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Wichtigste Punkte
  • Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Herstellern, das zusätzliche Rechte bietet, aber die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzt.
  • Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Reparatur oder Austausch bei Mängeln, beträgt in der Regel 2 Jahre.
  • Der Unterschied: Gewährleistung greift bei Mängeln von Anfang an, während Garantie Inhalt und Dauer frei festgelegt werden können.
  • Ein Garantieversprechen muss transparent sein und die Rechte des Verbrauchers klar erläutern, gemäß § 479 BGB.
  • Ein Beispiel: Smartphone hat 2 Jahre Gewährleistung und 1 Jahr Herstellergarantie, die zusätzliche Mängel abdeckt.
  • Für em{Startups} im em{E-Commerce} ist es wichtig, Garantieversprechen clever einzusetzen, um Vertrauen zu gewinnen.
  • Ein Garantiefall bedeutet, dass der Garant entscheiden kann, ob er repariert, austauscht oder erstattet, je nach Bedingungen.

Wichtigste Punkte

  • Garantie im rechtlichen Sinne ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Verkäufers, für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache einzustehen. Sie ist zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und kann dem Kunden mehr Rechte bieten, aber niemals die Gewährleistung unterlaufen.

  • Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) ist dagegen ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn die gekaufte Sache bei Übergabe mangelhaft ist. Bei Verbrauchsgüterkäufen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 2 Jahre.

  • Unterschied: Gewährleistung greift bei Mängeln von Anfang an, auch wenn der Mangel erst später sichtbar wird. Eine Garantie kann jedoch Inhalt und Dauer frei festlegen – z. B. 5 Jahre Garantie auf Funktionsfähigkeit, unabhängig von anfänglichen Mängeln, oft sogar inklusive selbstverursachter Defekte (je nach Bedingungen).

  • Ein Garantieversprechen muss für den Verbraucher transparent sein: Es sollte den Inhalt der Garantie, die Dauer, die räumliche Geltung und die Ansprüche im Garantiefall klar beschreiben. Nach § 479 BGB muss eine Garantieerklärung einfach und verständlich die Rechte darlegen und darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt bleiben.

  • Beispiel: Ein Smartphone hat 2 Jahre Gewährleistung vom Händler (gesetzlich). Der Hersteller gibt darüber hinaus eine 1-jährige Herstellergarantie, die z. B. auch Akkuschäden abdeckt, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung entstehen. Treten nach 1,5 Jahren Mängel auf, kann der Käufer sich immer noch auf die Gewährleistung berufen (beim Händler). Tritt schon nach 6 Monaten ein Akkuproblem auf, könnte er wählen: Hersteller-Garantie oder Gewährleistung beim Händler – je nachdem, was einfacher greift.

  • Für Startups im E-Commerce wichtig: Garantieversprechen clever einsetzen – sie können das Vertrauen der Kunden stärken. Aber man bindet sich freiwillig stärker. Wichtig ist, dass Garantie nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt wird und dass bei werblicher Nennung von „Garantie“ klar ist, was gemeint ist (z. B. „3-Jahre-Herstellergarantie zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung“).

  • Ein Garantiefall bedeutet meist, dass der Garant (wer die Garantie gibt) frei wählen kann, ob er repariert, austauscht oder erstattet – je nach Garantiebedingungen. Bei Gewährleistung hat zunächst der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz, nach Wahl des Käufers, außer unverhältnismäßig).

Gesetzliche Gewährleistung: kurz erklärt

Die Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) ist ein zwingendes Recht im Kauf- und Werkvertragsrecht. Bei Verbraucherkäufen kann sie vertraglich nicht ausgeschlossen werden (nur bei Gebrauchtwaren darf die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden, aber auch das nicht bei neuen Waren). Gewährleistung bedeutet:

Wenn ein Produkt bei Übergabe an den Kunden mangelhaft ist (das kann ein Defekt, fehlende zugesicherte Eigenschaft, Falschlieferung etc. sein), hat der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer. In erster Linie Nacherfüllung – also Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Kommt das nicht in Frage oder schlägt es fehl, kann er mindern (Preisnachlass) oder vom Vertrag zurücktreten (Ware zurückgeben, Geld zurück). In manchen Fällen auch Schadensersatz, falls ein Schaden entstanden ist.

Wichtig: Seit einer EU-Änderung gilt bei Verbrauchsgüterkäufen eine Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten (bis 2021 waren es 6 Monate): Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Defekt, wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann beweisen, dass der Käufer ihn verursacht hat. Dadurch müssen Kunden anfangs gar nicht nachweisen, warum etwas kaputt ging – man unterstellt erstmal, das Produkt war fehlerhaft.

Die Gewährleistungspflicht liegt immer beim Verkäufer (Händler). Selbst wenn ein Hersteller Mist gebaut hat – der Verbraucher wendet sich an den Händler. Der Händler kann sich dann wiederum an den Hersteller wenden (sogenannter Regress nach § 445a BGB), aber das ist sein internes Problem.

Was ist eine Garantie dann?

Eine Garantie ist optional. Sie kann vom Hersteller gegeben werden (häufig: Herstellergarantie) oder auch vom Händler als eigenes Versprechen. Mit der Garantie verpflichtet sich der Garant, eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit zuzusichern. Typisches Beispiel: „10 Jahre Garantie auf die Haltbarkeit unserer Waschmaschinenmotoren“. Das heißt, wenn innerhalb von 10 Jahren der Motor ausfällt (auch wenn es vielleicht erst nach 5 Jahren wegen Abnutzung passiert), übernimmt der Hersteller Reparatur oder Austausch laut Garantiebedingungen.

Garantie kann aber auch sofortige Zufriedenheits-Garantie sein, z. B. „Geld-zurück-Garantie, wenn Sie unzufrieden sind“ – auch das ist ein freiwilliges Versprechen, über das Gesetzliche hinaus, denn gesetzlich hätte der Kunde nicht einfach Rückgaberecht, wenn kein Mangel vorliegt (außer beim Onlinekauf mit 14-tägigem Widerruf, aber im Laden z.B. nicht).

Wichtig zu wissen: Eine Garantie kann die Gewährleistungsrechte nicht ausschließen oder ersetzen. Das Gesetz schreibt sogar vor, dass in jeder Garantieerklärung deutlich stehen muss, dass der Verbraucher seine gesetzlichen Rechte unberührt behält. Also kann kein Hersteller sagen: „Du hast nur unsere 1 Jahr Garantie, Gewährleistung gibts nicht“ – das wäre rechtswidrig.

Wie unterscheiden Kunden das in der Praxis?

Oft herrscht Verwirrung. Viele denken, nach 2 Jahren ist alles vorbei (verwechseln Gewährleistung mit Garantie). Oder sie meinen, man müsse bei einem Defekt zwingend zum Hersteller wegen „Garantie“, obwohl eigentlich der Händler in der Gewährleistungspflicht wäre.

Beispiel: Ein Kunde kauft einen Fernseher im Elektromarkt. Nach 1,5 Jahren geht er kaputt. Gewährleistung: 2 Jahre ab Kauf beim Händler. Allerdings muss der Kunde nach 1,5 Jahren nun beweisen, dass der Defekt bereits im Keim von Anfang an angelegt war – praktisch schwierig. Die meisten Händler sind aus Kulanz trotzdem hilfsbereit, aber rein rechtlich könnte es da haken. Hat der Hersteller aber z.B. 3 Jahre Garantie auf das Gerät gegeben, kann der Kunde sich direkt an den Hersteller-Service wenden – dort gilt das Versprechen, ohne dass er was beweisen muss (je nach Garantiebedingung wird der Defekt einfach behoben, egal warum).

Für Startups und Online-Händler empfiehlt es sich, Kundenservice so zu gestalten, dass der Kunde nicht zwischen Gewährleistung und Garantie hin- und hergeschickt wird. Oft übernimmt der Händler die Abwicklung mit dem Hersteller. Wichtig ist, in der Kommunikation sauber zu bleiben: Im Onlineshop sollte bei Produkten, die eine Herstellergarantie haben, ein Hinweis stehen wie „inkl. 24 Monate Herstellergarantie“. Und bei jeder Lieferung eines Verbrauchsguts muss laut § 479 BGB die Garantieerklärung mitgegeben werden (z.B. ein Garantieschein oder Handbuch mit Garantieinfo).

Was beinhaltet eine Garantieerklärung?

Wenn ein Unternehmen selbst eine Garantie gibt, muss es Folgendes klar nennen:

  • Garantiedauer: Ab wann und wie lange gilt sie. Oft ab Kaufdatum X Jahre.

  • Geltungsbereich: Weltweit? Nur im Land des Kaufs?

  • Inhalt: Welche Mängel oder Ereignisse deckt die Garantie? (z. B. nur Material- und Fertigungsfehler, oder auch Selbstverschulden?), Was wird im Garantiefall geleistet? (Reparatur, Austausch, Geld zurück?)

  • Prozedur: Wie kann der Kunde die Garantie in Anspruch nehmen (Adresse, Servicehotline etc.)

  • Hinweis auf Gewährleistung: Sinngemäß „Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt.“

Beispieltext: „Wir gewähren ab Kaufdatum 5 Jahre Garantie auf die technische Funktionsfähigkeit des Produktes. Die Garantie gilt innerhalb der EU. Im Garantiefall werden wir nach unserer Wahl das Produkt reparieren oder gegen ein gleichwertiges austauschen. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Handhabung, äußerer Gewalteinwirkung oder üblichen Verschleißteilen (z.B. Akku). Zur Inanspruchnahme wenden Sie sich bitte mit Kaufbeleg an [Adresse]. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen selbstverständlich die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer zu.“

Warum geben Unternehmen freiwillig Garantien?

Eine Garantie ist ein Marketinginstrument. Sie signalisiert Qualität und Vertrauen. Wenn ein Hersteller 10 Jahre Garantie gibt, denkt der Kunde: „Die müssen ja überzeugt sein, sonst würden sie sich das nicht trauen.“ Es kann auch die Kaufentscheidung erleichtern oder vom Wettbewerb abheben.

Für manche Produkte sind Garantien branchenüblich (z. B. Autos haben Herstellergarantien 2+ Jahre, Elektronik häufig 1 Jahr, manchmal erweiterbar durch kostenpflichtige Pakete).

Allerdings muss das Unternehmen natürlich einkalkulieren, dass in der Garantiezeit Kosten entstehen können. Es fließt in die Preisgestaltung ein.

Startups könnten z. B. mit einer „Zufriedenheitsgarantie“ punkten – wenn der Kunde nach 30 Tagen unzufrieden ist, Geld zurück. Das geht über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus (14 Tage), aber es kann Kunden die Angst vorm Kauf nehmen.

Ein Wort zu Verwechslungsgefahr: Begriffe wie „Garantie“ werden umgangssprachlich auch anders benutzt („Satisfaction guarantee“). Wichtig ist, dass man im rechtlichen Kontext (AGB, Kundeninfo) sauber trennt, weil sonst Abmahngefahr besteht. Man darf nicht so tun, als wäre das Gewährleistungsrecht eine freiwillige „Garantie“. Also etwa Formulierungen „Wir geben 2 Jahre Garantie auf alle Produkte“ – das wäre missverständlich, weil 2 Jahre gesetzlich eh Pflicht sind (im B2C). Besser: „gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre + Herstellergarantie X Jahre“.

Zusammenwirken von Garantie und Gewährleistung

Angenommen, ein Mangel tritt auf und es gibt beides: Der Kunde kann sich an beides wenden. Beispiel mit dem defekten Fernseher nach 1,5 Jahren:

  • Weg 1: Händler/Gewährleistung. Der Händler könnte zunächst Reparatur versuchen. Er könnte aber argumentieren, nach 1,5 Jahren muss Kunde beweisen, dass es von Anfang an defekt war (was dieser kaum kann, es ging ja 1,5 Jahre). Oft sind Händler aber kulant, vor allem wenn es sowieso eine Herstellerreparaturmöglichkeit gibt.

  • Weg 2: Hersteller/ Garantie. Hier schaut man in die Garantiebedingungen: Ist der Defekt abgedeckt? Wenn ja, wird der Hersteller für Abhilfe sorgen. Das hat für den Kunden den Charme, dass er sich um die Beweislast keine Gedanken machen muss – er hat ja ein Versprechen in der Hand, meist ohne diese Einschränkung.

Es kann auch sein, dass die Garantie mehr Fälle abdeckt als die Gewährleistung: Beispiel „3 Jahre Garantie auch auf selbst verschuldete Displaybrüche“ – sowas gibt es als extra Service-Paket (dann ist es eigentlich eher eine Versicherung). Gewährleistung würde so etwas nicht abdecken, weil selbst verschuldet = kein anfänglicher Mangel.

Andererseits deckt Gewährleistung Mängel von Anfang an auch ab, wenn sie erst nach Lieferung sichtbar werden, während eine Garantie vielleicht nur 1 Jahr geht. Wenn z.B. nach 1,5 Jahren ein Materialfehler auftritt und keine Garantie mehr gilt, kann man sich eventuell noch auf Gewährleistung berufen – allerdings hier wieder das Beweisproblem.

Sonderfälle: Garantieverlängerungen, Gebrauchtkauf

Ein Händler kann z. B. Garantieverlängerungen verkaufen (bekannt im Elektronikmarkt: gegen Aufpreis 3 Jahre Garantie). Das ist quasi eine zusätzliche Dienstleistung, oft läuft das über Versicherungen. Rechtlich schließt man da einen Vertrag, der einer Versicherung nahekommt: Man zahlt Betrag X, und dafür wird nach Ablauf der Herstellergewährleistung/garantie bis zum Y. Jahr ein Defekt repariert.

Beim Gebrauchtwarenkauf vom Händler: Gewährleistung kann auf 1 Jahr reduziert sein. Manche Händler werben dann mit eigener „Händlergarantie 12 Monate“, um dem Kunden Sicherheit zu geben, obwohl Gewährleistung nur 12 Monate ist – was aber gleich lang ist; es könnte sein, die Händlergarantie greift leichter, weil sie evtl. ohne Beweislast daherkommt.

Beim privaten Verkauf: Keine Gewährleistung (wenn wirksam ausgeschlossen). Eine Garantie könnte man privat geben, macht aber kaum jemand.

Fazit

Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Verkäufers bei Mangel, zeitlich begrenzt, aber unabdingbar. Garantie = freiwilliger Bonus, inhaltlich gestaltbar. Für Verbraucher sind beide wichtig zu kennen: Erst reklamieren viele „auf Garantie“, wo eigentlich Gewährleistung greifen würde – Hauptsache, ihr Problem wird gelöst. Für Unternehmen heißt es: Wenn man Garantien anbietet, muss man diese Versprechen auch erfüllen können und klar kommunizieren. Und als Händler sollte man aufpassen, die gesetzlichen Pflichten nicht aus den Augen zu verlieren – eine Garantie des Herstellers entbindet nicht von der eigenen Verantwortung bei Reklamationen.

Insgesamt trägt eine klar geregelte Garantie- und Gewährleistungspraxis zu Kundenzufriedenheit und rechtssicherem Umgang mit Produktmängeln bei.

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