• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Wenn der Handschlag nicht reicht

Vertragsprobleme bei Startups und Jungunternehmern

16. September 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agree 1238964 1280

In der Startup-Szene ist es nicht unüblich, dass Dienstleistungen wie Webdesign oder Softwareentwicklung ohne schriftlichen Vertrag in Auftrag gegeben werden. Diese Praxis, die auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, birgt jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Der Verzicht auf eine schriftliche Vereinbarung kann zu Unklarheiten bezüglich des Leistungsumfangs, der Vergütung und der Nutzungsrechte führen. Insbesondere für Startups, die oft mit begrenzten finanziellen Mitteln operieren, können solche Unsicherheiten existenzbedrohend sein. Die vermeintliche Zeitersparnis durch den Verzicht auf formelle Verträge kann sich im Nachhinein als kostspieliger Fehler erweisen. Zudem kann die Unsicherheit über Nutzungsrechte und Leistungsumfang die Geschäftsentwicklung erheblich behindern. In einer Geschäftswelt, in der geistiges Eigentum und digitale Assets oft den Kern des Geschäftsmodells bilden, ist eine klare rechtliche Grundlage unerlässlich. Es ist daher dringend anzuraten, auch bei vermeintlich unkomplizierten Geschäftsbeziehungen auf eine solide vertragliche Basis zu setzen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtliche Problematik mündlicher Vereinbarungen
2. Ansprüche des Auftragnehmers bei fehlender Preisvereinbarung
3. Beweislast und rechtliche Konsequenzen bei Streitigkeiten
4. Ermittlung der „üblichen Vergütung“ als rechtlicher Maßstab
5. Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinigung
6. Präventive Maßnahmen und juristische Lösungsansätze
7. Fazit: Die Bedeutung anwaltlicher Vertragsprüfung für Startups
7.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Verzicht auf schriftliche Verträge birgt rechtliche und finanzielle Risiken für Startups.
  • Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachzuweisen und können zu Missverständnissen führen.
  • Unklare Nutzungsrechte und Leistungsumfang gefährden die Geschäftsentwicklung.
  • Fehlende Preisvereinbarungen können für Startups immense finanzielle Belastungen bedeuten.
  • Rechtliche Streitigkeiten verursachen Kosten und binden Ressourcen.
  • Klare, schriftliche Verträge schaffen Rechtssicherheit und fördern erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.
  • Die Einbindung von spezialisierten Rechtsanwälten ist wichtig für die Unternehmenssicherung.

Die rechtliche Problematik mündlicher Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen sind nach deutschem Recht grundsätzlich bindend, jedoch im Streitfall oft schwer nachzuweisen. Ohne schriftliche Fixierung fehlt es häufig an klaren Absprachen zu Leistungsumfang, Fristen und Vergütung. Dies kann zu erheblichen Missverständnissen und rechtlichen Konflikten führen, insbesondere wenn unerwartet hohe Rechnungen gestellt werden. Die Problematik verschärft sich, wenn die Parteien unterschiedliche Erinnerungen an die getroffenen Absprachen haben, was in einem „Aussage-gegen-Aussage“-Szenario resultieren kann. Besonders kritisch wird es bei komplexen technischen Spezifikationen oder detaillierten Designvorgaben, die sich mündlich nur schwer präzise kommunizieren lassen. Ohne schriftliche Dokumentation fehlt zudem eine Basis für Nachbesserungen oder Anpassungen im Projektverlauf. Dies kann zu Verzögerungen und Qualitätsmängeln führen, die das gesamte Projekt gefährden. Für Startups, die oft unter Zeitdruck stehen und auf pünktliche Markteinführungen angewiesen sind, können solche Unsicherheiten fatale Folgen haben. Es ist daher aus juristischer Sicht dringend geboten, auch bei vermeintlich einfachen Aufträgen auf eine schriftliche Vertragsdokumentation zu bestehen.

Ansprüche des Auftragnehmers bei fehlender Preisvereinbarung

Grundsätzlich hat ein Dienstleister Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wurde kein konkreter Preis festgelegt, gilt gemäß § 612 BGB die „übliche Vergütung“ als vereinbart. Diese orientiert sich an branchenüblichen Sätzen und kann je nach Komplexität und Umfang der Leistung erheblich variieren. Die Bestimmung der „üblichen Vergütung“ kann in der Praxis zu erheblichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere in innovativen Bereichen, in denen sich noch keine festen Marktpreise etabliert haben. Auftragnehmer könnten versucht sein, höhere Sätze geltend zu machen, als ursprünglich vom Auftraggeber angenommen. Dies kann für Startups mit begrenztem Budget zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Im Extremfall könnte ein Auftragnehmer sogar die Herausgabe oder Nutzung des erstellten Werkes verweigern, bis eine Einigung über die Vergütung erzielt wird. Für ein Startup, das möglicherweise seine gesamte Geschäftsstrategie auf die beauftragte Leistung aufgebaut hat, kann dies existenzbedrohend sein. Zudem besteht die Gefahr, dass der Auftragnehmer zusätzliche, nicht explizit vereinbarte Leistungen in Rechnung stellt, die er als notwendig für die Auftragserfüllung erachtet. Es ist daher aus rechtlicher Sicht dringend anzuraten, bereits im Vorfeld klare und detaillierte Preisvereinbarungen zu treffen.

Beweislast und rechtliche Konsequenzen bei Streitigkeiten

Im Streitfall obliegt es dem Auftragnehmer, das Zustandekommen eines Vertrages, den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Erbringung der Leistungen nachzuweisen. Ohne schriftlichen Vertrag gestaltet sich dieser Nachweis oft als äußerst schwierig. Zwar können E-Mails, Skizzen oder Zeugenaussagen als Beweismittel dienen, jedoch ist deren Beweiskraft oft begrenzt. Die Beweisführung kann sich als langwierig und kostspielig erweisen, insbesondere wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Für Startups bedeutet dies nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch eine erhebliche Bindung von Zeit und Ressourcen, die eigentlich für die Geschäftsentwicklung benötigt würden. Die Unsicherheit über den Ausgang eines möglichen Rechtsstreits kann zudem Investoren abschrecken und die Finanzierung des Unternehmens gefährden. In einigen Fällen könnte sogar der Vorwurf der Vertragsverletzung oder des unlauteren Wettbewerbs im Raum stehen, wenn Leistungen genutzt werden, für die die Vergütung strittig ist. Dies kann nicht nur rechtliche, sondern auch reputative Folgen für das Startup haben. Es ist daher aus juristischer Perspektive dringend geboten, von Anfang an auf eine klare und umfassende Vertragsdokumentation zu achten, um solche Risiken zu minimieren.

Ermittlung der „üblichen Vergütung“ als rechtlicher Maßstab

Bei fehlender konkreter Preisvereinbarung gilt die branchenübliche Vergütung als Maßstab. Diese kann durch Sachverständigengutachten oder Vergleichsangebote ermittelt werden. Für Dienstleistungen wie Webdesign oder Programmierung existieren oft Richtwerte von Berufsverbänden, die als Orientierung dienen können. Die Bestimmung der „üblichen Vergütung“ ist jedoch oft nicht trivial und kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In innovativen Bereichen, in denen Startups häufig tätig sind, fehlen möglicherweise etablierte Vergleichswerte. Dies kann dazu führen, dass Auftragnehmer höhere Sätze fordern, als vom Startup ursprünglich kalkuliert. Die Einholung von Sachverständigengutachten ist kostspielig und zeitaufwendig, was für junge Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellt. Zudem besteht die Gefahr, dass die ermittelte „übliche Vergütung“ deutlich über dem Budget des Startups liegt, was zu finanziellen Engpässen oder sogar zur Aufgabe des Projekts führen kann. In solchen Fällen sehen sich Startups möglicherweise gezwungen, unter Druck Zahlungen zu leisten, die ihre finanzielle Planung sprengen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist daher aus juristischer Sicht dringend anzuraten, bereits im Vorfeld klare und detaillierte Preisvereinbarungen zu treffen, um solche Risiken zu minimieren.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinigung

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, drohen rechtliche Schritte mit potenziell weitreichenden Konsequenzen. Im ungünstigsten Fall kann dies zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren führen. Ein mögliches Nutzungsverbot für die erstellte Webseite oder Software kann die Geschäftstätigkeit des Startups erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Imageschadens für beide Parteien, was insbesondere für junge Unternehmen in der Aufbauphase kritisch sein kann. Verzögerungen in der Unternehmensentwicklung können die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schwächen. Besonders problematisch ist, dass ohne klare vertragliche Regelung die Nutzungsrechte an der erstellten Webseite oder Software unklar sein können, was die Verwendung blockieren kann. Für ein Startup kann dies katastrophale Folgen haben, insbesondere wenn zentrale Geschäftsprozesse oder das gesamte Geschäftsmodell von der strittigen Leistung abhängen. Die Unsicherheit über die Nutzungsrechte kann potenzielle Investoren abschrecken und die weitere Finanzierung des Unternehmens gefährden. In extremen Fällen könnte sogar der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Raum stehen, wenn strittige Leistungen ohne eindeutige Rechteübertragung genutzt werden. Dies kann nicht nur zu hohen Schadensersatzforderungen führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Präventive Maßnahmen und juristische Lösungsansätze

Um die beschriebenen Risiken zu minimieren, ist es aus juristischer Sicht unerlässlich, dass Startups und Jungunternehmer stets auf schriftliche Verträge bestehen. Diese sollten Leistungsumfang, Fristen und Vergütung klar definieren sowie Meilensteine und Abnahmeprozesse festlegen. Bei Unklarheiten ist die Einholung rechtlichen Rats dringend anzuraten. Die Investition in einen sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag mag zunächst als zusätzlicher Aufwand erscheinen, zahlt sich aber langfristig durch Rechtssicherheit und klare Verhältnisse aus. Es empfiehlt sich, standardisierte Vertragsvorlagen zu entwickeln, die an spezifische Projekte angepasst werden können. Dies gewährleistet Konsistenz in den Geschäftsbeziehungen und spart Zeit. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum Thema Vertragsmanagement können helfen, das Bewusstsein für die Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen zu schärfen. Im Konfliktfall ist zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben, wobei Mediation ein hilfreiches Instrument sein kann. Sollte es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, ist die frühzeitige Einbindung spezialisierter Rechtsanwälte unerlässlich, um die Interessen des Startups bestmöglich zu wahren.

Fazit: Die Bedeutung anwaltlicher Vertragsprüfung für Startups

Die vermeintliche Einfachheit mündlicher Vereinbarungen erweist sich in der Praxis oft als trügerisch und risikoreich. Für Startups und Jungunternehmer ist es daher von essentieller Bedeutung, von Beginn an auf klare, schriftliche Verträge zu setzen. Diese schaffen Rechtssicherheit, verhindern kostspielige Streitigkeiten und legen den Grundstein für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen. Die Praxis zeigt, dass der kurzfristige Mehraufwand für die Erstellung und anwaltliche Prüfung schriftlicher Verträge in keinem Verhältnis zu den potenziellen Risiken und Kosten steht, die aus unklaren Vereinbarungen resultieren können. Ein solider rechtlicher Rahmen kann den entscheidenden Wettbewerbsvorteil ausmachen, indem er es ermöglicht, sich auf die Kernaufgaben des Unternehmensaufbaus zu konzentrieren, ohne durch vermeidbare rechtliche Konflikte ausgebremst zu werden. Zudem signalisiert ein professionelles Vertragsmanagement Seriosität und Professionalität gegenüber Geschäftspartnern und Investoren. Die Einbindung eines spezialisierten Rechtsanwalts bei der Vertragserstellung und -prüfung ist daher nicht als Kostenfaktor, sondern als wichtige Investition in die Zukunftssicherung des Unternehmens zu betrachten. Ein durchdachtes, juristisch geprüftes Vertragswerk dient nicht nur als Schutzschild gegen rechtliche Risiken, sondern ist auch ein strategisches Instrument zur Unternehmensführung und -entwicklung. Es bildet somit eine unverzichtbare Grundlage für den nachhaltigen Erfolg eines Startups in einem zunehmend komplexen und wettbewerbsintensiven Geschäftsumfeld.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeweislastEntwicklungFinanzierungGeistiges EigentumInvestitionMitarbeiterRechnungRechtRechtssicherheitSoftwareStartupsUrheberrechtsverletzungVerträgeVertragserstellungWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Sind Esport-Spielerverträge AGB?

Sind Esport-Spielerverträge AGB?
27. Februar 2019

Nur wenige Menschen wissen Die überwiegende Mehrheit der Menschen, sagen wir mal die "nicht juristisch gebildeten" Menschen, wird die Abkürzung...

Mehr lesenDetails

BGH schafft Klarheit: Fototapeten in Hotels sind keine Urheberrechtsverletzung

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. September 2024

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.09.2024 (Az. I ZR 99/23) entschieden, dass das Anbringen einer Fototapete in einem...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

Influencer-Management: Vertragsgestaltung bei Agenturwechsel des Influencers

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
6. August 2024

Influencer-Management: Vertragsgestaltung bei Agenturwechsel des Influencers Ein häufiges Problem im Influencer-Management, mit dem ich als Rechtsanwalt oft konfrontiert werde, ist der Wechsel eines...

Mehr lesenDetails

10 Aspekte, auf die Computerspiel-Entwickler bei einem Publishingvertrag achten sollten

Publishingvertrag
27. Juli 2023

Ein Publishingvertrag kann der Wendepunkt in der Karriere jedes Spieleentwicklers sein, der zum Wachstum und Erfolg eines Spiels beitragen kann....

Mehr lesenDetails

Mit professionellen Verträgen nachhaltiges Vertrauen aufbauen

Mit professionellen Verträgen nachhaltiges Vertrauen aufbauen
13. März 2023

Vertrauen ist ein zentraler Faktor in jeder Geschäftsbeziehung. Mit professionellen Verträgen können Unternehmen nachhaltiges Vertrauen zwischen sich und ihren Partnern...

Mehr lesenDetails

Urheberrechtsrichtlinie: Codewiderruf durch Entwickler möglich?

28. November 2018

Softwareentwickler sollten sich über eine weitere negative Folge der EU-Urheberrechtsreform Gedanken machen. Neben dem Auskunftsrecht wird nämlich ein Rückholanspruch diskutiert,...

Mehr lesenDetails

Urteil zur Schleichwerbung vom LG Trier

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
12. Juli 2024

Die Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung entwickelt sich stetig weiter. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urteil vom 24.11.2023, Az....

Mehr lesenDetails

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten
16. Oktober 2024

Die Integration von Open-Source-Software (OSS) in kommerzielle Produkte bietet Startups und etablierten Unternehmen gleichermaßen enorme Vorteile: von Kosteneinsparungen über Zeitersparnis...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

Mehr lesenDetails
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung