• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht im Online-Marketing: Fallen vermeiden, Chancen nutzen

17. Januar 2025
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
marketing g9cd035a67 1920
Wichtigste Punkte
  • Wettbewerbsrecht ist zentral im Online-Marketing und beeinflusst die Gestaltung von Marketingstrategien erheblich.
  • Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) definiert klare Grenzen für fairen Wettbewerb im digitalen Raum.
  • Agenturen müssen irreführende Werbung und Kennzeichnungspflichten strikt beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung ist entscheidend zur Vermeidung von Schleichwerbung.
  • Transparente Kommunikation und faire Gewinnspiele sind notwendig, um die Vorgaben des UWG einzuhalten.
  • Rechtskonformes Marketing stärkt Kundenbindung und positioniert Unternehmen vorteilhaft im Wettbewerb.
  • Eine kontinuierliche rechtliche Überprüfung und Schulung der Mitarbeiter sind unerlässlich für die Rechtstreue.

Rechtlicher Rahmen und zentrale Aspekte des Wettbewerbsrechts im Online-Marketing

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen und zentrale Aspekte des Wettbewerbsrechts im Online-Marketing
2. Vermeidung irreführender Werbung und Kennzeichnungspflichten
3. Rechtliche Herausforderungen im Content-Marketing und bei Werbeaktionen
4. Chancen durch rechtskonformes Marketing und kontinuierliche Anpassung
5. Fazit: Wie kann ich helfen?
5.1. Author: Marian Härtel

Das Online-Marketing bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und Kunden zu erreichen. Doch die digitale Werbelandschaft ist nicht nur von technischen Innovationen, sondern auch von einem komplexen rechtlichen Rahmen geprägt. Das Wettbewerbsrecht spielt dabei eine zentrale Rolle und stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Marketingstrategien rechtskonform zu gestalten. Insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt hier klare Grenzen und definiert die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb im digitalen Raum. Unternehmen und Agenturen müssen sich bewusst sein, dass jede Werbeaussage, jede Kundenansprache und jede Marketingaktion im Internet potenziell rechtliche Konsequenzen haben kann. Von irreführender Werbung über unzulässige Vergleiche bis hin zu Verstößen gegen Informationspflichten – die Fallstricke sind vielfältig und oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Gleichzeitig bietet ein fundiertes Verständnis des Wettbewerbsrechts auch Chancen, sich im Markt zu positionieren und von der Konkurrenz abzuheben. Agenturen, die ihre Online-Marketing-Strategien von Anfang an rechtssicher gestalten, können nicht nur kostspielige Abmahnungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich als seriöse Marktteilnehmer etablieren. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Marketing, Influencer-Kooperationen und Content-Marketing, wo die Grenzen zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung oft fließend sind.

Vermeidung irreführender Werbung und Kennzeichnungspflichten

Ein zentraler Aspekt des Wettbewerbsrechts im Online-Marketing ist die Vermeidung irreführender Werbung. Das UWG verbietet geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen oder in die Irre zu führen. Dies betrifft nicht nur offensichtlich falsche Aussagen, sondern auch mehrdeutige oder unvollständige Informationen, die zu einer Fehlvorstellung beim Verbraucher führen können. Im digitalen Kontext ist besondere Vorsicht geboten, da Werbeaussagen oft in komprimierter Form präsentiert werden, etwa in Werbebannern, Social-Media-Posts oder Google Ads. Agenturen müssen sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen nicht nur technisch korrekt, sondern auch im Gesamtkontext unmissverständlich sind. Dies umfasst auch die Kennzeichnungspflicht von Werbung, insbesondere im Influencer-Marketing und bei Native Advertising. Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren klare Maßstäbe gesetzt, die eine deutliche und unmissverständliche Kennzeichnung von Werbeinhalten fordern. Verstöße gegen diese Vorgaben können nicht nur zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden nachhaltig schädigen. Agenturen sollten daher ihre Online-Werbestrategien regelmäßig auf Rechtskonformität prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei müssen sie auch die spezifischen Anforderungen verschiedener Online-Plattformen berücksichtigen, da diese oft eigene Richtlinien für Werbeinhalte haben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können.

Rechtliche Herausforderungen im Content-Marketing und bei Werbeaktionen

Im Bereich des Content-Marketings und der PR-Arbeit müssen Agenturen besonders sorgfältig vorgehen, um nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Die Erstellung und Verbreitung von Inhalten, die auf den ersten Blick redaktionell wirken, aber tatsächlich Werbezwecken dienen, kann als Schleichwerbung gewertet werden und ist nach dem UWG unzulässig. Agenturen müssen daher eine klare Trennlinie zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung ziehen und dies für den Verbraucher erkennbar machen. Dies gilt auch für Pressemitteilungen, Gastbeiträge und Sponsored Content. Bei der Durchführung von PR-Kampagnen ist zudem darauf zu achten, dass keine irreführenden oder übertriebenen Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen gemacht werden. Auch die Verwendung von Testimonials und Expertenmeinungen unterliegt strengen Regeln. Agenturen müssen sicherstellen, dass solche Aussagen authentisch sind und nicht den Eindruck einer unabhängigen Bewertung erwecken, wenn tatsächlich eine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung erfolgt ist. Im Bereich des Suchmaschinenmarketings (SEM) und der Suchmaschinenoptimierung (SEO) müssen Agenturen darauf achten, dass ihre Methoden nicht als unlauterer Wettbewerb gewertet werden können. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Keywords, die Marken oder Namen von Wettbewerbern enthalten, sowie Techniken wie Cloaking oder Doorway Pages, die von Suchmaschinen als manipulativ eingestuft werden können.
Die Gestaltung von Gewinnspielen und Preisausschreiben im Rahmen von Online-Marketing-Kampagnen erfordert ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Das UWG enthält spezifische Regelungen für solche Werbeaktionen, die von Agenturen strikt eingehalten werden müssen. Dazu gehört die klare und verständliche Kommunikation der Teilnahmebedingungen, die faire Ausgestaltung der Gewinnchancen und die transparente Durchführung der Gewinnermittlung. Agenturen müssen zudem sicherstellen, dass die Teilnahme an Gewinnspielen nicht an unangemessene Bedingungen geknüpft ist, wie etwa den Kauf von Produkten oder die Preisgabe übermäßiger persönlicher Daten. Im Bereich des E-Mail-Marketings gelten besonders strenge Regeln. Die unaufgeforderte Zusendung von Werbemails ist in den meisten Fällen wettbewerbswidrig und kann zu empfindlichen Strafen führen. Agenturen müssen daher ein rechtssicheres Opt-in-Verfahren implementieren und die Einwilligung der Empfänger dokumentieren. Auch die Gestaltung der E-Mails selbst unterliegt wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, etwa hinsichtlich der Kennzeichnung als Werbung und der Möglichkeit zum einfachen Abbestellen des Newsletters. Bei der Durchführung von Affiliate-Marketing-Programmen müssen Agenturen sicherstellen, dass ihre Partner die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einhalten, da sie unter Umständen für deren Verstöße mithaften können.

Chancen durch rechtskonformes Marketing und kontinuierliche Anpassung

Rechtskonformes Marketing bietet Unternehmen und Agenturen zahlreiche Chancen. Ein transparenter und vertrauenswürdiger Auftritt kann die Kundenbindung stärken und die Reputation des Unternehmens verbessern. Durch die Einhaltung rechtlicher Standards können sich Unternehmen positiv von Wettbewerbern abheben und als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer positionieren. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, insbesondere bei Kunden, die Wert auf Seriosität und Transparenz legen. Zudem kann die proaktive Auseinandersetzung mit rechtlichen Anforderungen zu innovativen Marketinglösungen führen, die sowohl kreativ als auch rechtskonform sind. Die Implementierung robuster Compliance-Systeme kann darüber hinaus das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten minimieren und so langfristig Ressourcen sparen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Wettbewerbsrecht im Online-Marketing sowohl Herausforderungen als auch Chancen bietet. Agenturen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und in ihre Marketingstrategien integrieren, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine regelmäßige rechtliche Überprüfung der Online-Marketingaktivitäten, die Schulung von Mitarbeitern in wettbewerbsrechtlichen Fragen und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten sind dabei unerlässlich. Gleichzeitig sollten Agenturen die Chancen nutzen, die sich aus einem rechtskonformen und transparenten Marketing ergeben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten, klare und ehrliche Werbeaussagen sowie ein fairer Wettbewerb können langfristig zu einer Stärkung der Marktposition führen. In einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend kritisch und informiert sind, kann Rechtstreue im Online-Marketing zu einem entscheidenden Differenzierungsmerkmal werden. Agenturen sollten das Wettbewerbsrecht daher nicht als Hindernis, sondern als Chance begreifen, sich als vertrauenswürdiger und seriöser Marktteilnehmer zu positionieren. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung an neue rechtliche Entwicklungen und technologische Trends, wie etwa den zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz im Marketing oder die wachsende Bedeutung von Voice Search und Augmented Reality in der Werbung. Nur wer diese Herausforderungen annimmt und proaktiv rechtssichere Lösungen entwickelt, wird langfristig im hart umkämpften Online-Marketingmarkt bestehen können.

Fazit: Wie kann ich helfen?

Als Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung in der Betreuung und Leitung von Agenturen kann ich als Dauerberater einen entscheidenden Beitrag zur rechtssicheren Gestaltung von Online-Marketing-Strategien leisten. Meine Expertise ermöglicht es, potenzielle rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Durch regelmäßige Schulungen und Workshops kann ich Agenturen dabei unterstützen, ihre Mitarbeiter für wettbewerbsrechtliche Fragen zu sensibilisieren und so eine Kultur der Rechtskonformität zu etablieren. Meine praktische Erfahrung in der Agenturarbeit erlaubt es mir, rechtliche Anforderungen mit kreativen Marketingansätzen in Einklang zu bringen und so innovative, aber rechtssichere Kampagnen zu ermöglichen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Neue Videosektion: Juristische Allgemeinbildung leicht gemacht

Gerichtsverfahren via Skype
24. September 2024

Liebe Leserinnen und Leser, heute freue ich mich, euch eine aufregende Neuerung auf meinem Blog vorstellen zu dürfen: Meine brandneue...

Mehr lesenDetails

DSGVO: OLG bleiben dabei angeblicher Kontrollverlust reicht nicht für Schadenersatzanspruch

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
16. Januar 2024

Einleitung: Als Anwalt, der sich intensiv mit den Facetten des Datenschutzrechts auseinandersetzt, möchte ich heute eine bedeutende Entwicklung in diesem...

Mehr lesenDetails

Arbeitgeber darf Entgeltabrechnungen digital bereitstellen

Freier Mitarbeiter – Gefahr des Bereicherungsanspruches des Auftraggebers bei Scheinselbstständigkeit
30. Januar 2025

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof plant Leitentscheidung zum Facebook-Datenskandal

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. November 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat angekündigt, zeitnah ein Grundsatzurteil in Form einer Leitentscheidung zu den Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem 2021...

Mehr lesenDetails

BGH legt YouTube-Streit dem EuGH vor

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
26. Februar 2019

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Umfang...

Mehr lesenDetails

Preisvergleiche und Kosten des Zahlungsmittels

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
12. Dezember 2022

Der BGH hat im Sommer ein interessantes Urteil gefällt, welches faktische alle Preisvergleichsseiten betrifft, ob nun für Computerspiele, Urlaube, Flüge,...

Mehr lesenDetails

“Spenden” bei YouTube oder sonstigen Webseiten

“Spenden” bei YouTube oder sonstigen Webseiten
18. April 2019

Der Irrtum, was genau "Spenden" sind Immer wieder muss man mitbekommen, dass es große Irrtümer zu rechtlichen Fragen gibt. Wenn...

Mehr lesenDetails

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – Ein rechtliches Minenfeld?

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
4. September 2024

Als Influencer-Agentur stehen Sie täglich vor der Herausforderung, die Interessen Ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig für alle Beteiligten...

Mehr lesenDetails

Alltagsmaske ist kein Medizinprodukt und darf online verkauft werden

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
23. Dezember 2020

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich in einem Beschluss vom 15.12.2020 (Az. I-4 W 116/20) mit der Frage...

Mehr lesenDetails
White Label Agreement

White Label Agreement

15. Oktober 2024

Ein White Label Agreement ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen, bei der ein Unternehmen (der Hersteller) ein Produkt oder...

Mehr lesenDetails
Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)

Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)

9. Februar 2025
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Stellvertretung

29. März 2025
Menge der Einträge

Menge der Einträge

27. Juni 2023
Werk (Urheberrecht)

Werk (Urheberrecht)

28. Juni 2023

Podcast Folgen

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung