• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Der Fall Kneschke gegen LAION und seine Bedeutung für die digitale Zukunft

11. Juli 2024
in Urheberrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wappen der Hamburgischen Buergerschaft.svg
Wichtigste Punkte
  • Präzedenzfall: Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. hat potenziell weitreichende Folgen für KI-Entwicklung und Urheberrecht.
  • Urheberrechte: Kneschke klagt, dass LAION seine geschützten Bilder ohne Zustimmung in Datensätzen verwendet hat.
  • Erste Verhandlung: Gericht prüft rechtliche Aspekte, besonders zu Text- und Data-Mining sowie Opt-out Möglichkeiten für Urheber.
  • Vergütungsmodelle: Diskussion über mögliche Vergütung für Urheber bei Verwendung ihrer Werke in KI-Training.
  • Internationale Dimension: Entscheidung hat mögliche Auswirkungen auf den globalen Technologiemarkt und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Ethische Implikationen: Gericht interessiert an langfristigen Folgen für Kreativität und geistigen Eigentumsschutz.
  • EU-Gesetzgebung: Der Fall könnte Veränderungen in der Regulierung der KI-Branche anstoßen und alte Gesetze hinterfragen.

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
2. Hintergrund des Falls: Der Kläger und der Beklagte
3. Kernfragen und Verlauf der ersten mündlichen Verhandlung
4. Rechtliche Grundlagen und mögliche Auswirkungen: Ein Wendepunkt für KI und Urheberrecht
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von KI-Systemen. Als erster Fall seiner Art in Deutschland könnte er weitreichende Konsequenzen für die KI-Branche und den Schutz geistigen Eigentums haben. Die Verhandlung wirft grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit von technologischem Fortschritt und Urheberrecht im digitalen Zeitalter auf und könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in ganz Europa sein. Viele Interessensgruppen und Beobachter folgen diesem Verfahren aufmerksam, da es die Art und Weise, wie KI-Modelle künftig entwickelt und trainiert werden, maßgeblich beeinflussen könnte. Der Deutsche Fotorat hat sich bereits positiv zu diesem Vorstoß geäußert und sieht darin ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind.

Hintergrund des Falls: Der Kläger und der Beklagte

Robert Kneschke, ein renommierter deutscher Fotograf mit fast zwei Jahrzehnten Erfahrung, hat den gemeinnützigen Verein LAION e.V. (Large-scale Artificial Intelligence Open Network) verklagt. LAION ist bekannt für die Erstellung großer Datensätze, die für das Training von KI-Modellen verwendet werden, darunter der „LAION 5B“ Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren. Kneschke wirft LAION vor, ohne seine Zustimmung Bilder von ihm in diesem Datensatz verwendet zu haben. Der Datensatz dient als Grundlage für das Training verschiedener KI-Bildgeneratoren, einschließlich des bekannten Stable Diffusion. Der Fall ist besonders brisant, da er die erste gerichtliche Auseinandersetzung dieser Art in Deutschland darstellt und potenziell weitreichende Auswirkungen auf die KI-Entwicklung und den Umgang mit Urheberrechten haben könnte. Die Klage wurde am 27. April 2023 beim Landgericht Hamburg eingereicht, nachdem LAION nicht bereit war, die betreffenden Datensätze aus der Datenbank zu entfernen.

Kneschke, der in Berlin ansässig ist, hat sich als Bildproduzent auf farbenfrohe, fröhliche und positive Bilder spezialisiert und bietet neben Fotos auch Illustrationen, 3D-Renderings und KI-generierte Bilder an. Seine Werke sind unter anderem bei Adobe Stock verfügbar, wo er als professioneller Anbieter gelistet ist. Der Fotograf betreibt zudem einen Blog namens „Alltag eines Fotoproduzenten“, in dem er Einblicke in seine Arbeit und die Branche gibt.LAION hingegen präsentiert sich als gemeinnützige Organisation, die Datensätze, Tools und Modelle zur Verfügung stellt, um die Forschung im Bereich des maschinellen Lernens zu fördern. Der Verein betont, dass er eine offene öffentliche Bildung und eine umweltfreundlichere Nutzung von Ressourcen durch die Wiederverwendung bestehender Datensätze und Modelle unterstützt. Der LAION-5B Datensatz, um den sich der Rechtsstreit dreht, wurde von LAION als Open-Source-Ressource für die Forschungsgemeinschaft bereitgestellt.

Die Klage wirft grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Kontext des KI-Trainings auf. Es geht dabei nicht nur um die Rechte einzelner Künstler, sondern auch um die Zukunft der KI-Entwicklung und die ethischen Implikationen der Verwendung großer Datenmengen ohne explizite Zustimmung der Urheber. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte richtungsweisend für die gesamte KI-Branche sein und möglicherweise zu neuen gesetzlichen Regelungen oder Industriestandards führen.

Kernfragen und Verlauf der ersten mündlichen Verhandlung

Die erste mündliche Verhandlung am Landgericht Hamburg am 11. Juli 2024 offenbarte die Komplexität des Falls Kneschke gegen LAION. Das Gericht zeigte sich gut vorbereitet und ging detailliert auf die rechtlichen Aspekte ein, insbesondere auf die Privilegien für Text- und Data-Mining sowie deren historischen Hintergrund. Dabei wurde auch der EU AI Act berücksichtigt, der am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament angenommen wurde und im Juni 2024 in Kraft getreten ist. Obwohl der AI Act zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht in Kraft war, wurde er als relevant für zukünftige Aspekte des Falls betrachtet, insbesondere hinsichtlich der Regulierung von KI-Systemen und Trainingsdatensätzen.

Zentrale Diskussionspunkte waren:

1. Die Anwendbarkeit von Urheberrechtsausnahmen für wissenschaftliche Forschung auf LAION: Die Richter hinterfragten kritisch, inwieweit LAION tatsächlich unabhängig forscht oder ob die Zusammenarbeit mit kommerziellen Partnern wie Stability AI den Charakter der Gemeinnützigkeit in Frage stellt.

2. Die Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder für KI-Training ohne Zustimmung der Urheber: Das Gericht zeigte besonderes Interesse an den technischen Details des Trainingsprozesses und der genauen Verwendung der Bilder. Es wurde intensiv diskutiert, ob das Trainieren eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschützten Werken als Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts zu werten ist.

3. Möglichkeiten für Urheber, ihre Werke aus KI-Trainingsdaten entfernen zu lassen: Die Richter fragten gezielt nach der technischen und praktischen Umsetzbarkeit eines solchen Opt-out-Prozesses und den damit verbundenen Herausforderungen. Auch die Frage nach der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer nachträglichen Entfernung von Daten aus bereits trainierten Modellen wurde aufgeworfen.

4. Potenzielle Vergütungsmodelle für Urheber: Das Gericht zeigte großes Interesse an möglichen Vergütungsmodellen und forderte konkrete Vorschläge beider Parteien an. Dabei wurde auch die praktische Umsetzbarkeit einer fairen Vergütung angesichts der enormen Datenmengen, die für das Training von KI-Modellen verwendet werden, thematisiert.

5. Die internationale Dimension des Falls: Das Gericht diskutierte die möglichen Auswirkungen einer Entscheidung auf den internationalen Technologiemarkt und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit eine nationale Entscheidung in einem so komplexen und globalen Themenfeld überhaupt wirksam sein kann.

6. Ethische Implikationen: Die Richter zeigten sich interessiert an den möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Entscheidung und fragten nach den langfristigen Konsequenzen für Kreativität, Innovation und den Schutz geistigen Eigentums in einer zunehmend von KI geprägten Welt.

Spezifische Aspekte, die zur Sprache kamen, waren:

– Das strittige Bild ist ein Stockfoto mit Wasserzeichen, das von LAION mit Wasserzeichen erfasst wurde.
– Es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Ausschluss in den Nutzungsbedingungen einer Website ausreicht, um eine Nutzung zu untersagen, oder ob technische Maßnahmen wie robots.txt erforderlich sind.
– Der AI Act wurde als potenziell relevant für zukünftige Opt-out-Mechanismen erwähnt, da er Unternehmen verpflichtet, modernste Methoden zur Erkennung von Opt-out-Erklärungen zu nutzen.

Insgesamt wurde deutlich, dass die bestehenden EU-Gesetzgebungen möglicherweise nicht ausreichen, um die aktuellen Herausforderungen im Bereich der generativen KI adäquat zu adressieren. Das Gericht erkannte die Tragweite des Falls an und war sich bewusst, dass es sich um einen Präzedenzfall mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen handelt, der auch im Kontext der neuen EU-Gesetzgebung betrachtet werden muss.

Das Gericht gab bekannt, dass es am 27. September 2024 entscheiden wird, ob ein Urteil gefällt wird oder ob eine weitere Verhandlung nötig ist. Bis dahin haben die Parteien Zeit, weitere Argumente vorzubringen und auf die in der ersten Verhandlung aufgeworfenen Fragen einzugehen.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Auswirkungen: Ein Wendepunkt für KI und Urheberrecht

Das deutsche Urheberrechtsgesetz wurde am 7. Juni 2021 durch die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) novelliert und führte wichtige Neuerungen für Text- und Data-Mining ein. § 44b UrhG erlaubt nun Text- und Data-Mining auch zu kommerziellen Zwecken, definiert als automatisierte Analyse digitaler Werke zur Informationsgewinnung. Allerdings können Rechteinhaber gemäß § 44b Abs. 3 UrhG die Nutzung ihrer öffentlich zugänglichen Werke untersagen. LAION beruft sich auf diese Ausnahmen und argumentiert, dass ihre Datensätze lediglich Metadaten, Textdaten und URLs enthalten, nicht aber die Bilddaten selbst.

Der Ausgang des Falls Kneschke gegen LAION könnte weitreichende Folgen für die KI-Branche und Urheber haben. Er könnte Klarheit darüber schaffen, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschütztem Material umgehen müssen, ob Lizenzen erforderlich sind und wie eine mögliche Vergütung aussehen könnte. Dies könnte die Entwicklung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für KI und Urheberrecht anstoßen.

Fazit

Der Fall Kneschke gegen LAION steht an der Schnittstelle zwischen technologischer Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums. Er verdeutlicht die Herausforderungen, die das KI-Zeitalter für das bestehende Urheberrecht mit sich bringt. Die Entscheidung des Gerichts wird möglicherweise richtungsweisend sein für den zukünftigen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in KI-Trainingsdaten.

Unabhängig vom Ausgang wird dieser Fall wahrscheinlich als Präzedenzfall dienen und könnte den Weg für ähnliche Klagen in Deutschland und Europa ebnen. Er unterstreicht die dringende Notwendigkeit, das Urheberrecht an die Herausforderungen des KI-Zeitalters anzupassen und einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl Innovation fördert als auch die Rechte der Urheber schützt.

Die Komplexität des Falles zeigt, dass eine interdisziplinäre Herangehensweise erforderlich ist, die rechtliche, technische und ethische Aspekte berücksichtigt. Es wird deutlich, dass die Gesetzgebung mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt halten muss, um klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI und den Schutz geistigen Eigentums zu schaffen.

Letztendlich könnte dieser Fall einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der digitalen Zukunft leisten, indem er dazu beiträgt, einen fairen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für das KI-Zeitalter zu entwickeln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AIAnalyseBlogDeutschlandEntwicklungEUGesetzgebungHamburgInnovationKIKlageLandgericht HamburgRegulierungRessourceUrheberrechtUrteil

Weitere spannende Blogposts

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Achtung vor Analytics ohne Anonymisierung

Achtung vor Analytics ohne Anonymisierung
28. Juni 2019

Eigentlich ist es ein alter Hut, dass man Google Analytics in Deutschland nicht ohne AnonymizeIP nutzen sollte. Es drohen Abmahnungen,...

Mehr lesenDetails

„Olympiaverdächtige“ Kleidung nicht wettbewerbswidrig

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
7. März 2019

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig"...

Mehr lesenDetails

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – Ein Überblick

Europäisches Parlament
10. August 2023

In der heutigen Zeit, in der die Digitalisierung in nahezu jeden Aspekt unseres Lebens eindringt, sind Online-Plattformen und digitale Dienste...

Mehr lesenDetails

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
31. Januar 2019

Eine neue Masche bei Kriminellen wird wohl gerade beliebt und basiert auf den automatischen Content-ID Funktionen von YouTube bzw. auf...

Mehr lesenDetails

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?
29. Januar 2021

Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden - wie auch eigentlich...

Mehr lesenDetails

EuGH: Framing von Inhalten kann Urheberrechtsverletzung sein!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
10. März 2021

Der EuGH macht beim Framing eine Rolle rückwärts in seiner Rechtsauffassung. Mehr zu dem Thema und der Rolle des BGH...

Mehr lesenDetails

Geoblocking-Verordnung und Kauf auf Rechnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
26. März 2019

Ob Onlinedienste, Apps, SaaS-Anbieter, Hostingprovider, Onlineshops oder sonstige Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten: Seit Ende letztens...

Mehr lesenDetails

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020
30. Dezember 2019

Allen Lesern des Blogs und allen Mandanten wünsche ich ein frohes Neues Jahr 2020. Gerade im Bereich Esport und Streamer...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €

Podcastfolge

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

Mehr lesenDetails
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung