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Wichtigste Punkte
  • Non-Fungible Tokens (NFTs) sind einzigartige digitale Zertifikate auf einer Blockchain, die digitale Objekte verknüpfen.
  • Der Käufer erwirbt nur den Token, nicht automatisch die Urheber- oder Nutzungsrechte des digital verknüpften Werkes.
  • Typische Anwendungsbereiche sind digitale Kunst und Sammlerstücke, die Originalität und Besitz in der digitalen Welt nachweisen.
  • Startups müssen Rechtsfragen wie Urheberrecht, Markenrecht sowie Finanz- und Steuerrecht beachten.
  • Smart Contracts können NFT-Transaktionen automatisieren, aber die rechtliche Durchsetzbarkeit bleibt unsicher.
  • Der Besitz eines NFTs schützt nicht vor Plagiaten; die Exklusivität betrifft primär die Eigentümerurkunde.
  • Der NFT-Markt ist volatil, und Startups sollten transparent kommunizieren, was Käufer tatsächlich erlangen.

Wichtigste Punkte

  • Non-Fungible Tokens (NFTs) sind einzigartige digitale Zertifikate auf einer Blockchain, die meist mit einem digitalen Objekt (Bild, Musik, Sammlerstück) verknüpft sind. Anders als Kryptowährungen (fungible Tokens) ist jeder NFT individuell und nicht austauschbar.

  • Rechtlich verkörpert ein NFT nicht automatisch alle Rechte am verknüpften Werk. Der Käufer erwirbt im Kern den Token selbst (als Datensatz auf der Blockchain) und damit üblicherweise Eigentum an diesem Datensatz, aber Urheberrechte oder Nutzungsrechte an dem digitalen Kunstwerk bleiben beim ursprünglichen Urheber, sofern nicht ausdrücklich übertragen.

  • Typische Anwendungsbereiche sind digitale Kunst und Sammlerstücke: NFTs ermöglichen den Nachweis von Originalität und Besitz in der digitalen Welt. Für Künstler und Creator sind NFTs eine Möglichkeit, begrenzte digitale Güter zu verkaufen (z. B. nur 100 „Original“-Kopien eines Digitalbilds).

  • Startups im NFT-Bereich müssen zahlreiche Rechtsfragen beachten: Urheberrecht (dürfen die gehandelten Motive überhaupt tokenisiert werden?), Markenrecht (Logos als NFT, Vorsicht vor Verletzungen), Finanzrecht (in manchen Fällen könnten NFTs als Wertpapiere/Assets gelten), und Steuerrecht (Gewinne aus NFT-Handel).

  • Smart Contracts steuern oft NFTs: Im Code kann etwa festgelegt werden, dass der Urheber bei jedem Weiterverkauf automatisch eine Provision erhält. Diese automatisierten Regeln sind aber nur so gut wie ihre technische Umsetzung – rechtlich muss man klären, ob solche Ansprüche auch außerhalb der Blockchain durchsetzbar sind.

  • Für Käufer ist wichtig: Der Besitz eines NFT garantiert nicht Schutz vor Plagiaten. Zwar ist der eigene NFT eindeutig, aber jeder kann das zugrundeliegende digitale Bild theoretisch kopieren/ansehen (es sei denn, es ist z. B. in einer geschützten Datenbank). Die Exklusivität bezieht sich vor allem auf die Eigentümerurkunde, nicht unbedingt auf den Inhalt selbst.

  • Der NFT-Markt unterliegt starken Schwankungen und noch ungeklärten Rechtsfragen. Startups sollten transparent kommunizieren, was ein Käufer genau erwirbt, und sicherstellen, dass keine irreführenden Versprechen (z. B. „Kauf des Bildes“ obwohl nur der Token verkauft wird) gemacht werden.

Was ist ein NFT?

NFT steht für Non-Fungible Token, übersetzt etwa „nicht austauschbarer Token“. Um das Konzept zu verstehen, hilft der Vergleich: Ein Euro oder ein Bitcoin ist fungibel, d. h. ersetzbar – es ist egal, welchen konkreten Euro-Schein man hat, Wert und Funktion sind gleich. Ein NFT hingegen ist einzigartig. Technisch ist es ein Eintrag auf einer Blockchain (häufig Ethereum, aber es gibt viele), der eine Art digitalen Fingerabdruck eines Objekts und den Besitzer ausweist. Dadurch lässt sich klar sagen: Dieser Token repräsentiert genau dieses Objekt und gehört Wallet XY.

In der Praxis werden NFTs oft mit digitaler Kunst in Verbindung gebracht. Zum Beispiel: Eine Künstlerin erstellt ein digitales Gemälde. Sie „mintet“ (prägt) davon einen NFT. Dieser NFT kann nun gehandelt werden. Wer ihn hat, kann von sich sagen: „Ich besitze das Original der digitalen Datei, verifiziert über die Blockchain.“ Während digitale Dateien normalerweise unendlich kopierbar sind, schafft der NFT also künstliche Knappheit und Sammlerwert.

Urheberrechtliche Betrachtung

Ein häufiger Irrtum: „Wenn ich den NFT kaufe, gehört mir das Bild komplett.“ – Tatsächlich erwirbt man aber zunächst nur den Token selbst. Das Urheberrecht am Bild verbleibt wie üblich bei der Künstlerin, solange sie es nicht explizit mitverkauft. Standardmäßig hat der Käufer lediglich das Recht, das Bild anzuschauen und den Token weiterzuverkaufen. Nicht jedoch automatisch das Recht, das Bild kommerziell zu nutzen, zu vervielfältigen oder abgewandelte Werke davon zu machen – diese Nutzungsrechte müsste er vertraglich vom Urheber erwerben.

Viele NFT-Marktplätze (OpenSea, Rarible etc.) geben daher Hinweise, dass kein Copyright übertragen wird, sofern der Verkäufer nicht etwas anderes zusichert. Einige Projekte koppeln allerdings den NFT-Verkauf mit einer Lizenz: Beispielsweise gibt es NFT-Kollektionen, bei denen jeder Käufer einer Figur gleichzeitig das Recht erhält, diese Figur auch kommerziell zu verwenden (bekannt wurde das bei Bored Ape Yacht Club – Käufer einer Affen-Grafik durften das Bild auf T-Shirts drucken, als Logo nutzen etc.). Das hängt aber jeweils von den Vertragsbedingungen ab, die meist irgendwo im Kleingedruckten oder auf der Website des NFT-Projekts festgehalten sind.

Für Startups, die NFTs herausgeben, ist Transparenz hier extrem wichtig: Man sollte klarstellen, welche Rechte der Käufer bekommt. Werden beispielsweise exklusive Inhalte freigeschaltet? Darf der Käufer sein NFT-Bild auf Social Media posten (wohl ja) oder auch Prints verkaufen (wohl nur, wenn erlaubt)? Da ein NFT juristisch gesehen letztlich auch ein Vertrag sein kann, sollte diese Frage vertraglich geregelt sein – oft geschieht das durch AGB der Plattform oder verlinkte Lizenztexte.

Eigentum am NFT vs. Eigentum am Werk

Interessant ist die Frage, was man an einem NFT überhaupt „besitzt“. Nach deutschem Recht sind Kryptowerttoken wie NFTs immaterielle Gegenstände, man spricht teils von ihnen als „sonstige Gegenstände“ im Sinne des Sachenrechts, auch wenn sie keine Sache im klassischen Sinn (körperlich) sind. Der Besitzer hat aber faktisch die alleinige Verfügungsmacht über den Token, gesichert durch seinen privaten Schlüssel zur Wallet. Das kann man einem Eigentum annähernd gleichsetzen: Derjenige mit Kontrolle über die Wallet ist der wirtschaftliche Eigentümer des NFT.

Allerdings: Häufig liegt die eigentliche Mediendatei (das Bild, der Song) nicht in der Blockchain, sondern z. B. auf einem Server oder einem dezentralen Speichersystem (IPFS). Der NFT enthält dann Verweise (URLs oder Hashes). Sollte der Speicherort verschwinden (etwa der Server wird abgeschaltet), hat man zwar noch den NFT, aber das Bild dazu ist weg – es sei denn, man hat es sich gesichert. Einige Projekte versuchen, dieses Risiko zu minimieren, indem sie auf verteilte Speicher setzen. Dennoch: Der Wert eines NFTs hängt oft an externen Faktoren (Existenz der verknüpften Datei, Hype um das Projekt).

NFTs und Finanzmarktregulierung

Ein weiterer Aspekt: Könnten NFTs rechtlich als Wertpapier oder Anlage eingestuft werden? Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Meist representieren NFTs Kunst oder Sammlerobjekte – vergleichbar mit physischen Sammelkarten oder Gemälden. Dann stehen sie nicht unter Finanzaufsicht. Wenn aber ein NFT mit dem Versprechen auf Gewinnbeteiligung oder als Investmentprodukt ausgestaltet ist, könnte plötzlich das Wertpapieraufsichtsgesetz oder Krypto-Asset-Regulierung greifen. Beispielsweise, wenn ein Startup sagen würde: „Kauf diesen NFT und erhalte Anteil XY unserer Gewinne“ – dann wäre man schnell im regulierten Bereich und bräuchte möglicherweise ein Prospekt usw.

Die meisten gängigen NFTs verbriefen jedoch keine Forderungen oder Rechte am Unternehmen, sondern eben nur die Einzigartigkeit eines Sammlerstücks. Daher bewegen sie sich aktuell oft in einem Graubereich außerhalb strenger Regulierung, was auch mit zum Hype beitrug – es war leicht, sie herauszugeben. Mit der kommenden EU-Regulierung (MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation) werden aber auch Krypto-Güter wie NFTs intensiver beobachtet. MiCA nimmt NFTs teilweise aus, solange sie wirklich einzeln und einzigartig sind und nicht „fungibel wie Teil einer Serie“ gehandelt werden. Aber die Abgrenzung wird spannend, da viele NFT-Projekte tausende nahezu identische Tokens (z. B. generative Kunst mit 10.000 Varianten) herausgeben – sind die dann noch „non-fungible“? Hier werden Behörden ein Auge drauf haben.

Smart Contracts und automatisierte Regeln

Die Technologie hinter NFTs ermöglicht clevere Features: Smart Contracts – das sind selbstausführende Verträge im Code – können NFTs bestimmte Regeln mitgeben. Zum Beispiel eine Royalty-Fee für Weiterverkäufe: Der Programmcode kann festlegen, dass bei jedem Verkauf 5% des Verkaufspreises automatisch an die Wallet des ursprünglichen Künstlers gehen. So soll der Urheber am langfristigen Erfolg seines Werks beteiligt werden (im klassischen Kunstmarkt kriegt der Maler beim späteren Millionendeal ja nichts mehr ab). Viele Plattformen unterstützen solche Royalty-Mechanismen bereits.

Allerdings kollidiert das mitunter mit marktplatzspezifischen Regeln, und technisch kann man es umgehen (etwa indem man NFTs peer-to-peer ohne die Standard-Marktplätze tradet, greifen die automatischen Gebühren evtl. nicht). Juristisch ist außerdem fraglich, ob ein Künstler einen Weiterverkaufserlös auch außerhalb der Blockchain einklagen könnte, falls jemand einen Trick findet, die Smart-Contract-Gebühr zu umgehen. In der EU gibt es zwar ein Folgerecht für bildende Künstler (der Urheber hat Anspruch auf einen Anteil am Weiterverkaufspreis, §26 UrhG), aber das gilt nur für physische Kunstwerke – auf digitale NFTs ist dieses Gesetz nicht direkt zugeschnitten. Das heißt, hier bewegt man sich in neuen Terrain.

Risiken und Rechtstreitigkeiten

In der kurzen Zeit ihres Bestehens haben NFTs schon allerlei Rechtsfälle erzeugt:

  • Plagiatsvorwürfe: Wenn jemand Bilder als NFT verkauft, an denen er nicht die Rechte hat (z. B. geschützte Comicfiguren oder Fotos anderer Leute), dann ist das natürlich eine Urheberrechtsverletzung. Leider kommt das vor – die niedrige Einstiegshürde ermöglicht auch Missbrauch. Marktplätze müssen dann NFTs entfernen, Käufer bleiben ggf. auf wertlosen Tokens sitzen.

  • Namens- und Markenrechte: Ein prominenter Fall war der Streit um „MetaBirkins“ – ein Künstler verkaufte NFTs von digitalen Bildern, die Hermès-Birkintaschen mit Felloptik darstellten. Hermès klagte wegen Markenverletzung, da „Birkin“ eine geschützte Marke ist. Hier prallen Kunstfreiheit und Markenrecht aufeinander. Hermès gewann in erster Instanz; das zeigt, dass auch in virtuellen Räumen Markenrechte ernst genommen werden. Startups sollten also keine Markenlogos oder bekannte Namen als NFT verwenden, ohne Erlaubnis.

  • Betrug und Sicherheit: Phishing und Wallet-Hacks sind ein großes Thema. Rechtlich ist das eher Strafrecht als Zivilrecht, aber wer z. B. NFT-Kunden Dienste anbietet, muss auf Sicherheit achten. Wenn durch eigene Nachlässigkeit (z. B. Sicherheitslücken) Kundentokens gestohlen werden, kann man haftbar sein. Zudem sind Compliance-Regeln (Geldwäscheprävention, KYC – Know your customer) zu prüfen, je nach Geschäftsmodell.

Empfehlung für Startups

Wer ins NFT-Geschäft einsteigt – ob als Marktplatz, als Künstler oder als Unternehmen, das NFTs zu Marketingzwecken nutzt – sollte interdisziplinär vorgehen: Tech-Expertise mit Blockchain, aber auch Rechtsberatung hinzuziehen.

Klare Nutzungsbedingungen sollten regeln, was Käufer dürfen und was nicht. Zum Beispiel: „Der Erwerb des NFTs berechtigt Sie, das damit verknüpfte digitale Kunstwerk für private Zwecke anzuzeigen, jedoch nicht zur kommerziellen Weiterverwertung.“ Solche Sätze verhindern Missverständnisse.

Käufer schätzen zudem Transparenz: Was bekomme ich wirklich? Gibt es Utility (Mehrwert) wie Mitgliedschaftsvorteile, physische Gegenstände zum NFT dazu, Stimmrechte in einer Community (DAO)? All das hat rechtliche Komponenten (Mitgliedschaften, Token als Wertpapiere etc.), die bedacht sein wollen.

Fazit

NFTs verbinden auf spannende Weise Technik, Kunst und Recht. Sie haben neue Möglichkeiten geschaffen, digitalen Content zu monetarisieren, bringen aber auch neue Fragen. Weil vieles neuartig und im Gesetz noch nicht ausdrücklich geregelt ist, bewegen sich NFT-Projekte in einem Feld, das sich erst durch Praxis und Rechtsprechung konkretisiert. Für Startups heißt das: Chancen nutzen, aber bewusst und informiert. Der Kauf eines NFTs ist nicht gleichbedeutend mit dem Erwerb aller Rechte am Werk – und das sollte beiden Seiten klar sein. Wer das Kleingedruckte beachtet und seine Pflichten kennt, kann mit NFTs innovative Geschäftsmodelle aufbauen, ohne in rechtliche Fettnäpfchen zu treten.

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