Marian Härtel
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Welche NFT fallen unter MiCAR?

Einleitung

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) steht kurz vor ihrer Implementierung und wird einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowerten im Europäischen Wirtschaftsraum schaffen. Dieser Rahmen wird insbesondere für Startups von Bedeutung sein, die in der Kryptowährungsbranche tätig sind.

Die MiCAR zielt darauf ab, die Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte zu stärken und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sie wird die Art und Weise, wie Kryptowährungen und verwandte Finanzinstrumente gehandelt und reguliert werden, grundlegend verändern.

Für Startups im Kryptowährungsbereich bedeutet dies, dass sie sich auf eine strengere Aufsicht und umfangreichere Compliance-Anforderungen einstellen müssen. Sie werden verpflichtet sein, bestimmte Standards in Bezug auf Risikomanagement, Governance, Transparenz und Informationsbereitstellung einzuhalten.

Darüber hinaus wird die MiCAR auch neue Möglichkeiten eröffnen. Sie wird einen klaren und konsistenten regulatorischen Rahmen bieten, der es Startups ermöglicht, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne sich um unterschiedliche nationale Vorschriften kümmern zu müssen. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in Kryptowährungen zu stärken und die Akzeptanz dieser Technologien zu fördern.

Die Grundlagen

Die MiCAR reguliert zunächst die bekannten Krypto-Zahlungsmittel wie Stablecoins und Utility Token. Stablecoins sind Kryptowährungen, die ihren Wert an eine externe Referenz, wie zum Beispiel eine Fiat-Währung oder einen Warenkorb, binden, um Preisstabilität zu gewährleisten. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Kryptowährungslandschaft, indem sie die Vorteile von Kryptowährungen, wie schnelle und kostengünstige Transaktionen, mit der Preisstabilität traditioneller Währungen verbinden.

Utility Token hingegen dienen dazu, digitalen Zugang zu einer Dienstleistung oder Ware zu ermöglichen. Sie sind ein wesentliches Element vieler Blockchain-Projekte und ermöglichen es den Nutzern, auf bestimmte Funktionen eines Projekts zuzugreifen, wie zum Beispiel das Voting in einer dezentralisierten autonomen Organisation (DAO) oder die Nutzung einer bestimmten Software. Stablecoins und Utility Token sind untereinander austauschbar und damit fungibel.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Non-Fungible Tokens (NFTs). Diese tokenisieren häufig digitale Kunstwerke oder andere digitale Gegenstände und sind einzigartig in ihrer Art. Der Wert eines NFT ergibt sich aus seinen einzigartigen Eigenschaften, wie der Seltenheit, der Authentizität oder der Verbindung zu einem bestimmten Künstler oder Ereignis. NFT gelten daher gemeinhin als nicht fungibel, da sie nicht untereinander austauschbar sind. Sie haben das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Eigentum und Wert in der digitalen Welt betrachten, grundlegend zu verändern.

Diese drei Arten von Kryptowerten – Stablecoins, Utility Token und NFTs – repräsentieren unterschiedliche Aspekte und Anwendungen der Blockchain-Technologie. Sie alle haben einzigartige Eigenschaften und Potenziale, die sie für verschiedene Nutzer und Anwendungen attraktiv machen, und sie alle werden von der kommenden MiCAR-Regulierung betroffen sein.

Die komplexe Beziehung zwischen NFTs und MiCAR

Obwohl NFTs gemeinhin als nicht fungibel gelten, können sie dennoch unter die MiCAR fallen. Die EU-Verordnung definiert die Fungibilität auf eine einzigartige Weise, die über die herkömmliche Definition hinausgeht. Es gibt zwei Aspekte der Fungibilität, die in der Verordnung berücksichtigt werden.

Zum einen geht es um die technische Fungibilität. Viele NFTs basieren auf Technologie-Standards, die eine eindeutige Kennung ermöglichen, aber dennoch eine Vielzahl technisch gleicher Token minten können. Dies bedeutet, dass obwohl jeder NFT einzigartig ist, die zugrunde liegende Technologie, die zur Erstellung des NFTs verwendet wird, oft die gleiche ist.

Zum anderen ist die tatsächliche Fungibilität entscheidend. Wenn die Rechte, die ein NFT verkörpert, untereinander austauschbar sind, ist er faktisch fungibel – auch wenn die Token technisch einzigartig erscheinen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten. Zum Beispiel, wenn eine Kollektion digitaler Kunstwerke in unterschiedlicher Stückzahl als NFT angeboten wird. NFTs einer “Serie” sind untereinander austauschbar, da sie das gleiche Kunstwerk repräsentieren.

Musik-NFTs, die das Recht verkörpern, ein bestimmtes Musikalbum zu hören, sind ein weiteres Beispiel. Diese Rechte sind identisch, daher sind die NFTs fungibel. Ebenso verbriefen NFTs für freiwillige CO2-Zertifikate alle das Recht, eine Tonne CO2 kompensieren zu lassen. Auch hier besteht Fungibilität, da das zugrunde liegende Recht – die Kompensation einer Tonne CO2 – für alle diese NFTs gleich ist.

Diese einzigartige Definition von Fungibilität durch die MiCAR zeigt, dass die Regulierung versucht, die Komplexität und Vielfalt der Kryptowährungslandschaft zu erfassen. Es zeigt auch, dass Startups und andere Akteure in diesem Raum sich bewusst sein müssen, dass die Regulierung über die herkömmlichen Definitionen und Verständnisse von Kryptowährungen hinausgeht.

NFTs als Finanzinstrumente und die Bedeutung der MiCAR für Startups

NFTs können sehr wohl als Finanzinstrumente im Sinne der MiCAR betrachtet werden. Dies ist eine bemerkenswerte Erkenntnis, da es zeigt, dass die Regulierung versucht, mit der sich schnell entwickelnden Kryptowährungslandschaft Schritt zu halten. Nationales Recht, insbesondere in Deutschland, geht sogar noch weiter. Hier gelten handelbare NFTs schon aufgrund ihrer Übertragbarkeit und ihres Anlagezwecks oft als Kryptowerte oder Vermögensanlagen. Dies zeigt, dass die Regulierungsbehörden sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene die Entwicklungen im Bereich der NFTs genau beobachten.

Die Einordnung eines NFTs als Finanzinstrument hängt jedoch stark von seinen technischen und tatsächlichen Eigenschaften ab. Nur originäre, einzigartige NFTs fallen nicht unter die MiCAR. Dies bedeutet, dass Anleger und Emittenten, insbesondere Startups, die neue EU-Verordnung und nationales Recht sorgfältig prüfen müssen. Sie müssen sicherstellen, dass sie die spezifischen Eigenschaften ihrer NFTs verstehen und wie diese Eigenschaften im Kontext der MiCAR interpretiert werden könnten.

Die MiCAR versucht einen Spagat zwischen der Einbeziehung und dem Ausschluss von NFTs, was zu Unsicherheiten führt. Insbesondere bleibt die Frage offen, wann die Grenze zum “fungible” Token überschritten wird. Hier sollten die Aufsichtsbehörden Hilfestellung geben und klare Leitlinien für die Interpretation der Verordnung bereitstellen.

Für Startups im Kryptowährungsbereich ist es daher unerlässlich, sich mit den Details der MiCAR auseinanderzusetzen.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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