• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

4. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
banner 1165973 1280
Wichtigste Punkte
  • Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind entscheidend für international tätige Unternehmen.
  • Unternehmen müssen Beteiligungen an ausländischen Firmen ab 10% an die Bundesbank melden.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten über 5.000.000 € müssen monatlich angegeben werden.
  • Zahlungen über 12.500 € an oder von Ausländern sind ebenfalls meldepflichtig.
  • Bei Nichterfüllung der Meldepflichten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Unterstützung durch qualifizierte Berater ist wichtig für die Einhaltung aller Anforderungen.
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften stärkt Verantwortung und Transparenz im internationalen Geschäft.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
2.1. Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten
2.2. Meldepflichten im Zahlungsverkehr
2.3. Strafbefreiende Selbstanzeige
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte er mir von einem Mandat, das er gerade bearbeitete. Es ging um die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), ein Thema, das in der Geschäftswelt oft übersehen wird. Er erklärte mir, wie komplex und doch entscheidend diese Meldepflichten für Unternehmen sind, die international tätig sind.

Dieses Gespräch inspirierte mich, und ich erkannte, dass dieses Thema bisher auf unserem Blog noch nicht behandelt wurde. Angesichts der Bedeutung und Relevanz des AWG für Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die international tätig sind, dachte ich, es wäre an der Zeit, dieses wichtige Thema anzusprechen und zu erläutern.

In der heutigen globalisierten Wirtschaft sind viele Startups und Unternehmen mit modernen Arbeitsweisen und internationalen Partnern tätig. Insbesondere IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die sich durch ihre innovativen Lösungen und fortschrittlichen Technologien auszeichnen, rühmen sich ihrer Modernität. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, da sie die Grenzen des Möglichen erweitern und neue Wege für Wachstum und Erfolg eröffnen.

Aber diese Modernität und Internationalität haben auch ihre Herausforderungen. Eine davon ist, dass sie schneller mit dem Außenwirtschaftsgesetz in Berührung kommen, als sie vielleicht denken. Das AWG legt eine Reihe von Meldepflichten fest, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, die im täglichen Kapital- und Zahlungsverkehr tätig sind. Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der internationalen Geschäftswelt.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass wir uns mit den Meldepflichten nach dem AWG auseinandersetzen und verstehen, wie sie unser Geschäft beeinflussen können. Denn Wissen und Verständnis sind der erste Schritt zur Einhaltung der Vorschriften und zur Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme.

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Eine der wichtigsten Meldepflichten, die das AWG vorsieht, betrifft die Beteiligung an ausländischen Unternehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu gewährleisten und potenzielle Risiken, die mit ausländischen Beteiligungen verbunden sein könnten, zu minimieren.

Wenn eine inländische Person – sei es ein Einzelner oder ein Unternehmen – mindestens 10% Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen hält, muss sie dies jährlich der Bundesbank melden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Beteiligung direkt oder indirekt ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art des ausländischen Unternehmens gilt – ob es sich um ein kleines Startup oder ein großes multinationales Unternehmen handelt.

Diese Meldepflicht ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern sie spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und der Integrität des Wirtschaftssystems. Sie hilft den Regulierungsbehörden, ein klares Bild von den grenzüberschreitenden Investitionsströmen zu erhalten und potenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen und Einzelpersonen, die in ausländische Unternehmen investieren, sich dieser Meldepflicht bewusst sind und sicherstellen, dass sie sie ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um zur Transparenz und Stabilität des internationalen Wirtschaftssystems beizutragen.

Meldepflicht für ausländische Forderungen und Verbindlichkeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz betrifft Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern unterhalten.

Gemäß § 66 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind inländische Unternehmen verpflichtet, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn diese in Summe 5.000.000 € übersteigen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten umfasst. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre ausstehenden Forderungen gegenüber ausländischen Partnern melden müssen, sondern auch ihre Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen.

Diese Meldepflicht ist monatlich und bezieht sich auf den Stand am Ende des jeweiligen Monats. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie ihre Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Meldepflicht unabhängig von der Art der Forderung oder Verbindlichkeit gilt. Das bedeutet, dass sie sowohl Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch Darlehensbeziehungen und sonstige Ausleihungen umfasst.

Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Teil der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens. Durch die regelmäßige Meldung ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten können Unternehmen ein klares Bild ihrer finanziellen Position und ihrer Risikoexposition erhalten. Dies kann ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen sich der Meldepflichten nach dem AWG bewusst sind und sicherstellen, dass sie diese ordnungsgemäß erfüllen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um ihre Geschäftspraktiken transparent und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Meldepflichten im Zahlungsverkehr

Die Meldepflicht, die in der Praxis wahrscheinlich am häufigsten auftritt, betrifft die Meldung von ein- und ausgehenden Zahlungen. Gemäß § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Zahlungen über 12.500 €, die ein Inländer an einen Ausländer leistet oder von einem Ausländer entgegennimmt, monatlich der Bundesbank zu melden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Unternehmer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bundesbank ausschließlich auf die Höhe der Zahlung abstellt. Das bedeutet, dass es irrelevant ist, ob der Zahlbetrag mehrere Rechnungen tilgt, die isoliert betrachtet die Meldegrenze von 12.500 € nicht überschreiten. Auch wenn gestalterisch größere Beträge auf Teilzahlungen aufgesplittet werden, die jeweils unter der Meldegrenze liegen, um hierdurch der Meldepflicht zu entgehen, nimmt die Bundesbank eine Meldepflicht an.

Nicht nur Barzahlungen, Überweisungen oder Wechsel müssen gemeldet werden, sondern auch Verrechnungen und Aufrechnungen, die unter den Begriff der „Zahlung“ subsumiert werden. Dies betrifft insbesondere internationale Konzernbeziehungen sowie ausländische Factoring-Unternehmen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Meldepflicht im ausländischen Zahlungsverkehr. Grundsätzlich sind Zahlungen für Warenlieferungen sowie Aus- und Rückzahlungen kurzfristiger Kredite von der Meldepflicht ausgenommen. Als kurzfristige Kredite sind Darlehen zu verstehen, die eine ursprüngliche Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufweisen. Auf die tatsächliche Laufzeit kommt es hingegen nicht an.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Meldefreiheit nur für die Auszahlung sowie die Tilgungsleistungen gilt. Übersteigen Zinszahlungen den Betrag von 12.500 €, sind diese ebenfalls bei einem kurzfristigen Darlehen elektronisch an die Bundesbank zu melden.

Die monatlichen Meldungen sind in elektronischer Form jeweils zum siebten Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats einzureichen. Inhalt der Meldung sind neben dem Zahlbetrag auch das betreffende Land, eine Belegart sowie eine Kennzahl, welche Auskunft über den Rechtsgrund der Zahlung gibt. Hierfür stellt die Bundesbank eine Kennzahlenliste nebst Belegarten auf ihrer Homepage bereit.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Wenn die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, kann dies zu erheblichen Bußgeldern führen. Glücklicherweise bietet das Gesetz eine Möglichkeit, solche Strafen zu vermeiden: die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies bedeutet, dass wenn die Meldepflichten nachträglich erfüllt werden, die betroffene Person von Strafe befreit ist.

Eine Selbstanzeige ist im Grunde eine Erklärung, die an die zuständige Behörde gerichtet ist und in der man zugibt, eine bestimmte gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt zu haben. In diesem Fall wäre das die Nichterfüllung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Die Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen enthalten und die Meldepflichten müssen anschließend ordnungsgemäß erfüllt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nicht leichtfertig gemacht werden sollte. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und sollte idealerweise mit Hilfe eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden. Ein Fehler in der Selbstanzeige kann dazu führen, dass sie als ungültig angesehen wird, was zur Folge hat, dass die strafbefreiende Wirkung verloren geht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vor der Entdeckung der Verstöße durch die Behörden erfolgt. Wenn die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist der Weg der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen.

Insgesamt ist die strafbefreiende Selbstanzeige eine wichtige Möglichkeit für Personen und Unternehmen, die ihre Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht erfüllt haben. Sie bietet eine Möglichkeit, Strafen zu vermeiden und die Meldepflichten nachträglich zu erfüllen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass sie sorgfältig und korrekt durchgeführt wird, um ihre strafbefreiende Wirkung zu gewährleisten. Daher sollte stets geprüft werden, ob die Hinzuziehung eines qualifizierten Beraters in Betracht gezogen wird.

Fazit

Die Einhaltung der Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein unverzichtbarer Aspekt für Startups und IT-Anbieter im Blockchain-Bereich, die auf internationaler Ebene agieren. Diese Verpflichtungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.

Die Komplexität dieser Meldepflichten kann jedoch eine Herausforderung darstellen, insbesondere für junge Unternehmen, die sich auf Innovation und Wachstum konzentrieren. Es ist daher wichtig, dass sie sich Unterstützung holen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen vollständig verstehen und erfüllen.

Sollten Unternehmen feststellen, dass sie ihre Meldepflichten nicht erfüllt haben, bietet das AWG die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dieser Prozess sollte jedoch mit Sorgfalt und idealerweise mit Unterstützung eines qualifizierten Beraters durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass er korrekt und effektiv ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beachtung der AWG-Meldepflichten für international agierende Startups und Blockchain-IT-Anbieter von entscheidender Bedeutung ist. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit und kann dazu beitragen, das Risiko von Bußgeldern zu minimieren und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainBlogEntscheidungenEntwicklungFeeInformationInvestitionJuristische PersonManagementRegulierungRisikomanagementStartupsSteuerberaterVerordnungZins

Weitere spannende Blogposts

EU verabschiedet Urheberrechtsreform

15. April 2019

Die mehr als umstrittene Urheberrechtsreform wurden heute endgültig umgesetzt und eine  Mehrheit der Staaten der EU haben dafür votiert.  ...

Mehr lesenDetails

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
21. Januar 2019

Aufgrund einer Twitter-Diskussion möchte ich in den nächsten Tagen ein paar Artikel zum Thema Aufbau und Management von Esport-Teams veröffentlichen. ...

Mehr lesenDetails

EuGH: Facebook muss gleiche und ähnliche Kommentare eruieren?

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
7. Juni 2019

Nach Ansicht von EuGH Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche Kommentare, die mit einem ehrverletzenden Kommentar, dessen Rechtswidrigkeit festgestellt...

Mehr lesenDetails

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor
2. Dezember 2019

Wer einen Webauftritt betreibt, möchte in der Regel wissen, wie häufig diese besucht wird,  ob es regelmäßige Nutzer gibt, aus...

Mehr lesenDetails

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!
22. Februar 2021

Ab 2022 könnte es Sachmängel im Sinne des BGB auch für digitale Inhalte geben. Dann dürfte nämlich die Umsetzung der...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs)

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. Mai 2024

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob der wettbewerbsrechtliche...

Mehr lesenDetails

LG Frankfurt: Onlineportal muss mehr als nur Frau/Herr zur Auswahl bieten

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
14. Januar 2021

Das Landgericht Frankfurt hat Anfang Dezember letzten Jahres eine interessante Entscheidung für alle Onlineanbieter getroffen, die beispielsweise Logins oder Bezahlmöglichkeiten...

Mehr lesenDetails

Webseitenbetreiber haften für Datenverarbeitung von Like-Buttons

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
29. Juli 2019

Schon Ende letzten Jahres hatte ich darüber berichtet, dass der Generalanwalt des EuGH diesem empfohlen hatte, zu entscheiden, dass ein...

Mehr lesenDetails

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!
18. Februar 2020

Große YouTuber haben oft eine große Fangemeinde. Dementsprechend bilden sich um diese herum oft Drittmärkte. Dazu gehören "Soundboard" genannte Apps....

Mehr lesenDetails
Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgabenabzug

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Der Betriebsausgabenabzug ist ein fundamentales Prinzip im Steuerrecht, das es Unternehmern und Selbstständigen ermöglicht, Kosten, die...

Mehr lesenDetails
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023
Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung

16. Oktober 2024
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
Howey Test

Blockchain Recht

24. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung