung von 13.500 Euro Kaufpreis. Es stellte klar, dass keine gesetzliche Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht, da es um Unternehmensdaten ging. Die Zahlung auf ein falsches Konto erfüllte die Forderung nicht.

Problematik in der Entscheidung

Die Entscheidung wirft allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet:

  • Ungeklärt bleibt, wie es überhaupt zu der gefälschten E-Mail kommen konnte.
  • Die Umstände des Mailversands werden nicht aufgeklärt.
  • Ob ein rechtliches Problem vorliegt oder die Parteien prozessual versagt haben, wird nicht erörtert.
  • Die Kernfrage, wer die gefälschte Rechnung bezahlt hat, bleibt offen.

Problematik der Erfüllung bei Überweisung

Grundsätzlich gilt: Bei Überweisung einer Geldsumme ist die Erfüllung erst dann eingetreten, wenn der geschuldete Betrag auf dem Konto des Gläubigers eingeht. Die Überweisung auf ein falsches Empfängerkonto erfüllt die Forderung gerade nicht. Hier liegt die Problematik also nicht in den Sicherheitsstandards, sondern in der fehlenden Erfüllungswirkung.

Sicherheitsproblematik bei E-Mail-Kommunikation

Dennoch wirft der Fall Fragen zur E-Mail-Sicherheit auf:

  • Absolute Sicherheit ist nicht geschuldet, aber angemessene Schutzmaßnahmen schon.
  • Verbindliche Standards für die Absicherung von Mails im Geschäftsverkehr fehlen.
  • Technische Lösungen wie Verschlüsselung stoßen an Grenzen.
  • Verantwortung liegt sowohl beim Sender als auch beim Empfänger.
  • Social Engineering, Phishing und gefälschte Absender stellen große Probleme dar.

Fazit

Das Urteil problematisiert Sicherheitsstandards beim E-Mail-Verkehr, klärt die Kernfragen aber nicht. Weder Ursache noch Umstände des Mailversands werden aufgeklärt. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Sicherheit von E-Mails ein ungelöstes Problem bleibt. Absolute Sicherheit ist unmöglich, angemessene Vorkehrungen aber Pflicht. Gerade bei sensiblen Geschäftsinformationen sind erhöhte Vorsicht und technische Absicherung geboten.

Das vollständige Urteil gibt es hier.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailIT-Sicherheit

Weitere spannende Blogposts

Bundesgerichtshof entscheidet zur Einwilligung von Cookie-Speicherung

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
28. Januar 2020

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...

Mehr lesenDetails

Digitale und kollaborative Vertragserstellung

Warum sind Verträge wichtig?
3. Dezember 2020

Neben dem Mandantenportal (siehe diesen Artikel) bin ich für zeitnahen einen Launch im Januar 2020 gerade dabei ein kollaboratives zur...

Mehr lesenDetails

Die Webakte

Ein digitales Bild, das Die Webakte auf einem Computerbildschirm zeigt.
12. Oktober 2018

Um auch im Rückkanal mit meinen Mandanten kommunizieren zu können, nutze ich einen Service der e-consult AG genannt "Webakte". Diese...

Mehr lesenDetails

Eintauchen in die Welt der KI: Workshops für Rechtsanwälte

AI in the legal system: Towards a digital future of justice
1. Februar 2024

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie ständig vor der Herausforderung, mit den sich rasch wandelnden Technologien Schritt zu halten. Künstliche...

Mehr lesenDetails

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?
6. März 2020

In Deutschland gibt es immer mehr Freelancer und da die allgemeine Corona-Hysterie das Remote-Arbeiten weiter befördert, könnten immer mehr Menschen...

Mehr lesenDetails

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-03 O 372/17) hat im Falle eines Gaming-Stuhls entschieden, dass das Zusenden von Gutscheinen (per E-Mail)...

Mehr lesenDetails

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*
9. Dezember 2019

So langsam flattern immer mehr Bußgeldverfahren herein und die Datenschutzbeauftragten machen immer mehr ernst. Nun hat Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Der Rechtsfragen – Bot, wie geht es weiter?

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
16. Januar 2023

Vor  kurzem habe ich hier auf dem Blog das Spaßprojekt des Rechtsanfragen-Bots vorgestellt. Die Grundlage ist natürlich noch arg begrenzt,...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen
30. Januar 2020

Wird ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutschsprachige Internetseite gebucht, die technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung