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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wenn der Handschlag nicht reicht

Vertragsprobleme bei Startups und Jungunternehmern

16. September 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Verzicht auf schriftliche Verträge birgt rechtliche und finanzielle Risiken für Startups.
  • Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachzuweisen und können zu Missverständnissen führen.
  • Unklare Nutzungsrechte und Leistungsumfang gefährden die Geschäftsentwicklung.
  • Fehlende Preisvereinbarungen können für Startups immense finanzielle Belastungen bedeuten.
  • Rechtliche Streitigkeiten verursachen Kosten und binden Ressourcen.
  • Klare, schriftliche Verträge schaffen Rechtssicherheit und fördern erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.
  • Die Einbindung von spezialisierten Rechtsanwälten ist wichtig für die Unternehmenssicherung.

In der Startup-Szene ist es nicht unüblich, dass Dienstleistungen wie Webdesign oder Softwareentwicklung ohne schriftlichen Vertrag in Auftrag gegeben werden. Diese Praxis, die auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, birgt jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Der Verzicht auf eine schriftliche Vereinbarung kann zu Unklarheiten bezüglich des Leistungsumfangs, der Vergütung und der Nutzungsrechte führen. Insbesondere für Startups, die oft mit begrenzten finanziellen Mitteln operieren, können solche Unsicherheiten existenzbedrohend sein. Die vermeintliche Zeitersparnis durch den Verzicht auf formelle Verträge kann sich im Nachhinein als kostspieliger Fehler erweisen. Zudem kann die Unsicherheit über Nutzungsrechte und Leistungsumfang die Geschäftsentwicklung erheblich behindern. In einer Geschäftswelt, in der geistiges Eigentum und digitale Assets oft den Kern des Geschäftsmodells bilden, ist eine klare rechtliche Grundlage unerlässlich. Es ist daher dringend anzuraten, auch bei vermeintlich unkomplizierten Geschäftsbeziehungen auf eine solide vertragliche Basis zu setzen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtliche Problematik mündlicher Vereinbarungen
2. Ansprüche des Auftragnehmers bei fehlender Preisvereinbarung
3. Beweislast und rechtliche Konsequenzen bei Streitigkeiten
4. Ermittlung der „üblichen Vergütung“ als rechtlicher Maßstab
5. Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinigung
6. Präventive Maßnahmen und juristische Lösungsansätze
7. Fazit: Die Bedeutung anwaltlicher Vertragsprüfung für Startups
7.1. Author: Marian Härtel

Die rechtliche Problematik mündlicher Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen sind nach deutschem Recht grundsätzlich bindend, jedoch im Streitfall oft schwer nachzuweisen. Ohne schriftliche Fixierung fehlt es häufig an klaren Absprachen zu Leistungsumfang, Fristen und Vergütung. Dies kann zu erheblichen Missverständnissen und rechtlichen Konflikten führen, insbesondere wenn unerwartet hohe Rechnungen gestellt werden. Die Problematik verschärft sich, wenn die Parteien unterschiedliche Erinnerungen an die getroffenen Absprachen haben, was in einem „Aussage-gegen-Aussage“-Szenario resultieren kann. Besonders kritisch wird es bei komplexen technischen Spezifikationen oder detaillierten Designvorgaben, die sich mündlich nur schwer präzise kommunizieren lassen. Ohne schriftliche Dokumentation fehlt zudem eine Basis für Nachbesserungen oder Anpassungen im Projektverlauf. Dies kann zu Verzögerungen und Qualitätsmängeln führen, die das gesamte Projekt gefährden. Für Startups, die oft unter Zeitdruck stehen und auf pünktliche Markteinführungen angewiesen sind, können solche Unsicherheiten fatale Folgen haben. Es ist daher aus juristischer Sicht dringend geboten, auch bei vermeintlich einfachen Aufträgen auf eine schriftliche Vertragsdokumentation zu bestehen.

Ansprüche des Auftragnehmers bei fehlender Preisvereinbarung

Grundsätzlich hat ein Dienstleister Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wurde kein konkreter Preis festgelegt, gilt gemäß § 612 BGB die „übliche Vergütung“ als vereinbart. Diese orientiert sich an branchenüblichen Sätzen und kann je nach Komplexität und Umfang der Leistung erheblich variieren. Die Bestimmung der „üblichen Vergütung“ kann in der Praxis zu erheblichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere in innovativen Bereichen, in denen sich noch keine festen Marktpreise etabliert haben. Auftragnehmer könnten versucht sein, höhere Sätze geltend zu machen, als ursprünglich vom Auftraggeber angenommen. Dies kann für Startups mit begrenztem Budget zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Im Extremfall könnte ein Auftragnehmer sogar die Herausgabe oder Nutzung des erstellten Werkes verweigern, bis eine Einigung über die Vergütung erzielt wird. Für ein Startup, das möglicherweise seine gesamte Geschäftsstrategie auf die beauftragte Leistung aufgebaut hat, kann dies existenzbedrohend sein. Zudem besteht die Gefahr, dass der Auftragnehmer zusätzliche, nicht explizit vereinbarte Leistungen in Rechnung stellt, die er als notwendig für die Auftragserfüllung erachtet. Es ist daher aus rechtlicher Sicht dringend anzuraten, bereits im Vorfeld klare und detaillierte Preisvereinbarungen zu treffen.

Beweislast und rechtliche Konsequenzen bei Streitigkeiten

Im Streitfall obliegt es dem Auftragnehmer, das Zustandekommen eines Vertrages, den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Erbringung der Leistungen nachzuweisen. Ohne schriftlichen Vertrag gestaltet sich dieser Nachweis oft als äußerst schwierig. Zwar können E-Mails, Skizzen oder Zeugenaussagen als Beweismittel dienen, jedoch ist deren Beweiskraft oft begrenzt. Die Beweisführung kann sich als langwierig und kostspielig erweisen, insbesondere wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Für Startups bedeutet dies nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch eine erhebliche Bindung von Zeit und Ressourcen, die eigentlich für die Geschäftsentwicklung benötigt würden. Die Unsicherheit über den Ausgang eines möglichen Rechtsstreits kann zudem Investoren abschrecken und die Finanzierung des Unternehmens gefährden. In einigen Fällen könnte sogar der Vorwurf der Vertragsverletzung oder des unlauteren Wettbewerbs im Raum stehen, wenn Leistungen genutzt werden, für die die Vergütung strittig ist. Dies kann nicht nur rechtliche, sondern auch reputative Folgen für das Startup haben. Es ist daher aus juristischer Perspektive dringend geboten, von Anfang an auf eine klare und umfassende Vertragsdokumentation zu achten, um solche Risiken zu minimieren.

Ermittlung der „üblichen Vergütung“ als rechtlicher Maßstab

Bei fehlender konkreter Preisvereinbarung gilt die branchenübliche Vergütung als Maßstab. Diese kann durch Sachverständigengutachten oder Vergleichsangebote ermittelt werden. Für Dienstleistungen wie Webdesign oder Programmierung existieren oft Richtwerte von Berufsverbänden, die als Orientierung dienen können. Die Bestimmung der „üblichen Vergütung“ ist jedoch oft nicht trivial und kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In innovativen Bereichen, in denen Startups häufig tätig sind, fehlen möglicherweise etablierte Vergleichswerte. Dies kann dazu führen, dass Auftragnehmer höhere Sätze fordern, als vom Startup ursprünglich kalkuliert. Die Einholung von Sachverständigengutachten ist kostspielig und zeitaufwendig, was für junge Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellt. Zudem besteht die Gefahr, dass die ermittelte „übliche Vergütung“ deutlich über dem Budget des Startups liegt, was zu finanziellen Engpässen oder sogar zur Aufgabe des Projekts führen kann. In solchen Fällen sehen sich Startups möglicherweise gezwungen, unter Druck Zahlungen zu leisten, die ihre finanzielle Planung sprengen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist daher aus juristischer Sicht dringend anzuraten, bereits im Vorfeld klare und detaillierte Preisvereinbarungen zu treffen, um solche Risiken zu minimieren.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinigung

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, drohen rechtliche Schritte mit potenziell weitreichenden Konsequenzen. Im ungünstigsten Fall kann dies zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren führen. Ein mögliches Nutzungsverbot für die erstellte Webseite oder Software kann die Geschäftstätigkeit des Startups erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Imageschadens für beide Parteien, was insbesondere für junge Unternehmen in der Aufbauphase kritisch sein kann. Verzögerungen in der Unternehmensentwicklung können die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schwächen. Besonders problematisch ist, dass ohne klare vertragliche Regelung die Nutzungsrechte an der erstellten Webseite oder Software unklar sein können, was die Verwendung blockieren kann. Für ein Startup kann dies katastrophale Folgen haben, insbesondere wenn zentrale Geschäftsprozesse oder das gesamte Geschäftsmodell von der strittigen Leistung abhängen. Die Unsicherheit über die Nutzungsrechte kann potenzielle Investoren abschrecken und die weitere Finanzierung des Unternehmens gefährden. In extremen Fällen könnte sogar der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Raum stehen, wenn strittige Leistungen ohne eindeutige Rechteübertragung genutzt werden. Dies kann nicht nur zu hohen Schadensersatzforderungen führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Präventive Maßnahmen und juristische Lösungsansätze

Um die beschriebenen Risiken zu minimieren, ist es aus juristischer Sicht unerlässlich, dass Startups und Jungunternehmer stets auf schriftliche Verträge bestehen. Diese sollten Leistungsumfang, Fristen und Vergütung klar definieren sowie Meilensteine und Abnahmeprozesse festlegen. Bei Unklarheiten ist die Einholung rechtlichen Rats dringend anzuraten. Die Investition in einen sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag mag zunächst als zusätzlicher Aufwand erscheinen, zahlt sich aber langfristig durch Rechtssicherheit und klare Verhältnisse aus. Es empfiehlt sich, standardisierte Vertragsvorlagen zu entwickeln, die an spezifische Projekte angepasst werden können. Dies gewährleistet Konsistenz in den Geschäftsbeziehungen und spart Zeit. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum Thema Vertragsmanagement können helfen, das Bewusstsein für die Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen zu schärfen. Im Konfliktfall ist zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben, wobei Mediation ein hilfreiches Instrument sein kann. Sollte es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, ist die frühzeitige Einbindung spezialisierter Rechtsanwälte unerlässlich, um die Interessen des Startups bestmöglich zu wahren.

Fazit: Die Bedeutung anwaltlicher Vertragsprüfung für Startups

Die vermeintliche Einfachheit mündlicher Vereinbarungen erweist sich in der Praxis oft als trügerisch und risikoreich. Für Startups und Jungunternehmer ist es daher von essentieller Bedeutung, von Beginn an auf klare, schriftliche Verträge zu setzen. Diese schaffen Rechtssicherheit, verhindern kostspielige Streitigkeiten und legen den Grundstein für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen. Die Praxis zeigt, dass der kurzfristige Mehraufwand für die Erstellung und anwaltliche Prüfung schriftlicher Verträge in keinem Verhältnis zu den potenziellen Risiken und Kosten steht, die aus unklaren Vereinbarungen resultieren können. Ein solider rechtlicher Rahmen kann den entscheidenden Wettbewerbsvorteil ausmachen, indem er es ermöglicht, sich auf die Kernaufgaben des Unternehmensaufbaus zu konzentrieren, ohne durch vermeidbare rechtliche Konflikte ausgebremst zu werden. Zudem signalisiert ein professionelles Vertragsmanagement Seriosität und Professionalität gegenüber Geschäftspartnern und Investoren. Die Einbindung eines spezialisierten Rechtsanwalts bei der Vertragserstellung und -prüfung ist daher nicht als Kostenfaktor, sondern als wichtige Investition in die Zukunftssicherung des Unternehmens zu betrachten. Ein durchdachtes, juristisch geprüftes Vertragswerk dient nicht nur als Schutzschild gegen rechtliche Risiken, sondern ist auch ein strategisches Instrument zur Unternehmensführung und -entwicklung. Es bildet somit eine unverzichtbare Grundlage für den nachhaltigen Erfolg eines Startups in einem zunehmend komplexen und wettbewerbsintensiven Geschäftsumfeld.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeweislastEntwicklungFinanzierungGeistiges EigentumInvestitionMitarbeiterRechnungRechtRechtssicherheitSoftwareStartupsUrheberrechtsverletzungVerträgeVertragserstellungWettbewerbsvorteil

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