• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Der Fall Kneschke gegen LAION und seine Bedeutung für die digitale Zukunft

11. Juli 2024
in Urheberrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wappen der Hamburgischen Buergerschaft.svg
Wichtigste Punkte
  • Präzedenzfall: Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. hat potenziell weitreichende Folgen für KI-Entwicklung und Urheberrecht.
  • Urheberrechte: Kneschke klagt, dass LAION seine geschützten Bilder ohne Zustimmung in Datensätzen verwendet hat.
  • Erste Verhandlung: Gericht prüft rechtliche Aspekte, besonders zu Text- und Data-Mining sowie Opt-out Möglichkeiten für Urheber.
  • Vergütungsmodelle: Diskussion über mögliche Vergütung für Urheber bei Verwendung ihrer Werke in KI-Training.
  • Internationale Dimension: Entscheidung hat mögliche Auswirkungen auf den globalen Technologiemarkt und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Ethische Implikationen: Gericht interessiert an langfristigen Folgen für Kreativität und geistigen Eigentumsschutz.
  • EU-Gesetzgebung: Der Fall könnte Veränderungen in der Regulierung der KI-Branche anstoßen und alte Gesetze hinterfragen.

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
2. Hintergrund des Falls: Der Kläger und der Beklagte
3. Kernfragen und Verlauf der ersten mündlichen Verhandlung
4. Rechtliche Grundlagen und mögliche Auswirkungen: Ein Wendepunkt für KI und Urheberrecht
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von KI-Systemen. Als erster Fall seiner Art in Deutschland könnte er weitreichende Konsequenzen für die KI-Branche und den Schutz geistigen Eigentums haben. Die Verhandlung wirft grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit von technologischem Fortschritt und Urheberrecht im digitalen Zeitalter auf und könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in ganz Europa sein. Viele Interessensgruppen und Beobachter folgen diesem Verfahren aufmerksam, da es die Art und Weise, wie KI-Modelle künftig entwickelt und trainiert werden, maßgeblich beeinflussen könnte. Der Deutsche Fotorat hat sich bereits positiv zu diesem Vorstoß geäußert und sieht darin ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind.

Hintergrund des Falls: Der Kläger und der Beklagte

Robert Kneschke, ein renommierter deutscher Fotograf mit fast zwei Jahrzehnten Erfahrung, hat den gemeinnützigen Verein LAION e.V. (Large-scale Artificial Intelligence Open Network) verklagt. LAION ist bekannt für die Erstellung großer Datensätze, die für das Training von KI-Modellen verwendet werden, darunter der „LAION 5B“ Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren. Kneschke wirft LAION vor, ohne seine Zustimmung Bilder von ihm in diesem Datensatz verwendet zu haben. Der Datensatz dient als Grundlage für das Training verschiedener KI-Bildgeneratoren, einschließlich des bekannten Stable Diffusion. Der Fall ist besonders brisant, da er die erste gerichtliche Auseinandersetzung dieser Art in Deutschland darstellt und potenziell weitreichende Auswirkungen auf die KI-Entwicklung und den Umgang mit Urheberrechten haben könnte. Die Klage wurde am 27. April 2023 beim Landgericht Hamburg eingereicht, nachdem LAION nicht bereit war, die betreffenden Datensätze aus der Datenbank zu entfernen.

Kneschke, der in Berlin ansässig ist, hat sich als Bildproduzent auf farbenfrohe, fröhliche und positive Bilder spezialisiert und bietet neben Fotos auch Illustrationen, 3D-Renderings und KI-generierte Bilder an. Seine Werke sind unter anderem bei Adobe Stock verfügbar, wo er als professioneller Anbieter gelistet ist. Der Fotograf betreibt zudem einen Blog namens „Alltag eines Fotoproduzenten“, in dem er Einblicke in seine Arbeit und die Branche gibt.LAION hingegen präsentiert sich als gemeinnützige Organisation, die Datensätze, Tools und Modelle zur Verfügung stellt, um die Forschung im Bereich des maschinellen Lernens zu fördern. Der Verein betont, dass er eine offene öffentliche Bildung und eine umweltfreundlichere Nutzung von Ressourcen durch die Wiederverwendung bestehender Datensätze und Modelle unterstützt. Der LAION-5B Datensatz, um den sich der Rechtsstreit dreht, wurde von LAION als Open-Source-Ressource für die Forschungsgemeinschaft bereitgestellt.

Die Klage wirft grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Kontext des KI-Trainings auf. Es geht dabei nicht nur um die Rechte einzelner Künstler, sondern auch um die Zukunft der KI-Entwicklung und die ethischen Implikationen der Verwendung großer Datenmengen ohne explizite Zustimmung der Urheber. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte richtungsweisend für die gesamte KI-Branche sein und möglicherweise zu neuen gesetzlichen Regelungen oder Industriestandards führen.

Kernfragen und Verlauf der ersten mündlichen Verhandlung

Die erste mündliche Verhandlung am Landgericht Hamburg am 11. Juli 2024 offenbarte die Komplexität des Falls Kneschke gegen LAION. Das Gericht zeigte sich gut vorbereitet und ging detailliert auf die rechtlichen Aspekte ein, insbesondere auf die Privilegien für Text- und Data-Mining sowie deren historischen Hintergrund. Dabei wurde auch der EU AI Act berücksichtigt, der am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament angenommen wurde und im Juni 2024 in Kraft getreten ist. Obwohl der AI Act zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht in Kraft war, wurde er als relevant für zukünftige Aspekte des Falls betrachtet, insbesondere hinsichtlich der Regulierung von KI-Systemen und Trainingsdatensätzen.

Zentrale Diskussionspunkte waren:

1. Die Anwendbarkeit von Urheberrechtsausnahmen für wissenschaftliche Forschung auf LAION: Die Richter hinterfragten kritisch, inwieweit LAION tatsächlich unabhängig forscht oder ob die Zusammenarbeit mit kommerziellen Partnern wie Stability AI den Charakter der Gemeinnützigkeit in Frage stellt.

2. Die Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder für KI-Training ohne Zustimmung der Urheber: Das Gericht zeigte besonderes Interesse an den technischen Details des Trainingsprozesses und der genauen Verwendung der Bilder. Es wurde intensiv diskutiert, ob das Trainieren eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschützten Werken als Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts zu werten ist.

3. Möglichkeiten für Urheber, ihre Werke aus KI-Trainingsdaten entfernen zu lassen: Die Richter fragten gezielt nach der technischen und praktischen Umsetzbarkeit eines solchen Opt-out-Prozesses und den damit verbundenen Herausforderungen. Auch die Frage nach der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer nachträglichen Entfernung von Daten aus bereits trainierten Modellen wurde aufgeworfen.

4. Potenzielle Vergütungsmodelle für Urheber: Das Gericht zeigte großes Interesse an möglichen Vergütungsmodellen und forderte konkrete Vorschläge beider Parteien an. Dabei wurde auch die praktische Umsetzbarkeit einer fairen Vergütung angesichts der enormen Datenmengen, die für das Training von KI-Modellen verwendet werden, thematisiert.

5. Die internationale Dimension des Falls: Das Gericht diskutierte die möglichen Auswirkungen einer Entscheidung auf den internationalen Technologiemarkt und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit eine nationale Entscheidung in einem so komplexen und globalen Themenfeld überhaupt wirksam sein kann.

6. Ethische Implikationen: Die Richter zeigten sich interessiert an den möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Entscheidung und fragten nach den langfristigen Konsequenzen für Kreativität, Innovation und den Schutz geistigen Eigentums in einer zunehmend von KI geprägten Welt.

Spezifische Aspekte, die zur Sprache kamen, waren:

– Das strittige Bild ist ein Stockfoto mit Wasserzeichen, das von LAION mit Wasserzeichen erfasst wurde.
– Es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Ausschluss in den Nutzungsbedingungen einer Website ausreicht, um eine Nutzung zu untersagen, oder ob technische Maßnahmen wie robots.txt erforderlich sind.
– Der AI Act wurde als potenziell relevant für zukünftige Opt-out-Mechanismen erwähnt, da er Unternehmen verpflichtet, modernste Methoden zur Erkennung von Opt-out-Erklärungen zu nutzen.

Insgesamt wurde deutlich, dass die bestehenden EU-Gesetzgebungen möglicherweise nicht ausreichen, um die aktuellen Herausforderungen im Bereich der generativen KI adäquat zu adressieren. Das Gericht erkannte die Tragweite des Falls an und war sich bewusst, dass es sich um einen Präzedenzfall mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen handelt, der auch im Kontext der neuen EU-Gesetzgebung betrachtet werden muss.

Das Gericht gab bekannt, dass es am 27. September 2024 entscheiden wird, ob ein Urteil gefällt wird oder ob eine weitere Verhandlung nötig ist. Bis dahin haben die Parteien Zeit, weitere Argumente vorzubringen und auf die in der ersten Verhandlung aufgeworfenen Fragen einzugehen.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Auswirkungen: Ein Wendepunkt für KI und Urheberrecht

Das deutsche Urheberrechtsgesetz wurde am 7. Juni 2021 durch die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) novelliert und führte wichtige Neuerungen für Text- und Data-Mining ein. § 44b UrhG erlaubt nun Text- und Data-Mining auch zu kommerziellen Zwecken, definiert als automatisierte Analyse digitaler Werke zur Informationsgewinnung. Allerdings können Rechteinhaber gemäß § 44b Abs. 3 UrhG die Nutzung ihrer öffentlich zugänglichen Werke untersagen. LAION beruft sich auf diese Ausnahmen und argumentiert, dass ihre Datensätze lediglich Metadaten, Textdaten und URLs enthalten, nicht aber die Bilddaten selbst.

Der Ausgang des Falls Kneschke gegen LAION könnte weitreichende Folgen für die KI-Branche und Urheber haben. Er könnte Klarheit darüber schaffen, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschütztem Material umgehen müssen, ob Lizenzen erforderlich sind und wie eine mögliche Vergütung aussehen könnte. Dies könnte die Entwicklung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für KI und Urheberrecht anstoßen.

Fazit

Der Fall Kneschke gegen LAION steht an der Schnittstelle zwischen technologischer Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums. Er verdeutlicht die Herausforderungen, die das KI-Zeitalter für das bestehende Urheberrecht mit sich bringt. Die Entscheidung des Gerichts wird möglicherweise richtungsweisend sein für den zukünftigen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in KI-Trainingsdaten.

Unabhängig vom Ausgang wird dieser Fall wahrscheinlich als Präzedenzfall dienen und könnte den Weg für ähnliche Klagen in Deutschland und Europa ebnen. Er unterstreicht die dringende Notwendigkeit, das Urheberrecht an die Herausforderungen des KI-Zeitalters anzupassen und einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl Innovation fördert als auch die Rechte der Urheber schützt.

Die Komplexität des Falles zeigt, dass eine interdisziplinäre Herangehensweise erforderlich ist, die rechtliche, technische und ethische Aspekte berücksichtigt. Es wird deutlich, dass die Gesetzgebung mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt halten muss, um klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI und den Schutz geistigen Eigentums zu schaffen.

Letztendlich könnte dieser Fall einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der digitalen Zukunft leisten, indem er dazu beiträgt, einen fairen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für das KI-Zeitalter zu entwickeln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AIAnalyseBlogDeutschlandEntwicklungEUGesetzgebungHamburgInnovationKIKlageLandgericht HamburgRegulierungRessourceUrheberrechtUrteil

Weitere spannende Blogposts

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
8. Oktober 2024

Im Zeitalter der Digitalisierung stehen Startups vor besonderen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Die rasante technologische Entwicklung und die zunehmende...

Mehr lesenDetails

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog
11. Dezember 2019

Inzwischen gibt es hier auf dem Blog mehr als 1500 Artikel zu den Themen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alles, was...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

Neuer Sachmangelbegriff und Computerspiele – was muss man ab 2022 beachten?

24. Februar 2021

In einem etwas längeren Blogartikel habe ich gerade erst Informationen zum neuen Sachmangelbegriff für digitale Inhalte berichtet, der wohl ab...

Mehr lesenDetails

Neuerungen im Datenschutzrecht: EuGH-Urteil senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder

Neuerungen im Datenschutzrecht: EuGH-Urteil senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder
5. Dezember 2023

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Dezember 2023 in der Rechtssache C‑807/21 betrifft die Auslegung von Art. 83...

Mehr lesenDetails

Feiern wir gemeinsam 1000 Artikel voller Fachwissen: IT-Recht, Blockchain, Datenschutz und mehr!

Über Rechtsanwalt Marian Härtel
7. April 2023

Ein bedeutender Meilenstein: 1000 Artikel Es freut mich, mitteilen zu können, dass dieser Blog nun stolze 1000 Artikel zu verschiedenen...

Mehr lesenDetails

 Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist verfügbar: Ein grober Überblick über den Inhalt

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
20. April 2023

Der finale Entwurf von MICAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist nun verfügbar und markiert einen bedeutenden Schritt in der...

Mehr lesenDetails

BGH zum OS-Link (Streitbeilegungsplattform der EU)

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
19. September 2019

Hin und wieder hab ich als Rechtsanwalt den Verdacht, dass es Kollegen und Gerichte doch zu langweilig ist, wenn diese...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung